Protocol of the Session on January 16, 2003

Die regionalen runden Tische in Rheinland-Pfalz werden an die Arbeit des RIGG nahtlos anschließen und dauerhaft als örtliche Interventionsverbünde gegen Gewalt arbeiten.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir im Ausschuss noch umfänglich Gelegenheit haben, über diesen Gesetzesantrag zu diskutieren. Ich gehe auch davon aus, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Abgeordneter Thomas das Wort.

Lieber Herr Kollege Hohn, nur zwei Anmerkungen zu dem, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, Sie wissen von keinem Fall, bei dem es Probleme gegeben hat seit Bestehen des Gewaltschutzgesetzes. Es mag sein, dass Sie es wissen. Ich weiß es nicht. Wir haben im Oktober im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung den Justizminister gebeten, dem Ausschuss Bericht darüber zu erstatten, welche Erfahrungen Rheinland-Pfalz mit dem Gewaltschutzgesetz und der Umsetzung in Rheinland-Pfalz gemacht hat. Dieser Bericht liegt uns bis heute noch nicht vor. Wir haben nun Mitte Januar.

Ich finde, wenn das Parlament über diese Gegenstände diskutiert und sich damit nicht nur auf Ausschussebene, sondern auch im Parlament damit beschäftigt und das Parlament die Regierung um solche Informationen nachfragt, und wir haben sie nach drei Monaten noch nicht auf dem Tisch liegen, ist das nicht unbedingt ein Zeugnis dafür, dass sich die Landesregierung mit dieser Thematik mit vollem Engagement, mit vollem Herzblut engagiert und einbringt. Ich kann Ihnen sagen, ich war zutiefst brüskiert darüber, dass ich noch nicht einmal innerhalb von einer Woche diesen Bericht bekommen habe, obwohl ich gesagt habe, es würde uns allen gut tun, wenn wir ihn hätten, bevor wir hier diskutieren. Wir haben ihn immer noch nicht.

Ich mag dann wirklich meine Zweifel anmelden, wenn Sie, Herr Hohn, behaupten, dass es der FDP ein Herzensanliegen ist, an diesem Punkt voranzukommen, und Sie dieses Thema schon lange und mit viel Engagement vorangetrieben haben. Dann mag ich dahinter doch bitte drei Fragezeichen setzen. Sie sind hier hinterhergehoppelt, und das Justizministerium, das bekannterweise von einem FDP-Minister geführt wird, zeigt auch nicht das

entsprechende Engagement. Dann kann ich einfach Ihre Behauptung oder Ihre Äußerung in dieser Art hier nicht stehen lassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Elsner das Wort.

Frau Kollegin, Sie haben noch eine Redezeit von drei Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Thomas, bisher ist die Diskussion sehr schön gelaufen. Diese Schärfe sollte eigentlich nicht hineinkommen, zumal wir auch im Ausschuss überparteilich immer eine Einigung erzielt hatten und auch einer Meinung waren.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen alle, dass für eine Verbesserung viele Maßnahmen notwendig sind. Herr Kollege Pörksen hat das vorhin auch angeführt. Hier zählt unter anderem natürlich das Gewaltschutzgesetz. Aber das ist nur eine Maßnahme von vielen. Mit Maßnahmen meine ich zum Beispiel auch, was bisher von der Landesregierung, insbesondere von unserer Frauenministerin, geschaffen worden ist, nämlich mit RIGG wurde eine Einrichtung geschaffen, die auf Kooperation und Koordination zielgerichtet hinarbeitet. An den runden Tischen sind Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter und andere Gruppen mit beteiligt. Das ist bisher geschehen. Gleichzeitig sind die Zuschüsse für Frauenhäuser erhöht worden. Ich bin aber der Auffassung, es reicht einfach nicht aus, um den Gordischen Knoten zu lösen, dass wir immer mehr Frauenhäuser bauen und immer mehr Männer aus den Wohnungen verweisen. Das ist sicherlich maßgeblich wichtig, zurzeit zumindest noch, aber wir müssen doch auch andere Maßnahmen berücksichtigen. Hierzu zählen sicherlich auch Täterarbeit und Präventivmaßnahmen, die in den Schulen beginnen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ebenso ist es ganz wichtig, dass wir überlegen – das wird sicherlich im Gesetz auch noch entsprechend ausgeführt –, dass Rahmenbedingungen für die Frauen geschaffen werden müssen, die in der Wohnung verbleiben, weil sie nicht allein gelassen werden dürfen. Das ist die Betreuung in den Frauenhäusern. Ich kenne zum Beispiel Frauen, die sagen: Ich möchte nicht in der Wohnung bleiben, wo ich die Gewalt erfahren habe. Ich muss an einem anderen Ort Luft holen. – Wir wollen in dieser Frage nur Möglichkeiten schaffen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig.

Frau Thomas, die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion vom August vorigen Jahres macht deutlich, wie differenziert

das Thema betrachtet werden muss. Sie haben es auch schon gesagt. Aber der Antwort ist zu entnehmen, dass sich keineswegs nur ausgeruht wurde und im Innenministerium überhaupt nichts geschehen ist. Im Jahr 2002 sind zum Beispiel elf Fortbildungsseminare mit 480 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt worden. In diesem Jahr soll das mit weiteren 320 Teilnehmern fortgesetzt werden. Mein Wunsch ist es, dass wir bei diesem wirklich sensiblen Thema keine Profilierungsversuche unternehmen; denn wenn feststeht, dass unser Antrag in einem Monat kommt, dann halte ich das, gelinde gesagt, für einen Profilierungsversuch. Das finde ich sehr schade.

(Glocke des Präsidenten)

Ich bin sofort fertig, Herr Präsident.

Wir sollten an diesem Thema, das so sehr sensibel ist, überparteilich, konstruktiv und zielgerichtet arbeiten. Arbeit gibt es genug.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das macht sich nicht nur am Gewaltschutzgesetz fest.

Danke. (Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, die FDP hat noch eine Redezeit von zwei Minuten.

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Mertin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Thomas, mir ist bekannt, dass Sie diese Auskunft im Ausschuss erbeten haben. Sie werden selbstverständlich die erbetene Auskunft auch erhalten. Das ist in Vorbereitung.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Drei Monate!)

Es sind nicht ganz drei Monate. Dazwischen liegt eine Reihe von Feiertagen. Sie wollen eine sorgfältig recherchierte Antwort haben. Diese werden Sie auch erhalten. Dazu bedarf es aber einer umfangreichen Praxisanhörung, weil nicht alles mit statistischem Material zugeleitet werden kann. Selbstverständlich werden Sie die Auskunft erhalten. Sie ist in Vorbereitung, und ich gehe davon aus, dass sie demnächst fertig sein wird und Ihnen zugeleitet wird. Es ist keinesfalls so, dass das blockiert wird, nur soll es nicht im Schnellschussverfahren eine unvollständige Auskunft sein. Das haben wir nicht vor.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Zuber das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung teilt die in dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Ausdruck kommende Intention, die Problematik der Gewalt in engen sozialen Bindungen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz um ein so genanntes Wegweisungsrecht für solche Fälle zu erweitern. Es ist mir im Übrigen auch persönlich, wie Ihnen nicht unbekannt ist, ein Bedürfnis, dies rasch zu realisieren.

Der heute eingebrachte Gesetzentwurf weist in seiner Begründung zu Recht auf das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene so genannte Gewaltschutzgesetz hin, mit dem die Bundesregierung den Schutz vor Gewalt im sozialen Nahbereich verbessern will. Ich gehe davon aus, dass die Zivilgerichte auf dieser Grundlage über Anträge von misshandelten Angehörigen entscheiden und im Einzelfall auch über die zeitweise alleinige Überlassung der gemeinsam benutzten Wohnung zugunsten einer verletzten oder bedrohten Person befinden.

Die Landesregierung stimmt auch der Überlegung zu, eine mögliche Schutzlücke zwischen der Eilentscheidung der Polizei auf kurzfristigen Wohnungsverweis des oder der Gewalttätigen, wie es das geltende Recht vorsieht, und der späteren zivilgerichtlichen Entscheidung zu schließen. Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, in ihren fertig gestellten Entwurf zur umfassenden Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes hat sie eine entsprechende Neufassung des § 13 aufgenommen, im Übrigen auch mit meiner Kollegin Frauenministerin Ahnen, bei der ich mich ebenfalls für ihre Mitwirkung und Beratung herzlich bedanken darf.

Unabhängig von der Tatsache, dass die Landesregierung diesem Anliegen ausdrücklich zustimmt, hält sie es aber für sinnvoll und ausreichend, diesen Änderungsvorschlag im Zusammenhang mit der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zu behandeln, mit dem wir uns im Frühjahr befassen werden.

Ich darf in diesem Zusammenhang im Übrigen auf meinen Bericht zum Stand der polizeilichen Praxis bei Gewalt in engen sozialen Verhältnissen hinweisen, den ich im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauenförderung dem Präsidenten des Landtags übermittelt habe. Ich gehe davon aus, er ist Ihnen bekannt.

Ich habe dort unter anderem darauf hingewiesen, dass sich die Polizei in Rheinland-Pfalz dieser Problematik inzwischen sehr umfassend beispielsweise mit geeigneten Maßnahmenkatalogen für das polizeiliche Einschreiten stellt. Im Übrigen, auch darüber darf ich Sie informieren, werden seit Jahresbeginn erstmalig polizeiliche Platzverweise im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eigenständig statistisch erfasst.

Zusammengefasst stelle ich für die Landesregierung fest, dass eine Änderung des § 13 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz erforderlich und notwendig ist. Es ist aber nach meiner Überzeugung ausreichend, dies im Zusammenhang mit der Gesamtnovellierung des Gesetzes vorzunehmen.

Dagegen würde eine zeitlich vorgezogene Änderung im Vergleich zu den sicherheitspolitisch zentralen Anliegen der Neufassung des Gesetzes nicht nur in zeitlicher, sondern auch in fachlicher Hinsicht problematischer erscheinen; denn zentrales Anliegen der Neufassung des Gesetzes ist schließlich eine überzeugende Antwort auf die Frage, wie künftig Terrorismus und Gewaltkrim inalität in allen ihren inzwischen bekannten schwerwiegenden Folgen so bekämpft werden können, dass dabei die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum uns erer Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gewährleistet werden können.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Der Gesetzentwurf – Drucksache 14/1796 – wird an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung, Frau Thomas, und an den Rechtsausschuss überwiesen. Ich sehe, es besteht Übereinstimmung.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und über Maßnahmen zur Entlastung des Landeshaushalts Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1800 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart.

Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Mertes das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind in dem Bewußtsein aufgewachsen, dass alles immer größer, immer mehr und immer teurer werden darf und nicht nur die staatlichen Einnahmen, sondern auch unsere Erwartungen an persönliches Einkommen immer gewachsen sind, aber auch das, was wir von Staat und Gesellschaft erwarten.

Wenn in den letzten Jahren überhaupt eine Sache einmal wegen knapper finanzieller Ressourcen in Frage gestellt worden ist, so ist sie eigentlich nur aufgeschoben worden.