Protocol of the Session on January 22, 2004

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich muss es immer wieder sagen –, die Windkraft ist im Moment die effektivste erneuerbare Energie. Wir zahlen für ein Kilowatt Einspeisung bei der Windkraft 7 bis 8 Cent. Wir zahlen bei der Solarkraft 63 Cent. Ich will das nicht gegeneinander ausspielen. Auch bei der Biomasse und der Geothermie liegen die Einspeisevergütungen höher als bei der Windkraft. Selbst bei kleinen Wasserkraftanlagen liegen sie höher. Also ist die Windkraft die effektivste erneuerbare Energienart, auch an windschwächeren Standorten, wie beispielsweise in der Vorderpfalz. Aber sie rentiert sich immer noch am besten.

Wenn Sie eine Effizienzrevolution wollen, dann müssen Sie auch die Windkraft unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich begrüße Gäste im Landtag, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des Thomas-Morus-Gymnasiums Daun und Schülerinnen und Schüler des Leistungskurses „Sozialkunde“ des Gauß-Gymnasiums Worms. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Geisen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn kurz ein Zitat von Herrn Kollegen Hohn aufgreifen, der gesagt hat: „Erst kommt der Aufschwung der Wirtschaft. Das bringt den Aufschwung für die Ökologie mit sich.“ – Ich möchte das noch etwas ergänzen. Früher haben wir gesagt, dass sich Ökonomie und Ökologie nicht ausschließen. Zum jetzigen Zeitpunkt sage ich Ihnen, dass Ökonomie Voraussetzung für Ökologie ist. Ohne Ökonomie ist alles andere nichts. Das sage ich sehr deutlich in der heutigen Zeit voraus.

Meine Damen und Herren, den Haushalt des Ministeriums für Umwelt und Forsten kann man nicht gerade zu den Gewinnern der Haushaltsaufstellung rechnen. Es muss eine Einsparung von immerhin 26 Millionen Euro

verkraftet werden. Er folgt damit der Leitlinie der Haushaltsklausur vom November 2002 über den Nachtragshaushalt 2003, die sich auch im Haushaltsentwurf 2004 wiederfindet. Der Haushalt des Ministeriums für Umwelt und Forsten steigt um etwa 0,4 %. Das ist etwa halb so viel, wie die Ausgabensteigerung im Gesamthaushalt beträgt.

Dennoch ist nicht aus dem Einzelplan 14 die Luft raus, wie Herr Licht meint. Wenn man mit knappen Mitteln erfolgreich in die Zukunft gerichtete Politik machen will und wenn man es mit einem Haushalt zu tun hat, der eine Mehrzahl ganz unterschiedlicher und komplexer Programme und Maßnahmen beinhaltet, dann muss man eindeutige Prioritäten setzen und entsprechende politische Entscheidungen treffen.

Meine Damen und Herren, in den Änderungsanträgen der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe ich aufs Ganze gesehen nichts entdeckt, was man als Verbesserung des Haushaltsentwurfs ansehen könnte. Betrachten wir im Folgenden einzelne Aspekte.

Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt auf zusätzliche Mittel im Haushalt des Wirtschaftsministeriums zum Ausbau regenerativer Energien ab. Dieser Absicht erteile ich nicht zuletzt deswegen eine klare Absage, weil die Mittel nach den Vorstellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Investitionsförderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen unter Beteiligung der EU-Strukturfonds genommen werden sollen. Insoweit nehmen Sie eine falsche Prioritätensetzung in Ihrer Politik vor.

Die grundsätzlich positive Einstellung der FDP-Fraktion zum Ausbau der regenerativen Energien ist bekannt. Bekannt ist auch, dass wir speziell bei der Windkraft Restriktionen geltend machen. Wir fordern eine Windenergienutzung unter Wettbewerbsbedingungen, aber im Einvernehmen mit der betroffenen Bevölkerung. Wir fordern die Begrenzung der Laufzeit der Verträge und nach Vertragsende eine Abrissverfügung mit finanzieller Absicherung durch eine Versicherung.

Die Rechtsprechung der oberen Gerichte und höchs trichterliche Entscheidungen haben erfreulicherweise zu einer Konkretisierung geführt. In diesem Zusammenhang nenne ich die Stichworte „Raumbedeutsamkeit“, „Ausweisung von Konzentrationszonen als Steuerungsmöglichkeit“ und „Höhere Anforderungen an die ordnungsgemäße Abwägung aller Belange, auch der privaten Belange des Eigentümers“. Ich erwähne die Ansprüche an die Planung, die sich in einem gesamträumlichen Konzept auf die positive Festlegung von Flächen ebenso erstrecken muss wie auf die Ausschlusswirkung bezüglich der übrigen Flächen. Restriktive Steuerung ist den Gemeinden erlaubt. Alibi-Planungen und PlaceboPläne von Baugebieten sind allerdings verboten.

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung in Gestalt des Wirtschaftsministeriums und des GRÜNENUmweltministers Trittin hat in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes keine grundlegenden Veränderungen der hohen Einspeisevergütungen vorgesehen. Noch ist die Beratung des Energieeinspeisungsgesetzes

im Bundesrat nicht erfolgt. Noch besteht ein Funken Hoffnung auf Einsicht der Berliner Regierung.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einspeisevergütung zwar etwas modifiziert, im Wesentlichen aber beibehalten werden. Das halte ich für einen Fehler.

Meine Damen und Herren, die FDP fordert dagegen ein marktwirtschaftliches und innovatives Konzept,

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

das neben der Kostenminimierung eine Verknüpfung von Energiepolitik und Klimapolitik sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene beinhaltet.

Minister Trittin möchte den anstehenden Modernisierungsprozess bei den zu 60 % überalterten Kohle- und Gaskraftwerken für den ökologischen Umbau der Stromerzeugung nutzen. Die finanzielle Last allerdings, die dadurch den deutschen Stromverbrauchern aufgebürdet werden soll, steht immer weniger im Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen.

Meine Damen und Herren, im Jahr 1998 wurde der Bevölkerung und der Wirtschaft mit der Liberalisierung des Strommarkts Hoffnung auf eine deutliche Senkung der Strompreise gemacht. Heute zahlen private Haushalte inzwischen so viel wie vor dem Fall der regionalen Monopole.

Vor wenigen Tagen wurde gemeldet, dass die Preise an den Strombörsen in Leipzig und Frankfurt steigen und Signalwirkung für eine allgemeine Preiserhöhung haben. In Fachkreisen wird von niemandem bezweifelt, dass die hohen Einspeisevergütungen als ausschlaggebend für die Steigerung des Strompreises angesehen werden müssen.

(Hartloff, SPD: Das bezweifeln aber sehr viele Fachkreise!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es ganz unmissverständlich sagen: Wenn und so lange sich der Staat durch direkte und indirekte Subventionen immer wieder einmischt, gerät der Schutz des Wettbewerbs unter die Räder.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lösen Sie doch Ihr Wirtschafts- ministerium auf!)

Mit der Privilegierung für den Ökostrom werden außerdem auf lange Sicht nicht effiziente Strukturen produziert und festgeschrieben.

(Hartloff, SPD: Wieviel Prozent Ökostrom gibt es denn?)

Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Ihrem Änderungsantrag zum „Quasi“-Landesbetrieb Landesforsten haben Sie eine finanzielle Verstärkung verlangt. Für das Jahr 2004 ist bei Landesforsten eine Reduzierung der Zuführungen aus dem Landeshaushalt um 5 Millionen Euro veranschlagt,

in gleicher Höhe, wie das im Nachtragshaushalt 2003 der Fall war. Ich bin davon überzeugt, dass es dieser von Ihnen verlangten Erhöhung nicht bedarf, um den Staatswald nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und zu guten finanziellen Ergebnissen zu kommen.

Man muss wissen, dass es im Staatswald zum Beispiel möglich ist, den Holzeinschlag in einem bestimmten Rahmen zu steigern, ohne dass die naturale Nachhaltigkeit verletzt würde und Preiseinbrüche zu befürchten wären. Im Übrigen sollte speziell im Produktbereich „Staatswaldbewirtschaftung“ zumindest mittelfristig nach unserer Auffassung erreicht werden, dass die Landesforsten ohne Zuführung aus dem Landeshaushalt auskommen.

Für die Erreichung dieses Ziels sind Einsparungen dienlich, die sich aus der Strukturreform der Landesforsten ergeben und vorwiegend das Personalbudget entlasten. Bis zum Jahr 2010 werden – wie Sie wissen – 27 Millionen Euro eingespart.

(Licht, CDU: Die gehen doch jetzt schon an die Rücklagen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Forst- und Strukturreform war ein entschlossener Schritt in die richtige Richtung. Das rheinland-pfälzische Reformbild Landesforsten wird bereits in anderen Bundesländern nachgeahmt. In diesem Zusammenhang vermerke ich anerkennend, dass die Forstpolitik in Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die organisatorische Ausrichtung auf einem soliden Fundament steht. Um das zu verdeutlichen, muss man nur in andere Bundesländer schauen. Aus großen und renommierten süddeutschen Forstverwaltungen sind in jüngster Zeit Horrormeldungen bekannt geworden. So soll in einem Fall die Organisation der Forstämter zerschlagen werden. In einem anderen Fall steht die Abkehr von der Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes in Rede.

Dies ist besonders in der Rede des Herrn Freiherr von Rothahn bei der Landesversammlung der privaten Waldbesitzer zum Ausdruck gekommen. Dies sind Maßnahmen, die in Rheinland-Pfalz nicht auf der Tagesordnung stehen. Herr Schmitt, wir waren dort beide anwesend.

Im Sinn einer nachhaltigen Forstwirtschaft halte ich es für klug und zielführend, dass nicht darüber nachgedacht wird, die Beratung, Unterstützung und Förderung der privaten und kommunalen Waldbesitzer von den Landesforsten abzukoppeln. Wir wollen das Gemeinschaftsforstamt beibehalten.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die am Jahresende 2003 abgelaufene Pilotphase des „Quasi“-Landesbetriebs erfordert eine Entscheidung über seine weitere Entwicklung. Vor dem Hintergrund der integrativen Aufgabenstellung und der Organisationsstruktur von Landesforsten ist nach Auffassung unserer Fraktion eine Abkehr von den bewährten Strukturen kein Thema. Die bisherigen Ergebnisse des „Quasi“-Landesbetriebs sind

gut, und die finanziellen Ziele des Wirtschaftsplans sind erreicht worden.

(Schmitt, CDU: Das musste mal wieder gesagt werden!)

Sie sind trotz der Trockenperiode 2003 und trotz der Spätfolgen des Orkans „Lothar“ erreicht worden. Wir stellen uns vor, dass die betriebswirtschaftlichen Instrumente im „Quasi“-Landesbetrieb weiter eingesetzt und entwickelt werden. Zur Erfüllung der Aufgaben von Landesforsten bietet sich ein Verbleib in der Landesverwaltung an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kenne keine einzige forstliche Aufgabe, die in einem Landesbetrieb nach § 26 LHO besser erfüllt werden könnte als in der gegebenen Struktur von Landesforsten. Außerdem muss das durch die Strukturreform der Forstämter bereits stark beanspruchte Personal nicht weiter beunruhigt werden. Das ist meiner Meinung nach auch ein wichtiger Punkt an dieser Stelle.

Unter dem Strich ist das also eine Erfolgsgeschichte für das Ministerium für Umwelt und Forsten. Unsere Anerkennung für die Entscheidungsträger bezieht alle daran beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDPFraktion unterstützt die 35 Stellenhebungen im gehobenen Forstdienst, mit denen zusammen mit den 15 Stellenhebungen, die 2003 nicht vollzogen wurden, ein beachtlicher Fortschritt gemacht werden konnte, um lange Wartezeiten bei der ersten und zweiten Beförderung zu verkürzen. Ich sehe darin zugleich eine Annäherung an das Ziel „Technischer Dienst für den gehobenen Forstdienst“, das nun in mehreren Schritten erreichbar zu sein scheint.

Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass nach Abschluss aller Reformen im Forstbereich unbedingt eine Konsolidierungsphase eintreten sollte. Längerfristige und verlässliche Rahmenbedingungen werden auf der einen Seite die Motivation der Bediensteten und den Erfolg der Landesforsten positiv beeinflussen.

Auf der anderen Seite muss man sich aber auch darüber im Klaren sein, dass keine Regelung Ewigkeitscharakter haben kann. Auch im Bereich Landesforsten werden immer wieder Anpassungen an veränderte Verhältnisse vorzunehmen sein, die durch das Land selbst, den Bund oder auch die EU ausgelöst werden können.

Zum Thema „Wasser und Hochwasserschutz“ möchte ich auch etwas sagen. Meine Damen und Herren, Wasser in seinen verschiedensten Formen als Trinkwasser, als Abwasser und natürlich als Hochwasser ist auch im Haushalt 2004 ein Thema mit besonderer Priorität. Der Landtag hat Ende vergangenen Jahres das neue Landeswassergesetz verabschiedet.

Neben der Festschreibung der kommunalen Netzverantwortung im Trinkwasserbereich, für die sich die FDP sehr stark eingesetzt hatte, geht es dort unter anderem um die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Diese wird in den nächsten Jahren bei den Kommunen zu weiteren Aufgaben und damit auch zu neuen Kostenbelastungen führen. Wie die Kommunen in die Lage versetzt werden, die aufzustellenden Pläne zu finanzieren, wird sicher noch Gegenstand der Beratungen sein. Die finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Kommunen, die sich aus dem Konnexitätsprinzip ergeben, muss man dabei im Auge behalten. Möglicherweise wird man auch nach speziellen Fördermöglichkeiten Ausschau halten müssen.