Dazu ist überhaupt nichts gesagt worden. Die Argumentation der Kollegen der SPD-Fraktion in der vergangenen Sitzung des Rechtsausschusses ist deshalb nicht schlüssig, weil Herr Kollege Itzek heute ausdrücklich für die SPD-Fraktion erklärt hat, dass es sich um eine Leistungsbeförderung für eine einzelne Person handelt. Also
ist eindeutig klar, dass der Gesetzentwurf dem eigentlichen Anspruch eines Gesetzes nicht gerecht wird.
Ich will auf die Rede des Herrn Innenministers eingehen, weil er die Regelung des § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes angeführt hat, die in der Tat vorschreibt, dass jede Beamtenstelle nach dem Amtsinhalt auszuweisen und zu bewerten ist. Genau dieses Thema haben wir in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und in der Sitzung des Rechtsausschusses angesprochen, meine Damen und Herren. Wir haben aber keine schlüssige Antwort erhalten.
Im Gegenteil, die Landesregierung hat bestätigt, dass sie überhaupt keine Prüfung vorgenommen hat, weil sie die anderen Staatssekretäre überhaupt nicht in die Bewertung einbezogen hat. Also ist die logische Kons equenz, dass es nur um die Beförderung eines Einzelnen geht, um eine so genannte Einzelbeförderung, was mit diesem Gesetz nicht geregelt werden darf.
Insofern ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit an dieser Stelle ausdrücklich anzusprechen. Dabei sind die größten Zweifel anzumelden. Deswegen kann man nur empfehlen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/12 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/12 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/12 – mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedet.
Landesgesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (AGLPartG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/15 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 6. Juni 2001 ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 12. Juni 2001 beraten. Es lag ein Änderungsantrag zur Neufassung des Gesetzentwurfs vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Dieser Änderungsantrag fand jedoch keine Mehrheit. Der Innenausschuss empfahl dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP anzunehmen.
Herr Präsident, der junge Herr Kollege Lammert aus unserer Fraktion hat eben noch einmal kurz das Gesetz und das Verfahren, das wir in diesem Landtag dazu gewählt haben, beschrieben. Er hat auch erwähnt, dass die CDU-Fraktion in beiden Ausschüssen dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat. Das wird natürlich auch heute der Fall sein.
Ich will noch einige wenige grundsätzliche Bemerkungen machen: Vor zehn Tagen wurden schon die politischen Umstände und dankenswerter Weise durch Herrn Zuber auch noch einmal die verfassungsrechtlichen Verfahrensvorgänge sehr deutlich dargestellt. Es war meiner Meinung nach auch sehr wichtig, dass Sie uns noch einmal gesagt haben, wie sich das nach den Artikeln 72 und 84 des Grundgesetzes darstellt, nämlich ob wir überhaupt zu dem Gesetzentwurf, den die Bundesregie
rung in einer Debatte im Bundestag durchgebracht hat, von dem der zweite Teil noch im Vermittlungsausschuss des Bundesrats hängt, gezwungen sind, im Land ein entsprechendes Ausführungsgesetz zu schaffen. Ich bin völlig Ihrer Meinung, dass das ein ungelöstes Problem ist.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie haben sich – nicht die Landesregierung, das habe ich damals auch schon gesagt – entschlossen, den Gesetzentwurf stellvertretend für die Landesregierung einzubringen. Die Landesregierung hat sich wohlweislich aus der Sache herausgehalten, so wie das andere Landesregierungen auch gemacht haben.
Meine Damen und Herren, Sie wissen auch, dass inzwischen weitere Verfassungsklagen zu dem Bundesgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Eigentlich wollte ich Herrn Professor Dr. Benda zu der Frage zitieren,
(Hartloff, SPD: Ist sie haltbar, müssen wir eine Regelung haben; ist sie nicht haltbar, wird es zu keiner Regelung kommen!)
Heute stand aber in der Zeitung ein Zitat von Regierungsjuristen, das ich Ihnen gerne vorlesen möchte. Es steht dabei, es handele sich um die Verfassungsrechtler der Bundesregierung. Sie hätten bei genauer Betrachtung des Grundgesetzes den Schutz von Ehe und Fam ilie eindeutig auf der Grundlage des traditionellen Familienbildes gefasst. Diesen Schutz auf Homoehen auszuweiten, sei zwar politisch legitim, doch verfassungsrechtlich würde man sich auf sehr, sehr dünnem Eis bewegen. (Beifall der CDU – Hartloff, SPD: Unser Gesetz hat damit gar nichts zu tun!)
Also auch die Bundesregierung hat inzwischen eingesehen, jedenfalls die Fachleute, so wie das offensichtlich auch im Innenministerium bei uns im Land der Fall gewesen ist, dass es sich um eine Frage handelt, die noch nicht ausgestanden ist und bei der man eine Bauchlandung machen wird.
Wenn Sie jetzt durchdrücken, dass wir regeln, wo diese Lebenspartnerschaften eingetragen werden – wir haben über die Standesämter diskutiert –, kann es sogar passieren, dass Sie das wieder zurücknehmen müssen, weil es für verfassungswidrig erklärt wird. Darauf können Sie dann wahrscheinlich ganz besonders stolz sein.
(Hartloff, SPD: Es geht nicht um eine Frage des Stolzes, sondern darum, Regelungen zu machen, die notwendig sind!)
Wir haben mit unserem Änderungsantrag meiner Meinung noch einmal deutlich gemacht, dass wir die Standesämter auf keinen Fall in dieser Regelung bedacht sehen wollen. Wenn ich die Zeitungen im Land richtig gelesen habe, sind Sie sich selbst nicht einig, was Sie haben wollen.
Wir werden, wenn wir das Thema das nächste Mal noch einmal diskutieren, was sicherlich der Fall sein wird, die Auswirkungen hören.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte eine Vorbemerkung machen: Frau Kohnle-Gros, ich bin sehr froh, dass Sie dieses Mal auf Verbalattacken verzichtet haben und sich mit dem Gesetzentwurf und dem Inhalt dieser Thematik auseinander gesetzt haben. Ich halte das für einen Fortschritt gegenüber dem letzten Mal.
Liebe Frau Kollegin, ich halte allerdings auch Ihre Frage für richtig, ob man gezwungen ist, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Sie haben sicherlich Recht, dass von Zwang keine Rede sein kann, sondern es ist politischer Wille, dass wir das Ausführungsgesetz des Landes zum Partnerschaftsgesetz des Bundes beschließen wollen, weil dahinter natürlich auch eine politische Intention steht.
Wir haben in den letzten Monaten bundesweit eine große Diskussion über das eigentlich politisch letzte Tabuthema unserer Gesellschaft geführt. Ich bin eigentlich recht froh, dass dieses Thema kein Spalterthema werden kann. Ich sage ein bisschen süffisant, vielleicht kann es kein Spalterthema werden, weil die Frage, ob Homosexualität überproportional nur in der FDP oder in der SPD oder vielleicht in der CDU oder bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der politischen Landschaft vorkommt, nicht gestellt werden kann, da das querbeet geht und es ein Thema unserer Gesellschaft ist, das wir besprechen und mit dem wir uns auseinander setzen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist der Grund, weshalb wir uns mit diesem Gesetz beschäftigen und weshalb wir darüber diskutieren. Es ist wichtig, dass wir darüber einen Konsens finden.
Meine Damen und Herren, ja, Sie haben Recht, wir wollen mit diesem Gesetz erreichen, dass die Diskrim inierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beendet wird.
Wir wollen auch, dass diese Aufgabe den Kreisverwaltungen und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte übertragen wird. Nach vielen Gesprächen mit kommunalen Vertretern in den letzten Tagen ist dies durchaus eine praktikable Lösung. Ich bin sicher, dass die Kreisverwaltungen Vorschläge machen werden, wo sie dies sachgerecht und kompetent ansiedeln werden, um das Lebenspartnerschaftsgesetz vollziehen zu können.