Bei der Reduzierung der Kostenerstattung für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind wir zufrieden damit, dass Sie zumindest ein kleines Stück nachgegeben haben und um 2 Millionen Euro aufstocken. Das wird die steigenden Zahlen von Jugendhilfefällen bei weitem nicht ausgleichen. Wir haben gehört, es sind jedes Jahr 8 %. Damit deckeln Sie quasi. Das wird bei weitem nicht ausreichen.
Ich sage ein Letztes zu dem Haushaltssicherungsgesetz bzw. zum Wegfall der investiven Förderung teilstationärer und stationärer Pflegeeinrichtungen. Da bestehen sicher Probleme. Vom Grundsatz her denken wir, ist es vernünftig, diesen Weg zu gehen. Wir fordern aber sehr nachhaltig vernünftige Übergangsregelungen.
Das gilt für diejenigen, die sich darauf verlassen haben, im Bedarfsplan zu sein und diese Förderung zu bekommen. Jetzt stehen sie da, haben geplant, haben vielleicht schon angefangen zu bauen und haben die Förderung noch nicht. Es reicht nicht, mit preiswerten Krediten der ISB zu kommen, sondern es muss eine weiter gehende Übergangsregelung gefunden werden, sonst ist das so nicht akzeptabel.
Meine Damen und Herren, so viel dazu. Wir haben selbst einen Antrag zum Kommunalbereich, zur Finanzsituation der Kommunen eingebracht, in dem wir darum bitten, in Zukunft eine Reihe von Dingen zu beachten. Ich möchte das jetzt nicht komplett vortragen, da meine Zeit gleich abläuft. Dies liegt in der Drucksache 14/2053 vor.
Ergänzend dazu werden wir den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen, der darauf pocht, dass zumindest in der Phase, in der die EnqueteKommission tagt, jetzt im Vorgriff auf ein Konnexitätsprinzip – so will ich es einmal sagen – keine Belastungen ohne vollständigen finanziellen Ausgleich auf die Kommunen übertragen werden.
Meine Damen und Herren, zu den Entschließungsanträgen will ich nur so viel ausführen, dass wir einigen zustimmen werden, weil wir sie für vernünftig halten und
weil wir sie nicht unbedingt für finanzträchtig halten. Wir werden einige ablehnen, weil sie unseren Vorstellungen völlig entgegenlaufen. Wir werden uns bei dem einen oder anderen enthalten, weil die Zielrichtung zwar möglicherweise gut ist, aber in der Sache das Geld zurzeit dafür nicht zur Verfügung steht.
Herr Ministerpräsident, was die Forstreform und die Agrarverwaltungsreform betrifft, würde ich darum bitten, dass wir die Gelegenheit haben, jetzt noch vor Abschluss ihrer internen Verhandlungen und Entscheidungen über die Dinge zu sprechen, die dort kommen werden, dass die zugesagten Gespräche noch davor stattfinden können und wir das einbringen können, was wir an Vorschlägen haben, und dann gemeinsam abwägen können, ob davon nicht doch das eine oder andere noch übernommen werden kann. Also auch da gibt es einen konstruktiven Beitrag unsererseits.
Zum Antrag „Verstärkter Einsatz von Open-SourceSoftware in der Verwaltung: Kostengünstig, transparent und sicher“ – Drucksache 14/2080 – würden wir darum bitten, das in den Innenausschuss zur vertieften Diskussion zu überweisen. Das würde uns entgegenkommen. Wir halten den Ansatz für gut, würden das aber gern einmal intensiver diskutieren, was dahintersteckt, welche Gefahren dabei bestehen und welche Chancen sich daraus ergeben können.
Zum Antrag „Ausbildungsplatzsituation durch Initiativen im Hochschulbereich verbessern“ habe ich vorhin schon gesagt, dass wir den Beschluss hatten, den mit zu unterschreiben.
Den Polizeiantrag können wir so nicht mittragen. Er enthält zwar einiges Positive, aber er enthält auch zwei oder drei Aussagen oder Feststellungen, die so von uns nicht getragen werden können. Insbesondere steht dort, dass – – –
ich will das dann nicht mehr näher ausführen, sondern noch kurz eine Ausführung zu dem weitergehenden Antrag „Moderne Strukturen für den Landeshaushalt: Transparenz erhöhen, Steuerungsmöglichkeiten verbessern“ machen, wenn ich darf, Frau Präsidentin. Wir stimmen dem Inhalt dieses Antrags dem Grunde nach zu. Wir sind froh, dass die Regierung dort endlich auf eine Reihe unserer Forderungen aus den vergangenen Jahren eingegangen ist und mithelfen will, den Haushalt transparenter zu gestalten und den Haushalt neu zu strukturieren, damit er durchsichtiger wird, aber auch mehr Kosten-Leistungs-Rechnung einzuführen, Leistungsaufträge konkreter zu beziffern und konkrete Zielvorgaben im Haushalt zu machen. Ich denke, das ist ein sehr guter und konstruktiver Beitrag, um die Haushaltsgestaltung besser und transparenter zu machen und das Ganze lesbarer zu machen.
Wir haben einen Ergänzungsantrag dazu mit der Drucksache 14/2035. Wir hätten die herzliche Bitte, dass dies
mit in die Debatte einbezogen wird. Wir hielten es für gut, wenn das auch mitbeschlossen würde. Es ist mir gesagt worden, dass es die Überlegung gibt – das Entgegenkommen –, beide Anträge im Haushalts- und Finanzausschuss vertieft zu erörtern. Wir würden dem zustimmen und das für sinnvoll und gut halten.
Frau Präsidentin, ich möchte noch einen Abschlusssatz zu unserem Antrag mit der Drucksache 14/2036 sagen, der sich mit der Sanierung der Landesfinanzen als Aufgabe der kommenden Jahre befasst. Dort haben wir ein paar Positionen formuliert, von denen wir glauben, dass es notwendig ist, dass wir als Landtag oder Landesregierung verschärfter herangehen, damit wir den nächsten Doppelhaushalt und die Finanzen in den nächsten Jahren besser in den Griff bekommen, damit wir nicht mit einer Milliarde Neuverschuldung oder, wie im letzten Jahr, 1,8 Milliarden Neuverschuldung arbeiten müssen. Wir wollen Sie mit diesem Antrag ermuntern, sich nicht auf erhoffte höhere Steigerungen der Einnahmen zu verlassen, sondern ganz konkret an die Ausgaben heranzugehen, landesgesetzliche Grundlagen für bestehende Ausgabenverpflichtungen zu überprüfen und zu verändern, damit Strukturen zu verändern und zu verbessern, Leistungsgesetze zu überprüfen usw.
Meine Damen und Herren, Sie können davon ausgehen, wenn Sie diesen Weg gehen, uns in vernünftiger Weise mit einzubeziehen, werden wir konstruktiv daran mitarbeiten, dass dieses Land wieder zu soliden Finanzen kommt.
Wir begrüßen zunächst weitere Gäste bei uns hier im Landtag, und zwar Mitglieder des Männergesangvereins „Frohsinn“ aus Daaden, außerdem politisch engagierte Jugendliche aus Landau. Herzlich willkommen im Landtag!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dieser sehr grundsätzlichen Haushaltsbetrachtung gestatten Sie mir, dass ich noch einmal eine Ressortbetrachtung vornehme, und zwar des Hochschul- und Bildungsbereichs.
Der vorliegende Nachtragshaushalt verlangt den Ressorts Rückführungen ab. Rückführungen sind für jeden
Politikbereich unangenehm. Sie setzen die Reflexion und die Diskussion über politische Stellenwerte und über den effektiven Mitteleinsatz in einzelnen Bereichen in Gang. Neben der quantitativen Fragestellung, wie viel Mittel eingesetzt werden, gewinnt die qualitative Fragestellung, wofür die Mittel eingesetzt werden und wie effektiv sie eingesetzt werden, eine größere Bedeutung. Dieser Fragestellung kann der rheinland-pfälzische Hochschulbereich gelassen entgegensehen.
Erweitert werden diese Rückführungsdiskussionen teilweise auch noch durch sich verändernde Rahmenbedingungen wie zum Beispiel bei unseren Hochschulen in Rheinland-Pfalz, wo die Zahl der Studierenden zugenommen hat und erfreulicherweise weiterhin zunehmen wird. Diesen Zulauf an Studierenden zu den rheinlandpfälzischen Hochschulen gilt es einmal genauer zu betrachten; denn er ist nicht alleiniger Ausfluss demographischer Entwicklungen. Nein, dieser Zulauf der Studierenden aus anderen Bundesländern ist das Ergebnis einer bedarfsorientierten und mit zeitgemäßen Instrumentarien ausgestatteten Hochschulpolitik, die in ihrer Summe eine vielseitige und zukunftsfähige Hochschullandschaft hat entstehen lassen, deren qualitativ hochwertige Arbeit von den jungen Menschen sehr wohl erkannt und honoriert wird.
Um es einmal ganz deutlich zu sagen, das Land Rheinland-Pfalz hat unter den alten Flächenländern den zweitbesten Wanderungssaldo hin zu seinen Hochschulen. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang auch noch einen Blick in die Vergangenheit. Zu Beginn der 90er-Jahre war dies noch ganz anders. Da lag Rheinland-Pfalz auf dem sechsten Platz der zuwanderungsattraktiven Lehr- und Wissenschaftsstandorte.
Es gibt aber noch einen weiteren Indikator, der diese positive Beurteilung belegt. So setzten die Studierenden im letzten Ranking des Zentrums für Hochschulentwicklung die rheinland-pfälzische Hochschullandschaft auf Platz drei der westlichen Flächenländer, das heißt also, in das obere Drittel der bundesdeutschen Hochschullandschaften.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Erfolge der rheinland-pfälzischen Hochschulpolitik spiegeln sich in den eingeworbenen Drittmitteln, in der guten Bewertung der Leistung der Lehrer und natürlich auch in der Gründung der Sonderforschungsbereiche wider. Von der hervorragenden Arbeit der Sonderforschungsbereiche konnte sich der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur neulich bei der auswärtigen Sitzung im Universitätsklinikum Mainz überzeugen.
Von einem. Aber die dargelegte Verknüpfung des klinischen und des forscherischen Bereichs fand ich sehr überzeugend. Ich denke, das ist einmalig und eine herausragende Einrichtung. Zum einen profitieren die Patienten – wir haben es am Beispiel der Krebsforschung gesehen – von den Erkenntnissen der medizinischen
Forschung. Umgekehrt kann die Forschung wieder von den Beobachtungen aus der Praxis profitieren. Diese Synergieeffekte konnten sich im Zusammenspiel von hohem Expertenwissen und autonomen Strukturen entwickeln. Ein Wirtschaftsunternehmen hätte dafür externe Berater, einen Haufen Geld und sehr viel Zeit gebraucht.
Ich möchte es noch einmal betonen, die hochschulspezifische Haushalts- und Finanzpolitik mit einer zunehmenden Zahl autonom zu handelnder Instrumente ist wesentliches Kennzeichen der Hochschulpolitik dieser Landesregierung. Sie wird es auch weiterhin bleiben. Die Mittelverteilungssysteme und die bestehenden Flexibilisierungen im Haushaltsvollzug haben die Handlungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Hochschulen gestärkt und entscheidend dazu beigetragen, dass die Universitäten und Fachhochschulen des Landes auch in Zeiten knapper öffentlicher Finanzen ihre Aufgaben in Forschung und Lehre mit Erfolg wahrnehmen.
Das Zukunftsprojekt „Flächenmanagement“ bildet einen weiteren Baustein in diesem Gefüge. Wir werden es gemeinsam mit den Hochschulen weiterentwickeln.
Dass dieser Weg tatsächlich den gewünschten Erfolg bringt, hat auch die von Frau Thomas erbetene Liste der Haushaltsreste meines Erachtens sehr deutlich gemacht. So haben die Universitäten beeindruckende Einsparleistungen erreicht. In diesem Zusammenhang muss auch einmal erwähnt werden, dass andere Bundesländer sich Rheinland-Pfalz zum Vorbild genommen haben und ebenfalls leistungsorientierte Mittelverteilungsmodelle einsetzen.
Meine Damen und Herren, morgen werden wir in erster Lesung das neue Hochschulgesetz beraten. Das neue Hochschulgesetz fasst erstmalig Fachhochschulen und Universitäten in einem Gesetz zusammen. Mit diesem Gesetz werden wir den Weg einer erweiterten Autonomie für die Hochschulen fortsetzen. Dies gilt für die Gremienstrukturen, für die direkte Verlagerung von Kompetenzen auf die Hochschulen und in ganz besonderem Maß für die Finanzierung der Hochschulen und die Haushaltsgestaltung. Dem immer wieder vorgebrachten Wunsch der Hochschulen nach mehr Möglichkeiten selbstbestimmter, das heißt, autonomer Gestaltung wird damit Rechnung getragen.
Das neue Hochschulgesetz enthält die Forderung, Deckungsfähigkeiten und Übertragbarkeiten von Haushaltsmitteln bei kameralistischer Veranschlagung noch stärker zu nutzen. Ein ganz entscheidender Fortschritt für die Hochschulen ist aber zweifellos, dass mit dem neuen Hochschulgesetz unter bestimmten Voraussetzungen erstmals die Möglichkeit eröffnet werden soll, die Hochschulhaushalte global zu veranschlagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt der rheinlandpfälzischen Hochschullandschaft ansprechen. Seit einigen Wochen wird die Diskussion um die Stärkung der
Hochschulautonomie in Rheinland-Pfalz um einen ganz neuen Akzent erweitert. Ich meine damit die Diskussion um die Universität Koblenz-Landau. Hier wird teilweise die Rechnung aufgemacht, dass die Auflösung der einen selbstständigen Universität Koblenz-Landau geradezu problemlos in die Gründung zweier selbstständiger Universitäten münden könnte.
Ich glaube nicht, dass die Trennung der Standorte zurzeit einen besonderen Qualitätssprung für die rheinlandpfälzische Hochschulpolitik bedeuten würde. Bei allem Verständnis für die Wünsche der jeweils handelnden Personen vor Ort: Die Zeit für eine Trennung ist noch nicht reif.