Protocol of the Session on June 5, 2003

(Zuruf des Abg. Bischel, CDU)

Herr Bischel, ich glaube, dass Sie sich gleich noch mehr aufregen werden, wenn ich etwas s agen werde.

(Bischel, CDU: Was ist von der leistungs- bezogenen Besoldung übrig geblieben?)

Man bekommt damit eine gerechtere Bezahlung, wenn sie an der Leistung und nicht allein an den Altersstufen und an dem Alter der Einzelnen orientiert ist. Das Gehalt wächst nicht mehr nur mit dem Lebensalter, sondern entsprechend der persönlichen Leistung. Das ist ein großer Schritt in eine Reform. Das findet auch unsere Unterstützung.

Sie haben sich auf die heftige Kritik der Hochschullehrerverbände wegen der angeblich zu niedrigen Eingangs- und Grundvergütung nach dem, was auf der Bundesebene beschlossen wurde, bezogen. Ich muss Ihnen sagen, dass ich den Eindruck habe, dass mit der Festlegung dieses Besoldungsreformgesetzes nachdem klar war, dass das Gesamtvolumen der Besoldungsausgaben auf der Basis des Jahres 2001 erhalten bleibt – es wurde immer gesagt, es wird alles viel weniger –, die Kritik an Heftigkeit merklich abgenommen hat und zum Teil auch verstummt ist. Das, was Sie an Zuschriften und ähnlichen Protesten bekommen, hat uns in diesem Fall nicht erreicht, was sonst normalerweise schon so ist. Ich glaube, dass man damit eine Konsequenz zieht. Man hat einen bestimmten Etat, den man neu und gerechter verteilt; dies mit allen Problemen.

Ich möchte zwei Punkte ansprechen, die wir im Ausschuss bei den Beratungen noch vertiefen müssen, nämlich zunächst einmal die Frage der Anrechenbarkeit der Leistungsvergütungen auf die Ruhegehälter und die Regelungen, die in § 9 vorgesehen werden, ob es nämlich Sinn macht, das in dieser Form so zu regeln. Man muss sehen, ob dies bei der Diskussion um die Frage der Altersversorgung und der Höhe der Altersversorgung, die zur Verfügung gestellt wird, angemessen ist.

Einen anderen Punkt, der eher grundsätzlicher Natur ist, den ich aber nicht verschweigen möchte, ist, eine leistungsorientierte Besoldung der Professorinnen und Professoren ist gut, aber wenn man sich nur unser Landesgesetz anschaut und sieht, was dazu auf Bundesebene in wie vielen einzelnen Detailfragen geregelt werden muss, wie viel Prozentanteile der Leistungsvergütung dann ruhegehaltsfähig und anrechnungsfähig sind usw., dann fordert dies sofort ein Konvolut an Regelungen.

Der Schritt wäre noch größer und sicherlich vereinfachender gewesen, wenn wir dahin gekommen wären, den Beamtenstatus für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen abzuschaffen, und wenn wir all das, was wir jetzt mühselig auf Bundes- und Landesebene in den Gesetzen unübersichtlich, einschränkend und Rahmen gebend regeln, in Form eines Wissenschaftstarifvertrags zwischen Hochschulen und den Vertretungen ihrer Mitglieder aushandeln würden. Das wäre für mich ein richtig großer Schritt. Es ist nicht zu spät. Wir machen erst einmal den ersten Schritt mit und diskutieren die Auswirkungen noch einmal im einzelnen im Ausschuss, denken aber daran, dass wir noch den nächsten großen Schritt in Angriff nehmen müssen. Mit Sicherheit ist in diesem Punkt die Bundesregierung gefordert. Sie hat sich auch verpflichtet, noch ein Stück voranzugehen. Ich glaube, insofern wird die vorgelegte gesetzliche Regelung eine Zwischenlösung sein, die aber, was die Vergütung und die Autonomie an den Hochschulen angeht, ein ganzes Stück voranbringt.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Bischel für eine Kurzintervention das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ausführungen der Frau Kollegin Thomas machen es notwendig, wenigstens kurz zu intervenieren. Sie hat davon gesprochen, dass man Möglichkeiten suchen soll, im Bereich der Wissenschaften das Beamtenverhältnis sozusagen außer Kraft zu setzen und die notwendigen Regelungen über einen Tarifvertrag festzulegen. Das ist die Wunschvorstellung einer Partei der GRÜNEN, die schon oft in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus im Bund vorgetragen wurde.

Meine Damen und Herren, es ist eine völlige Illusion. Es gibt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das für alle gilt, auch für die GRÜNEN. Glücklicherweise sind die GRÜNEN nicht in der Lage, eine Zweidrittelmehrheit zustande zu bringen, um die bewährten Grundsätze, die im Grundgesetz festgelegt sind, außer Kraft zu setzen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht bewegen Sie sich einmal! – Hartloff, SPD: Das ist die Partei, die nach Veränderungen ruft!)

Verehrte Frau Kollegin, ich möchte Ihnen einmal etwas zu dem sagen, was Sie zu den Leistungszulagen ausgeführt haben und wie dies in der Praxis und in der Wirklichkeit aussieht.

Das, was jetzt in diesem Gesetz für den Bereich der Hochschulen formuliert und beschlossen werden soll, haben wir im Bereich der allgemeinen Verwaltung und des Beamtentums im Übrigen schon seit einiger Zeit. Der Neuschnitt der Tabelle, der festgelegt wurde, bei dem Sie sagen, es muss nicht alle zwei Jahre eine Steigerung entsprechend dem Lebensalter geben, ist vor einigen Jahren erfolgt. Die Gelder, die dabei eingespart wurden, sollten für Leistungszulagen an leistungswillige und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Was hat man gemacht?

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Einkassiert!)

Man hat alles einkassiert. Insbesondere bei den Beratungen des letzten Haushalts hat man dies gesehen. Die Mittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Geld gespart haben, um sozusagen Leistungszulagen auszahlen zu können, also das umzusetzen, was man wollte, nämlich zu einer leistungsgerechten Zahlung zu kommen, hat man eiskalt zur Sanierung des Landeshaushalts einkassiert. Ähnlich wird es auch im Bereich der Hochschulen passieren. Dann reden Sie davon, dass das eine große Chance für die Entwicklung in unserem Hochschulbereich sei.

Ich kann Ihnen nur sagen, hier sind Sie, was die Praxis betrifft, völlig auf dem Holzweg. Ich kann nur davor warnen, so großzügig mit diesen Dingen umzugehen, wie Sie sich das vorstellen.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Staatssekretär Dr. Deubel das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach der Wortmeldung von Frau Abgeordneter Kohnle-Gros war ich kurz davor, mich zu melden. Aber nach der Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Bischel habe ich das Gefühl gehabt, wir leben in einer völlig anderen Veran

staltung als noch heute Morgen, als wir über die Finanzprobleme des Staates gesprochen haben.

(Beifall bei SPD und FDP)

Jede andere Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Beamtinnen und Beamten, von Angestellten usw. wäre heilfroh, wenn ihr gesetzlich zuges ichert würde, dass sie ihren jetzigen Status ungeschm älert behalten kann.

Wir reden zurzeit über ganz andere Dinge. Wir reden über Kürzungen. Wir reden über geringere Bezahlung. Wir reden über längere Arbeitszeiten. Die Professoren bekommen insgesamt die Zusicherung, null Abschläge gegenüber dem bisherigen Status hinnehmen zu müssen. Das ist ein außerordentliches Privileg, bei dem man sich ernsthaft fragen muss, ob wir uns das wirklich erlauben können.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Abgeordnete KohnleGros das Wort.

Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie gesagt haben, um was es wirklich geht. Verstehen Sie, das ist genau der Punkt. Sie reden von Effizienz, Qualität, Internationalisierung usw. In Wirklichkeit geht es darum, dass man sparen will. Das ist der Punkt.

(Beifall bei der CDU)

Dann sagen Sie das doch bitte. Dann sind wir bereit, darüber zu reden, aber nicht jetzt. Der Kollege hat von den Kosten und der Deckelung des Ganzen kein Wort gesagt. Herr Kuhn hat sich gleich aus der Affäre gezogen, die Retter der Fachhochschulen auf Bundesebene.

Sagen Sie doch, dass es wirklich weniger Geld für die Professoren und die Hochschulen geben wird. Das wird so kommen. Es ist von unten festgeschrieben, und von oben ist es ein Stückchen freigegeben, aber im Grund genommen dürfen Sie von 2 % im Jahr ausgehen. Das schaffen wir wahrscheinlich nicht mehr. Dann sagen wir doch einmal, dass es an den Fachhochschulen die C-2und C-3-Überführungen nicht mehr geben wird. Wenn Sie den Fachhochschulprofessoren B 3 geben, wird es weniger als bei C 3 vorher sein. Sagen Sie doch, dass nicht mehr alles ruhegehaltsfähig sein wird und Leistungszulagen zum Teil auf Zeit kommen usw.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wollen Sie das alles? – Zuruf des Abg. Bischel, CDU)

Dann sagen wir das doch!

(Zuruf des Abg. Bischel, CDU)

Dann sagen Sie es doch wenigstens und reden Sie nicht von irgendwelchen Luftnummern, die es überhaupt nicht gibt.

(Zuruf des Abg. Hammer, SPD)

Das ist alles scheinheilig. Die Dinge müssen dann auf den Tisch. Dafür bin ich. Dann reden wir darüber. Sie dürfen aber nicht so tun, als ob es um etwas ganz anderes ginge, und in Wirklichkeit geht es darum, den Leuten das Geld abzunehmen.

(Beifall bei der CDU – Dr. Schmidt, SPD: Dummes Zeug! – Hammer, SPD: Vordergründiges Geschwätz!)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hartloff. Sie haben noch zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, ich mache es ganz kurz. In der Begründung des Gesetzentwurfs stehen Mehrkosten von 500.000 Euro jährlich. Das ist wahrscheinlich das, was wir bei der Geschichte abschneiden. Wir sind in der ersten Lesung. Es wird mehr kosten. Der Herr Staatssekretär hat dargelegt, dass wir den Rahmen vorgeben und der Rahmen auf einem hohen Niveau festgeschrieben ist. Wenn sich Herr Kollege Bischel vorhin bei der Kurzintervention gemeldet hat, um die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums hochzuhalten und auf das Grundgesetz verwiesen hat, dann stehen die dort. Aber nicht jedes Komma des Beamtenstatusses, das sich über 50 oder 150 Jahre entwickelt hat, werden wir uns in Zukunft ohne Veränderung so leisten können.

(Bischel, CDU: Hat niemand behauptet!)

Wir brauchen gesellschaftliche Veränderungen auch in dem Status.

(Beifall bei der SPD – Bischel, CDU: Hat niemand etwas dagegen!)

Darüber müssen wir hier weitgehend über diese Sache hinaus Debatten führen,

(Bischel, CDU: Aber nicht Leistungszulagen festlegen und sie dann den Leuten abnehmen!)

wie wir das verändern und im Dienstrecht allgemein andere Regelungen bekommen, damit unsere Gesellschaft zukunftsfähig wird.

(Bischel, CDU: Dann bleiben Sie ehrlich, und dann ist alles gut!)

Ich bin ehrlich. Zu dem Gesetz habe ich eben die ehrliche Zahl genannt. Die steht im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben.

(Beifall bei der SPD – Bischel, CDU: Darüber reden wir nächstes Jahr! – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Das ist die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs.