Protocol of the Session on December 11, 2003

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Creutzmann, wenn das alles so schlüssig ist, was Sie hier dargestellt haben, dann verstehe ich überhaupt nicht, warum denn derzeit nicht im LSV so verfahren wird, wie es sowohl in der Errichtungssatzung als auch in den öffentlichen Verlautbarungen Ihres Ministeriums steht, nämlich dass sich der LSV aus Pachteinnahmen finanzieren soll. Die Pachteinnahme ist uns in den Ausschüssen großartig erklärt und dargelegt worden, wie

das Ganze abgehen soll. Es soll vom wirtschaftlichen Wert ausgehen und, und, und.

(Zuruf des Abg. Schwarz, SPD)

Tatsache ist aber, davon ist nichts mehr zu hören. Derzeit geht man von den Landeszahlungen, dem Status quo der Landeszahlungen an den LSV aus. Diese sollen jährlich – wie mir im Ausschuss berichtet worden ist – um 3,4 % steigen, unabhängig von der Straßenqualität und unabhängig von dem hehren Grundsatz, den Sie eigentlich aufgestellt haben, um die Wirtschaftlichkeit herzustellen, dass diese Pachthöhe von der Nutzungsfähigkeit und von dem Zustand der Straßen abhängig sei. Davon ist keine Rede mehr.

(Zuruf des Abg. Schwarz, SPD)

Stattdessen wurde uns in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr verkündet, dass dieser Zustand erst ab 2018 erreicht werden könne. Wenn ich so etwas höre, dann glaube ich langsam an gar nichts mehr. Die Verlautbarungen, die hier kommen, sind dann auch nicht mehr sehr glaubhaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Zur Erwiderung hat Herr Abgeordneter Creutzmann das Wort.

Herr Kollege Wirz, der LSV geht von einer jährlichen Steigerungsrate aus den Pachterlösen von 4 % aus.

(Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Herr Kollege Billen, die Investitionen sind gestreckt worden, weil man gesagt hat – die Pachterlöse stehen natürlich in der Korrelation zu den Investitionen –, der Haushalt gibt das nicht her, man muss seriös finanzieren. Man hat gesagt: Wir strecken das. – Ich habe aber auch gesagt, wir investieren jährlich 100 Millionen Euro auf Dauer, was auch notwendig ist.

Wir gehen auch von einer Personalsteigerung von 2 % und von einer Effizienzrendite von 1,5 % aus. Das sind die Vorgaben, indem man das Ganze hochgerechnet hat. Wenn es die Finanzlage in Zukunft hergeben sollte, dann bin ich überzeugt, dass das Land sicher das eine oder andere zusätzlich tun wird. Ich weiß auch, dass Herr Staatsminister Bauckhage immer in „heftigen Kämpfen“ mit Staatssekretär Dr. Deubel steht, vielleicht das eine oder andere im Straßenbau doch noch zu ermöglichen, wenn das der Haushalt hergibt.

Herr Wirz, wir müssen doch fair sein. Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr und der Haushalt sind ein Gesamtgebilde. Wir können nicht mehr tun, als uns die Wirtschaftslage und die Steuereinnahmen erlauben.

Deswegen muss es natürlich auch erlaubt sein, das eine oder andere Projekt zu strecken. Ich habe das auch schon öffentlich verkündet. Nur so lässt sich seriös Politik betreiben.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und SPD)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach der großen Aufklärungsrunde durch verschiedene Abgeordnete will ich eigentlich noch einmal zur eigentlichen Großen Anfrage zurückkommen, die die CDU zum Thema „Landesstraßenbau“ gestellt hat.

In der Tat ist es so, dass die Landesregierung in der Koalitionsvereinbarung für die Wahlperiode 2001 bis 2006 eine besondere Initiative beschlossen hat, nämlich für den Landesstraßenbau eine Mobilitätsmilliarde aufzulegen, damals noch in DM.

Ich gebe zu, in einem Jahr haben wir aufgrund einer angespannten Finanzsituation nicht den finanziellen Rahmen zur Verfügung gehabt, um das in fünf Jahren abzuwickeln. Aber so wie es aussieht, werden wir das locker in sechs Jahren abwickeln, sodass diese Gelder, nämlich die eine Milliarde DM oder die 500.000 Euro, voll und ganz für den Landesstraßenbau zur Verfügung stehen.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Locker?)

Wir wissen alle, dass gerade in einem Flächenland nicht nur der Bundesfernstraßenbau und der kommunale Straßenbau eine Rolle spielen, sondern insbesondere auch aufgrund der Struktur in Rheinland-Pfalz wir den Landesstraßenbau in einem Umfang von rund 7.000 Kilometern haben und ihn notwendig erhalten müssen, damit insbesondere der Wirtschaftsstandort RheinlandPfalz nicht nur erhalten bleibt, sondern in der Zukunft gestärkt wird, Pendler zu ihren Arbeitsplätzen kommen und der Tourismus auch insofern gefördert wird, indem ein gutes Straßensystem, was die Landesstraßen betrifft, vorgehalten wird.

Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr zum 1. Januar eine neue Einrichtung geschaffen, um Landesstraßen auch künftig nach betriebswirtschaftlichen Kriterien und damit zukunftsorientiert zu bauen, zu unterhalten und weiterzuentwickeln. Es gilt eindeutig die Devise „Ausbau vor Neubau“, meine Damen und Herren.

Ich glaube, da streiten wir alle gemeinsam mit dem Ziel „Ausbau vor Neubau“. Insofern haben Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen Vorrang vor Neubaumaßnahmen. Meine Damen und Herren, wir brauchen dazu einen Planungshorizont bis zum Jahr 2008.

Eine Planung für die Zukunft kommt aber nicht ohne eingehende Aufnahme des gegenwärtigen Zustands aus. Die Kenntnis des Zustands des Straßennetzes zusammen mit der Definition von Unterhaltungs- und Ausbauzielen ist die entscheidende Grundlage für einen

zielgerichteten und effizienten Mitteleinsatz im Straßenbau. Es wurde eine Bestandserfassung durchgeführt. Sie wurde heute schon mehrfach zitiert.

Die im Jahr 2002 durchgeführte und in diesem Jahr fertig gestellte Untersuchung schließt an die Erhebung an, die von der rheinland-pfälzischen Straßenverwaltung bereits in den Jahren 1993 bis 1998 durchgeführt worden ist. Diese Erhebung damals wurde durchgeführt, um den Erhaltungs- und Ausbaubedarf festzustellen. Das neue Gutachten geht allerdings noch einen Schritt weiter.

Frühere Erhebungen stützten sich im Wesentlichen auf eine visuelle Erfassung. Insoweit waren auch subjektive Bewertungen nicht auszuschließen. Eine einheitliche Bewertung der Bestandteile des Straßennetzes waren damit nicht sicher zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, in der neuen Erfassung im Jahr 2002 erfolgte sowohl eine visuelle als auch eine messtechnische Erfassung des gesamten Straßennetzes. Zudem wurde auch der Zustand von Brücken und Ingenieurbauwerken erfasst und bewertet.

In eine weitere Bewertung werden dann neben der baulichen Substanz auch andere Faktoren wie die Verkehrsbelastung und die Unfallhäufigkeiten einbezogen. Frau Kiltz, das sind alles die Punkte, die als Kriterien gelten, welche Reihenfolge nachher bei den Umbau-, Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen festgelegt wird.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich Ihnen sage, dass für den Um- und Ausbau mehr als 80 % der Mittel notwendig sind und nur noch klägliche Mittel letztlich für den Neubau zur Verfügung stehen, dann merken Sie auch, wo die Landesregierung die Schwerpunkte setzt.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Habe ich doch selbst gesehen!)

Vielleicht noch ein Wort zum Neubau von Landesstraßen. Viele Vorhaben sind wünschenswert; das steht außer Frage. Wir würden die örtliche Verkehrssituation zum Teil auch erheblich verbessern, städtebaulich neue Ansätze ermöglichen und nicht zuletzt – das gilt zum Beispiel auch für den Bau von Ortsumgehungen – die Situation der Anlieger der derzeit hoch belasteten Straßen weiter verbessern.

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen – das wollen wir auch –, dass die finanziellen Spielräume erheblich enger geworden sind. Deswegen müssen wir an Neubaumaßnahmen einen strengen Maßstab anlegen. Insbesondere werden wir uns auf Maßnahmen konzentrieren müssen, die nachweislich einen sehr hohen Nutzen bringen und baulich umgesetzt werden können, wenn sie Rechtskraft haben.

Die vorgenannte Untersuchung des rheinlandpfälzischen Straßennetzes hat sehr deutlich gemacht, dass im Landesstraßenbau der Schwerpunkt künftig insbesondere auf der Erhaltung liegen muss. Die Erhe

bung des Zustands des Landesstraßennetzes im Jahre 2002 hat gezeigt – die Zahl ist vorhin schon gefallen –, dass rund 19 % der Fahrbahnen inzwischen einen Zustand erreicht haben, bei dem Erhaltungsmaßnahmen kurzfristig eingeleitet werden müssen.

Damit hat sich der Anteil der Straßen, die sich in einem solchen Zustand befinden, zwar gegenüber der letzten Untersuchung aus dem Jahr 1998 nicht wesentlich verändert, gleichwohl muss jetzt mit Nachdruck daran gearbeitet werden, dass dieser festgestellte Investitionsrückstand bei den Landesstraßen nicht weiter anwächst. Dies erfordert vor allem eine Verstetigung der Ausgaben auf einem bedarfsgerechten Niveau.

Meine Damen und Herren, wir werden uns bemühen – das wird in den nächsten Jahren auch der Fall sein –, so viele Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, dass die Substanz der Landesstraßen dauerhaft erhalten werden kann. Bestehende Erhaltungsdefizite sollen mittelfristig beseitigt werden und Ausbau- und Erweitungsmaßnahmen bedarfsgerecht durchgeführt werden.

Im Gutachten zur Ermittlung des Ausbau- und Erhaltungsbedarfs für die Landesstraßen ist auf der Grundlage der für das Jahr 2002 erhobenen Bestandsdaten ein durchschnittlicher jährlicher Mittelaufwand in Höhe von 74 Millionen Euro ausgewiesen. Dies geschieht in der Absicht, den gegenwärtigen Zustand der Landesstraßen, Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerke im Zeitraum von 2003 bis 2017 konstant zu halten.

Den Anforderungen, die sich hieraus ergeben, wird die Landesregierung voll gerecht. So ist im Rahmen des Haushaltsplans für das Jahr 2004 ein Bauprogramm mit einem Volumen von insgesamt 85 Millionen Euro vorgesehen. Auch die künftigen Landeshaushalte sollen diesen Ansatz entsprechend fortschreiben. Das sage ich natürlich, ohne den notwendigen parlamentarischen Entscheidungen über die Mittelbereitstellung für den Landesstraßenbau vorgreifen zu wollen.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An dem langfristigen Bedarfsplan und dem mittelfristigen Investitionsplan wird derzeit noch gearbeitet; denn aufgrund der vorhin erwähnten Erfassung des Landesstraßennetzes mussten allein 1.260 einzelne Straßenprojekte innerhalb und außerhalb von Ortslagen, 200 Ingenieurbauwerke, 400 Knotenpunkte und 150 Radwege bewertet werden.

Hierbei sind nur die Maßnahmen mit veranschlagten Baukosten von jeweils mehr als 100.000 Euro erfasst. Die Arbeiten an dem bis zum Jahr 2008 reichenden Investitionsplan für die Landesstraßen werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2004 abgeschlossen werden.

Jetzt müssen zunächst die Maßnahmen des Bauprogramms 2004 umgesetzt werden. Die Landesregierung leitet damit auch einen gesamtwirtschaftlich wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Bauwirtschaft.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Mit dem Bauprogramm 2004 stellt die Landesregierung erneut unter Beweis, dass sie ihrer Infrastrukturverantwortung gerecht wird. Die Weichen für eine Substanzerhaltung im Straßenbau und für einen bedarfsgerechten Ausbau des Straßennetzes sind gestellt.

Bedarfs- und Investitionsplanungen für die lang- und mittelfristige Perspektive sind auf den Weg gebracht, meine Damen und Herren. Sie haben in der Zwischenzeit alle das Bauprogramm bekommen.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wurde auch Zeit!)

Ich will noch eine Anmerkung zu dem machen, was der Abgeordnete Wirz gesagt hat. Wir haben das in einem Schreiben ihm gegenüber auch klargestellt, dass zum Zeitpunkt des Eingangs der Kleinen Anfrage das Landesstraßenbauprogramm 2004 noch nicht in endgültiger Fassung vorlag. Deswegen konnten wir auch nicht vorab unterrichten, zumal es bis kurz vor der Veröffentlichung immer noch Änderungen im Gesamtlandesbauprogramm gegeben hat, meine Damen und Herren.

(Schmitt, CDU: Bis auf die letzte Minute!)

Dadurch, dass Sie mehrere Anfragen gestellt haben – Sie haben sich Mühe gegeben, ich glaube, Sie haben 17 Anfragen gestellt –, konnte man keine Bruchstücke davon veröffentlichen, sondern das konnte erst zu dem Zeitpunkt geschehen, – –