Protocol of the Session on March 26, 2003

Dann gibt es letztlich kaum noch einen politischen Bereich, wenn das so käme, in dem die EU nicht auf die eine oder andere Art zulasten der anderen politischen Ebenen, und damit auch der deutschen Länder, tätig werden kann. Das vorgeschlagene Rechtsinstrument des „europäischen Rahmengesetzes“, das Ziele europaweit verbindlich vorgibt, die Wahl der Mittel aber innerstaatlicher Regelung überlässt, sollte auf jeden Fall noch stärker im Sinn des Subsidiaritätsprinzips auf eine europäische Grundsatzgesetzgebung begrenzt werden, so wie wir es auch gegenüber der mittlerweile viel zu detaillierten Rahmengesetzgebung des Bundes einfordern.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir teilen die Feststellung des Europäischen Rates in der Erklärung von Laeken, dass die Bürger eine klare, transparente, demokratisch bestimmte Europäische Union wollen, aber nicht europäische Organe, die sich – Zitat – „mit allem und jedem befassen“. Das bedeutet aber, dass die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur begründet und mit einer Art Gesetzesfolgenabschätzung dann tätig werden darf, wenn die Ziele mit einzelstaatlichen Maßnahmen, das heißt, auch mit Ländermaßnahmen in Deutschland, nicht ausreichend erreicht werden können. Wir begrüßen deshalb die Vorschläge zum sogenannten „Frühwarnsystem“, das den einzelstaatlichen Parlamenten vor Entscheidungen im Rat und Parlament die Möglichkeit geben soll, die Nichteinhaltung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu monieren und bei Erreichen eines Quorums den europäischen Gesetzgebungsprozess anzuhalten.

Innerstaatlich fordern wir – einer Anregung des Europäischen Konvents folgend –, dass nicht nur Bundestag und Bundesrat, sondern auch – der Bundesratsbefas

sung vorgelagert – die Landesparlamente mit der Möglichkeit beteiligt werden, dass der Bundesrat bei Vorliegen einer qualifizierten Mehrheit der Landtage tätig werden muss. Dieses Verfahren sollte auch für das Klageverfahren in Subsidiaritätsangelegenheiten vor dem Europäischen Gerichtshof eingerichtet werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein wesentliches Kriterium dafür, ob ein staatliches Gebilde bei seinen Bürgern Legitimität genießt, ist, ob seine Institutionen in der Lage sind, mit klar zuordnenbaren Verantwortlichkeiten zeitnah Probleme wahrzunehmen und in verantwortbaren Zeiträumen auch Lösungen zuzuführen. Nicht von ungefähr ist eine der zentralen Erwartungen an den Europäischen Konvent, die Institutionen der EU effektiver und bei 25 Mitgliedern auch noch handlungsfähiger zu machen, als es jetzt im Europa der 15 der Fall ist. An diesem Kriterium gemessen fällt gegenwärtig das Urteil über die Handlungsfähigkeit der bundesstaatlichen Strukturen in Deutschland übereinstimmend kritisch aus, gleich, ob man wie der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog von der „Bundesratlosigkeit“ spricht oder wie der Föderalismusexperte Fritz Scharpf von der „gefesselten Republik“.

Das manchmal lähmende Gegenüber von Regierung und Regierungskoalition im Bundestag auf der einen und einer zumindest in zentralen politischen Streitfragen parteitaktisch operierenden Oppositionsmehrheit im Bundesrat auf der anderen Seite gehört fast zum politischen Alltag in Deutschland, mit der Folge lang anhaltender politischer Lähmung und/oder einer völligen Verwischung von Verantwortlichkeiten in den Augen der ratlosen Bürger.

Außerdem behindert die wellenförmige Abfolge von Landtagswahlen zwischen den Bundestagswahlterminen mit der Notwendigkeit, nahezu immer irgendwo in der Republik Wahlkampf führen zu müssen oder aber auf sich in Wahlkämpfen befindende Parteifreunde Rücksicht nehmen zu müssen, die Handlungsfähigkeit der politischen Führung. Ob das letztere Problem durch eine Zusammenfügung von Landtagswahlterminen auf einen oder zwei Termine angesichts der praktischen Probleme, aber vor allem wegen der gerade in den Wahlen im Wahlakt zum Ausdruck kommenden Eigenstaatlichkeit der Länder in den Griff zu bekommen wäre, wird auch in Zukunft noch Gegenstand intensiver Debatten bleiben. Was aber auf jeden Fall notwendig ist, ist eine klare Entflechtung der gesetzgeberischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, klarere Kompetenzzuweisung für den Bund, ein Zurückschneiden der Felder der Mitwirkung des Bundesrats, aber auch eine Rückverlagerung von Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder, damit die Handlungsfähigkeit beider Ebenen deutlich gestärkt wird.

(Beifall der SPD, der FDP und des Abg. Schmitt, CDU)

Wenn allerdings die Landesregierungen untereinander durch die Vereinbarung von Staatsverträgen, Rahmenvereinbarungen, Musterbauordnungen und ähnlichem gleich wieder Vielfalt durch Einheit ersetzen, wird das nicht weit tragen. Der Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung sollte aus unserer Sicht beschnitten

und/oder, wenn möglich, durch eine Vorrangesetzgebung der Länder ersetzt beziehungsweise ergänzt werden. Konkret würde das bedeuten, dass auf diesen Feldern Bundesrecht nur solange gilt, wie nicht einzelne oder alle Länder von ihrer Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch machen. Zur Sicherung der Rechtseinheit gegen Auswüchse sollte dabei aber auch zugunsten des Bundes ein Konfliktschlichtungsverfahren mit überlegt werden.

So, wie die Länder sich bescheiden sollten, was ihre Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung anbelangt, sollte sich auch der Bund beschränken beziehungsweise beschränken lassen. Die Tendenz des Bundes, nach und nach alles und jedes noch bis in letzte Detail verbindlich regeln zu wollen, auch wenn davon nicht die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen der Bundesrepublik abhängt, hat Vielfalt und Wettbewerb nicht gerade gefördert. Grundsatzgesetze statt weitreichender Rahmengesetze sind viel besser geeignet, diesen Zielen und den regionalen Besonderheiten gerecht zu werden. Der immer wieder eingeforderte Wettbewerb der Ideen könnte auf diese Weise viel mehr und besser gefördert werden als durch das, was in der Regel, insbesondere von den wirtschaftlich stärkeren Ländern, als Wettbewerbsföderalismus angepriesen wird, nämlich die Möglichkeit zur Festsetzung eigener landesspezifischer Sätze auf bestimmte Steuern und die Absenkung der Höhe des Nivellierungseffekts des Länderfinanzausgleichs.

Angesichts der historisch bedingten starken Unterschiedlichkeit der Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Länder und der besonderen Ausgangsbedingungen der ostdeutschen Länder würde das die bestehenden Ungleichheiten nur auf Dauer verfestigen und vertiefen. Ein echter Wettbewerb ist angesichts solch ungleicher Startchancen gar nicht möglich.

(Beifall der SPD und bei der FDP)

Unstreitig ist aber, dass eine Neuordnung der Finanzverfassung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden unumgänglich ist. Ohne ausreichende Finanzausstattung und ohne die Chancen auf eigenständige Steuereinnahmen wird es keinen lebendigen Föderalismus geben. Eigene Finanzverantwortung bedeutet aber auch, die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern auf den Prüfstand zu stellen und zugunsten klarer Aufgaben- und Finanzzuweisungen an die Länder abzubauen.

(Beifall der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Verhältnis zwischen Bund und Ländern zeigt sich ein ähnliches Problem wie im Verhältnis zwischen den Ländern und ihrer kommunalen Ebene. Durch die Festlegung von Aufgaben und Standards vonseiten des Bundes mit Kosten, die oft nicht in gleichem Umfang abgedeckt werden, wird die Handlungsfähigkeit der Länder auf Sicht erheblich beeinträchtigt. Konkret heißt deshalb die Forderung, auf der Ebene, wo die Aufgaben erfüllt werden und die Kosten anfallen, muss auch die Verant

wortung für die Regelung der Aufgaben und ihre Finanzierung liegen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Länder werden bei den Verhandlungen mit dem Bund über diese Reform nur erfolgreich sein, wenn die Landesregierungen und die Landesparlamente weitgehend an einem Strang ziehen. Die Landtage sind in diesem Verfahren nicht Konkurrenten von Ministerpräsidenten und Staatskanzleien, sondern Partner mit gemeinsamen Zielvorstellungen, aber auch durchaus eigenen Interessen. Der Konvent der Landtage und seine Fortführung kann und wird die Position der Länder stärken. Allerdings sollten die Länderexekutiven auch sehen, dass es, ohne an der Bundesratskonstruktion prinzipiell zu rütteln, in Zukunft verfassungsändernde Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen der Länder und damit der Landtage an die Bundes- und Europaebene nur unter qualifizierter Mitwirkung der Gesetzgeber gehen kann, in deren Kompetenz eingegriffen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir als Landtag und Landesregierung den weiteren Reformprozess in diesem Geist der Partnerschaft für das gemeinsame Ziel betreiben, wenn wir als Abgeordnete in diesem Sinn uns in unseren Parteien und auf allen Ebenen dafür einsetzen, dann können wir vielleicht auch so viel öffentliche Meinungsmacht aufbauen, dass am Ende entweder ein offener und transparenter Verfassungskonvent nach Brüsseler Vorbild oder auf jeden Fall eine wirkliche Reform steht und nicht nur eine kosmetische Operation.

Mit dem Konvent von Lübeck und der Lübecker Erklärung, unterstützt durch unsere Entschließung heute, unterstützen wir dieses Ziel.

Deutschland braucht starke Länder. Nicht nur Europa, sondern auch Deutschland braucht Vielfalt in der Einheit.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, zu Gast im Landtag Rheinland-Pfalz ist heute der Vizeaußenminister der Republik Litauen, Herr Vincas Paleckis. Er befindet sich in Begleitung des Herrn Botschafters Professor Geralavicius. Willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich freue mich, dass diese Debatte bei Schülerinnen und Schülern vom Staatlichen Speyer-Kolleg Interesse findet. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Es spricht Herr Abgeordneter Böhr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schiffmann hat das weite Feld dieses Themas aufgespannt. Dies zeigt auf der einen Seite, wie schwierig diese Materie ist, mit der wir uns beschäftigen, und auf der anderen Seite, wie schwer es ist, Reformvorschläge zu entwickeln, die die Missstände, die sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben, tatsächlich abstellen können.

Wenn der Satz, dass die Politik das Bohren dicker Bretter ist, zutrifft, dann trifft er auf dieses Thema zu. Deswegen ist das Erste, was wir heute feststellen können, dass wir einen ganz wichtigen Zwischenschritt mit Blick auf den Konvent tun, der in wenigen Tagen in Kiel stattfindet – –

(Mertes, SPD: Lübeck!)

Herr Kollege, Lübeck. Entschuldigung.

in Lübeck stattfindet und der, wenn es gut läuft, eine Art Einstieg in diese Debatte bedeutet.

Ich will in dem Zusammenhang sagen, dass ich schon ein Stück stolz bin, dass ich 1999 eine Kommission unter Leitung von Dr. Georg Gölter berufen habe, die ein Jahr später ein Papier vorgelegt hat, das bis heute – ich übertreibe das nicht – Maßstäbe für diese Diskussion gesetzt hat.

(Beifall der CDU)

Ich bin auch ein bisschen stolz darauf, dass es uns mit vielen anderen zusammen gelungen ist, diese Wegstrecke bis heute zurückzulegen; denn am Anfang der Diskussion stand nicht uneingeschränkt das gemeins ame Bemühen, wirklich eine Reform anzupacken. Auch heute sind wir noch weit davon entfernt, ausreichendes Einvernehmen über die Ziele der Reform zu haben. Wir nähern uns. Es war ein langer Weg, den wir bisher zurückgelegt haben. Aber es ist auch noch ein langer Weg, der vor uns liegt, in einer ausreichenden Trennschärfe dieses Projekt heute schon formulieren zu können; denn wir sind weit davon entfernt, das, was am Ende steht, das Projekt, unseren Föderalismus so zu reformieren, dass er wieder funktionsfähiger ist, als das heute der Fall ist.

Heute ist deswegen ein wichtiger Tag, weil wir uns darin einig sind, dass wir den Einstieg in diese Diskussion wollen. Das war in den letzten Jahren aus vielerlei Gründen, sehr sachlichen, sehr nachvollziehbaren Gründen, nicht ganz einfach. So weit sind wir jedenfalls. Wir wollen gemeinsam den Einstieg in die Diskussion. Noch ein bisschen mehr einig, als dass wir nur den Einstieg in diese Diskussion wollen, sind wir uns über die Ziele dieser Reform, zumindest schon in Umrissen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist keine Selbstverständlichkeit; denn das, was vor uns liegt – Herr Kollege Schiffmann hat dies am Ende seiner Rede gesagt –, ist alles andere als eine nur kosmetische Operation.

Herr Kollege Schiffmann, ich fand das Bild, wenn ich es richtig verstanden habe, mit der Operation am offenen Herzen in diesem Zusammenhang sehr zutreffend. Das, was da vor uns liegt, ist so etwas wie eine Operation am offenen Herzen und mit erheblichen Risiken verbunden, auch mit der Notwendigkeit zu improvisieren, wenn man merkt, dass sich etwas anders darstellt, als man es sich vorher zurechtgelegt hat. Es besteht auch die Notwendigkeit, alle politische Kunst aufzuwenden, um am Ende ein gutes Ergebnis zu erreichen.

Ich glaube, wir diskutieren heute in Deutschland sehr zu Recht ein Problem, das ich ohne zu dramatisieren als die Gefahr bezeichnen will, dass viele Systeme, an die wir uns gewöhnt haben, die über viele Jahrzehnte höchst erfolgreich gearbeitet haben, jetzt in eine Lage gekommen sind, dass sie wirklich zusammenzubrechen drohen. Ich denke beispielsweise an die sozialen Sicherungssysteme.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Föderalismus – wenn ich das so ein bisschen technokratisch formulieren darf – ist ein solches System. Der ist nicht für immer von allein da, sondern der ist nur da, wenn seine Funktionsfähigkeit immer wieder neu seine Legitimität beweist.

(Beifall bei der CDU)

Dieser Beweis der Legitimität ist im Föderalismus in Deutschland in den letzten Jahren in einer Vielzahl von Ereignissen abhanden gekommen, abgesehen davon, dass es auch bei der Publizistik ein besonders beliebtes Missverständnis ist, sozusagen alles, was in diesem Land schief läuft, dem Föderalismus „in die Schuhe zu schieben“. Ich habe selten erlebt, dass die Blockaden, die jetzt gemeinhin in Deutschland so beweint werden, wirklich Blockaden sind, die aus dem Föderalismus heraus geboren sind. Es sind ganz andere Motive, die zu diesen Blockaden geführt haben. Aber wahr ist schon, dass der Föderalismus seine Legitimität immer wieder neu beweisen muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang gibt es einen Punkt, von dem wir erkennen müssen, dass er der entscheidende ist, der Dreh- und Angelpunkt jeder sinnvollen und vernünftigen Reform dieses Föderalismus. Dieser Punkt heißt, dass wir es schaffen müssen, dass Einnahmenverantwortung und Ausgabenverantwortung wieder in einer Hand zusammengeführt werden. Das ist wirklich der entscheidende Knackpunkt.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde, dass ist übrigens nach wie vor die beste Übersetzung dessen, was wir mit diesem Fremdwort der Konnexität bezeichnen – das außer uns kein Mensch versteht –, dass wir Einnahmenverantwortung und Ausgabenverantwortung wieder in einer Hand zusammenführen und ein und die gleiche Institution und ein und die gleiche Körperschaft und ein und das gleiche Parlament über beides, über seine Ausgaben und seine Einnahmen, entscheiden müssen, oder umgekehrt, was noch besser wäre.

Wenn wir es schaffen, uns wieder ein Stück mehr einer Aufgabenzuteilung anzunähern, die genau Einnahmenverantwortung und Ausgabenverantwortung zusammenspannt und in einer Hand zusammenführt, dann haben wir eigentlich das Ei des Kolumbus gefunden. Ich denke, dass dieser Grundsatz der Kern jeder Finanzreform ist.

Wir stehen vor einer sehr komplizierten Finanzreform. Die Diskussion dauert ebenfalls schon viele Jahre an. Wenn wir uns auf diesen Grundsatz der Zusammenführung von Einnahmenverantwortung auf der einen Seite und Ausgabenverantwortung auf der anderen Seite verständigen, dann gibt es drei Schlussfolgerungen, mit denen der eine oder andere sich vielleicht noch ein bisschen anfreunden muss. Jedenfalls haben wir in den letzten Jahren manche streitige Diskussion über diese Schlussfolgerungen geführt. Ich will diese kurz nennen:

1. Ich glaube, dass wir in diesem gewachsenen Föderalismus in Deutschland, der eine lange Geschichte hat, die weit ins Mittelalter zurückreicht, auf die Entflechtung von Aufgaben, auch von Finanzströmen, Finanzverantwortlichkeiten, setzen müssen und deutlich Abstand von diesem Wildwuchs der Mischfinanzierung nehmen.