Protocol of the Session on April 2, 2003

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hinzu kommt, dass sowohl die Länder als auch die Verkehrsteilnehmer – wie zum Beispiel die Deutsche Bahn AG – sehr schnell und sehr früh an diesem Verfahren beteiligt wurden. Dazu gehört auch – Herr Staatssekretär Eymael hat darauf hingewiesen –, dass es drei wichtige Kriterien gab: Neben dem Kosten-Nutzen-Faktor wurde die Umweltverträglichkeit, aber auch das, was an Raumwirksamkeitsanalysen für die einzelnen Regionen wichtig war, beurteilt. Mit diesem Bundesverkehrswegeplan – dafür gehört dem Herrn Ministerpräsidenten und dem Landesverkehrsminister, Herrn Bauckhage, ein besonderer Dank – haben sie mit sehr viel Fingerspitzengefühl etwas erreicht, was keiner vorher erwarten konnte.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wenn Sie sich den Bundesverkehrswegeplan ansehen, dann hatten wir bis 2002 ein Volumen von 740 Millionen zur Verfügung, die verbaut werden sollten. Dies wurde aufgrund geschickter Verhandlungen, aber auch aufgrund von Vorbereitungen, von Planungsarbeiten, die der Landesbetrieb und das damalige Ministerium gemacht haben, so weit hoch gebracht, dass wir jetzt im vordringlichen Bedarf 66 Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von 2,1 Milliarden Euro haben. Das bedeutet, dass auch in diesem – da komme ich Frau Kiltz sicherlich entgegen – Bundesverkehrswegeplan 30 Ortsumgehungen mit einem Volumen von 504 Millionen Euro enthalten sind.

Wenn man jetzt über diesen „weiteren Bedarf mit Sternchen“ ein bisschen locker hinweg geht, halte ich es für sehr wichtig; denn dieser „weitere Bedarf mit Sternchen“ bedeutet ganz einfach, dass es die Möglichkeit gibt, in Zukunft diese Verkehrswege weiter zu planen und zu bauen.

(Glocke des Präsidenten)

Lassen Sie mich noch zwei Sätze sagen. Natürlich gehört zu diesem Projekt auch die Schiene, die mit drei Projekten und 326,8 Millionen Euro finanziert werden soll, und die Bundeswasserstraßen. Hierbei geht es um die Mosel, um die beiden Schleusen in Fankel und Zeltingen mit 300 Millionen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Bundesverkehrswegeplan ist nicht nur transparent darge

stellt, sondern dieser Bundesverkehrswegeplan ist auch finanziell sicher dargestellt.

(Beifall der SPD und der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es wäre gut, wenn die Landesre- gierung das auch einmal macht!)

Wer glaubt, er könnte die eine oder andere Maßnahme gegeneinander ausspielen, der muss sagen, was er aus dem „vordringlichen Bedarf“ herausnehmen und dafür dem „weiteren Bedarf“ hinzufügen will.

(Glocke des Präsidenten – Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das machen Sie doch gerade!)

Das Gesamtvolumen von 150 Milliarden Euro wird nicht verändert. Das Landeskontingent kann nicht verändert werden.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es spricht noch einmal Frau Abgeordnete Kiltz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss doch noch einmal auf Herrn Creutzmann zurückkommen.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Was langweilig ist, weil wir es immer wieder hören, ist: Straßen bringen Arbeitsplätze; Punkt. – Aber das Leben und auch die Politik sind ein bisschen komplizierter, Herr Kollege.

(Dr. Schmitz, FDP: Eben!)

So einfach ist es leider nicht. Was nun neu ist, ist, Straßen zu bauen ist ökologisch. Nun ist das aber auch nichts Neues. Da, wo FDP draufsteht, ist nicht immer Logik drin. Insofern rege ich mich darüber auch nicht weiter auf.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme jetzt aber zu einem Punkt, den Franz Schwarz eben auch schon ausgeführt hat. Ich komme jetzt noch einmal zu den Einstufungen im Bundesverkehrswegeplan. Heute hat Bundesverkehrsminister Stolpe im Verkehrsausschuss des Bundestags noch einmal deutlich dargelegt, was dieses berühmte „w. B. mit Sternchen“ – sprich „weiterer Bedarf mit Sternchen“ – bedeutet. Ich erkläre Ihnen das jetzt. Vielleicht sagt mir nachher der Herr Ministerpräsident: B 10 ist „w. B. mit zwei Sternchen“. – Vielleicht!

(Kuhn, FDP: Ja! Mindestens drei Sternchen!)

„W. B. mit Sternchen“ beinhaltet das Recht zur Planung, nicht die Pflicht. Beim vordringlichen Bedarf besteht die Pflicht.

(Fuhr, SPD: Das ist doch wohl Wortklauberei!)

Der Planungsauftrag erstreckt sich allerdings – – –

(Zurufe von der SPD)

Vielleicht sollte man einmal zuhören und sich kundig machen, Herr Kollege.

(Weitere Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, der Planungsauftrag erstreckt sich aber nur auf die Linienbestimmung, und die Planungskosten sind förderfähig bis 50 % oder 75 %, also Raumordnungsverfahren, nicht Planfeststellungsverfahren.

Auf Antrag der Landesregierung beim Bundesministerium wird dann geprüft oder kann geprüft werden – das haben Sie offenkundig beantragt –, ob eine Aufstufung in den vordringlichen Bedarf erfolgen kann. Dann müssen aber die Rahmenbedingungen für das Projekt, die dazu geführt haben, dass es in den weiteren Bedarf eingestuft wurde, nämlich Umweltrisikoeinschätzung, Kosten-Nutzen-Analyse etc., dann verändert sein.

Ich weiß nicht, ob Sie das hinbekommen. Dann ist die Finanzierung eines solchen Projekts nur aus dem Kontingent des Landes möglich, wo Sie so stolz darauf sind, dass Sie jetzt 4,5 % vom Kuchen haben statt 4 %. Sie müssen aber dann – das hat Herr Kollege Schwarz in seiner Rede angeführt – woanders den Leuten sagen, wo Sie die Ortsumgehung XY oder eine dritte Spur nicht bauen, weil die B 10 realisiert wird. Das müssen Sie den Leuten in den anderen Regionen ehrlich sagen. Das habe ich bisher von Ihnen nicht gehört.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der FDP)

Herr Eymael, Sie sind anscheinend die Verkörperung der B 10 in diesem Saal. Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, wenn Sie sagen, wir wollen Lärmschutz machen, wenn wir bauen. Wer hindert Sie denn jetzt, Lärmschutz zu machen, wenn es da viel Lärmbelastung gibt? Es ist ein Argument, das – genauso wie bei dem Kollegen Creutzmann – ziemlich FDP-typisch, nämlich nicht logisch ist.

(Kramer, CDU: Sie haben eine Rede ohne Stern!)

Ich komme jetzt noch einmal zum Bundesverkehrswegeplan. Es hieß, wir diskutieren in verbundener Debatte. Wenn sich die Aufregung um die West- und Südpfalz ein bisschen legen könnte, damit man mich versteht, würde ich gern zum Bundesverkehrswegeplan insgesamt etwas sagen.

Sie kennen den alten Bundesverkehrswegeplan, zumindest einige Kolleginnen und Kollegen unter uns. Der

musste dringend überarbeitet werden, und das aus gutem Grund. Er war hoffnungslos unterfinanziert. Es fehlten rund 40 Milliarden Euro. Die Kriterien zur Einstufung in diese Spezifizierung „vordringlicher Bedarf“, „weiterer Bedarf“ oder „kein Bedarf“ waren sehr renovierungsbedürftig. Umweltkriterien wurden überhaupt nicht oder verfälscht eingerechnet, und eine verkehrsübergreifende, also eine integrierte Betrachtung der Verkehrsträger fand so gut wie nicht statt.

Das Finanzvolumen hat keine Rolle gespielt. Also haben die Länder ihre Wunschlisten abgegeben, vom Bund erwartet, dass er einstuft, und konnten allen Landräten, Bürgermeistern und Initiativen vor Ort, die für eine Umgehung oder sonst etwas gekämpft haben, sagen, euer Projekt ist gemeldet. Sie hätten aber ehrlicherweise dazu sagen müssen, es kommt vielleicht erst in 50 Jahren. Vielleicht müsst ihr euch für die Übergangszeit etwas anderes überlegen.

Damit hat der neue Bundesverkehrswegeplan jetzt Schluss gemacht. Es wurden neue Kriterien entwickelt und andere Abwägungsgründe erarbeitet. Deswegen hat es ein bisschen gedauert. Eine bloße Fortschreibung wäre einfach völlig sinnlos gewesen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme noch einmal wieder. Dann reden wir weiter über den Bundesverkehrswegeplan.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit im Hause)

Meine Damen und Herren, das können Sie interpretieren, wie Sie wollen.

Es spricht Herr Kollege Hohn.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist für eine Region verständlich, die über Jahrzehnte im Raum Pirmasens/Zweibrücken Grenzregion war und nach dem Wegzug der amerikanischen und französischen Streitkräfte von hoher Arbeitslosigkeit geprägt ist, der höchsten in Rheinland-Pfalz, dass die Diskussion der vergangenen Wochen emotional geführt wurde. Insofern darf ich den Kollegen Fuhr, Schwarz und Dr. Gölter für diese sachliche Diskussion danken.

Meine Damen und Herren, der Sache, dem vierspurigen Ausbau der B 10, diene ich in keiner Weise mit der Alles-oder-Nichts-Methode, Herr Kollege Weiner, wie diese Ihr Oberbürgermeister in Pirmasens betreibt.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich habe auch kein Verständnis für die eigenen Parteifreunde aus Zweibrücken – es ist eigentlich nur einer –, die deshalb die Koalition infrage stellen wollen.

Damit leiste ich keinen Beitrag zu einer zielorientierten Diskussion und zu einem vernünftigen Ergebnis.

(Beifall der FDP und der SPD)