Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird trotz Bauchschmerzen diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Warum haben wir verstärkt Bauchschmerzen? Die Fragen, die gestellt worden sind, sind bis heute leider nicht beantwortet worden, obwohl wir sie früh genug gestellt haben. Wenn die Tierseuchenkasse durch Tierseuchen in Unordnung geraten war, hat das Land in den letzten Jahren das Defizit ausgeglichen. Was passiert in Zukunft? Wird das Defizit ausgeglichen, ja oder nein?
Frau Ministerin, die Antwort hätten wir noch gern. Da wir aber der Überzeugung sind, dass die Landwirtschaftskammer in der Lage ist, die Tierseuchenkasse und auch die Geschäfte, die dazu gehören, ordnungsgemäß zu führen, werden wir diesem Gesetz zustimmen.
Ich sage Ihnen trotzdem: Wir werden das Land in der Tierseuchenprophylaxe nicht aus der Verantwortung entlassen. – In diesem Zusammenhang gibt es viele Fragen. Wir haben auch einen Zweckverband, der überwiegend die Tierkörperbeseitigung regelt. Bei diesem Zweckverband haben Bauern, wenn man es genau betrachtet, kein Mitspracherecht.
Wenn man überlegt, wie viel Geld in diesem Zweckverband umgesetzt wird und dass der Betreiber der Tierseuchenbeseitigungsanlage gekündigt hat und ein neuer Betreiber gesucht wird, wäre es dringend erforderlich, dass man sich Gedanken darüber macht, wie und mit welchen Kosten diese Anlage in Zukunft betrieben wird, da die Kosten, die dort entstehen, zum großen Teil von den Bauern direkt wieder beim Schlachten der Tiere über die Schlachtkosten getragen werden müssen. Rheinland-Pfalz ist nachweislich in der Tierkörperbeseitigung das teuerste Land.
Frau Ministerin, es gibt vielleicht sogar eine Idee. Zurzeit produzieren wir von gefallenen Tieren mit hohem Energieaufwand Tierkörpermehl. Kaum haben wir das produziert und ordnungsgemäß gelagert, laden wir es wieder
auf und fahren es in eine Verbrennungsanlage. Ich sage Ihnen, dass das nicht sinnvoll ist. Das macht überhaupt keinen Sinn. Das produziert zweimal erhebliche Kosten.
Dann wäre die Überlegung – wir sind so für regenerative Energien –, ob man nicht einmal darüber nachdenkt, eine Anlage zu bauen. Man könnte aus diesen gefallenen Tieren hervorragend Biogas produzieren, und mit der gewonnenen Hitze könnte man dann den Rest eintrocknen und ihn verbrennen. Dann hätte man eine saubere Anlage und hätte noch regenerative Energien produziert. Im Endeffekt hätte man dann für meine Begriffe noch viele Kosten gespart. Auch diese Überlegung sollte man einmal anstellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man über ein Thema spricht, sollte man sich ein wenig mit dem Thema beschäftigen, um das es heute geht. Es geht heute um die Übertragung der Tierseuchenkasse. Den Teil „Tiergesundheitsdienste“ und den Teil „Tierkörperbeseitigung“ haben wir in der Vergangenheit abgehakt.
Die Übertragung der Tierseuchenkasse ist damit der letzte Teil aus diesem Gesamtpaket. Die Neuregelung der Kostentragung bei den Tiergesundheitsdiensten haben wir abgeschlossen. Wie bekannt, soll die Aufgabe der Verwaltung der Tierseuchenkasse nun auf die Landwirtschaftskammer übertragen werden. Diese Übertragung wird zwischen dem Ministerium für Umwelt und Forsten und der Landwirtschaftskammer in einer Vereinbarung geregelt. Da die Kammer neben dem Aufbau der Verwaltungsorganisation auch die Ausschreibung des Beitragserhebungsverfahrens nicht bis zum 1. Januar 2004 leisten kann, haben wir einen Änderungsantrag dazu gestellt. Im ersten Schritt wird also die Übertragung der Verwaltung und im zweiten Schritt die um zwei Jahre verlängerte Frist über die Neuorganisation der Betriebserhebung gemacht.
Da mit dieser Übertragung hohe Erwartungen verknüpft sind, wird die Gesetzesfolgenabschätzung nach drei Jahren zeigen, ob sich alle diese Wünsche und Erwartungen erfüllen. Wir werden diesem Gesetz und dem Änderungsantrag, der auf Wunsch der Kammer an uns herangetragen worden ist, zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns schon bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs skeptisch geäußert und wollten erst einmal den Vertrag bzw. die Vereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer und der Landesregierung sehen. Das Umweltministerium hat uns auf meine Bitte hin im Ausschuss für Umwelt und Forsten die Eckpunkte dieser Vereinbarung vorgelegt. Wir haben aber immer noch Fragen. Es tut mir Leid, aber so ist es.
Es gibt Unstimmigkeiten zwischen dem Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, und den Vereinbarungen, für die diese Gesetzesgrundlage geschaffen wird. Ich will das, was am deutlichsten ist, herausheben. Im Gesetzentwurf steht, dass die Landwirtschaftskammer im ersten Jahr für die Übertragung dieser Aufgabe 97.145 Euro bekommt, und dann soll das degressiv werden, weil die Kammer gesagt hat: Wir machen das billiger als das Land.
In den Eckpunkten des Vertrages steht wörtlich: „Danach erhält die Landwirtschaftskammer vom Land zur Deckung des Verwaltungsaufwands für die ersten beiden Jahre einen Festbetrag in Höhe von 97.145 Euro.“ Stimmt jetzt das, was im Gesetzentwurf steht, im ersten Jahr nur den Betrag und dann degressiv, oder stimmt das, was in der Vereinbarung steht. Wenn das in der Vereinbarung stimmt, müsste man den Gesetzentwurf noch einmal umformulieren, sonst passt das einfach nicht.
Wir haben diesbezüglich eine offene Frage. Es kann ein Druckfehler sein, ein Irrtum oder gewollt sein. Aber im Letzten müssten wir den Gesetzentwurf dem angleichen.
Zweiter Punkt. Der Gesetzentwurf hebt darauf ab, dass die Beitragseinziehung zurzeit die Gemeinden machen. Sie berechnen dafür, wie Sie wissen, 5 % des jährlichen Beitragsaufkommens. Das soll die Kammer in Zukunft selbst machen dürfen, so sie denn will. Sind Sie sicher, dass „5 %“ eine realistische kostendeckende Zahl ist, dass die Kammer das für den Prozentsatz machen kann? Ich weiß es nicht. Dazu hätte ich gern eine Aussage. In den Eckpunkten der Vereinbarung ist keine Aussage zu den Defizitausgleichen der letzten Jahre und vor allem künftiger Jahre getroffen. Die Ministerin hat bei der ersten Lesung gesagt: Das wird es nicht mehr geben. – Jetzt stellt sich mir natürlich die spannende Frage: Werden keine Defizite mehr erwirtschaftet, wird die Landwirtschaftskammer das um 200.000 Euro billiger machen, oder werden sie, wenn doch, von der Kammer getragen? Das vermag ich mir, ehrlich gesagt, kaum vorzustellen, dass dort nicht jemand vor der Tür steht und sagt: Wir brauchen Geld.
Wir haben auch Zweifel daran, ob es wirklich preisgünstiger sein wird, wenn die Kammer die Tierseuchenkasse verwaltet, weil das zuständige Ministerium die Aufsichtspflicht weiter wahrnehmen muss und wird und es natürlich Abstimmungsbedarf geben wird. Insofern bin ich mir noch nicht sicher, ob das alles preiswerter wird.
Dritter, letzter und wichtigster Grund, warum wir das Gesetz ablehnen: Solange die Kritik des Landesrechnungshofs der vergangenen Jahre nicht restlos ausgeräumt ist, wollen wir der Kammer keine zusätzlichen Aufgaben übertragen. – Meine Damen und Herren, ich weiß, dass ich mir mit dieser Aussage vielleicht die letzte Sympathie des Kammerpräsidenten verscherzen werde, aber damit kann ich leben, weil ich weiß, dass er nicht in allen Fragen immer den gesamten Berufsstand vertritt.
Frau Ministerin, ich hoffe, Sie klären die Ungereimtheiten noch auf, ansonsten werden wir, wie angekündigt, den Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ergänzend zu dem Änderungsgesetz des Landestierseuchengesetzes, welches die Finanzierung der Tierseuchendienste regelt, legt die Landesregierung ein weiteres Änderungsgesetz vor, das sich mit der Organisation der Verwaltung der Tierseuchenkasse befasst.
Bisher liegt die Zuständigkeit für die Tierseuchenkasse beim Ministerium für Umwelt und Forsten. Der Grund dafür ist, dass die der Tierseuchenkasse obliegenden Aufgaben der Tierseuchenprophylaxe keine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Bekämpfung von Tierseuchen erlauben, welche in die Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt und Forsten fallen.
Meine Damen und Herren, die Tierseuchenkasse hat primär die Aufgabe, die Entschädigung entsprechend den Bestimmungen des Tierseuchengesetzes zu gewähren. Weiterhin unterstützt die Tierseuchenkasse vorgeschriebene tierseuchenrechtliche und planmäßige prophylaktische Maßnahmen. Ihre Mittel erhält die Tierseuchenkasse aus Beiträgen der Tierhalter.
Frau Kiltz, es ist logisch, wenn der Gesetzgeber nunmehr die Möglichkeit vorsieht, dass das Ministerium für Umwelt und Forsten die Verwaltung der Tierseuchenkasse ganz oder teilweise auf Dritte, in diesem Fall auf die Landwirtschaftskammer, übertragen kann. Die Beauftragung ist zeitlich flexibel, sie kann gegebenenfalls wieder aufgehoben werden, ohne das Gesetz erneut ändern zu müssen. Das Ministerium für Umwelt und Forsten, welches den operativen Teil der Verwaltung an die Landwirtschaftskammer abgibt, behält die Aufsicht und damit einen Teil der Personalkosten bei sich. Die übrigen Kosten trägt die Landwirtschaftskammer.
Meine Damen und Herren, für den Defizitausgleich der Tierseuchenkasse ist ebenfalls nicht mehr das Land, sondern die Landwirtschaftskammer verantwortlich. Das Gesamtpaket der Neuregelung findet in einem Vertrag zwischen dem Ministerium für Umwelt und Forsten und der Landwirtschaftskammer seinen Niederschlag. Entsprechend ändert sich die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse.
Meine Damen und Herren, das Erhebungsverfahren für die Tierseuchenkassenbeiträge muss reorganisiert werden. Der im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Zeitrahmen bis zum 31. Dezember 2003 reicht hierfür nicht aus. Deshalb haben die Fraktionen der SPD und FDP einen gemeinsamen Antrag auf Verschiebung des Termins des In-Kraft-Tretens vom 1. Januar 2004 auf den 1. Januar 2006 gestellt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist ein Beitrag zur Deregulierung und Delegation von Aufgaben. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ist es richtig, mit diesem Gesetzentwurf schließen wir eine Folge von Gesetzen, ein Gesamtgesetzespaket, ab, welches auf der einen Seite die Tierkörperbeseitigung, die Tiergesundheitsdienste und jetzt auch die Regelungen für die Tierseuchenkasse umfasst.
Im Übrigen ist man damit einer Vereinbarung gerecht geworden, die die Koalitionsfraktionen mit der Landwirtschaftskammer bereits getroffen hat. Gegenstand dieser Vereinbarung war nicht nur die Übertragung der Tierseuchenkasse oder Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung, wie sie dieses Gesetz vorsieht, sondern auch, dass bis zur Übertragung, und nur für diesen Zeitraum, gegebenenfalls Defizite übernommen werden.
Insofern ist das Auslaufen der Defizitabdeckung – wie das formuliert worden ist – eine logische Konsequenz, die den bisherigen Vereinbarungen entspricht. Ich denke, wir sollten uns in jedem Punkt – auch in dieser Konsequenz – an diese Vereinbarungen halten.
Ich will zu dem Punkt kommen, der angesprochen worden ist, was passiert, wenn in Zukunft kein Defizitausgleich mehr stattfindet. Sollten Defizite entstehen, dann
gibt es eine klare und einfache Antwort: Dann tritt die Regelung wieder in Kraft, die vorher bestanden hat.
Ein Defizitausgleich wurde erst die letzten Jahre geleistet. Es handelt sich um die Regelung, wie sie sonst in anderen Bundesländern üblich ist. Das heißt, im Entschädigungsfall sieht das Gesetz für diese Situation grundsätzlich vor, dass sich sowohl das Land als auch die Tierhalter mit 50 % beteiligen. Mögliche Defizite werden genau in diesem Verhältnis 50 % zu 50 % zu decken sein, also nicht mehr wie in den letzten Jahren, dass das Land einen wesentlich größeren Teil übernimmt.
Lassen Sie mich zu den Kosten etwas sagen, weil Frau Kiltz dies angesprochen hat. Frau Kiltz, es ist richtig, aber nicht im Gesetz, sondern lediglich im Vorblatt zum Gesetz wird zu Kosten ausgeführt, dass man im ersten Jahr mit einem Kostendeckungsbeitrag von ungefähr 97.000 Euro zu rechnen hat und für die folgenden Jahre von einer degressiven Kostenerstattung auszugehen ist.
Es handelt sich um keine Gesetzesformulierung, sondern um eine Darstellung der Kosten. Es hat sich im Laufe der konkreten Verhandlungen herausgestellt – insofern handelt es sich wieder um ein Entgegenkommen von uns –, dass dieser Betrag zumindest für zwei Jahre sichergestellt wird, er sich aber dann degressiv zu gestalten hat, weil wir auch in diesem Punkt die Versprechen der Landwirtschaftskammer sehr ernst nehmen und dem nachgehen werden.
Im Übrigen wird auch die Kostenfrage Gegenstand einer Betrachtung im Rahmen einer Gesetzesfolgenabschätzung und Bewertung sein. Man muss das für die weitere Behandlung in ein Bewertungsverfahren mit einbeziehen.