Protocol of the Session on January 16, 2003

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe nun die MĂŒndliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Beratung des FCK und finanzielle UnterstĂŒtzung des FCK durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 14/1809 – betreffend, auf und erteile Frau Abgeordneter Thomas das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung, den FCK bei der VerĂ€ußerung des Stadions zu unterstĂŒtzen, insbesondere durch Beteiligung des Landes an einer Projekt-Immobiliengesellschaft des Fritz-Walter-Stadions, und welche Bedingungen stellt die Landesregierung fĂŒr die UnterstĂŒtzung des Sanierungskonzepts?

2. Ist die Landesregierung der Auffassung – wie der OberbĂŒrgermeister der Stadt Kaiserslautern –, das FCK-Stadion zu verkaufen bringe nichts und ein Cross-Border-Leasing sei eine Gewinn bringende Möglichkeit, das Stadion zu verwerten?

3. Welche Maßnahmen hat der Sportminister ergriffen, um den eingetretenen Schaden beim FCK zu minimieren?

Es antwortet Herr StaatssekretÀr Dr. Deubel.

Herr PrĂ€sident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die MĂŒndliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Sanierung des privatrechtlichen Vereins 1. FC Kaiserslautern bzw. die Erstellung eines Sanierungskonzepts ist grundsĂ€tzlich Angelegenheit des Vereins selbst. Wie bei jedem anderen Unternehmen kann das Land hier allenfalls unterstĂŒtzend tĂ€tig sein.

Die Kenntnisse der Landesregierung im Zusammenhang mit der Sanierung des 1. FC Kaiserslautern beruhen, abgesehen von der Berichterstattung in der Presse, die zum Teil unzutreffend ist, auf den Verhandlungen ĂŒber die Bewilligung bzw. Verwaltung von BĂŒrgschaften und Garantien des Landes und sind daher mit Blick auf die Rechte Dritter vertraulich zu behandeln. Von daher verbietet sich eine umfassende öffentliche Beantwortung der gestellten Fragen.

Die Landesregierung ist jedoch selbstverstĂ€ndlich bereit, wie dies auch bereits ausfĂŒhrlich geschehen ist, in vertraulicher Ausschusssitzung zu berichten.

Im Übrigen sind die GrĂŒnde fĂŒr das Engagement des Landes am Standort Kaiserslautern im Landtag bereits ausfĂŒhrlich diskutiert worden. Das Ergebnis dieser Diskussion im Landtag ist allgemein bekannt. Dem 1. FC Kaiserslautern wurden fĂŒr den Stadionausbau zur Fußballweltmeisterschaft 2006 Landesmittel in Höhe von 30 Millionen DM bzw. 15.338.800 Euro und zusĂ€tzlich 12,5 Millionen DM, also rund 6.392.000 Euro, aus dem Investitionsstock ĂŒber die Stadt Kaiserslautern in Aussicht gestellt.

Die Stadt Kaiserslautern will dem Verein außerdem 15 Millionen DM, nach heutigem Geld 7.670.000 Euro, aus eigenen Mitteln zur VerfĂŒgung stellen.

In Bezug auf die originĂ€ren Landesmittel in Höhe von 15.338.800 Euro ist fĂŒr das Jahr 2002 in Kapitel 03 02 Titel 893 34 eine VerpflichtungsermĂ€chtigung ausgebracht. Die GewĂ€hrung dieser Mittel hĂ€ngt nicht davon ab, wer EigentĂŒmer des Stadions ist.

Zu Frage 2: Ob der Verkauf des Stadions ein sinnvoller Beitrag zur Sanierung des Vereins sein kann, wird zurzeit vom Verein im Rahmen der Erstellung des Sanierungskonzepts ĂŒberprĂŒft. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bleiben abzuwarten. Erst dann kann eine Beurteilung der vorgelegten VorschlĂ€ge erfolgen.

Zu Frage 3: Zum ersten Teil der Frage, nĂ€mlich zu Maßnahmen in der Funktion des Sportministers, lautet die Antwort: Keine.

Zum zweiten Teil der Frage ist anzumerken, dass in der letzten Jahreshauptversammlung des 1. FCK sowohl Herr Staatsminister Zuber als auch Herr OberbĂŒrger

meister Deubig als einzige Aufsichtsratsmitglieder entlastet wurden, da sie terminlich bedingt nur an einigen wenigen Aufsichtsratssitzungen teilnehmen konnten. Soweit es um Fragen zum angesprochenen Themenkomplex geht, die im Aufsichtsrat im Beisein von Herrn Staatsminister Zuber erörtert worden sind, ist er bereit, in vertraulicher Ausschusssitzung Auskunft zu geben.

So weit die Beantwortung.

Gibt es Zusatzfragen? – Bitte schön, Frau Abgeordnete Thomas.

Herr StaatssekretĂ€r, Sie haben ausgefĂŒhrt, es gibt bereits jetzt Mittel, die fĂŒr den Stadionausbau zur VerfĂŒgung gestellt werden. Im Vorfeld gab es bereits Mittel, die vom Land als UnterstĂŒtzung fĂŒr Ausbaumaßnahmen, die schon stattgefunden haben, gewĂ€hrt wurden. Mich interessiert, ob es Regelungen ĂŒber RĂŒckzahlungen gibt, falls sich beim 1. FCK Entwicklungen zeigen, dass ZuschĂŒsse nicht zweckgebunden verwendet werden, und was fĂŒr kĂŒnftige Mittel gilt. Wenn eine Krisensituation bis hin zur Insolvenz eintritt, wie wird dann mit solchen ZuschĂŒssen umgegangen, und stehen RĂŒckzahlungen an?

Die Vereinbarungen sind wie immer bei LandeszuschĂŒssen. Dies bedeutet, es erfolgt eine Zweckbindung fĂŒr einen Zeitraum von 25 Jahren. RĂŒckzahlungen sind bei Verstoß gegen die Zweckbindung dann in dem Umfang vorzunehmen, in dem noch nicht abgeschrieben ist. Üblicherweise wird bei 25 Jahren mit 4 % abgeschrieben. Das, was bei Verstoß gegen die Zweckbindung dann noch valutiert, wĂ€re fĂŒr den Fall zurĂŒckzuzahlen, dass der Verein auch in der Lage ist zurĂŒckzuzahlen. Das ist natĂŒrlich eine grundsĂ€tzliche Voraussetzung.

Man muss dann zunĂ€chst einmal prĂŒfen, wie der Verstoß gegen die Zweckbindung aussehen kann. Ziemlich unwahrscheinlich ist, dass das Stadion verkauft, in Einzelteile zerlegt und außerhalb von Rheinland-Pfalz wieder aufgebaut wird. Das wĂ€re ein klarer Verstoß, weil dieses Stadion dann nicht mehr in Rheinland-Pfalz am Standort Kaiserslautern zur VerfĂŒgung stehen wĂŒrde. Das ist unwahrscheinlich.

Ein Verstoß wĂ€re es natĂŒrlich auch, wenn außerhalb eines Insolvenzverfahrens das Stadion abgerissen wĂŒrde, um auf dem GrundstĂŒck etwas anderes zu machen. Auch das geht selbstverstĂ€ndlich nur mit Zustimmung des Landes. Auch dies ist relativ unwahrscheinlich.

Das heißt, die wahrscheinliche Variante ist, dass am Standort Stadion weiter Stadion ist und dieses Stadion genau fĂŒr die Zwecke zur VerfĂŒgung steht, fĂŒr die es bisher zur VerfĂŒgung stand. Das Land wird lediglich darauf achten mĂŒssen, dass fĂŒr den Fall einer Änderung

der TrÀgerschaft die öffentliche Bindung weiter aufrechterhalten bleibt.

Beim Stadion sind zurzeit keine großen Probleme zu sehen. Im Fall einer Insolvenz ist das wie immer bei einer Insolvenz. Dann ist alles, was an Sicherheiten eingetragen ist, nur noch das wert, was im Insolvenzverfahren an Wert herauskommt.

(Zuruf des Abg. Dr. Gölter, CDU)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

FĂŒr den FCK ist neben der wirtschaftlich problematischen Situation und der sportlich nicht so erfolgreichen Situation das nĂ€chste harte Datum der 15. MĂ€rz, weil es um die Lizenzbeantragung und -erteilung geht. Stellt die Landesregierung Überlegungen an, im Zusammenhang mit der Lizenzerteilung dem FCK weitere Hilfen zur VerfĂŒgung zu stellen? Gibt es dazu konkrete Überlegungen?

Es gibt ĂŒberhaupt keine konkreten Überlegungen. Wir haben im Haushalt eine VerpflichtungsermĂ€chtigung, die dazu dient, das Stadion fĂŒr die WM 2006 auszubauen. Die Voraussetzungen sind dafĂŒr erfĂŒllt, wenn am Standort ein TrĂ€ger in der Lage ist, die WM 2006 auszufĂŒhren und zu veranstalten und der DFB dies akzeptiert. Ist am Standort kein TrĂ€ger vorhanden oder entzieht der DFB die WM, dann sind die Voraussetzungen nicht erfĂŒllt.

Ansonsten ist es doch nicht unser Thema, ob der Verein gut oder schlecht spielt, ob er in der Ersten oder Zweiten Liga spielt. Das Thema ist lediglich Folgendes: Kann in Kaiserslautern 2006 die WM stattfinden, ja oder nein? Das ist das, was sich aus dem Landeshaushalt ergibt. Das ist selbstverstĂ€ndlich vor Auszahlung von ZuschĂŒssen zu ĂŒberprĂŒfen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marz.

Herr StaatssekretĂ€r, die letzte Frage bezog sich nicht darauf, ob der Verein gut oder schlecht spielt. Sie bezog sich auf die Lizenzerteilung, bei der die wirtschaftliche Situation des Vereins eine wesentliche Rolle spielt. Deshalb konkretisiere ich noch einmal. Gibt es Überlegungen seitens des Landes oder schließen Sie solche Überlegungen aus, dass im Rahmen des Lizenzerteilungsverfahrens das Land bezĂŒglich des Vereins FCK unterstĂŒtzend eingreift?

Die Frage steht ĂŒberhaupt nicht an.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU, und des Abg. Mertes, SPD)

Wir haben Januar 2003.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Herr StaatssekretĂ€r, wenn Sie eine bestimmte Miene auflegen, erkenne ich, dass Sie nach Worten suchen mĂŒssen. Ich frage deshalb genau nach. NatĂŒrlich steht die Lizenzerteilung fĂŒr den FCK an. Sie wissen, dass nach den Ereignissen im vergangenen Jahr nicht nur beim FCK, sondern auch bei anderen Fußballvereinen die DFL ihre Bedingungen fĂŒr die Lizenzerteilung auch bezĂŒglich der wirtschaftlichen Situation verschĂ€rft hat. Dazu gehört die Ausstattung, die Situation des Stadions und Ähnliches. Es ist öffentlich diskutiert worden. Insofern muss der FCK um die Frage bangen, ob er eine weitere Lizenz bekommt. In dem Zusammenhang stellt sich natĂŒrlich diese Frage. Deswegen steht die Frage nicht natĂŒrlich im Raum. Sie haben sie bisher nicht beantwortet. Ich bitte Sie noch einmal um Beantwortung.

Es mag sein, dass es Menschen gibt, fĂŒr die diese Frage konkret im Raum steht. FĂŒr die Landesregierung steht die Frage erst dann im Raum, wenn der FCK wie möglicherweise andere Wirtschaftsunternehmen – das ist allgemein bekannt – in eine Situation gerĂ€t, dass der FCK zu dem Ergebnis kommt, ohne UnterstĂŒtzung des Landes ist ein Überleben nicht möglich. Wir haben dann die Situation wie bei jedem mittelstĂ€ndischen Unternehmen, das in Schwierigkeiten ist. Das geht zu seiner Hausbank, prĂŒft mit seiner Hausbank, ob eine Sanierung möglich ist. Wenn die Hausbank zu dem Ergebnis kommt, dass es möglich ist, dann kommt das mittelstĂ€ndische Unternehmen ĂŒber seine Hausbank und die ISB zum Land.

Das Land entscheidet vor dem Hintergrund von AntrĂ€gen, ob das, was der Antragsteller und die Banken vorgetragen haben, als realistisch in dem Sinn anzusehen ist, dass ein Überleben möglich ist. Es wird wie ĂŒblich entschieden, ob das Land helfen kann oder nicht. Das sind die Ihnen sehr gut bekannten Regularien. Nach solchen Regularien werden Probleme von Unternehmen oder Vereinen, die unternehmerisch tĂ€tig sind, behandelt.

(Zuruf des Abg. Dr. Gölter, CDU)

Deswegen sehe ich im Moment ĂŒberhaupt kein Problem. Es gibt keinen Antrag. Die Situation ist nicht vorhanden. Warum soll sich die Landesregierung zum jetzigen Zeit

punkt mit irgendwelchen Szenarien ernsthaft beschÀftigen, die von wem auch immer erörtert werden?

(Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr StaatssekretĂ€r, aus Presseberichten ist bekannt, dass es ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft ZweibrĂŒcken gegen Verantwortliche des Vereins gibt. Können Sie etwas zum Stand dieses Verfahrens sagen und zu möglichen Steuernachforderungen, die sich aus diesem Verfahren ergeben könnten?

(Zurufe von der SPD)

Thema der MĂŒndlichen Anfrage ist die Beratung des FCK und die finanzielle UnterstĂŒtzung. Es geht nicht um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.

Der Herr PrĂ€sident sagte es bereits. Ich bereite mich gewissenhaft auf solche MĂŒndliche Anfragen und auf mögliche Nachfragen vor, die zum Thema passen. Aber als Justizsprecher bin ich nicht gut geeignet.

(Jullien, CDU: Als StaatssekretĂ€r im Finanzministerium muss man auch dazu geeignet sein! – Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, meldet sich zu einer Zusatzfrage)