Herr Präsident, ich denke, wenn wir vom Flugplatz Zweibrücken – – – Das ist mein Anliegen. Das ist in der Rede von Herrn Bracht angesprochen worden. Wenn wir meinen Beitrag so verstehen, dann muss ich auf bestimmte Dinge in diesem Zusammenhang hinweisen. Es geht darum, dass mit der Konversionspolitik auch entsprechende Strukturverbesserungen vorgenommen werden. Da kann ich diese Strukturverbesserungen nicht ausmachen, nicht sehen.
Ich will darauf hinweisen, dass unsere Region mit 10,4 % eine immer noch erhebliche Arbeitslosenzahl aufweist, die weit über dem Landesdurchschnitt liegt, weshalb eine nachhaltige Förderung der Struktur in dieser Region notwendig ist. Dazu zählt auch, dass entsprechende Verbesserungen vorgenommen werden und beispielsweise das Land bei der Suche eines entsprechenden Partners der Region und den Verantwortlichen vor Ort tatkräftig und intensiv zur Verfügung steht.
Herr Kollege Altherr, einen Augenblick. Ich höre gerade, es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Einen Moment.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Kollegen Bracht dankbar, dass er im
Gegensatz zur Regierungserklärung auch auf Projekte hingewiesen hat, die nicht so gelaufen sind, wie man das allgemein gern darstellen würde.
Es ist schon interessant, dass die Flugplätze Zweibrücken, Spangdahlem und Bitburg genannt werden, aber der Flughafen Sembach nicht genannt wurde. Man mag dahinter System vermuten. Tatsache ist, dass das Konversionsprojekt „Sembach“ bislang nicht in die Gänge gekommen ist. So ist es wohl auch zu erklären, dass dieser Konversionsvorgang „Sembach“ nicht erwähnt wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Westpfalz hat mit 25 % Konversionsflächen die größte Last zu tragen.
Der Flughafen Sembach mit 225 Hektar ist erst zu rund 45 Hektar vermarktet, das heißt, der Gewerbepark Sembach hat bislang höchstens ein Viertel seiner verwertbaren Fläche verwertet.
Es liegt nicht an der Landesregierung, sondern am Bund, weil der Bund in der Interessengemeinschaft „PRE-Park“ bisher nicht die erforderlichen Maßnahmen ermöglicht hat, zum Beispiel den Abriss maroder Gebäude, der notwendig ist. Es liegt also am Bund.
Ich bitte die Landesregierung, sich entsprechend dafür einzusetzen, damit das Konversionsprojekt „Gewerbepark Sembach“ endlich in die Gänge kommt. Danke schön.
Ich weiß nicht, ob wir uns einen Gefallen tun, wenn wir das Instrumentarium der Kurzintervention derart benutzen.
Es ist keine Möglichkeit, wenn man in seinem Eingangsstatement auf den Redner Bezug nimmt, dann aber einen völlig neuen Debattenbeitrag einführt, der mit der Vorrede überhaupt nichts zu tun hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Kurzintervention haben wir eingeführt, um lebendige Debatten im Parlament zu führen.
(Zurufe von der CDU – Schweitzer, SPD: Könnt Ihr da nicht wenigstens zuhören? – Glocke des Präsidenten)
Im Vorfeld hatten wir eine Redezeit von 15 Minuten je Fraktion für die Aussprache zur Regierungserklärung vorgeschlagen. Dem hat die CDU-Fraktion leider nicht zugestimmt. Sie wählt nun den Weg, jedes einzelne Konversionsprojekt über die Möglichkeit der Kurzintervention abzuhandeln, und missbraucht damit das Instrument, das dadurch gegebenenfalls geändert werden muss.
Ich halte es für schade, dass wir uns bei solch einfachen Sachen, die im Sinn einer Debattenstrategie gedacht sind, nicht verständigen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren doch gern inhaltlich. Meine Bitte, missbrauchen Sie doch bitte nicht die Geschäftsordnung dafür.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Vorwurf von Herrn Kollegen Hartloff, die CDU-Fraktion missbrauche die Geschäftsordnung, weise ich in aller Form zurück.
Herr Kollege Hartloff, Sie haben Recht, wenn Sie meinen, dass man sich über Redezeiten einigen soll. Das ist
Das spielt jetzt keine Rolle. Die Redezeit steht jetzt nicht zur Debatte, sondern zur Debatte steht das Instrument der Kurzintervention.
Auf einen Redebeitrag – auch auf einen Redebeitrag von einem Kollegen aus der eigenen Fraktion – können sich Kolleginnen und Kollegen, so viel sie wollen, zu einer Kurzintervention melden. Der Präsident muss nachher prüfen, ob die Frage der ausreichenden Erörterung dieses Themas gegebenenfalls durch Kurzinterventionen beendet werden muss. Darüber kann er aber nicht bereits nach der ersten oder zweiten Kurzintervention befinden.
Er muss bitte schön eine Reihe von Kurzinterventionen zulassen. Ich bin davon ausgegangen, dass er das so sieht; denn er hat gesagt, er lasse zunächst einige Kurzinterventionen zu, damit Herr Kollege Bracht gebündelt antworten könne. So steht das auch in unseren Regeln, die wir beschlossen haben.