Protocol of the Session on May 8, 2003

Der Tierschutzbericht zeigt Veränderungen auf, gleichzeitig Bereiche, in denen noch Handlungsbedarf und Diskussionsbedarf besteht. Was auffällt, sind die veränderten Zahlen in der Tierhaltung. Dabei zeigt sich, dass die Tiere in allen Bereichen in Rheinland-Pfalz ganz stark zurückgehen. Ich will einfach nur eine Zahl nennen. Das ist die bei den Legehennen. Wir hatten 1988 noch 1,4 Millionen Legehennen in Rheinland-Pfalz, haben aber 2001 nur noch 843.000. Die Zahl der Tierhalter ist gleichzeitig auch ganz stark zurückgegangen. Bei den Betrieben, die Legehennen halten, ist dies nicht verwunderlich. Herr Dr. Braun, wir haben zwar eine Verbesserung für die Legehennen erreicht,

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da war die CDU dagegen!)

aber die neue Legehennenverordnung ist auch eine zusätzliche Belastung für die Betriebe. Dazu ist negativ

zu vermerken, dass die Umsetzung dieser Verordnung nicht in allen europäischen Staaten gleichzeitig betrieben wird.

(Beifall der CDU)

Für viele Betriebe ergibt sich dadurch eine Wettbewerbsverzerrung, die viele Betriebsleiter zur Aufgabe gezwungen hat. Wir fordern daher die Landesregierung auf, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die gleichen Standards möglichst so zügig wie in Deutschland auch im übrigen Europa berücksichtigt werden.

(Beifall der CDU)

Auch wir vermerken positiv, dass die Tierversuche zurückgegangen sind. Dazu ist auch lobenswert zu erwähnen, dass der Titel zur Förderung und Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen im Haushalt des Landes steht. Tierversuche dienen den Menschen. Das Ziel muss aber auch für uns sein, dass die Zahl dieser Tierversuche möglichst gering gehalten wird.

Zum Transport von Tieren in diesem Bereich hat das Europäische Parlament den Rat und die Kommission aufgefordert, baldmöglichst Änderungsvorschläge zu den geltenden Regelungen für den Transport von Tieren zu unterbreiten.

Mit Freude haben wir im Bericht gelesen, dass das Europäische Parlament nach Möglichkeiten zur Förderung kleiner örtlicher Schlachthöfe sucht, um dadurch die Fahrzeiten für Schlachtvieh auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dies wäre nicht nur ein großes Plus für die Tiere, wir halten das auch für einen ganz großen Vorteil für unsere kleinstrukturierten Betriebe, vor allen Dingen im ländlichen Raum, die gern bereit sind, auch betriebsnahe Schlachtungen vorzunehmen.

(Beifall der CDU)

Dabei sollte meines Erachtens auch überlegt werden, ob die Standards für die kleineren Betriebe wirklich so groß sein müssen wie in den großen Betrieben, ohne dabei die Vorschriften der Hygiene und den Schutz der Tiere zu verletzen.

Der Tierschutzbericht befasst sich ausführlich mit dem Töten und Schächten von Tieren. Da Tiere von den Menschen zur Gewinnung von Nahrungsmitteln genutzt werden – Herr Dr. Braun, es ist für viele auch ein Genuss, ein gutes Steak in der Pfanne zu haben -, gehört das Töten auch dazu.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es kommt auf die Zubereitung an!)

Als Folge der BSE-Krise wurde die Betäubung von Rindern bei der Schlachtung nochmals überprüft und für tierschutzgerecht befunden. Als verträglich und akzeptabel im Zusammenhang mit BSE haben wir es auch begrüßt, dass die Kohortentötung von Landesseite aus als normal und gut befunden wurde und auch von der Ministerin durchgesetzt wurde. Damit wurden die Belange des Tierschutzes und die Interessen der Landwirte berücksichtigt.

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 können muslimische Metzger unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für das Schächten erhalten. Ich weiß, das hat zu sehr großen Diskussionen bei uns geführt. Es ist auch für uns schwer verständlich. Ich denke, in diesem Bereich kommt die Religion und das, was dort gemacht wird, einfach in eine Konfrontation. Wir unterstützen dabei die Landesregierung, zu einer bundeseinheitlichen Genehmigungspraxis zu kommen.

(Beifall der CDU)

Ein weiterer Punkt im Tierschutzbericht ist auch die Diskussion um die Gefährlichkeit sogenannter Kampfhunde. In der Tat wird uns das Problem der Kampfhunde noch länger beschäftigen. Auch wir sehen den notwendigen Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden, aber auch den Schutz der Tiere vor den Menschen, sodass beides in die Waagschale gelegt werden muss. Durch die Verschärfung der Gefahrenabwehrverordnung ist ein besserer Schutz für die Menschen gegeben und gleichzeitig die Kompetenz der Hundehalter erhöht. Zu bedauern ist, dass die Hunde von Menschen zu gefährlichen Kampfhunden abgerichtet werden. Allerdings sehen wir eine Absenkung der Hundesteuer für Kampfhunde nicht gegeben; denn sie führt langfristig dazu, dass die Zahl dieser Tiere im häuslichen Bereich nicht zurückgeht. Da können wir uns manchem nicht anschließen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Tierschutz nehmen wir sehr ernst, damit Tiere wirklich Mitgeschöpfe sind. Wir sind für Tierschutz; denn wer für Tierschutz ist, schützt auch andere Dinge. Das Bewusstsein für Verantwortung in unserer Gesellschaft den Tieren gegenüber muss auch weiterhin gefördert werden, und zwar in allen Bereichen, im häuslichen Bereich, bei Nutztieren, aber auch in der Forschung. Da möchte ich auch noch einmal ganz stark herausstellen, die Öffentlichkeitsarbeit – wie eben hier auch schon gesagt worden ist – halte ich für sehr wichtig, wozu zum Beispiel auch der Tierschutzpreis beiträgt.

Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.

(Beifall der CDU)

Wir begrüßen weitere Gäste im Landtag, und zwar Schülerinnen und Schüler des Leistungskurses „Sozialkunde“ der 12. Klasse des Rheingau-Gymnasiums in Sinzig. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Abgeordneter Dr. Geisen.

(Schmitt, CDU: Du verdienst dein Geld aber heute ganz schön sauer!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tierschutzbericht, in welchem die Landesregierung regelmäßig den Landtag unterrichtet, stellt eine Momentaufnahme dar, im vorliegenden Fall für den Berichtszeitraum 2000/2001. Momentaufnahme bedeutet, dass über die Maßnahmen, Leistungen und Veranstaltungen, aber auch über neue rechtliche Bestimmungen aus der EU, dem Bund und dem Land berichtet wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wichtigste Ergänzung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tierschutz liegt meines Erachtens natürlich in der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz. Artikel 20 des Grundgesetzes „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ wurde am 26. Juli 2002 durch die Einfügung der Wörter „und der Tiere“ ergänzt. Jetzt ist der Gesetzgeber aufgerufen, den Tierschutz im Ausgleich mit anderen berechtigten Interessen zu realisieren.

Auch die FDP-Fraktion hat diesen notwendigen Schritt ausdrücklich begrüßt. Zur Erinnerung sei nochmals angemerkt, dass der Tierschutz bereits im Jahr 2000 in den Artikel 70 der Landesverfassung von RheinlandPfalz aufgenommen wurde.

Meine Damen und Herren, zur Umsetzung mehrerer Europaübereinkommen in nationales Recht gibt es eine Reihe von Bundesgesetzen, die sich unter anderem auf den internationalen Tiertransport, die landwirtschaftliche Tierhaltung, den Schutz der Tiere, die für die wissenschaftlichen Versuche verwendet werden, sowie auf den Schutz von Heimtieren beziehen.

Ich denke, wir sind uns insoweit einig, dass der Tiertransport je nach Tierart eingeschränkt werden muss. Dafür sollten wir uns in Zukunft einbringen. Es werden meines Erachtens viele unnötige Tiertransporte vollzogen. Diese müssen zumindest einmal unterbunden werden.

(Beifall des Abg. Kuhn, FDP)

Das alles sind Regelungen, die nach Meinung der FDP überfällig waren und dringend geboten sind. Die Erwartung von uns geht dahin, dass durch geeignete Monitoring-Verfahren sichergestellt wird, dass die Vorschriften auch befolgt werden und so ihre Wirkung im Interesse des Tierschutzes entfalten können.

Meine Damen und Herren, ich möchte nur einige wenige Sachbereiche kurz ansprechen.

Das Tierschutzgesetz des Bundes wurde 2001 dahin gehend erweitert, dass der bisher auf gewerbsmäßige Tierhaltung beschränkte Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten nunmehr generell für alle gilt.

(Beifall des Abg. Franzmann, SPD)

Ich wünschte mir, dass alle Tierhalter die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Haltung so besäßen wie die ausgebildeten Landwirte.

(Billen, CDU: Jawohl!)

Zur Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere: Das Europaabkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom Februar 2000 ist in Zusammenhang mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu beachten.

Zu erwähnen ist ferner die Tierschutznutztierverordnung von 2001, mit der europäisches in nationales Recht umgesetzt wurde. Es ist richtig, dass wir es begrüßt haben, dass nach diesen Vorschriften das Halten von Rindern, Schweinen, Hühnern und anderen Tierarten tierschutzgerecht und artgerecht vonstatten gehen muss.

Kurz zum Bereich der Haustiere: Mit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wurde der Import von vier gefährlichen Terrierrassen verboten und Verstöße unter Strafe gestellt.

Herr Minister Zuber, in diesem Zusammenhang vermerke ich gern, dass Sie sich mit Ihren Länderkollegen um eine bundeseinheitliche Regelung für Hundehaltung mühen und kümmern. Dieses Thema, das die Bevölkerung, ich will nicht sagen, spaltet, aber doch sehr stark auch emotional berührt, bedarf nach meiner Überzeugung dringend einer über die Ländergrenzen hinweg einheitlichen Regelung.

Herr Minister, dabei jedoch eine Regelung zu finden, welche alle Fragen lückenlos beantwortet und allen Ansprüchen jeder Bürgerin und jedes Bürgers gerecht wird, sowohl derer mit Hund als auch derer ohne Hund, gleicht der Quadratur eines Kreises, wie jedermann verstehen kann. Ich sage, ohne guten Willen und ohne gegenseitige Rücksichtnahme aller wird die schönste Vorschrift nichts bewirken.

Meine Damen und Herren, das konfliktfreie Zusammenleben der Menschen erfordert bei der Frage der Tierhaltung eine gewisse Kompromissbereitschaft und auch Charakterstärke bei allen Bürgerinnen und Bürgern.

Zum Töten und Schächten will ich kurz Folgendes sagen: Besonders das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zum Schächten, das heißt, zum Schlachten ohne Betäubung, wurde lebhaft diskutiert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP.

Oft zu wenig betrachtet wird der Inhalt des Bundesverfassungsgerichtsurteils in der Weise, dass das Schächten grundsätzlich verboten ist. Lediglich im Wege von Ausnahmegenehmigungen nach Prüfung des Einzelfalls kann von diesem prinzipiellen Verbot abgewichen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir auch bei diesem Punkt „Töten von Tieren“ noch einmal daran zu erinnern, dass wir im Berichtszeitraum

die BSE-Krankheit auf ihrem Höhepunkt hatten. Ich möchte lobend erwähnen, dass unser Ministerium für Umwelt und Forsten mit Ministerin Conrad und mit ihrer Vorgängerin richtigerweise beim Töten der Rinder auf die Kohortenlösung gesetzt hat. Auch zu Beginn der Krankheit haben die FDP, wir, das empfohlen und uns für die Kohortenlösung ausgesprochen.

(Beifall der FDP)

Meine Damen und Herren, Sie gestatten es, wenn ich emotional noch etwas erwähne.

Verehrte Frau Kiltz, Herr Dr. Braun, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie ganz besonders spreche ich an – das darf ich so sagen –: Mir als ausgebildetem Tierhalter, auch als Tierfreund – dies dürfen Sie mir glauben –, tut es noch heute in der Seele weh, wenn ich an die wider besseres Wissen angeordnete Massenvernichtung von Rinderbeständen ohne Seuchenbezug à la Künast denke. Wo ist die Entschuldigung? Wo ist die Wiedergutmachung?