Protocol of the Session on December 4, 2002

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

in Bayern gerade nicht, aber in anderen Bundesländern –, dass alle Fraktionen, auch die Oppositionsfraktionen, vertreten sind. Wir wollen, dass diese Selbstverständlichkeit auch auf der Landesebene Einzug erhält. Es sollte unser aller Konsens sein, dass die grundrechtliche Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses ein sehr hohes Verfassungsgut ist und es die Aufgabe des gesamten Parlaments ist, dieses Verfassungsgut zu sichern. Es ist also auch die Aufgabe der Opposition.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte Sie darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da wir bereits vor wenigen Wochen über das Gesetz hinreichend diskutiert haben und im Innenausschuss die erwarteten Argumente, die uns veranlassen könnten, eine weitere Änderung des Gesetzes vorzunehmen, ausgeblieben sind, sehen wir uns außerstande, Ihrem Antrag zu folgen. Es kam lediglich der Hinweis, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht vertreten ist. Das war aber bereits vorher bekannt. Erst heute Morgen haben Sie einen Änderungsantrag vorgelegt, der auch in diesem Punkt keine ausführliche Begründung enthält, warum wir aufgrund der Gesetzesänderung des Bundes das Landesgesetz auch dahin gehend ändern sollten, dass ein Grundmandat eingeführt wird. Es gab auch keine Begründung dazu, sondern nur den Hinweis.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Grützmacher hat es doch gerade eben begründet, Herr Pörksen!)

Wir sehen uns also außerstande, Ihrem Antrag zu folgen. Sie haben im Wesentlichen in Ihrem Änderungsan

trag das Bundesverfassungsgericht zitiert, das sich mit dieser Frage gar nicht auseinander setzt. Ich möchte Ihnen einmal einen Satz vorlesen, den vielleicht einer von Ihnen versteht. Ich tue es nicht; vielleicht liegt es auch an mir. Es heißt in Ihrer Begründung: „Die vorliegenden Änderungen effektuieren die vom Bundesverfassungsgericht gemachten Feststellungen der wesentlichen Bedeutung der Kontrollkommission für den Grundrechtschutz und intensivieren die Kontrollstrukturen durch die Beteiligung aller Fraktionen dieser Gremien.“ Ich weiß nicht, was Sie damit sagen wollen, außer, dass sie sagen wollen, wir müssen jetzt die GRÜNEN in das Kontrollgremium mit aufnehmen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das liegt an Ihnen, Herr Pörksen, dass Sie es nicht verstehen!)

Das mag so sein. Dann drücken Sie es aber so aus, dass man es versteht. Ich wäre Ihnen dankbar dafür.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fragen Sie einmal einen Juristen! Die kennen das alle!)

Es gibt heute keine neuen Argumente gegenüber denen, die bereits vor wenigen Wochen bekannt waren und mich zu der Äußerung veranlasst haben. Anfang der Legislaturperiode ist entschieden worden, dass es kein Grundmandat gibt. Daran haben auch die neuen Gesetzesänderungen des Bundes nichts geändert. Wir bleiben deshalb dabei, dass das Gesetz so, wie es vorlegt wird, ohne die Änderungswünsche von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedet wird.

Ich bitte deshalb, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form – Drucksache 14/1586 – zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schneiders das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung haben wir über diesen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gesprochen und die Gemeinsamkeiten deutlich gemacht. Wir haben selbstverständlich einige abweichende Darstellungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kenntnis genommen.

Heute ist der Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit zu beraten. Ich möchte deshalb darauf hinweisen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die ursächlich für die Änderung auf Bundesebene war, die dann Änderungen auf Landesebene nach sich zog – dies wegen der bundesgesetzlichen Änderungen und wegen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes –, nicht das fordert, was die Fraktion BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Änderungsantrag einbringt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt im Wesentlichen darauf ab, dass sichergestellt sein muss, dass auch im Bereich der Landesverwaltung eine ausreichende Kontrolle existiert, soweit die unter Aufhebung des Fermeldegeheimnisses erlangten Daten an Landesbehörden übermittelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die personelle und sachliche Ausstattung diesen gewachsenen Aufgaben genügen kann. Die Kommission darf sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mit der Kontrolle von Beschränkungsmaßnahmen allein begnügen, sondern sie muss die Kontrolle auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Umgangs mit verdeckt erhobenen Brief-, Post- und Fernmeldedaten durch die Länderbehörden erstrecken; dies auch aus eigener Initiative heraus.

Die parlamentarische Kontrolle hat sich auf den gesamten Prozess der Erfassung und Verwertung der erhobenen Daten zu beziehen. Insgesamt steht die parlamentarische Kontrolle von Beschränkungsmaßnahmen durch die G 10-Kommission im Vordergrund.

Die G 10-Kommission ist mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf in entsprechender Weise ausgestattet worden. Nirgendwo steht, dass sich der Landtag als Ganzes damit befassen muss. Deshalb ist der Vorschlag, § 2 um einen Absatz 5 zu ergänzen, dass dem Landtag jährlich Bericht zu erstatten ist, weit über das hinaus gehend, was das Bundesverfassungsgericht dem Bund und dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben hat.

Die Frage der Größe der Kommission ist richtigerweise im Gesetz geregelt. Dort heißt es nämlich, dass neben dem Vorsitzenden zwei weitere Beisitzer mit in der Kommission sind. Es ist richtig, dies im Gesetz festzuhalten, damit der Landtag nicht in jeder Legislaturperiode darüber neue Debatten führen muss. Es ist im Sinn des Verfassungsschutzes, diese Klarheit im Gesetz herbeizuführen.

Die Frage des Grundmandats würde möglicherweise zu einer Veränderung der Größe führen. Sie ist nicht erforderlich. Deshalb werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen, dem Gesetz aber im Übrigen zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wer spricht für die FDP-Fraktion? – Herr Abgeordneter Dr. Geisen hat das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ordentliches Mitglied der G 10Kommission möchte ich für die FDP-Fraktion an die Redebeiträge der großen Koalitions- und Oppositionsfraktion anschließen.

Ich bedanke mich für die bisher sehr sachlichen Gespräche und Auseinandersetzungen. Für uns ist in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben und als sehr positiv zu werten, dass drei Ebenen, nämlich die der Landtagsverwaltung, die des Ministerium des Innern und die des Ministeriums der Justiz konstruktiv und intensiv an dem heute zu beratenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Damit wurde bereits im Vorfeld die Konformität auf horizontaler und vertikaler Ebene berücksichtigt.

Was die GRÜNEN betrifft, dachte ich in der ersten Lesung noch, ich sei oder wäre ein Hellseher, als ich voraussagte, dass sie nicht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einverstanden seien,

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir in der ersten Lesung gesagt!)

und ihre spezifischen Forderungen einbringen würden. Der heute kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag bestätigt meine Hellseherfähigkeit. Herzlichen Dank!

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir von der FDP begrüßen besonders, dass der Gesetzentwurf in der Weise ergänzt wurde, dass es einer Mitteilung über Beschränkungsmaßnahmen dann nicht bedarf, wenn die Kommission das Vorliegen der Voraussetzungen hierfür einstimmig feststellt. Das Festhalten am Einstimmigkeitsgrundsatz wird von der Erwägung getragen, dass die Erheblichkeit des Grundrechtsbegriff durch Beschränkungsmaßnahmen eine ausgeprägt grundrechtssichernde Verfahrensgestaltung nahelegt. Zudem wurde durch das Erfordernis der Einstimmigkeit verhindert, dass in der Kontrollkommission Parteipolitik betrieben wird. Ich denke, dies dürfte nicht nur im Interesse der Betroffenen sein.

Meine Damen und Herren, verehrte Frau Grützmacher, Sie fordern Nachbesserungsbedarf über Ihren Änderungsantrag. Ich meine, es ist keine Nachbesserung. Nein, es ist eine unmögliche Forderung, wenn für jede Landtagsperiode eine Debatte über die Anzahl der Kommissionsmitglieder gefordert wird, wie in Ihrem Antrag vorgesehen. Zweitens ist Ihre Forderung nach einem kleinen Gremium nicht erfüllt, wenn alle Fraktionen vertreten sein müssen, weil dies jeweils nach jeder Legislaturperiode sehr variabel sein kann. Deswegen ist auch diese Forderung irreal.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Besonders paradox ist die Forderung des Änderungsantrags, nach Ihren Vorstellungen aus dem streng geheimen Gremium jährlich über die Art und den Umfang der Vorkommnisse zu berichten. Man höre und staune. Das kann doch nicht sein.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nichts ist unnötiger und kontraproduktiver als der Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Glocke der Präsidentin)

Die FDP-Fraktion befürwortet ohne Wenn und Aber – –

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

den Gesetzentwurf von SPD, CDU und FDP.

Schönen Dank!

(Beifall der FDP)

Ich erteile Frau Abgeordneter Grützmacher zu einer Kurzintervention das Wort.

Herr Geisen, es geht wirklich nur darum, dass der Bericht die Anzahl usw., also die äußeren Zahlen aus dem Kontrollgremium bekannt gibt. Das gibt es in anderen Bundesländern. Sie müssen sich informieren. Ich nannte deswegen vorhin Bayern.

(Zuruf des Abg. Kuhn, CDU)