Da kämen Sie mir wirklich gerade richtig. Sie haben zu einem Zeitpunkt den Verweis auf die kommunale Selbs tverwaltung gewählt, als längst klar war, dass die internen Kontrollmechanismen der kommunalen Selbstverwaltung im Kreis Kusel absolut nicht mehr funktionieren in diesem Bereich. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie nachweisbar noch öffentlich den Hinweis auf die kommunale Selbstverwaltung gebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach all diesen Vorgängen – ich habe das öffentlich gesagt in den vergangenen Wochen – und nach dem, was wir heute wissen – heute wissen wir mehr als damals –, sage ich weiterhin und mit großem Nachdruck: Ein solcher kommunaler Spitzenbeamter ist nicht tragbar,
Als ich gehört habe, über was wir sprechen, hatte ich vorhin bei den Fragestellungen das Gefühl, viele wissen eigentlich nicht, von was sie überhaupt reden.
Ich darf vielleicht sagen, dass heute in der „Rheinpfalz“ der schöne Satz steht: „Die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung Kusel in der Führerscheinaffäre widerspricht dem gesunden Menschenverstand.“ Mit dem gesunden Menschenverstand ist das so eine Sache, und wenn er auf juristische Fragen trifft, dann mag dies noch ein weiteres Problem sein.
Zum gesunden Menschenverstand sagte Ludwig Marcuse: „Der gesunde Menschenverstand ist oft eine der ungesündesten Verständnislosigkeiten.“
Lassen Sie mich kurz erklären, was das Kuseler Verfahren und die „andere Rechtsauffassung“, die falsch gewesen sein mag, beinhalten.
Wenn Alkoholfahrten bekannt sind, ist bei Alkoholikern üblicherweise ein MPU-Gutachten je nach verschiedener Alkoholbeeinflussung mit unterschiedlichen Anforderungen einzuholen. Das ist in Kusel auch immer geschehen. In diesen Gutachten steht drin, was der Proband machen muss, damit er möglicherweise wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann.
Darüber muss dann die Kreisverwaltung als zuständige Behörde entscheiden. Sie darf sich nicht über das MPUGutachten hinwegsetzen. Das hat die Kreisverwaltung Kusel nach ihrer Rechtsauffassung auch nicht gemacht. Sie hat diese Handlungsanweisungen genommen und dann Schritte eingeleitet, die die Täter, die den Führerschein verloren haben, erfüllen müssen: zum Beispiel medizinische Untersuchungsergebnisse, entsprechend weitere Begutachtungen beibringen. Sie hat eines nicht gemacht. Sie hat dann, wenn die Antragsteller das erfüllt haben, beispielsweise Gamma GT-Werte über ihren Gesundheitszustand gebracht haben, die positiv waren und man feststellen konnte, dass keine weitere Gesundheitsbeeinträchtigung durch Alkohol vorliegt, die Fahrerlaubnis unter Auflagen vorläufig erteilt.
Man hat also das gemacht, was wir beispielsweise mit Straftätern riskieren, denen man Bewährung gibt, was wir beispielsweise riskieren, wenn man jemanden entlässt.
Sie hat es verantwortlich gemacht. Im Übrigen zu den Zahlen über Rückfälle: mit niedrigeren Rückfallfolgen, als es bei der reinen MPU-Begutachtung der Fall ist.
Wie ist denn da das Verfahren? Da kommt ein neues Gutachten. Der Gutachter sagt dann, jetzt geht es. Dann wird der Täter wieder auf den Verkehr losgelassen. Wenn er rückfällig wird – im Übrigen in höherem Maß –, dann ist der Führerschein wieder weg. Das ist genau das, was immer wieder riskiert wird, nichts anderes. Das ist die Praxis, die dort gemacht wurde, worüber man rechtlich streitet.
Herr Marz, Ihre Bigotterie, was Sie an Forderungen vollmundig aufstellen, wenn eine Verwaltung auch mögliches Ermessen ausübt – dahingestellt, ob sie es hat oder nicht –, darf ich Ihnen kurz an dem Beispiel deutlich machen: Wenn es um die Frage geht, ob Asylsuchende bei Beachtung der Rechtslage abgeschoben werden oder nicht: Ja oder nein?
Es ist tagtägliches Geschäft, hier etwas zu interpretieren. Aber da ist das natürlich etwas ganz anderes. Einmal ist es ein Schwerverbrecher, der es macht, einmal ist es der gute Mensch, der für etwas sorgt.
Herr Bischel, eine kurze Frage. Sie haben vorhin das schöne Wort „remonstrieren“ gebraucht, das mir so gut gefällt. Hat also die Dezernentin gesagt, „Nein, ich will eine andere Praxis machen“? Sie haben unterstellt, es wäre so gewesen. Es ist nicht so gewesen. Es gibt keine Dienstanweisung des Landrats, „Mach‘ das so und so“, auch nicht in dem konkreten Fall, in dem Sie die schönen Fragen zur Persönlichkeit des mit Alkoholproblemen behafteten Menschen hatten: Wer? Wo? Wie? – Datenschutz ahoi, den tragen wir nur sonntags vor uns her.
Meine Damen und Herren, wie hat sich denn Landrat Hirschberger geäußert, nachdem gestern das Wirtschaftsministerium gesagt hat, „Wir sind der Auffassung, die Rechtspraxis ist so nicht haltbar“? Er hat gesagt: „Wir werden das beachten, wir werden das ändern.“ – Das erwarte ich von einem Beamten, und das hat er auch so gemacht.
Herr Bauckhage ist nicht mehr da. Der Herr Staatssekretär muss das jetzt stellvertretend übernehmen.
Herr Hartloff, Herr Bauckhage, was Sie hier abliefern, ist ein Skandal. Sie ziehen eine Affäre aus dem Landkreis Kusel auf Landesebene, und zwar in einer Art und Weise, dass es dem Fass den Boden ausschlägt.
Meine Damen und Herren, ich verstehe noch, dass ein Koalitionär in gewisser Weise seinen großen Koalitionspartner schützen will. Aber wenn er damit seiner Fachabteilung, die genau das Gegenteil von dem fes tgestellt hat, was er hier verkündet hat, in den Rücken tritt, dann verstehe ich es überhaupt nicht mehr, wenn nicht einmal gesagt wird, dass rechtswidriges Verhalten vorliegt.
Herr Kuhn, ein Amtsgericht in Kaiserslautern hat das festgestellt. Es tut mir furchtbar Leid. Es war eine Blamage für Ihre Partei und Ihren Minister, was er hier abgeliefert hat. Das ist unsäglich, und das ist Schutz eines SPD-Manns.
Entschuldigung, wenn er halb so deutlich geredet hätte, wie vorher Herr Schumacher in einer anderen Frage, wo es um die gegenteilige Position ging, dann wären wir schon ein ganzes Stück weiter gewesen.