Protocol of the Session on December 4, 2002

(Zuruf des Abg. Kuhn, CDU)

In Bayern gibt es diese Möglichkeit, einen Bericht zu machen. Das ist nichts, bei dem die Geheimhaltung des Gremiums in Frage gestellt wird. Das ist ganz klar. Es ist für das Parlament als Ganzes wichtig zu wissen, in wie viel Fällen das Gremium in welcher Form tätig geworden ist. Ich denke, das ist etwas, was man ohne weiteres in Rheinland-Pfalz einführen kann.

Ich sage das nur zur Klarstellung, damit Sie wissen, worum es geht.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen zunächst weitere Gäste im Landtag, und zwar Mitglieder der Frauen-Union des Kreisverbands Daun. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Zuber das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast so oft wie das Christkind kommt in dem Zusammenhang ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genauso schön, oder?)

Herr Kollege Geisen, ich hätte mich nur gewundert, wenn der Antrag nicht gekommen wäre. Das hätte mich sehr erstaunt.

Ich will es ganz kurz machen. Alles in allem handelt es sich bei dem Entwurf, den wir heute abschließend beraten, um eine ausgewogene und an den Problemen der Zeit ausgerichtete Rechtsverbesserung, mit der die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz in die Lage versetzt wird, ihre Aufgaben im Einklang mit anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zu erfüllen. Dass sie unverzichtbar und ohne Alternative ist, zeigt sich auch darin, dass der Entwurf die Ausschüsse ohne weiteres und unverändert passiert hat.

Ich will bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen, dass die mit der aktuellen Sicherheitslage verbundenen enormen Anstrengungen gerade in Zeiten knapper Kassen nur durch das erhöhte Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch beim Verfassungsschutz geleistet werden können. Die Aufgabe des Gesetzgebers in einem Rechtsstaat ist es, ihnen dabei die Normen, klare und aufgabengerechte Rechtsgrundlagen an die Hand zu geben. Dies wird heute geschehen. Ich bedanke mich für die Landesregierung ganz ausdrücklich.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1699 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP direkt ab, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes für Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1343 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/1670 –

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Kollegin Schäfer, das Wort.

Abg. Frau Schäfer, CDU

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes für RheinlandPfalz“ – Drucksache 14/1343 – wurde durch Beschluss des Landtags vom 28. August 2002 an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 12. September 2002, in der 14. Sitzung am 5. November 2002 und in der 15. Sitzung am 28. November 2002 beraten. Der Rechtsausschuss hat ein schriftliches Anhörverfahren durchgeführt. Der Ausschuss hat in der Sitzung am 28. November 2002 mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von SPD, CDU und FDP bei Enthaltung der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Entsprechend lautet die Beschlussempfehlung.

Danke schön.

(Beifall der CDU, der SPD und der FDP)

Ich bitte um Wortmeldungen. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Baldauf das Wort. Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Gesetz, das uns etwas Bauchweh bereitet, aber zu guter Letzt müssen wir sagen: Lieber die Taube in der Hand als den Spatz auf dem Dach.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umgekehrt!)

Wir haben diese ganze Geschichte schon einmal hier durchgekaut. Herr Kollege Creutzmann, Sie werden dazu gleich noch etwas sagen. Jetzt lassen Sie mich doch erst einmal ausreden. Was uns natürlich aber etwas verwundert hat, war Folgendes: Wir hatten da

mals eine Anhörung zu drei Punkten beantragt, weil wir der Meinung waren, dass es nicht einsehbar ist, dass die Altersteilzeit bei Richtern erst ab 60 zu gelten hat, weil wir das Blockmodell nicht wollen und – als Allerschlimmstes – weil es ein Personalsteuerungselement sein soll.

Herr Justizminister, verwundert waren wir dann – ich muss es ganz offen sagen, deshalb darf ich es auch so offen sagen –, weil Sie den Brief nicht unterschrieben haben. Wir fanden es schon eine kleine Unverschäm theit, dass plötzlich die gesamte Justiz angeschrieben und behauptet wurde, wir wären schuld daran, wenn dieses Gesetz am 1. Januar 2003 nicht in Kraft tritt.

(Creutzmann, FDP: Ach ja!)

Damit kann man natürlich Stimmung machen, aber leider funktioniert es nicht, weil wir es heute beschließen werden. Das ist das Traurige an der ganzen Sache.

(Hartloff, SPD: Es ist doch im Ausschuss schon klargestellt worden! Kalter Kaffee wird durch Wiederholen nicht besser!)

Im Ausschuss waren aber keine Zuhörer anwesend, Herr Kollege Hartloff. Deswegen muss man es auch noch einmal wiederholen.

(Hartloff, SPD: Ich weiß, ein wenig Schauspiel! – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Es ist aber keine Presse mehr anwesend, Herr Kollege! Es lohnt sich nicht, wenn ich das richtig sehe!)

Alles in allem will ich dazu so viel sagen, wir werden natürlich nicht locker lassen, diese Forderungen aufrechtzuerhalten, die wir ursprünglich erhoben haben – sprich: Absenkung auf 55, ebenfalls Auflösung des Blockmodells und, darauf werden wir ganz besonders achten, kein Personalsteuerungselement in der nächsten Zeit –, weil die Justiz ausgeblutet ist. Da gibt es einfach nichts mehr zu sparen. Wir werden darauf achten, dass dies nicht dazu benutzt werden wird. Ich gehe davon aus, dass alle anderen das auch so sehen. Von daher können wir das heute einstimmig beschließen.

(Zuruf des Abg. Itzek, SPD)

Ich merke gerade, ich komme ganz gut mit meiner Rede an, sonst würden Sie sich nicht so aufregen. Wir werden also zustimmen.

Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU und des Abg. Creutzmann, FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Pörksen das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Baldauf, vielen Dank für Ihr schönes Beispiel. Sie haben völlig zu Recht gesagt: Wir haben die Taube in der Hand und den Spatz auf dem Dach. – Genauso ist es. Deswegen hat Frau Grützmacher, die es gemerkt hat, gleich protestiert. Ich denke, es war ein gutes Beispiel. Natürlich kann man Dinge auch noch besser machen. Sie kennen aber die Hintergründe, warum es so ist, wie es ist. Sie haben es signalisiert – deswegen sind wir auch ganz froh –, dass wir in relativ großer Geschlossenheit hier einem Gesetzesantrag zustimmen werden. Sie haben signalisiert, dass Sie hier zustimmen werden. Dass gerade Sie den Vorwurf erheben, dass in der Justiz Stimmung gemacht werde, Herr Kollege Baldauf, macht mich ein bisschen nachdenklich;

(Itzek, SPD: Der Oberstimmungsmacher!)

denn ich lese hin und wieder schon einmal über Ihre Art von Stimmungsmache in der Justiz.

(Itzek, SPD: Lobbyist!)

Von daher meine ich – Sie sitzen neben der richtigen Stimmungsmacherin in anderen Bereichen –, in Ihrer Position wäre es ganz gut, ein bisschen zurückhaltend bei Vorwürfen gegenüber anderen zu sein.

Der Inhalt ist dargestellt. Ich denke, wir brauchen ihn nicht zu wiederholen. Er ist vor wenigen Wochen hier diskutiert worden. Es ist eine gute Sache. Warum man nicht auf 55 Jahre heruntergeht, wissen Sie. Sie können nicht auf der einen Seite die Situation in der Justiz beklagen und dann auf der anderen Seite Möglichkeiten schaffen, die es noch schwerer machen, als es heute sicherlich schon ist. Deswegen beschreiten wir hier diesen Weg. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich danke Ihnen, dass Sie auch zustimmen wollen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Wer hat für die FDP-Fraktion das Wort?