Eine solche Elementarschadenversicherung ist auch nicht erst seit 1993 in der Diskussion, sondern nach Anfragen, die im Landtag vorliegen, schon seit Anfang der 70er-Jahre.
Ich möchte an dieser Stelle dem Ministerpräsidenten dafür danken, dass er diese Gedanken und die Forderungen nach einer verpflichtenden, also obligatorischen Elementarschadenversicherung dem Bundeskanzler anlässlich einer Ministerpräsidentenkonferenz vorgetragen hat und diesen für die Idee gewinnen konnte. Wie wir wissen, befindet sich diese Anregung momentan zur Prüfung im Bundesjustizministerium und wird hoffentlich auch in Brüssel auf den Weg gebracht werden.
Herr Licht, übrigens haben zwischenzeitlich auch Ministerpräsident Milbradt in Sachsen und Ministerpräsident Stoiber in Bayern das Gleiche auf den Weg gebracht. Es sind also nicht nur Sozialdemokraten, sondern es ist eine große Koalition der Vernunft, die sich für diese Elementarschadenversicherung stark macht.
Ich bin der guten Hoffnung, dass die EU in dieser Sache umdenken wird. Sie hat erstmals an der Elbe Hochwasserschäden mitfinanziert. Wer die Jahresrückblicke auch auf der europäischen Ebene gesehen hat, der weiß, dies war ein Jahr, das von Naturkatastrophen geprägt gewe
sen ist, sodass diese Diskussionen sicherlich auch in anderen Ländern der EU entsprechend geführt werden. Ich persönlich kann nicht einsehen, weshalb umso mehr gespendet wird, je prominenter und lang anhaltender die Berichterstattung über ein Schadenereignis ist.
Die Schweiz – ich möchte noch einmal einen Blick dorthin richten – hat in ihrer Gesetzesbegründung für den Versicherungszwang die interregionale Solidarität von potenziell weniger gefährdeten Gebieten ihres Landes mit von der Natur besonders bedrohten Regionen hineingeschrieben. Letztere erhalten so eine gemeinsam getragene und damit bessere und vor allem erschwingliche Risikoversicherung. Dies schwebt auch uns vor und hilft bei einem Schadensereignis auch an den von Ihnen genannten kleinen Bächen.
Zu Ihrer Forderung des Hochwasserfonds kann ich nur noch einmal sagen, diese Haltung der rheinlandpfälzischen CDU scheint mir eine sehr isolierte zu sein. Nicht nur die Ministerpräsidenten, die ich genannt habe, gehen andere Wege. Auch die Wirtschaftsministerkonferenz sowie die Enquete-Kommission „Hochwasserschutz“ des Landtags haben diese Forderung abgelehnt. Ich frage Sie: Wie soll es in der heutigen Zeit finanziert werden? Wo waren Ihre Anträge beim Doppelhaushalt zu einem entsprechenden Hochwasserfonds?
Das Geld des Landes wird für effektiven Hochwasserschutz ausgegeben. Unsere Ministerin steht wie auch ihre Vorgängerin für diese Hochwasserschutzmaßnahmen. Ich möchte in der zweiten Runde noch einmal darauf eingehen, um Ihnen zu zeigen, was wir alles tun; denn die Leistungen des Landes Rheinland-Pfalz können sich wirklich sehen lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach jedem Hochwasser wird in diesem hohen Hause die gleiche Diskussion geführt. Das haben die Vorredner bereits gesagt. Wer kommt für die Schäden auf? – Ich denke, wir müssen sehr vorsichtig sein: Die Leute, die geschädigt sind, wollen Lösungen. Sie wollen keine Ideologien, sondern sie wollen eine gemeinsame Lösung. Sie wollen, dass sie auch weiterhin dort leben können, wo sie derzeit leben.
Viele Gebiete an der Mosel und am Rhein sind die traditionell überschwemmten Gebiete. Es ist nicht wie das Hochwasser an der Elbe im letzten Jahr, sondern dort stand alle zehn Jahre und in letzter Zeit sogar alle drei oder vier Jahre das Wasser im Wohnzimmer. Das ist ein Problem, das auf die Dauer jeden mürbe machen kann. Deswegen ist Hilfe angesagt und wichtig, und deshalb ist auch Einigkeit im Landtag wichtig, damit wir auf euro
Nun gibt es verschiedene Vorschläge. Der eine Vorschlag von Seiten der CDU lautet, einen Hochwasserfonds einzurichten, also steuerfinanziert Hochwasserschäden zu bezahlen. Dies ist so ähnlich, wie es im letzten Jahr aus der Not heraus an der Elbe geschehen ist, aber mit Plan. Das, was Sie vorschlagen, scheint mir momentan nur sehr schwer finanzierbar zu sein.
Sehen wir es einmal ganz ehrlich! Sie haben keine Vorschläge gemacht, woher wir das Geld nehmen sollen. Wir können Ihnen auch keine Vorschläge machen, und auch die SPD oder die FDP wird Ihnen keine nennen können.
Wenn wir die Regelung über einen Fonds ausschließen, bliebe die Versicherung. Aber ich bitte Sie doch, sich besser abzustimmen. Wenn ich es richtig gelesen habe, sagt der Ministerpräsident, diejenigen, die sich nicht versichert haben, brauchen auch jetzt nicht unbedingt Geld vom Land, da dies unfair gegenüber denjenigen wäre, die versichert sind. Ich nehme an, ein Ministerpräsident kann nicht immer und zu jeder Zeit alles wissen. In dem Moment wussten Sie wahrscheinlich nicht, dass man sich gar nicht versichern kann.
Wenn ein Haus alle zehn Jahre überschwemmt ist, kann man es nicht gegen Hochwasser versichern. Das sagen auch Vertreter von der ZÜRS, die die Umweltministerin ins Gespräch gebracht hat. Wenn man sich nicht dagegen versichern kann, hilft dieser Tipp den Geschädigten vor Ort natürlich nicht weiter. Das ist in Rheinland-Pfalz wiederum anders als in anderen Bundesländern. Gerade an der Mosel sowie am Mittel- und am Oberrhein sind in letzter Zeit sehr viele sehr oft geschädigt worden.
Mit der ZÜRS – das sagen zumindest die Vertreter dieser Art von Versicherung – können diejenigen, die alle paar Jahre von Hochwasser betroffen sind, auch nicht gerettet werden. Somit bleibt eine Elementarschadenversicherung. Wenn ich es richtig sehe, hat dies auch die SPD vorgeschlagen. Diese Versicherung müsste nach einem Modell, das es in Europa schon gibt, gestaltet werden. Hierzu möchte ich nicht auf die Schweiz verweisen. Die Schweiz muss sich natürlich nicht von Brüssel testen lassen. Aber in Frankreich und in Spanien scheint es nach wie vor Modelle zu geben, die früher eine Monopolstellung hatten und die nach wie vor eine
Das heißt, wenn dieser Weg offen steht, muss Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den anderen Bundesländern, die daran interessiert sind, einen solchen Weg beschreiten. Wir müssen aber auch ehrlich sagen, eine solche Versicherung ist eine Solidarversicherung. Jeder, egal, wo er wohnt, muss ebenso wie bei einer Feuerversicherung Prämien bezahlen. Dann möchte ich aber nicht von der CDU oder auch von der FDP hören, dies belaste die Bürger unnötig und sei eine Art Zwangsabgabe. Nein, meine Damen und Herren, wenn wir in diese Richtung gingen, wäre dies eine Solidarabgabe und würde für das Land Rheinland-Pfalz durchaus einen positiven Weg beschreiten.
Deswegen fände ich es gut, wenn die Fraktionen und auch Umweltministerin Frau Conrad gemeinsam am Kabinettstisch in eine Richtung gehen könnten und eine solche Elementarschadenversicherung voranbringen könnten. Sie wissen, die Klimakatastrophe wird nicht nur diese Hochwässer, sondern eventuell noch ganz andere Katastrophen auslösen. Das heißt, diese Diskussion werden wir immer wieder führen. Sie wird sich verstärken, weil auch die Rückversicherer nicht mehr fähig sind, die Summen aufzuwenden, die bei der Häufigkeit der Katastrophen und mit der Anzahl der Betroffenen momentan abzudecken sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verschiedene Hochwasserkatastrophen gerade in der jüngsten Zeit haben gezeigt, dass insbesondere die Hochwassergefahr von harmlos aussehenden kleineren Bächen ausgeht und bisher im Grunde genommen unterschätzt wurde. Vor jeder Diskussion über Hochwasserschutz muss klargestellt werden, dass es einen 100%igen Schutz nicht gibt. Gegen Katastrophen ist der Mensch machtlos.
Die Lage an Flüssen bedeutet in unterschiedlichen Zeitabständen regelmäßig Hochwasser. Unsere Fraktion unterstützt deshalb die erfolgreichen und umfangreichen Schutzmaßnahmen der Landesregierung, die aus den Komponenten Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge bestehen und bereits 1995 beschlossen und national und international abgestimmt wurden.
Meine Damen und Herren, was Hochwasserschutzkonzepte des Landes betrifft, so sind über 90 % der natürli
chen Überschwemmungsgebiete abgegrenzt und werden durch Festsetzung nach dem Landeswassergesetz auf Dauer in ihrer Funktion erhalten.
Seit 1985 existiert ein effizient arbeitender Hochwassermeldedienst, der auch Nordrhein-Westfalen in seine Berechnungen mit einbezieht.
Nach Vollendung der geplanten und laufenden Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird eine Investition von mehr als 300 Millionen Euro getätigt sein. Es ist auch in einer schwierigen Haushaltssituation die dringende Bitte an die Landesregierung zu richten, die Prioritäten so zu setzen, dass die unabdingbaren und zeitlich gebundenen Investitionen für den Hochwasserschutz nicht zu lange gestreckt werden müssen.
Meine Damen und Herren, die immensen Schäden am Eigentum durch Hochwasser legen die Frage nahe, ob es Möglichkeiten gibt, Schäden insbesondere an Liegenschaften zu versichern. Von Ausnahmen abgesehen gibt es die Möglichkeit, eine so genannte Elementarschadenversicherung abzuschließen. Diese Versicherungssparte gilt, was leicht einzusehen ist, als schwieriges Geschäft, nicht zuletzt wegen einer so genannten negativen Risikoselektion. Das bedeutet, dass nur derjenige nach einer solchen Versicherung fragt, der auch mit einem Schaden rechnet.
Die Versicherungsunternehmen verwenden neuerdings das Zonierungssystem ZÜRS, um die entsprechenden Gefahren in einer Region zu beurteilen. Dies wurde bereits von den Vorrednern erwähnt.
Das System ZÜRS teilt Gebäude fast straßengenau und fast durchgehend in Gefahrenklassen ein. Ich möchte nicht noch einmal näher auf die einzelnen Klassen eingehen.
Nach Mitteilung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft haben bisher 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung freiwillig um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Das sind 9 % aller Hausratversicherungen. Bezogen allein auf die Haushalte, die in einem Erdgeschoss wohnen, besitzt etwa die Hälfte diesen Zusatzschutz.
Meine Damen und Herren, von 18 Millionen Wohngebäudeversicherungen sind 550.000 Zusatzversicherungen gegen Elementarschäden abgeschlossen worden. Die in der jüngsten Zeit geäußerten Überlegungen, die Elementarversicherung als Pflichtversicherung einzuführen, was schon von den Vorrednern erwähnt wurde, halten wir nicht unbedingt für den richtigen Weg. Außerdem muss man sich dann die Frage stellen, wie es mit anderen Elementarschäden aussieht, zum Beispiel Hagelschäden, Waldschäden oder Lawinenschäden. Darauf werde ich nachher noch einmal näher eingehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Licht, zunächst einmal möchte ich feststellen, dass ich es als wirklich ungehörig ansehe, wenn Sie versuchen, zwischen den Bürgerinnen und Bürgern im Westen und denen im Osten Deutschlands Neid zu schüren,