Protocol of the Session on May 8, 2003

Bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die erforderlichen Rahmenbedingungen, Kriterien und Konzeptionen erarbeiten soll und die am heutigen Tag zum ersten Mal tagt, was ein Zufall ist.

Ich hoffe, dass auf diesem Weg in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Planungsgemeinschaft und den Kommunen ein den gerichtlichen Anforderungen, aber auch der Sache gerecht werdender Plan möglichst zeitnah erarbeitet werden kann; denn eine planerische Steuerung der Windenergieanlagen ist und bleibt im Interesse der Menschen und unseres Landes notwendig,

wie die tägliche Praxis der Planungs- und Baugenehm igungsbehörden zeigt.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Innenminister Zuber, ich danke Ihnen für diese Klarstellung und möchte unterstreichen, dass es sehr wichtig ist, dass nun direkt gehandelt wird, da anhand dieses Urteils durchaus Handlungsbedarf allgemein anerkannt werden muss.

Wichtig ist für uns aber auch, noch einmal zu betonen, dass es um das gesamte Land und nicht nur um die eine Planungsgemeinschaft geht. Im gesamten Land hatten wir in allen drei Planungsgemeinschaften immer wieder die restriktiven Vorgaben, dass ursprünglich Windkraftgebiete, die ausgewiesen waren, immer weiter minimiert wurden. Solche generellen Ausschließungen, die getroffen wurden, können höchstwahrscheinlich nicht Bestand haben.

Herr Minister, Sie haben zum Zweiten gesagt, es geht tatsächlich um die substanzielle Unterstützung. Herr Hohn, es nützt nichts, wie Sie es immer sagen, um die Privilegierung einmal so und einmal so herumzuschwänzeln und zu sagen: Na ja, wir wollen das ja und tragen es mit, und vor Ort kneifen Sie dann immer, wenn es um die konkreten Entscheidungen geht. – Sie müssen akzeptieren und haben dies zumindest politisch so dargestellt, es geht dann klar darum, Entsprechendes zu fördern. Wenn Beschlüsse und politische Vorgaben vorhanden sind, dass man aus Umweltschutzgründen Windkraft fördern möchte, muss man diese auch in größeren Bereichen fördern, sodass es möglich ist, diese Anlagen auch nicht störend aufbauen zu können. Ich betone dies.

Herr Licht, Sie haben immer wieder gesagt, dass weder die Vogelwelt – dieses Argument kommt immer wieder von der FDP – noch das Landschaftsbild gestört werden können. Gerade bei diesem Fall, auf den sich das OVG bezieht, ist vollkommen klar, dass die obere Landespflegebehörde und andererseits auch die Naturschutzverbände betont haben, dass eine Windkraftanlage an diesem Standort nicht störend wäre, weder für die Vogelwelt noch für das Landschaftsbild. Diejenigen, denen Sie immer unterstellen, sie würden die Anlagen verhindern wollen, haben sich positiv ausgesprochen. Dennoch hat die Kommune dagegen votiert. In diesem Punkt liegen die Probleme. Wir können uns da nicht auf die Kommunen verlassen; das haben sie auch gesagt. Wir können uns nicht allein auf die kommunalen Entscheide verlassen, sondern das Land muss überprüfen, ob diese Entscheide auch korrekt getroffen wurden und den Gesetzen entsprechen.

Das ist Aufgabe der Landesregierung. Wir glauben es ist Aufgabe des Landtags. Wenn der Landtag mehrheitlich eine solche Vorgabe beschließt, dass man die Windkraft ausbauen will, dann muss der gesamte Landtag hinter dieser Entscheidung stehen. Das war ein vernünftiger Beschluss. Die vor Ort geführten Diskussionen wären viel leichter, besser und mit besseren Ergebnissen zu führen, wenn es nicht um pro und kontra Windkraft, sondern darum ginge, wo wir diese Anlagen am besten erstellen könnten und wo sie am wenigsten stören würden.

(Glocke des Präsidenten)

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Kollegin Mohr das Wort.

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Ich meine, die von Herrn Licht gebrachten Argumente haben mich nicht überzeugt.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Kramer, CDU: Das wundert uns nicht!)

Herr Licht, ich meine, das Urteil sagt ganz deutlich, die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hat ein gewaltiges Problem. Dieses Problem muss bereinigt werden.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Ich muss Ihnen sagen, gemäß der Vorgaben kann ich nicht nachvollziehen, wieso dieses Problem zustande gekommen ist. Es gibt Veröffentlichungen. Es gibt Urteile. Es gibt Gutachter, die in dieser Weise unterstützend einwirken. Die Planungsgemeinschaft hat offensichtlich versäumt, ihre Kommunen ordentlich zu betreuen. Ich kann Ihnen Gegenbeispiele liefern. In der Planungsgemeinschaft Westpfalz läuft das von unten nach oben. Es sei dahingestellt, wie man das mit der Ausweisung der Flächen sehen mag. Von der Raumordnung waren Vorgaben vorhanden. In der Teilfortschreibung war die Beteiligung der Kommunen angesagt. Die Kommunen haben qualifizierte Flächennutzungspläne ausgewiesen, indem sie ihr gesamtes Gebiet überprüft haben. Sie haben es bis ins Detail hin überprüft, sodass sich zum Schluss Konzentrationsflächen mit Ausschlusswirkung herauskristallisiert haben. Wenn man das vom Kleinen zum Großen auf die Raumordnung überträgt, hat man ein gesichertes Gesamtkonzept.

Meine Damen und Herren, ich meine, in dieser Region muss konsequent nachgebessert werden. Ich meine nicht das, was Herr Dr. Braun mit der restriktiven Ausweisung der Raumordnung gesagt hat. Hier sind es schlichtweg einfach Verfahrensfehler, die nachgebessert werden müssen. Ob ein Hintergedanke dieser Art dabei

ist, mag dahingestellt sein. Das ist über dieses Urteil nicht zu begründen. Sie müssen das Urteil richtig lesen. Das sind rein sachliche Aussagen. Das sind Aussagen, die sich auf die Bauleitplanung und Raumordnung beziehen. (Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Steht aber so in dem Urteil drin!)

In diesem Zusammenhang muss man auch die Frage der Entschädigungsforderung mit beachten, die auf die Gemeinden zukommen können, wenn unbegründet ein Bauantrag oder eine Voranfrage abgelehnt wurde. Das muss man in Betracht ziehen. Das ist eine Sache, die zum Problem werden kann.

Im Sinne der Kommunen, der Bürger unseres Landes und der Windkraft, die in ein falsches Licht kommt, bitte ich noch einmal, dass nachgebessert wird, ordentlich gearbeitet wird und die Hausaufgaben gemacht werden.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD – Kramer, CDU: Machen Sie es doch!)

Das Wort hat Herr Kollege Licht.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben von Rechtsunklarheit gesprochen. Frau Kollegin Mohr und Herr Dr. Braun haben deutlich gemacht, dass Planungen nachgebessert werden müssen, vieles in den Planungen nicht berücksichtigt worden ist usw. Nichts anderes sagen wir seit zwei Jahren.

(Kramer, CDU: Genau! – Frau Mohr, SPD: Dann müssen Sie es verstehen!)

Ich habe das sehr wohl verstanden.

(Schwarz, SPD: Damit haben Sie das gesagt! – Weitere Zurufe von der SPD)

Lassen Sie uns doch sachlich streiten.

(Schwarz, SPD: Da sitzen zwei in der Planungsgemeinschaft! – Weitere Zurufe von der SPD)

Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Form der Privilegierung, wie sie im Gesetz steht, in ihren Auswirkungen natürlich genau dazu ihren Beitrag leistet. Ich kann überhaupt keine Gerichtsschelte machen. Überhaupt nicht. Das Gericht richtet sich genau nach diesen Vorgaben. Darum haben wir immer gesagt, diese Privilegierung muss eingeschränkt werden.

(Zuruf der Abg. Frau Mohr, SPD und weitere Zurufe von der SPD)

Ich sage das so deutlich. Ich möchte nicht, dass diese Privilegierung in der jetzigen Form auf Dauer Bestand hat.

(Beifall bei der CDU)

Es führt genau zu diesen Rechtsunklarheiten. Das führt auf die Schwierigkeiten der Abwägungstatbestände.

Herr Minister, Sie haben noch einmal deutlich gemacht, dass es diese Abwägungstatbestände gibt. Dazu gehört der Landschaftsschutz und andere Dinge. Das sind wirklich wichtige Dinge. Es wird immer wieder im Einzelfall und in der Einzelfallüberprüfung dazu führen zu fragen, ob die Kommune vor Ort diesem oder jenem entsprechend Rechnung getragen hat.

(Mertes, SPD: Das ist bei jeder Abwägung so!)

Wenn die Privilegierung so bleibt, wird es in Zukunft weitere Urteile geben. Diese Unsicherheit möchte ich nehmen. Ich sage noch einmal deutlich, die Privilegierung muss eingeschränkt werden. Wir haben gesagt, das muss auf die regionale Planungs- und Aufgabenhoheit übertragen werden.

(Zuruf des Abg. Franzmann, SPD)

Sie gehen hin und weisen Flächen aus.

(Mertes, SPD: Sie nehmen mir das nicht weg, das sage ich Ihnen!)

Die Gemeinde kann beteiligt werden. Damit habe ich überhaupt kein Problem.

(Mertes, SPD: Das machen wir in unserer Gemeinde, wie wir das beschließen!)

Die Regionalplanungen müssen das letzte Wort haben. Das möchte ich.

Okay, wir nehmen Rechte nicht weg. Ich weiß aber, zu was das führt. Sie sehen es: ständig Gerichtsentscheidungen. – Was machen Sie morgen, wenn dem Rechnung getragen wird, was die Mehrheit beschließt, dass der bisherige Ausschlussgrund in der Privilegierung von Waldflächen aufgehoben wird? Die FDP hat mitbeschlossen.

(Glocke des Präsidenten)

Sie müssen dann die ganzen Planungen über den Haufen werfen. Sie werden das sehen. Gerichte werden Sie dazu zwingen, eine klare Formulierung zu treffen.

Ich sage noch einmal, Einschränkung der Privilegierung ist das Richtige, um eine gesteuerte Windkraft im Land Rheinland-Pfalz weiter zu ermöglichen.

(Beifall bei der CDU)