Ich hatte Ihnen einige Beispiele genannt, wo die Verbraucherschutzbeauftragte durchaus ein Betätigungsfeld gehabt hätte. Allerdings – das möchte ich schon betonen – hat man durchaus den Eindruck gewonnen, dass die Ressortabstimmung gerade nicht funktionierte. Ich erinnere nur daran – das ist auch vorhin in einer Frage
zum Ausdruck gekommen –, dass die Verbraucherschutzbeauftragte im Jahr 2002 die Situation der Lebensmittelkontrolle als – wörtlich – „defizitär“ bezeichnet hatte und das dann auch noch ein Jahr später noch einmal mit gleicher Wortwahl wiederholt hatte.
Im Umweltministerium war man mit diesen Äußerungen ganz und gar nicht glücklich. Man hat sich schließlich davon distanziert. Das zeigt, das Amt der Verbraucherschutzbeauftragten war in der Tat mit keinerlei Kompetenz ausgestattet. Gerade deshalb verwundert es auch nicht, dass sie nicht das Geringste bewirken konnte.
Fazit: Das alles war jedenfalls keine verbrauchergerechte Informationspolitik, kein gutes Management zur Ressortabstimmung und Koordination.
Nun ist es wichtig, den Blick in die Zukunft zu richten. Die zentrale Frage ist jetzt wohl: Was ist aus den Fehlern zu lernen? –
Wir haben in unserem jüngsten Antrag zum Verbraucherschutz schon deutlich gemacht, dass die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Bereich der Landesregierung für den Verbraucherschutz gebündelt werden müssen. Damit könnten in der Tat nach unserer Auffassung eine bessere Effizienz und Transparenz, vermutlich auch Kosteneinsparung, erreicht werden, und interne Konflikte könnten so vermieden werden.
„Kompetenzwirrwarr“ – das ist genau der richtige Begriff, den man gar nicht mehr erklären braucht. Frau Kollegin Kiltz hat es ausreichend begründet.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich diesem Thema neu zu stellen und darüber Klarheit zu gewinnen, welches Ministerium zukünftig für den Verbraucherschutz federführend zuständig sein soll.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mann, oder in Ihrem Fall Frau, bestätigt sich eben gern selbst. Der
Chef der Staatskanzlei hat es schon gesagt. Das heißt, ich denke, man kann zwischen diesen Wünschen variieren, wie sie Frau Kiltz geäußert hat oder wie Sie sie zum Schluss hier noch einmal angesprochen haben, wir bündeln alles, am besten machen wir ein ganz großes Amt Verbraucherschutz oder ein Ministerium.
Es sind nicht die Zeiten, das zu machen. Das waren vor zwei Jahren auch nicht die Zeiten, meine Damen und Herren. Worum ging es denn? Das haben Sie von Beginn an nicht begriffen, oder Sie wollten es auch nicht begreifen. Sie wollten nicht begreifen, dass es darum ging, einen Akzent zu setzen, ohne den Anspruch, dass eine Frau alle Themen – Sie haben beispielhaft ein paar Themen genannt – selbst abarbeiten kann.
Auch anzuecken, ist in einem solchen Job eine sinnvolle Tätigkeit, ob es mit Ministerien der Fall ist oder mit anderen. (Beifall bei der SPD)
Warum führen wir es nicht weiter? Weil wir nicht die Chance sehen, das in dem gewünschten Maß bei den jetzigen Finanzen auszudehnen. Das ist eine ehrliche und legitime Entscheidung, die die Regierung vollzogen hat, um es nicht weiter auszudehnen. Ich denke, es ehrt die Regierung, dass sie in finanziell knappen Zeiten dies auch so einräumt.
Das ist der alte Unterschied gegenüber Ihnen in der Opposition, den ich schon mehrfach beschrieben habe. Wir sind durchaus lernfähig. Sie wahrscheinlich nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte bekommt sehr amüsante Züge. Ich kann das verstehen.
Mir wäre das auch als Landesregierung oder Vertreter der Regierungsfraktion peinlich, diesen Flop, und es war einer, jetzt im Nachhinein schönzureden. Es ist doch einfach so.
Herr Stadelmaier, wenn Sie sagen, es gibt keinen Kompetenzwirrwarr, warum haben Sie dann die Lebensmittelsicherheit dem Wirtschaftsministerium zugeordnet? Dieses bearbeitet die Futtermittelsicherheit. Die Lebensmittelsicherheit sollten Sie Frau Conrad nicht wegnehmen, sondern höchstens die Futtermittelsicherheit noch dazutun. Das hätte ich gern. Aber das gibt Herr Bauckhage nicht so gern her.
Wenn Sie sagen, wir haben gesagt „zu teuer“, dann müssen Sie, Herr Stadelmaier, dazusagen: Teuer, weil wirkungslos.
Wir haben gesagt, wenn das schon einen Sinn hätte haben müssen, dann hätte diese Stelle von vornherein hauptamtlich sein müssen.
Ich lese Ihnen jetzt einmal vor, was diese arme Frau oder der arme Mann – es hätte auch ein Mann sein können – alles ehrenamtlich mit einem Mitarbeiter, dann kam noch einer hinzu, hätte tun sollen.
Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen, bündeln und den Ressorts zuleiten – das ist ein Job für mehrere Menschen –, Verbraucherschutzbelange im Vorfeld – Was ist eigentlich das Vorfeld? – öffentlicher gesellschaftlicher Diskussionen beobachten, aufnehmen und steuern, Regierungsaktivitäten auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes darstellen und koordinieren. Meinen Sie, Herr Bauckhage würde sich eine Pressekonferenz über erfolgreiche Futtermittelkontrolle abnehmen lassen, um das Frau Engelhardt anzubieten? Das ist vollkommener Unsinn.
Sie haben eine Funktion und eine Stelle geschaffen. Sie haben auch jemanden gefunden, der nicht sofort gemerkt hat, dass man mit dieser Stelle gar nichts bewirken kann. Da hatten Sie noch Glück im Unglück, dass Sie überhaupt jemanden gefunden haben. Wenn wir uns erinnern: Sie haben lange gesucht. Es hat eine Weile gedauert, bis sich jemand bereit gefunden hat.
Deswegen sage ich zum Schluss nur, es ist wirklich ein Fall von gelungenem Aufgabenverzicht der Landesregierung. Sie sollten dies auch schön bleiben lassen. Das Geld bitte an die Verbraucherzentrale. Da ist es gut aufgehoben. Da nutzt es uns allen etwas. Da nutzt es