Protocol of the Session on June 5, 2003

nen Euro gegeben. Dahinter stehen massive Einschnitte bei allen Ressorts.

Zurzeit sieht die Landesregierung nicht die Möglichkeit, in den einzelnen Ressorts kurzfristig zusätzliche erhebliche Einsparungen in dem Umfang vorzunehmen, wie Ausfälle aus der Steuerschätzung prognostiziert werden. Dennoch wird die Landesregierung selbstverständlich im Laufe des Jahres jede Gelegenheit zur Haushaltsverbesserung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite nutzen.

Wir haben zurzeit keinen Anlass anzunehmen, dass Ende des Jahres das durch die Steuerschätzung prognostizierte Loch tatsächlich eintritt. Unsere eigenen Steuereinnahmen entwickeln sich unverhältnismäßig gut. Wir haben aktuell – einschließlich Mai – insgesamt einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 12,8 %. Das ist allerdings eine Betrachtung der ersten fünf Monate und keinesfalls fortschreibbar für den Rest des Jahres; denn hierin sind einige abrechnungsbedingte Verbesserungen enthalten.

Um das Haushaltsziel zu erreichen, müssten im Laufe des Jahres die Steuern – einschließlich Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisung – um 4,1 % steigen. Um die Steuerschätzung zu erreichen, würde ein Zuwachs von 1,4 % in den letzten sieben Monaten des Jahres ausreichen.

Die bisherige Entwicklung gibt durchaus Anlass zur Hoffnung, dass sich am Ende des Jahres die Zahlen etwas günstiger darstellen als nach der Steuerschätzung. Verlassen kann man sich darauf aber nicht. Deshalb wird jede Gelegenheit zur Verbesserung genutzt.

Es hat aber keinen Sinn, den Ressorts eine allgemeine Bewirtschaftungsauflage nach der Methode zu machen: Jedes Ressort noch so und so viele Millionen, bitte schön in vier Wochen zu melden. – Das wird nicht funktionieren, weil der Nachtragshaushalt – das haben alle Fraktionen festgestellt – tief an die Substanz herangegangen ist und wenig Möglichkeiten bietet, kurzfristig solche Summen einzusparen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, nach Ihrer Einschätzung könnten sich die Steuereinnahmen eventuell günstiger entwickeln als prognostiziert. Wir haben gestern bzw. heute zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Bundesfinanzminister von einem Steuerausfall von rund 7 Milliarden Euro anstatt ursprünglich angenommen 3,5 Milliarden Euro ausgeht.

Bleiben Sie bei Ihrer Auffassung der günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen? Welche Konsequenzen könnte ein derartiges Steuerloch für Rheinland-Pfalz haben?

Eine solche Meldung seitens des Bundesfinanzministeriums gibt es nicht. Vonseiten der Presse ist zwar eine solche Zahl genannt worden, die vom Bundesfinanzministerium aber nicht bestätigt wird.

(Wirz, CDU: Auch nicht dementiert!)

Im Übrigen ging es bei der Diskussion um die Aufstellung des Haushalts des Bundes für das Jahr 2004 und die Frage, wie der Haushalt des Bundes für das Jahr 2004 verfassungskonform gestaltet werden kann. Dies steht also nicht im Zusammenhang mit den laufenden Steuereinnahmen des Landes.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Staatssekretär, kann ich das so zur Kenntnis nehmen, dass Sie diese in der Presse nachzulesende Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums dementieren?

Herr Jullien, ich bin nicht der Sprecher der Bundesregierung. Deshalb werde ich das selbstverständlich nicht dementieren.

Ich kann nur darauf verweisen, dass unsere Information aus dem Bundesfinanzministerium ist, dass eine solche Meldung nicht autorisiert sei.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Die Mündliche Anfrage ist damit beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Elke Kiltz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Umsetzung des Förderprogramms Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) – Nummer 3 der Drucksache 14/2242 – betreffend, auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Verträge der jeweiligen Fördervarianten laufen im Jahr 2003 jeweils aus?

2. Welche Kosten würden die Folgeanträge in den jeweiligen Varianten verursachen (jeweils insgesamt und nach Abzug der EU- und Bundesmittel)?

3. Welches Einsparvolumen auf Kosten der Umwelt in welchem prozentualen Anteil zum Gesamthaushalt des Agrarministeriums bringt der Antragsstopp für die Folgeanträge des ökologischen Anbaus?

4. Mit welcher inhaltlichen Begründung werden Folgeanträge für die Grünlandvariante 1 von diesem Antragsstopp ausgenommen?

Für die Landesregierung antwortet der Herr Landwirtschaftsminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung – kurz FUL genannt – wird seit mittlerweile zehn Jahren in Rheinland-Pfalz angeboten. Es bietet den Landwirten die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis und bei angemessener Honorierung besondere Leistungen für den Umwelt- und Naturschutz zu erbringen.

Das FUL wird gegenwärtig von 10.000 Teilnehmern auf einer Fläche von 168.000 Hektar in Anspruch genommen. Zur Finanzierung im Jahr 2003 werden insgesamt rund 30 Millionen Euro Landes-, Bundes- und EU-Mittel benötigt. Dies führt deutlich die großen Anstrengungen des Landes zur Förderung extensiver und besonders umweltschonender Produktionsverfahren vor Augen.

Sie alle kennen die Haushaltslage. Auch im Agrarbereich mussten wir in diesem Jahr bereits Einsparungen in erheblichem Umfang vornehmen. Davon waren jedoch die Agrarumweltmaßnahmen in diesem Jahr nicht betroffen. Wir müssen nun aber auch Vorkehrungen für die nächsten Jahre treffen. Alle Förderbereiche müssen zur Konsolidierung des Haushalts beitragen.

Wegen der äußerst angespannten Haushaltslage des Landes musste daher das diesjährige Antragsverfahren für das FUL eingeschränkt werden. Ein uneingeschränktes Förderangebot im FUL hätte in den nächsten Jahren unausweichlich zu weiter gehenden finanziellen Einschnitten insbesondere bei den wettbewerbsverbessernden Maßnahmen geführt; denn es darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass wir uns bei den Agrarumweltmaßnahmen auf fünf Jahre verpflichten. Man kann sehr deutlich erkennen, dass eine Verpflichtung über fünf Jahre bedeutet, dass man damit eine Vorbelastung von fünf Jahren hat.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation halte ich es für unverantwortlich, so weit in die Vorbelastungen hineinzugehen; denn wenn man auf der einen Seite übereinstimmend der Meinung ist, man muss sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Stück nach den Ein

nahmen richten – wir haben vorhin die Anfrage von Herrn Bracht gehört –, muss man auch bereit sein, auf der anderen Seite Einschnitte vorzunehmen. Wir nehmen diese Einschnitte vor. Sie haben natürlich den Vorteil, dass Sie keine Einschnitte vornehmen müssen. Sie stehen daher auch nicht in der Verantwortung. Wenn man das aber verantwortlich macht, muss man die fünf Jahre schon sehen.

Betroffen gewesen wären insbesondere die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die Bodenordnung, die Marktstrukturverbesserung, die Junglandwirteförderung, aber auch die Ausgleichszulagen. Dies ist aufgrund der agrarstrukturellen Situation im Land Rheinland-Pfalz nicht vertretbar; denn diese Kürzungen hätten unweigerlich die notwendigen strukturellen Anpassungen unserer rheinland-pfälzischen Land- und Weinwirtschaft behindert. Davon wären alle Produktionsbereiche massiv betroffen gewesen.

Gerade auch der ökologische Landbau braucht unsere finanzielle Unterstützung bei Investitionen in die Direktvermarktung oder in besonders tiergerechte Ställe. Da steht man immer vor der schwierigen Frage, ob man diese Investitionen fördern kann oder ob man ein anderes Programm fördert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen daher eine kleine Auszeit nehmen und unser gesamtes Förderangebot einer Effizienzkontrolle unterziehen.

(Zuruf des Abg. Lelle, CDU)

Eine endgültige Entscheidung über die Ausgestaltung des Förderprogramms FUL ab 2004 wird die Landesregierung auf der Grundlage der Ergebnisse der externen Evaluierung des Entwicklungsplans ZIL und des Haushalts 2004 vornehmen. Darüber hinaus wird die Umstellung auf ökologischen Landbau aufgrund der in dieser Zeit entstehenden Einkommenseinbußen wie in diesem Jahr auch künftig gefördert. Dies gilt grundsätzlich auch für einige einzelflächenbezogene Maßnahmen. Diese Maßnahmen stehen – wie beispielsweise das Ackerrandstreifenprogramm oder die Grünlandvarianten 2 bis 4 – durchaus auch für Betriebe des ökologischen Landbaus offen.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Bezogen auf den jeweiligen Bereich des FUL stellen sich die Zahlen wie folgt dar:

1. Im Bereich des integriert kontrollierten Landbaus laufen im Jahr 2003 rund 400 Verpflichtungen mit einer Fläche von rund 12.000 Hektar aus. Bei einer Öffnung des Antragsverfahrens würden die Kosten allein für die Folgeverpflichtungen auslaufender Verträge rund 1,34 Millionen Euro betragen. Hiervon müsste das Land unter Berücksichtigung der Kofinanzierungen rund 670.000 Euro tragen.

2. Im Bereich des ökologischen Landbaus enden im Jahr 2003 130 Verpflichtungen mit einem Flächenumfang von 4.500 Hektar. Bei einer Eröffnung des Antragsverfahrens für die Beibehaltung des ökologischen Landbaus müssten insgesamt rund 780.000 Euro aufgebracht

werden. Bei einer alleinigen Kofinanzierung durch die EU würde der Landesanteil fast 400.000 Euro betragen. Bei der Anwendung der Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes würden rund 160.000 Euro, das sind 20 %, an Landesmitteln benötigt.

In der Grünlandvariante 1, das heißt in der gesamtbetrieblichen Grünlandextensivierung, laufen im Jahr 2003 rund 450 Verpflichtungen mit einem Flächenumfang von 17.000 Hektar aus. Aufgrund der Eröffnung des Antragsverfahrens für Folgeverpflichtungen beläuft sich der Finanzmittelbedarf auf insgesamt 1,87 Millionen Euro. Der Bedarf an Landesmitteln läge bei 935.000 Euro bei einer alleinigen Kofinanzierung durch die EU. Bei Anwendung der GAK sinkt der Bedarf an Landesmitteln auf rund 374.000 Euro.

4. Bei den einzelflächenbezogenen Programmteilen des Landwirtschaftsressorts, das heißt, ohne die Programmteile des Ministeriums für Umwelt und Forsten, laufen im Jahr 2003 rund 130 Verpflichtungen mit einem Flächenumfang von rund 300 Hektar aus. Der Finanzbedarf für Folgeverpflichtungen beträgt aufgrund der Eröffnung des Antragsverfahrens insgesamt rund 140.000 Euro. An Landesmitteln würden wiederum 70.000 Euro für Folgeverpflichtungen benötigt.

Zur Frage 3: Das Einsparvolumen durch einen Verzicht auf Folgeanträge im ökologischen Landbau ist prozentual zum Gesamthaushalt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sicherlich als vergleichsweise gering einzustufen. Doch auch der ökologische Landbau kann nicht vollständig von den massiven Einsparzwängen ausgenommen werden. Wir konzentrieren daher unsere Mittel auf die Betriebe, die es am nötigsten haben. Daher können in diesem Jahr Neueinsteiger in den ökologischen Landbau eine FULFörderung für die Umstellung beantragen. Diese Möglichkeit zum Neueinstieg wird bei keiner anderen gesamtbetrieblichen Maßnahme des FUL eröffnet.

Zur Frage 4: Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Grünlandvariante 1 für die Aufrechterhaltung einer extensiven Grünlandbewirtschaftung und damit für den Erhalt der Kulturlandschaft in den Höhengebieten des Landes können für diesen Bereich Folgeanträge gestellt werden.

An der Grünlandvariante 1 beteiligen sich nahezu ausschließlich extensiv wirtschaftende Mutterkuhhalter, die aus Einkommensgründen zwingend auf das FULProgramm angewiesen sind. Ein Verzicht auf die Förderung im Rahmen der Grünlandvariante 1 hätte daher in vielen Fällen eine gesamte Aufgabe der Grünlandbewirtschaftung zur Folge.

So weit die Antworten auf die Fragen.

Ich erteile Frau Abgeordneter Kiltz für eine Zusatzfrage das Wort.

Ich möchte eine Antwort anmahnen, die Sie mir nicht gegeben haben. Zu der Frage 3 haben Sie gesagt, das Einsparvolumen sei im Verhältnis zum Gesamthaushalt vergleichsweise gering. Ich hatte nach Prozenten gefragt. Herr Präsident, ich gehe davon aus, dass das nicht als Zusatzfrage zählt.

Die Prozente werde ich Ihnen schriftlich mitteilen. Man muss das ausrechnen.

Das kann so schwer nicht sein.

Nein, das ist nicht schwierig. Das ist aber deshalb etwas schwieriger, weil ich Ihnen saubere Zahlen liefern muss. Sonst sagen Sie nachher, ich hätte Ihnen falsche Zahlen geliefert.