Das Verhältnis einer Gesellschaft zu ihren schutzbedürftigen Mitgliedern hängt mit Sicherheit nicht von der hier in der Diskussion stehenden diagnostischen Methode ab. Andernfalls müssten andere Untersuchungsmethoden, die ebenfalls bestimmte Dinge feststellen sollen und bestimmte Reaktionen ermöglichen, untersagt werden. Es steht für mich selbstverständlich außer Frage, dass wir die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen deshalb im Auge behalten und uns auch stetig um deren Verbesserung bemühen müssen.
Auch im Rahmen der verfassungsrechtlichen Diskussion müssen wir davon ausgehen, dass sich im Hinblick auf den technischen Fortschritt diese Diskussion ebenfalls weiter bewegen wird. Wenn Sie die neue Kommentierung des Artikels 1 Grundgesetz nehmen, in der ein Staatsrechtler zum Beispiel sehr stark infrage gestellt hat, ob in jedem Fall ein Embryo vor der Nidation bereits
Artikel 1 des Grundgesetzes für sich in Anspruch nehmen kann, sehen Sie, dass die Diskussion auf keinen Fall, auch nicht auf juristischer Ebene, abgeschlossen ist und wir daher gut daran tun, auch zukünftig sorgfältig zu argumentieren und zu versuchen, nach sorgfältiger Abwägung eine Regelung zu treffen, die alle grundrechtlich geschützten Rechte der einzelnen Menschen berücksichtigt.
Frau Kollegin Thomas, insoweit stimme ich mit Ihnen überein. Das sollten wir auch so tun, dass wir uns nicht gegenseitig vorwerfen, die andere Position sei völlig unhaltbar.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren über einen sehr wichtigen und – ich betone es nachdrücklich – schwierigen Bereich, der sehr viele Menschen in diesem Land betrifft. Mir ist es wichtig, vorweg festzuhalten, dass wir nach meinem festen Eindruck und auch der Formulierung der Anträge zwei unterschiedliche Anträge, die sich scheinbar widersprechen, vor uns liegen haben. In Wirklichkeit ist aber das Wertgerüst, das beiden zugrunde liegt, nach meinem Eindruck identisch. Mit in der obersten Priorität unseres Handelns sollte der Schutz und die Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben stehen.
Meine Damen und Herren, vor einem solchen Hintergrund ist es merkwürdig, dass zwei unterschiedliche Anträge zustande kommen. Man muss sich fragen, weshalb dies so ist. Aus meiner Sicht liegt es daran, dass zwei Fragen unterschiedlich beantwortet werden können und tatsächlich beantwortet werden, und zwar zum einen die sehr grundsätzliche Frage, was Leben ist und wann es beginnt, und zum zweiten die noch schwieriger zu beantwortende Frage: Welche Maßnahmen sind vor diesem Hintergrund verantwortbar, bzw. und/oder welche Folgewirkungen ergeben sich indirekt aus einmal eingeleiteten Maßnahmen im Rückschluss auf dieses unbestrittene Wertgefühl?
Zur ersten Frage, die möglicherweise die entscheidende ist, gibt es unterschiedliche Positionen, wann menschliches Leben entsteht, und zwar nicht nur bei den Wissenschaftlern, sondern auch bei den Norm setzenden Institutionen, wie den Kirchen, entweder zur gleichen Zeit heute oder im Laufe der verschiedenen Jahre.
Obwohl ich sehr wohl offen bekennen kann, dass zu dem Zeitpunkt, über den wir diskutieren, menschliches Leben in dem Sinn, wie wir es verstehen, noch nicht vorliegt, will ich in meinen weiteren Ausführungen davon
ausgehen – ich sage das bewusst sowohl zu Ihnen, Frau Thomas, als auch zu Ihnen, Frau Hammer –, dass es keinen Unterschied gibt, dass dieses menschliche Leben auch schon in diesem Fall, um den es geht, vorliegt, und darauf die Argumentation aufbauen.
Dann geht es um die zweite Frage, die wir zu beantworten haben. Ist dieses verantwortbar, wenn wir dieses Wertgerüst akzeptieren – ja oder nein – und hat es Folgewirkungen, die wir gar nicht wollen und die letzten Endes negativ auf diese Wertskala zurückfallen?
Meine Damen und Herren, wenn wir ehrlich sind, ist diese Frage im Grunde der Objektivität nach mit dem Zwang der Einigung kaum zu beantworten, weil ihr in der Beantwortung logischerweise sehr individuelle Werteinschätzungen zugrunde liegen müssen und mit ihr Vermutungen verknüpft sind, die nie mit Sicherheit nachgewiesen werden können.
Was können wir in einer solchen Situation tun? Wir können uns ansehen, wie diese Gesellschaft offensichtlich mit Akzeptanz als gesellschaftlicher und rechtlicher Norm bisher akzeptiert umgeht. Wir müssen auf das kommen, was Praxis ist, nämlich auf die Tatsache, dass wir bei ca. 700.000 Geburten in der Bundesrepublik Deutschland heute Pränataldiagnostik in der Größenordnung von mindestens 70.000, das heißt in über 10 % der Fälle, haben.
Meine Damen und Herren, wir sollten nicht so tun, als ob dieses nicht vor dem Hintergrund gemacht werden würde, dass man dann einen Abwägungsprozess durchführt. Er wird offensichtlich nicht nur toleriert, er wird von Ihnen auch nicht infrage gestellt. Es ist die Basis, auf der wir in dieser sehr schwierigen Entscheidung letzten Endes unsere Entscheidungslinie in Bezug auf diesen Bereich der In-vitro-Fertilisation und der Präimplantationsdiagnostik aufbauen sollten.
Meine Damen und Herren, hier geht es auch nicht um einen Bereich, den wir einfach wegen seiner Größenordnung mit einer etwas geringeren Aufmerksamkeit bedenken können. Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass wir heute schon in Deutschland eine Größenordnung von über 50.000 Entnahmen zur In-vitroFertilisation haben.
Meine Damen und Herren, das heißt, es gibt 50.000 Paare oder zumindest Frauen, die sich ein Kind wünschen und – das ist die Krux an der Geschichte – die offensichtlich nur über diesen Weg ihren Kinderwunsch befriedigen können. Es wird geschätzt, dass sich die Anzahl der betroffenen Paare in Deutschland in der Größenordnung von über einer Million bewegt, bei denen nur dieser Weg geht, gerade wenn man Kinder haben will. Dann muss man sich die Frage stellen, ob der Abwägungsprozess, der aufgrund medizinischer Kenntnisse in einem späteren Stadium akzeptiert, toleriert, gewünscht und formalisiert abläuft, für diese in diesem Bereich nicht greifen soll.
Vor diesem Hintergrund meine ich, sollte uns die Antwort, wenn wir den Unterschied zwischen diesen beiden Schritten sehen, relativ einfach fallen. Auf ihn ist schon hingewiesen worden. Die diskutierte Präimplantations
diagnostik soll sich nur auf Fälle erstrecken, um es vereinfacht zu formulieren, in denen überlebensfähiges Leben nicht mehr möglich ist und die Gendefekte so groß sind, dass entweder während der Schwangerschaft oder kurz danach dieses Leben so und so enden würde. Dies ist viel restriktiver als die offensichtlich von allen akzeptierte und tolerierte Pränataldiagnostik in späteren Zeiten.
Man sollte auch die Folgerungen sehen, die möglicherweise aus einer Schlussfolgerung gezogen werden – ich spreche das Wort, das dann greift, nicht aus –, die für die Betroffenen – wer diese Frauen in ihren Schwierigkeiten erlebt hat, wenn dieses ganze Geschehen im zweiten oder dritten Monat abläuft, weiß, wovon ich rede – in Größenordnungen weniger problematisch sind, um es vorsichtig zu formulieren, wenn dieser Weg der Präimplantationsdiagnostik gegangen wird.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund meine ich schon, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, welchen Weg man geht, und zwar nicht wegen eines Weges der Glaubwürdigkeit oder Ähnlichem, sondern wenn es uns wirklich darum geht, diesen Kernbereich zu schützen und einen Damm vor diesem Kernbereich aufzubauen, dann sollten wir uns überlegen, dass wir den Damm nur dort aufbauen, wo wir ihn auch halten können, weil, wenn wir ihn vor der falschen Stelle aufbauen, der Damm einreißen und das gefährden wird, was wir alle schützen wollen, nämlich die oberste Priorität des menschlichen Lebens und seiner Ehrfurcht davor.
Ich glaube, der einzige Weg ist der verantwortungsvolle Umgang, wie er über die Bioethik-Kommission mit dieser Problematik aufgezeigt wurde.
Meine Damen und Herren, den Fraktionen steht noch eine Redezeit von sieben Minuten zur Verfügung. Gibt es Wortmeldungen? – Das ist erkennbar nicht der Fall.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Thomas und Böhr sowie 35 weiterer Abgeordneter – Drucksache 14/2026 – kommen.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die meisten Stimmen der CDU und einem Großteil der Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1571 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der
Verstärkter Einsatz von Open-Source-Software in der Verwaltung: Kostengünstig, transparent und sicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/2080 –
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 3. April 2003 ist der ursprünglich zum Nachtragshaushaltsgesetz 2003 eingebrachte Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN federführend an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Antrag sodann in seiner 19. Sitzung am 6. Mai 2003 beraten.
Der bei den Beratungen vonseiten der einbringenden Fraktionen gestellte Antrag auf Durchführung einer Anhörung ist schließlich zurückgenommen worden. Grund hierfür war der laufende Prüfungsprozess aufseiten der Landesregierung, die gegenwärtig den Einsatz von Open-Source-Software in der Verwaltung sowohl landesintern als auch mit dem Bund abstimmt. Erste Ergebnisse hierzu werden voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen und dann im Innenausschuss behandelt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor etwa einem halben Jahr haben wir zu der Haushaltsdebatte als Entschließungsantrag beantragt, dass das Land Rheinland-Pfalz verstärkt Open-SourceSoftware einsetzen soll und diesen Einsatz prüfen soll, vor allem prüfen soll, wie viel Geld eingespart werden könnte, wenn eine solche Software – um es deutlich zu sagen: nicht Microsoft-Software, sondern eine andere Software – eingesetzt werden würde.
Wir sind leider von den Aktivitäten des Landes bisher enttäuscht worden. Vielleicht erfahren wir heute Neues. Wir haben auch entsprechende Anfragen gestellt, wie das Einsparpotenzial wäre, wenn wir die Open-SourceSoftware einsetzen würden. Wir haben keine konkreten Antworten auf diese Fragen erhalten. Wir haben auch im entsprechenden Ausschuss leider nur die Vertröstung erhalten, dass das Land weiterhin prüfen wird und weiterhin prüfen wolle, wie die Einsparung durch OpenSource-Software aussehen kann.
Wir haben uns deswegen entschlossen, heute den Antrag noch einmal zur Aussprache und zur Abstimmung zu stellen. Ein halbes Jahr nach Einbringung des Antrags erscheint es uns doch angebracht, dass nun das Land tatsächlich Zahlen vorlegen kann.
Meine Damen und Herren, wir sind – das ist Ihnen bekannt – nach den Haushaltsklausuren der letzten Tage mit dem Rücken an der Wand und vielleicht schon halb durch die Wand, was die Finanzierung der Landeshaushalte angeht. Gerade in dieser Lage, in dieser Situation, muss doch jede Möglichkeit genutzt werden, dem Land unnötige Kosten zu ersparen. Wenn wir sehen, dass in manchen Bereichen 50.000, 20.000, 30.000 Euro eingespart werden, wo es wirklich zum Teil Härten bedeutet, gerade im ehrenamtlichen Bereich, dann ist es doch auch verständlich, wenn wir sagen: Es gibt ein Millioneneinsparpotenzial beim Softwaregebrauch und bei der Softwarebestellung. Dieses Potenzial ist noch nicht voll und ganz im Land Rheinland-Pfalz genutzt. Wir stehen erst am Anfang.
Wir sind im Land natürlich nicht die einzigen, die sich Gedanken über den Open-Source-Software-Gebrauch machen, sondern der Bundesminister des Innern hat schon seit langem angekündigt und umgesetzt, dass in vielen Bereichen der Bundesverwaltung, beispielsweise auch im Bundestag, Open-Source-Software, hauptsächlich für die Server, auch genutzt wird. Aber auch Städte machen sich Gedanken. Die Stadt München hat die Verträge mit Microsoft nicht verlängert, sondern will ihre 13.000 Rechner auf Open-Source-Software umstellen.
Wir haben im Land Rheinland-Pfalz einen viel höheren Anteil an Softwarekosten als so manche Stadt. Wir haben – so sagt es zumindest die Landesverwaltung – 45.000 Arbeitsplätze an Rechnern. Wir haben also ein riesengroßes Einsparpotenzial. Wenn wir sehen, dass die Städte voranschreiten, dann muss doch auch die Landesregierung endlich anfangen und sagen können, wo Einsparungen zu machen sind, und muss ein Konzept vorlegen. Sie darf nicht nur darüber reden, sondern muss ein klares Einsparkonzept vorlegen und sagen, wo konkret eingespart werden kann.
Gestern haben in Mainz zum ersten Mal neun Städte getagt, die gemeinsam beraten haben, wie eine Umstellung von der bisherigen Microsoft-Software auf die Open-Source-Software funktionieren kann. Es sind fast alle großen Städte im Land Rheinland-Pfalz. Soweit ich weiß, war Ludwigshafen nicht dabei; mir ist nicht bekannt, aus welchem Grund. Aber wenn Städte so weit gehen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten,
dann muss einerseits auch das Land beratend tätig sein und andererseits beispielgebend tätig sein, indem einfach klar gemacht wird, wo eingespart werden kann.
Es ist nicht nur eine Frage der momentanen Einsparung, es ist auch eine Frage der Sicherheit, dass die OpenSource-Software-Anwendungen sicherer sind als die sehr virusanfälligen Microsoft-Anwendungen. Es ist auch eine Frage: Welche Steigerungen von Kosten habe ich in den nächsten Jahren? – Wir wissen, dass die Microsoft-Windows-NT-Lösungen auslaufen werden und es keine neue Software mehr dafür gibt. Das heißt, wir müssen umsteigen auf XP oder auf Windows 2000. Genau diese Umstiegsszenarien bringen immer mehr Anwender dazu, dass sie sagen: Wir können kostengünstiger, sicherer, unabhängiger und variabler Software einsetzen, wenn wir uns von Windows unabhängig machen und Open-Source-Software benutzen.