Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Das ist die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2208 – wird an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. (Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wissenschaftsausschuss!)
Es wird beantragt, den Gesetzentwurf mitberatend auch an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur zu überweisen. Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist der Gesetzentwurf mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen.
Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2221 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt. Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Zuber das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Internet ist für die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung, aber auch für viele Bürgerinnen und Bürger ein selbstverständliches Informations- und Kommunikationsmittel geworden. Wer seine Bankgeschäfte über das Internet erledigt oder seine Bücher bestellt, der will auch Behördenangelegenheiten im elektronischen Netz erledigen.
Die Landesregierung verfolgt mit großen Anstrengungen das Ziel, die Möglichkeiten einer rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung sowie innerhalb der Verwaltung stetig fortzuentwickeln. Nicht umsonst belegt RheinlandPfalz im nationalen E-Government-Vergleich einen Platz in der Spitzengruppe.
Durch das Ihnen im Entwurf vorliegende Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren sollen in 60 Landesgesetzen und -verordnungen besondere Regelungen zur elektroni
schen Kommunikation getroffen werden. Der Gesetzentwurf baut auf dem am 1. Februar 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften auf.
Meine Damen und Herren, ich darf um mehr Ruhe im Plenarsaal und um mehr Aufmerksamkeit für die Ausführungen des Ministers bitten.
Dieses Gesetz hat das Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes und des Landes weit für die elektronische Kommunikation geöffnet. Vor dem 1. Februar 2003 konnte die Verwaltung nur in solchen Bereichen elektronisch handeln, in denen es keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens gab. Dabei war das Haupthindernis die Fixierung auf den Informationsträger Papier, hervorgerufen durch in den Rechtsvorschriften begründete Schriftformerfordernisse.
Seit dem 1. Februar 2003 gilt der Grundsatz, dass eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform durch die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verbundene elektronische Form ersetzt werden kann. Ausnahmen hiervon müssen ausdrücklich geregelt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für die erwähnten 60 Rechtsvorschriften im Wesentlichen drei Arten von Ausnahmen vor.
Erste Ausnahme: Insbesondere dort, wo für Erklärungen keine Beweis- und Sicherungsanforderungen bestehen, soll auf qualifizierte elektronische Signaturen verzichtet werden. Beispielsweise sollen für bestimmte Anzeigen oder Unterrichtungen einfache E-Mails genügen.
Zweite Ausnahme: Bei bestimmten Verwaltungsakten, insbesondere solchen, die über lange Zeiträume beweiskräftig bleiben sollen, ist das Erfordernis einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur vorgesehen. Eine Signatur auf diesem Niveau soll beispielsweise für eine Genehmigung zum Abbau von Bims vorgeschrieben werden.
Dritte Ausnahme: Für Fallgestaltungen, bei denen die Papierform zumindest vorläufig beibehalten werden muss, soll die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen werden. Solche Ausschüsse der elektronischen Form sind jedenfalls derzeit zum Beispiel noch für Prüfungszeugnisse oder Beamtenernennungen erforderlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Dreh- und Angelpunkt der elektronischen Verwaltung und damit auch des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs ist die
qualifizierte elektronische Signatur. Sie ermöglicht die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form. Sie ist zugleich der Maßstab für die Beantwortung der Frage, ob besondere Regelungen über die elektronische Kommunikation getroffen werden müssen.
Schon mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen über den Einsatz elektronischer Signaturen sind der Bund und das Land Rheinland-Pfalz Vorreiter im Recht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, EGovernment wird mehr und mehr zu einem bedeuts amen Standortfaktor. In den nächsten Jahren wird es darauf ankommen, im Wettbewerb mit anderen Bundesländern zügig Verwaltungsprozesse zu identifizieren, zu dokumentieren und auch elektronisch abzubilden. Diese Arbeit muss vornehmlich von der Verwaltung geleistet werden. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Entwicklung vorzugeben. Rechtsgestaltung bedeutet Gesellschaftsgestaltung. Durch die Unterstützung des Gesetzentwurfs der Landesregierung leisten Sie hierzu einen wichtigen Beitrag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute in der ersten Beratung einen Entwurf vorliegen, den ich zunächst noch als Vorabdruck hier liegen habe, also nur etwas knapp durchsehen konnte. Um dies auch einmal zum Ausdruck zu bringen, gerade bei solch umfänglichen Dingen wäre es manchmal vielleicht ganz angebracht, wenn man dafür ein bisschen mehr Zeit hätte, zudem eine umfängliche Anzahl von Gesetzen davon betroffen ist; dies aber nur am Rande.
Spannend manchmal, aber nicht immer. Alles das, was dort drinsteht, ist sicherlich zunächst einmal zu prüfen. Man geht von dem System aus, wir haben hier grundsätzlich die elektronische Möglichkeit, und die soll jetzt in manchen Gesetzen wieder eingeschränkt werden. Warum das jetzt ausgerechnet beim Abbau von Bims so sein soll, erschließt sich mir nicht ganz. Das müssen wir dann noch einmal im Ausschuss ganz intensiv besprechen. Das ist einer dieser Punkte.
Es gibt weitere Punkte – ohne das ich zuviel bemängeln möchte – wie beispielsweise: Warum soll das Anfertigen von Arbeiten in elektronischer Form nicht gehen? – Es geht nicht darum, wie ich sie schreibe, sondern es geht unter dem Strich darum, was ich hinterher daraus mache oder wie ich sie benutze. Warum werden teilweise einseitige Willenserklärungen ausgeschlossen, die also so nicht gehen, während andere wiederum elektronisch möglich sein sollen?
So, wie ich das im Moment sehe, ist das für mich im Moment nicht durchdacht – Sie werden uns das im Ausschuss erklären –, weil ich nicht ganz den Sinn sehen kann, warum hier nicht und warum da. Da gibt es sicherlich Gründe, aber die Gründe müssen wir hinterfragen. Deshalb behalten wir uns natürlich auch vor, eventuell eine entsprechende Anhörung zu beantragen, falls wir diese benötigen sollten. Wie gesagt, das ist eine wichtige Angelegenheit. Wir wollen da auch nicht bremsen. Sofern es nicht anders geht, ist es elektronisch zu machen. Das ist ein Fortschritt. Das ist völlig klar. Sie haben es im Wesentlichen angesprochen. Aber – wie gesagt – hier geht es um die Ausnahmen. Bei den Ausnahmen müssen wir genau aufpassen, weil wir es nicht noch komplizierter machen wollen, als es schon ist. Schließlich haben wir gerade gestern durch unsere Anträge bewiesen, dass wir es eigentlich vereinfachen wollen und nicht alles verkomplizieren.
In diesem Sinn gehen wir in den Ausschuss hinein und hoffen, dass wir zu einem günstigen und guten Ergebnis kommen in der Hoffnung, dass mir der Herr Innenminister dann auch erklären kann, warum ausgerechnet der Abbau von Bims anders zu regeln ist.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede muss ich Ihnen ein Geständnis machen.
Ich bin ein Spätentwickler. Zumindest, was die Benutzung elektronischer Kommunikationsmittel angeht, habe ich mich verhältnismäßig spät – sozusagen im gestandenen Mannesalter – mit dem Computer auseinander
gesetzt, auseinander setzen müssen. Trotz aller Vorteile und Annehmlichkeiten, die die Benutzung eines PC zweifelsohne mit sich bringt, sind Skepsis und eine gewisse Verhaltenheit diesen Medien gegenüber geblieben. Vielleicht war dies mit ein Grund für meine Fraktion, mich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sprechen zu lassen, gehe ich doch recht unbelastet an dieses Thema heran, sicher anders als ein ausgesprochener Computerfreak, dem unter Umständen die Begeisterung seine subjektive Betrachtung beflügelt hätte.
auch etlichen Kolleginnen und Kollegen dieses hohen Hauses, die mehr aus Einsicht in die Notwendigkeit, denn aus innerer Begeisterung das papierlose Büro nutzen. (Pörksen, SPD: Das gilt für mich nicht!)
Obwohl ich mich als eher konservativ in Sachen Kommunikation oute, da ich immer noch gern Briefe per Hand schreibe, als Leseratte meine Bücher beim Kauf noch anfassen will und eine persönliche Begegnung jedem SMS vorziehe, so ist mir durchaus der Minderheitenstatus bewusst, in den man mit diesen Verhaltensweisen langsam aber stetig hineinwächst.