Protocol of the Session on February 12, 2004

4. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Vertragsverlängerung mit dem externen Geschäftsführer bei Weiterbeschäftigung der Geschäftsführer für technische und kaufmännische Fragen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Verkehrsminister Bauckhage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Kiltz und Frau

Thomas werden drei völlig unterschiedliche Sachverhalte thematisiert. Ich sage das deshalb am Anfang, weil es schon merkwürdig ist, wenn man die Fragen bewertet.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb gestatten Sie mir, dass ich mir herausnehmen muss, dass es beim Landesbetrieb und auch bei der Landeregierung kein unangemessenes Finanz- und Geschäftsgebaren gibt. Ich denke, es ist wichtig, das einmal festzuhalten. Diese Bewertung verläuft nach dem Motto: Ich bestätige mir meine Vorurteile selbst. Deshalb stelle ich auch meine Frage so.

Bei den unterschiedlichen Sachverhalten, die thematisiert werden, handelt es sich um Fragen der Finanzierung des Landesstraßenbaus, um Folgen der ausbleibenden Mauteinnahmen für die Finanzierung der Bundesfernstraßen und um Aspekte der Organisation des Landesbetriebs Straßen und Verkehr.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten für den LSV ergibt sich – wie sollte es anders sein – aus dem Landeshaushaltsgesetz. Nach § 2 Abs. 1 des Landeshaushaltsgesetzes war dem LSV für das Jahr 2002 ein Kreditrahmen in Höhe von 180 Millionen Euro und für das Jahr 2003 in Höhe von 164,9 Millionen Euro eingeräumt. Das ist zusammen eine Kreditermächtigung – ich will Ihnen das Rechnen ersparen – in Höhe von 344,9 Millionen Euro.

Die Kreditermächtigung des Jahres 2002 wurde bis zum Jahresende 2002 nur in Höhe von 150 Millionen Euro in Anspruch genommen. Das kann übrigens in der Haushaltsrechnung des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2002 auf der Seite 977 nachgelesen werden. Frau Thomas, ich sage das deshalb, weil ich weiß, dass Sie eine ausgewiesene Kennerin des Haushalts sind und auch die Haushaltsrechnung sehr intensiv lesen. Ich biete Ihnen das einfach als Service an. Dann ist das leichter für Sie nachzulesen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke, reizend!)

Auch die Landesregierung hat ein Stück Serviceleistung zu erbringen. Das möchte ich damit tun.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch ohne Beratervertrag!)

Das kann man auch machen.

Gemäß § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz gilt eine nicht ausgeschöpfte Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres. Das ist der Punkt, den Sie im Prinzip bewerten und monieren. Von dieser Möglichkeit wurde im Haushaltsjahr 2003 rechtlich legal und auf einer Rechtsgrundlage, die die Landeshaushaltsordnung hergibt, Gebrauch gemacht.

Die im Haushaltsjahr 2002 nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung in Höhe von 30 Millionen Euro – das ist der Betrag – wurde folglich zusätzlich zur Kreditermächtigung des Jahres 2003 in Höhe von 164,9 Millionen Euro in Anspruch genommen. Das ist, wie ich vorhin sagte, haushaltsrechtlich abgedeckt. Somit bewegt sich das innerhalb des Haushaltsrechts. Daher wurde zusätzlich zur Kreditermächtigung des Jahres 2003 von 164,9 Millionen Euro die nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung in Anspruch genommen, sodass die zulässige Kreditaufnahme im Jahr 2003 insgesamt 194,9 Millionen Euro betrug.

In der Summe wurde damit für den infrage kommenden Zweijahreszeitraum die Kreditaufnahme im Rahmen der vorgegebenen Kreditermächtigung von 344,9 Millionen Euro ausgeschöpft. Das ist rechtlich einwandfrei abgedeckt.

Wie in diesem Zusammenhang bereits vom Finanzminister, meinem Kollegen Herrn Mittler, in der Landtagssitzung am 28. Januar 2004 ausgeführt wurde – das ist also noch nicht so lange her –, handelt es sich hierbei um eine übliche Abwicklung des Haushalts, die sich in Übereinstimmung mit den geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen und damit in Übereinstimmung mit dem Landeshaushaltsgesetz bewegt.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bestand keine Notwendigkeit zur Unterrichtung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr bzw. des Landtags, weil jedem Abgeordneten klar ist, dass bei einem Doppelhaushalt die Kreditermächtigung für den Doppelhaushalt gilt. Herr Kollege Wirz, daher kann man davon ausgehen, dass die Abgeordneten dies wissen, und ich weiß, dass Sie das wissen.

In dem nach kaufmännischen Grundsätzen erstellten Jahresabschluss des LSV ist die Kreditaufnahme für das Jahr 2002 mit 180 Millionen Euro ausgewiesen. Für das Jahr 2003 wird sie den Betrag von 164,9 Millionen Euro nicht überschreiten.

Im Übrigen läuft die Kreditaufnahme des LSV – das ist auch richtig – grundsätzlich über das Ministerium der Finanzen.

Zu Frage 3: Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bereich des Landesstraßenbaus hat es keine Verschiebungen von der Unterhaltung in den Neubau gegeben. Darauf lege ich großen Wert, weil das exakt die Vorgabe des Plans ist. Das zeigt im Übrigen schon der Vergleich zwischen den Mittelansätzen, die im Bauprogramm 2003 ausgewiesen sind, und der im Bauprogramm 2004 dargestellten Ausgabenentwicklung für die einzelnen Vorhaben bis zum Ende des Jahres 2003.

Meine Damen und Herren, wie der Vorspann der Mündlichen Anfrage und der Hinweis auf den Zeitungsartikel vom 29. Januar des Jahres vermuten lässt, ist hier offensichtlich die Finanzierung von Bundesfernstraßen gemeint. Hierbei ist auf folgende Zuständigkeiten hinzuweisen: Im so genannten Anti-Stau-Programm des Bundes war für das Jahr 2003 ein Anteil von 30 Millionen Euro aus Mauteinnahmen zur Finanzierung von Projekten in unserem Bundesland eingeplant, so

zum Beispiel für den Umbau des Mainzer Rings und den Weiterbau der A 63.

Aufgrund der Verzögerung bei der Einführung des Mautsystems hatte der Bund dann mitgeteilt, dass die eingeplanten Finanzierungsmittel im Jahr 2003 nicht zur Verfügung stünden. Ich will jetzt nicht die Gesamtsituation der Mauteinnahmen im Besonderen beleuchten. Wie wir wissen, ist das Mautsystem aus unterschiedlichen Gründen nicht auf den Weg gekommen. Wie wir wissen, hat die Bundesregierung natürlicherweise und auch berechtigterweise Mauteinnahmen eingeplant, die jetzt nicht vereinnahmbar sind. Hinzu kommt noch die Problematik mit der Vignette. Ich stehe auch nicht hier, um Schuldzuweisungen zu machen, aber man muss ganz nüchtern zur Kenntnis nehmen, dass dies zunächst einmal so ist.

Dann kommt natürlich die spannende Frage, wie man mit schon beauftragten Leistungen umgeht. Um die bereits beauftragten Leistungen finanzieren und vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Bauunternehmen einhalten zu können, war es letztlich unvermeidbar, Mittel aus dem Budget für die Straßenerhaltung in das Bauprogramm umzuschichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat einmal etwas damit zu tun, dass dabei zwei wichtige Infrastrukturmaßnahmen eine Rolle spielen. Zum Zweiten hat das damit etwas zu tun, dass man in vertraglichen Verpflichtungen steht. Das hat auch etwas damit zu tun, inwieweit man als Vertragspartner vertrauenswürdig ist. Das ist doch gar keine Frage, wenn man Vertragspartner ist und Verträge in gutem Glauben abschließt. Der gute Glaube war berechtigt, da bei der Bundesverkehrswegefinanzierung die Mauteinnahmen realistisch waren.

Hinzu kommt, dass diese beiden Projekte verkehrlich eine hohe Bedeutung für unser Bundesland haben. Es handelt sich einmal um die A 63. Da gibt es darüber hinaus noch weitere Verpflichtungen.

Es handelt sich zum Zweiten auch um den Mainzer Ring. Da muss ich nicht erläutern, dass ein Stopp beim Mainzer Ring ein Verkehrschaos erster Größenordnung herbeiführen würde. Sie wissen, wir bauen am Mainzer Ring schon in Abschnitten und bauen so, dass der Verkehr möglichst zügig verlaufen kann, so weit das bei Baumaßnahmen möglich ist. Daher hätte ein Einstellen dieser Baustelle einmal die Vertragspartner natürlich erheblich berührt, und zum Zweiten wäre das aus verkehrstechnischer Sicht nicht verantwortbar gewesen.

Diese – wenn man so will – Notlösung ist also nicht vom LSV zu verantworten, sondern ist ein Ergebnis des Ausfalls der Mauteinnahmen.

Meine Damen und Herren, es ist jedoch beabsichtigt, die vorübergehend beanspruchten Erhaltungsmittel auszugleichen, sobald die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturinvestitionen durch die fließenden Mauteinnahmen wieder auf eine realistische Basis gestellt wird.

Ich sage das deshalb, weil ich nach wie vor noch davon ausgehe, dass es Möglichkeiten gibt, die Einnahmen sehr schnell zu generieren, in welcher Form auch immer.

Zu Frage 4: Die Grundlagen für die Umwandlung der Behörde Straßenverwaltung in einen Landesbetrieb Straßen und Verkehr mit betriebswirtschaftlichen Strukturen sind zwischenzeitlich geschaffen und müssen nunmehr in die Praxis umgesetzt werden. Hierbei gilt es, die vorhandenen Organisationsstrukturen den veränderten betriebswirtschaftlichen Verfahren mit einer effizienten Kosten- und Leistungsrechnung anzupassen.

Im Interesse des Unternehmens Landesbetrieb sollte diesen Prozess der für die Einführung der betriebswirtschaftlichen Strukturen verantwortliche Geschäftsführer abschließen. Ein personeller Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt würde den Umsetzungsprozess erheblich ins Stocken bringen.

Ich sage das vor dem Hintergrund der derzeitigen Veröffentlichungen. Man muss wissen, dass es sich um einen großen Betrieb mit weit mehr als 4.000 Beschäftigten in unterschiedlichen Strukturen handelt. Man kann es sich nicht leisten, einen Betrieb dieser Größenordnung von der Kameralistik weg zu betriebswirtschaftlichen Strukturen hinzuführen. Deshalb war es notwendig, dies extern zu veranlassen.

Dieser externe Geschäftsführer muss auch ein eigenes Büro mit einbringen. Von daher gesehen müssen die Kosten, die oft in der Zeitung genannt werden, relativiert werden, weil dieser eine eigene Struktur mitbringt.

Meine Damen und Herren, es wird ständig über drei Geschäftsführer und einen stellvertretenden Geschäftsführer diskutiert. Das ist aber nur formal richtig. Wie geht man am Schluss mit Angestellten des Landes um? Ist es verantwortbar, einen Präsidenten ins Glied zu stellen oder nicht? Ist es verantwortbar, das fachliche Knowhow im Glied erbringen zu lassen?

Der Präsident des ehemaligen Betriebs hatte eine bestimmte Einstufung nach dem Beamtenrecht und wäre in jedem Fall auf der Gehaltsliste geblieben. Die Bezeichnung Geschäftsführer hat auch einen Wert, weil man damit die Kosten nicht hätte einsparen können. Das gilt ebenfalls für den ehemaligen Vizepräsidenten, der stellvertretender Geschäftsführer ist. Insofern spielen die drei Geschäftsführer und der Stellvertreter auf der Seite der Ausgaben keine Rolle. Ich lege Wert darauf, dies festzuhalten. Wenn man einen Betrieb in dieser Größenordnung umstrukturieren will, ist dies aus dem Betrieb heraus nicht möglich. Deshalb war es notwendig, sich externen Sachverstands zu bedienen.

Das hat übrigens noch einen Hintergrund. Sie müssen auch über 4.000 Menschen in eine neue Struktur mitnehmen. Das kann man nicht einfach von oben befehlen. Wenn man sie mitnehmen will, muss man auch viele Gespräche führen und den Menschen neue Strukturen erläutern. Das sind keine Zusatzkosten, sondern die Kosten wären sowieso entstanden. Vor dem Hintergrund der Gesamtsituation darf und soll der Umstrukturierungsprozess nicht ins Stocken geraten. Wir wollen eine

zügige Umstrukturierung und werden dann einen schlanken und effizienten Betrieb haben.

So weit die Beantwortung der Fragen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Herr Bauckhage, ich habe eine Zusatzfrage zu dem, was Sie zuletzt erläutert haben. Als der Landesbetrieb gegründet wurde, wussten Sie, was an Umstrukturierungsaufgaben ansteht. Ich habe in dem Zusammenhang eine Frage. Warum haben Sie sich zu dem damaligen Zeitpunkt nicht für einen Geschäftsführer für den kaufmännischen Bereich entschieden, der genau diese Aufgaben erledigen kann?

Frau Thomas, wir haben uns für einen zusätzlichen Geschäftsführer entschieden. Es ist, wie Sie wissen, der ehemalige Staatssekretär aus meinem Haus Ernst Eggers. Ich habe bereits erwähnt, dass es notwendig war, die Menschen bei der Umstrukturierung mitzunehmen. Herr Staatssekretär Eggers hat in dieser Behörde eine hohe Reputation und ist in dieser Behörde freundlich aufgenommen worden. Er hat den Prozess der Information und des Dialogs der Mitarbeiter sehr intensiv betrieben.

Man muss auch wissen, dass der andere Geschäftsführer, der nur auf der Liste steht – das ist eine Frage des Anstands, wie man mit Menschen umgeht – Techniker ist, sodass es notwendig war und nach wie vor notwendig ist, zu der eigentlichen Umstrukturierung externen Sachverstand „einzukaufen“, damit man auch aus dem Blickwinkel der Distanz und der Objektivität dieses enorme Unternehmen in den Stand setzt. Das ist weitestgehend gelungen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Wir haben zwei Landesbetriebe. Wir haben auch den LBB. Bei der Gründung des LBB wurde Wert darauf gelegt, dass man bei der Besetzung der Geschäftsführerposition Personen von außen hat, die Erfahrungsbereiche aus einer solchen Betriebsführung haben. Warum sind Sie davon abgewichen? Das war für mich keine ausreichende Erklärung, die Sie gegeben haben.

Frau Thomas, das ist eine Frage, die eine Tendenz hat. Das ist berechtigt. Ich lasse es nicht zu, dass man einem Mann sagt, der eine Ausbildung als Diplomkaufmann hat, er hätte keine Befähigung.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sagen, Sie brauchen externen Sachverstand!)

Ich habe vorhin gesagt, weshalb man ihn braucht.