Protocol of the Session on July 9, 2003

Dass wir zusätzliche Gesetze brauchen, die dazu noch ökologisch schädlich sind, gerade in einer Stadt, wo dichte Bebauung herrscht,

(Kuhn, FDP: Aber Menschen sind auch Lebewesen!)

was Sie inhaltlich anerkennen müssen, trifft nicht zu. Wir haben im Ausschuss schon erlebt, dass man durchaus auch vernünftig nachdenken kann. Ich würde Sie daher bitten, wirklich noch einmal darüber nachzudenken, bevor Sie ein Gesetz durchpeitschen, dessen Folgen in den Städten sehr negativ sein werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Billen, CDU: Herr Kollege Dr. Braun hat Recht!)

Ich erteile Herrn Staatsminister Mertin das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regelungen bezüglich Weinbau und der Anpassung der Verjährungsfristen waren im Vorfeld unstrittig, sodass ich dazu auch keine Ausführungen machen möchte.

Frau Kollegin Kiltz, Sie hatten gefragt, wie § 51 Abs. 3 Satz 2 zu verstehen sei. Dies ergibt sich meines Erachtens sehr eindeutig aus der Regelung. Es ist gemeint, dass in dem Moment, in dem eine Hecke ihren Charakter als Hecke verliert, weil entsprechende Pflanzen, die bisher zum Gesamtbild der Hecke beigetragen haben, entfernt wurden, die Frist zu laufen beginnt. Ich meine, das ist sehr eindeutig und präzise im Gesetz geregelt und lässt überhaupt keinen anderen Schluss zu.

Weshalb haben wir die vorgeschlagene Regelung zu den Grenzabständen in das Gesetz hineingeschrieben? Es bestand die Notwendigkeit, diese Novelle durchzu

führen, weil der vernünftige Wunsch der Winzer da war, eine optimalere Nutzung ihrer Grundstücke zu haben und auch die Verjährungsfristen anzupassen. In dem Zusammenhang haben wir die Eingaben, die uns in den letzten Jahren erreicht haben, durchforstet und gesichtet. Dabei mussten wir feststellen, dass es immer wieder Eingaben gegeben hat, die beklagen, dass das Gesetz keine Regelung für den Fall enthält, dass eine Hecke, die nur im Abstand von 0,75 Metern von der Grenze angepflanzt ist, wesentlich höher als zwei Meter ist. Dazu verhält sich derzeit unser Nachbarrechtsgesetz nicht. Ein Bürger, der sich dadurch beeinträchtigt fühlte, hatte also, wenn er kein Einvernehmen mit dem Nachbarn herstellen konnte, ein nicht unerhebliches Prozessrisiko, was nicht abschätzbar war, weil er vor Gericht ein Stutzen der Hecke, die ihn unter Umständen beeinträchtigte, nur erreichen und einen entsprechend erfolgreichen Prozess führen konnte, wenn ein Gericht aufgrund der Rechtsfigur – vom Gericht entwickelt – des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses dies feststellte.

Ich meine schon, dass hier ein Bedürfnis besteht, einen Interessenausgleich herbeizuführen, der beide Seiten zufrieden stellt. Es gibt nicht nur ein Interesse des Grundstückseigentümers, der eine Hecke anpflanzt, sondern es gibt auch ein ökologisch begründbares Interesse des Nachbarn, dass auf seinem Grundstück gegebenenfalls auch ausreichend Sonne und Licht vorhanden ist.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Diese Beeinträchtigungen des Grundstücks erfolgen völlig unabhängig davon, ob es eine sogenannte Schnitthecke oder frei wachsende Hecke ist. Hinzu kommt bei der frei wachsenden Hecke noch das Problem, dass diese Hecke gegebenenfalls auch noch den Überwuchs von Ästen verursacht, was ein weiteres nachbarrechtliches Problem herbeiführt.

Ich meine, es ist ein angemessener Interessenausgleich, wenn nunmehr im Gesetz vorgesehen wird, dass jemand, der eine höhere Hecke anpflanzen will, die Nachteile auf seinem Grundstück – zumindest zum Teil – mit dadurch in Kauf zu nehmen hat, dass er ein Stück mehr seines Grundstücks dafür zur Verfügung stellen muss, indem er einen größeren Grenzabstand einhält. Niemandem wird vorgeschrieben, mit welchen Pflanzen er diese Hecke bestücken kann, und was auch immer. Ich habe gegen schwarzen Holunder gar nichts.

Frau Kollegin Kiltz, ich habe auch die Bilder gesehen, die Sie hier erwähnt haben. Nur das eine Bild unten zeigt nicht die typische Nachbarsituation, wenn Sie die Pflasterung betrachten. Das scheint mehr ein Fußweg zu sein und nicht ein normales Nachbargrundstück, wo Kinder vielleicht auch einmal in der Sonne spielen wollen. Das typische Nachbarschaftsbild gibt dieses Bild – aus meiner Sicht jedenfalls – nicht wieder.

Frau Kollegin, insofern meine ich schon, dass es sich hier um eine angemessene Regelung handelt. In den letzten Tagen habe ich durchaus auch mit Gärtnern und mit denjenigen, die ihre Gärten mit besonderer Liebe pflegen, gesprochen, weshalb sie Holunder so ungern in

ihrem Garten anpflanzen, weshalb sie zum Beispiel in ihren Gärten diese Pflanze nicht nutzen. Da wurde mir mitgeteilt, dass dies eher eine natürliche biologische Ursache hat, die in dem Farbstoff der Holunderbeeren liegt.

(Pörksen, SPD: Sehr richtig! Auf meinen Liegestühlen!)

Der Saft dieser Beeren verursacht nämlich Flecken, die nicht herausgehen. Das ist eine häufig gehörte Begründung, die ich in den letzten Tagen bekommen habe.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das können sie doch juristisch regeln!)

Ich kann nicht juristisch regeln, dass ein Vogel, der diese Beeren gefressen hat, seine natürlichen Entleerungsprozesse nur an bestimmten Stellen durchführt. Herr Kollege, das kann ich nicht.

(Unruhe im Hause)

Von daher halte ich die hier vorgesehene Regelung im Interesse eines nachbarschaftlichen Friedens und zur Vermeidung von Streitigkeiten für sachgerecht und angemessen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, damit ist die Debatte beendet.

(Ministerpräsident Beck: Das ist bedauerlich!)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Landesgesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für Rheinland-Pfalz, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2154 –.

Wir stimmen zuerst über die Änderungsanträge ab, und zwar zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2342 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2343 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –

(Kuhn, FDP: Schon besser!)

Gegenstimmen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache

14/2154 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2154 – mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der zweiten Beratung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer dem Gesetzentwurf nicht zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben! – Damit ist auch in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Landesgebührengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2200 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/2334 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Der federführende Innenausschuss hat einstimmig auf Berichterstattung verzichtet.

Damit kommen wir sofort zur Abstimmung. Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf ab, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme em pfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist in der zweiten Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Auch das war einstimmig. Der Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2221 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/2335 –

Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes soll ebenfalls ohne Aussprache stattfinden. Der federführende

Ausschuss hat ebenfalls einstimmig auf die Berichterstattung verzichtet.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: In Artikel 62 ist noch das Datum des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes einzusetzen. Vorgeschlagen wird der 1. August 2003. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2221 –. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Entwicklung des „Quasi-Landesbetriebes“ Landesforsten Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 14/1918/2050/2199 –

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt. Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abgeordneter Licht.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Immer dann, wenn es um neue Entwicklungen und neue Formen geht, die hier im Land eingeführt werden, sollte man Zug um Zug überprüfen, auf welchem Stand wir sind, wie die Landesregierung damit umgeht und was aus diesem Parlament wird.

(Vizepräsident Creutzmann übernimmt den Vorsitz)