Protocol of the Session on May 9, 2003

Frau Abgeordnete Thelen, ich beantworte die Fragen gern. Auf den konkreten Fall gehe ich jetzt ein. Man muss nicht ständig drumherum reden. Grundsätzlich ist zu sagen, dass diese Betriebe auf dem ersten Arbeitsmarkt konkurrieren. Das ist ein Fakt, wo immer ein Integrationsbetrieb entsteht. Unabhängig davon, ob er eine ernsthafte Konkurrenz für ein anderes Unternehmen ist oder nicht, haben wir diese Debatte, die wir hier zurzeit führen. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, in RheinlandPfalz hat es keinen einzigen Fall gegeben, in dem ein mittelständisches oder kleines Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze abbauen musste, weil ein Integrationsbetrieb gegründet worden ist. Ich denke, es ist wichtig, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Ich komme zu Punkt zwei, zu dem konkreten Fall. Natürlich sind Nischen nicht nur Tätigkeiten, die ansonsten kein Mensch macht. Damit käme man auf dem ersten Arbeitsmarkt auch nicht weit. Nischen bedeutet, dass man Arbeitsfelder aufgreift, für die es nach wie vor einen Bedarf in einer bestimmten Region gibt. Im konkreten Fall gibt es aus meiner Sicht überhaupt kein Problem. Das Unternehmen, von dem wir sprechen, wäscht am Tag, glaube ich, zehn Tonnen Wäsche. Der geplante Integrationsbetrieb hat einen Großauftrag von einem Unternehmen aus einer völlig anderen Region. Auf dieser Grundlage waschen sie eine Tonne Wäsche am Tag, nicht mehr. Der Integrationsbetrieb hat noch andere Arbeitsfelder. Das war aus den Zeitungsberichten etwas missverständlich zu entnehmen. Wir sehen überhaupt kein Problem für den bestehenden Wäschereibetrieb, der sich einige Kilometer weit entfernt befindet.

Alle Unternehmen im Integrationsbereich werden volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich beraten. Es wird immer eine Marktanalyse gemacht, weil wir nicht wollen, dass sich ein Integrationsbetrieb etabliert und andererseits bei einem anderen Unternehmen Arbeitsplätze verloren gehen. Das ist nicht unsere Absicht und Intention. Ich glaube, in dem konkreten Fall werden keinerlei Probleme dieser Art auftreten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schwarz.

Frau Ministerin, soweit mir bekannt ist, haben wir in den letzten Jahren und Monaten immer wieder große Probleme damit gehabt, die zu zahlende Ausgleichsabgabe dadurch zu minimieren, dass wir Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt in Unternehmen bekommen haben. Es macht nur Sinn, diese Integrationsbetriebe im ersten Arbeitsmarkt zu etablieren; denn sonst haben sie keine Chance. Meine Frage lautet: Wenn ein solcher Integrationsbetrieb gegründet werden soll, wird nicht nur geprüft, ob man ein Potenzial von Menschen hat, die man fördern will, sondern es wird sicher auch geprüft, ob dieses Unternehmen marktfähig ist, ob es eine Marktchance hat und ob in der Region dadurch Arbeitsplätze gefährdet werden könnten, weil jedes Unternehmen, das einen hohen Prozentsatz an Benachteiligten auf dem Arbeitsmarkt einstellt, automatisch durch diese Förderung zu einer Wettbewerbsverzerrung beiträgt. Sie haben dazu schon etwas ausgeführt.

Verehrter Herr Abgeordneter Schwarz, ich kann die Frage einfach nur mit Ja beantworten. Ich habe das alles so vorangestellt, es ist so, wie Sie es noch einmal in Ihrer Frage formuliert haben. Ich kann sagen, wir kämpfen dafür, dass behinderte Menschen integriert werden und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt bekommen. Es gibt eine transparente Förderung der Arbeitsplätze. In diesem konkreten Fall ist nicht anders als in allen ande

ren Fällen agiert worden. Es wäre eine begrüßenswerte Entwicklung in Rheinland-Pfalz, wenn sich noch mehr kleine und mittlere Unternehmen bereit erklären würden, schwerbehinderte Menschen einzustellen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer.

Frau Ministerin, ich habe drei kurze Fragen. Frage 1: Sie haben gesagt, Sie sehen überhaupt keine Gefährdung der über 50 Arbeitsplätze in der zehn Kilometer entfernten Firma, die die gleiche Tätigkeit durchführt, obwohl schon in dem Ankündigungsartikel der Geschäftsführer der neu zu gründenden Integrationsfirma Folgendes zu lesen war: Dass es nicht leicht werden wird auf dem hart umkämpften Markt, ist Ihnen bewusst. – Er weiß, worauf er sich einlässt. Ich möchte gern festhalten, ob Sie wirklich davon ausgehen, dass dort keine Beeinträchtigung der Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt stattfindet.

Frage 2: Gibt es eine Mitteilungspflicht von Unternehmen, die um Integrationsfirmen herum liegen, ans Ministerium, dass sie zum Beispiel Stellen durch solche Firmen abgebaut haben oder völlig schließen müssen? Wie überprüfen Sie diese Aussage?

Frage 3: – – –

Nein, so können wir es nicht machen, dass man die drei Fragen hintereinander schaltet, Herr Dr. Rosenbauer.

(Dr. Rosenbauer, CDU: Das haben wir schon oft gemacht!)

Wir sind am Ende der Fragestunde. Herr Dr. Schmitz hatte sich noch gemeldet. Eine Frage lasse ich von Ihnen zu bzw. zwei, die Sie jetzt schon formuliert haben. Damit muss es sein Bewenden haben. Dann hat Herr Dr. Schmitz noch das Wort.

Herr Abgeordneter Rosenbauer, es gibt natürlich keine Mitteilungspflicht von Unternehmern an uns, ob sie Arbeitsplätze abbauen. Aber ich garantiere Ihnen eines, – –

(Zuruf des Abg. Dr. Rosenbauer, CDU)

Hören Sie zu.

wir haben bei der Etablierung von Integrationsbetrieben immer heftigsten Kontakt mit den umliegenden

Unternehmen und auch mit den entsprechenden Kammern. Wenn es aufgrund eines Integrationsbetriebs im Land Rheinland-Pfalz irgendwo zu einem Arbeitsplatzabbau gekommen wäre, dann garantiere ich Ihnen ganz sicher, dass wir das erfahren hätten.

(Zuruf des Abg. Dr. Rosenbauer, CDU)

Es ist nicht die Entwicklung, weder in Ihrer Region noch sonst in einer Region in Rheinland-Pfalz.

Zu Ihrer ersten Frage kann ich nur sagen, das ist eigentlich eine Grundvoraussetzung, die ich von jedem Unternehmer erwarte, dass er eine entsprechende Einstellung auch hat und sich bewusst ist, dass ein Markt natürlich immer umkämpft ist und es auch schwierig ist, ein Unternehmen zu betreiben. Es wäre wirklich ein großes Problem, wenn Integrationsbetriebe oder andere Betriebe von Geschäftsführern geführt würden, die nicht ein Bewusstsein für die Marktsituation hätten. Insofern halte ich auch diesen Punkt für überhaupt kein Indiz oder ein Argument dafür, dass der andere Betrieb in irgendeiner Weise in Gefahr sein könnte.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz.

Frau Staatsministerin, gibt es ein Verfahren, das vor Installation eines neuen Integrationsbetriebs die gegebenenfalls in Konkurrenz befindlichen Firmen der Region frühzeitig informiert und entsprechende Angebote auf Unterstützung, so wie es auf den Integrationsbetrieb später zukommt, – – –

(Unruhe im Hause – Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit: Ich verstehe nichts! – Glocke des Präsidenten)

Abg, Dr, Schmitz, FDP:

Frau Staatsministerin, ich wiederhole meine Frage: Gibt es ein Verfahren bisher schon, das mit geplanten Integrationsbetrieben potentiell konkurrierende Firmen im ersten Arbeitsmarkt, normale Firmen in der Region, vor Gründung dieses Integrationsbetriebs informiert und Ihnen Angebote macht, die von der Unterstützung her dem ähneln oder gleichkommen, was dem Integrationsbetrieb an Hilfen zugeführt wird? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, könnten Sie sich ein solches Verfahren für die Zukunft vorstellen?

Herr Abgeordneter Dr. Schmitz, es gibt ein solches Verfahren nicht. Es wird eine Marktanalyse des jeweiligen Bereichs gemacht. Danach wird durch externe Sachverständige überprüft, ob das eine Nische für einen Integrationsbetrieb ist, die sich rentieren würde, gleichzeitig aber andere Arbeitsplätze nicht gefährden würde.

Ich sage noch einmal ausdrücklich, wir nehmen das gern noch einmal auf, dass die Bedingungen, die jeder Integrationsbetrieb in Anspruch nehmen kann, jedem Unternehmen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen. Wir könnten durchaus noch einmal überlegen, ob wir über die Kammern oder wie auch immer noch einmal eine Information über das Thema „Integration und Zuschüsse im Zusammenhang mit der Integration“ gestalten und über deren Verteiler noch einmal den Unternehmen zugänglich machen, weil mir das wirklich ein wichtiger Punkt ist. Es ist kein staatlich subventionierter Betrieb, sondern es geht darum, die Minderleistung auszugleichen. Das steht jedem Unternehmen zu. Ich greife das gern noch einmal auf.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wir sind am Ende der Fragestunde.

Zur Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Hartloff das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Friedericke Ebli (SPD) , EU-Osterweiterung und Wettbewerbsfähigkeit von Landwirtschaft und Weinbau – Nummer 7 der Drucksache 14/2178 –.

Frau Abgeordnete Thomas, bitte schön.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Aussprache zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Reiner Marz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ausstellung von vorläufigen Fahrerlaubnissen im Landkreis Kusel – Nummer 6 der Drucksache 14/2178 –.

Das ist die laufende Nummer 6. Dann beginnen wir auch mit der Aussprache darüber.

Herr Abgeordneter Marz, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Damit wir alle auf demselben Stand sind und wissen, dass wir hier nicht über Kavaliersdelikte reden, möchte ich Folgendes klarstellen: Im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz gab es im Jahr 2002 466 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, acht Tote, 73 Schwerverletzte. – Das nur vorweg.

Aber nun zur Sache selbst. Es gab eine Fahrt in Volltrunkenheit eines FCK-Mitarbeiters in Kaiserslautern. Er stand unter erheblichem Alkoholeinfluss. Er wurde glücklicherweise erwischt. Der Führerschein war weg. Der Mann zieht in den Kreis Kusel um. Es gibt dann einen Brief von Herrn Herzog, damals in Diensten des 1. FC Kaiserslautern, heute bei der ADD Trier, an die Kreisverwaltung Kusel. Daraufhin erteilt die Kreisverwaltung ohne die zwingend vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung eine vorläufige begrenzte Fahrerlaubnis.

Wer nun erwartet hätte, der Verwaltungschef des Kreises Kusel würde, als das öffentlich geworden ist, sagen, „wir überprüfen das, und wenn das so war, dann korrigieren wir das“, der sah sich getäuscht. Landrat Winfried Hirschberger hat die Angelegenheit gerechtfertigt, er ist sogar darüber hinaus gegangen und hat gesagt „Das ist richtig so, und das ist bei uns gängige Praxis“, und das trotz eindeutiger – das zum Thema „unterschiedliche Rechtsauffassungen“ – Hinweise verschiedener Seiten bezüglich der zwingend vorgeschriebenen Rechtslage.

Das Verkehrsministerium hat die Sache überprüft und festgestellt, die gängige Praxis bedeutet 65 Fälle – das haben wir heute Morgen gehört – in den Jahren 2001 bis 2003 vergleichbarer Art und stellt fest, die Sache ist rechtswidrig gewesen. Was macht Landrat Hirschberger? Man merkte richtig, wie er die Zähne zusammenbeißt und sagt: Wir folgen halt der Weisung, aber eins ehen tue ich das nicht.

Daraus haben sich zunächst einmal drei wesentliche Fragen ergeben:

Die erste Frage lautete: Wie ist der Vorgang bezüglich der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis rechtlich zu werten, und welche Konsequenzen sind möglicherweise daraus zu ziehen? – Diese Frage ist beantwortet. Darauf brauchen wir heute nicht mehr weiter einzugehen.

Die zweite Frage bezieht sich auf das konkrete Verhalten des kommunalen Spitzenbeamten Hirschberger und lautet: Welche dienstrechtlichen Konsequenzen sind möglicherweise zu ziehen aus seinem Gesamtverhalten – es geht nicht um einen Fehler – als Beamter, obwohl er wusste, dass er rechtswidrig fortgesetzt gehandelt hat?

Die dritte Frage hat eine sehr politische Dimension, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern spricht im Zusammenhang mit dieser Affäre von einer Kette von Gefälligkeiten und Merkwürdigkeiten. Wir müssen herausfinden, worum es sich dabei denn nun handelt. Ist hier eine Seilschaft am Werk? Wie weit geht diese Seilschaft nach oben? Wer ist alles beteiligt an dieser Seilschaft?

Das müssen wir herausfinden. Das sind die wesentlichen beiden Fragen. Deshalb ist heute auch nicht mehr das Verkehrsministerium am Zug, sondern jetzt ist das Innenministerium am Zug.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass Sie nicht gleich wieder nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ versuchen, sich mit dem Hinweis auf die kommunale Selbstverwaltung herauszuwinden. Da kämen Sie mir gerade richtig.

(Bischel, CDU: Das ist keine Selbstverwaltung)

Da kämen Sie mir wirklich gerade richtig. Sie haben zu einem Zeitpunkt den Verweis auf die kommunale Selbs tverwaltung gewählt, als längst klar war, dass die internen Kontrollmechanismen der kommunalen Selbstverwaltung im Kreis Kusel absolut nicht mehr funktionieren in diesem Bereich. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie nachweisbar noch öffentlich den Hinweis auf die kommunale Selbstverwaltung gebracht.