Wir können das gerne gleich machen, dass ist mir egal. Es hieß vorher, wir würden heute Bezug auf das Gestrige nehmen. Das werde ich dann tun.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der FDP, man kann nur sagen: Mit dieser Aktuellen Stunde haben Sie sich wirklich ein klassisches Eigentor geschossen.
Jeder, der sich ein bisschen mit der Thematik beschäftigt, kann sagen, dass sich die Justiz in den letzten 15 Jahren unter dem FDP-Regime im Justizministerium in Rheinland-Pfalz gravierend verschlechtert hat, und zwar so sehr, dass der Minister in der Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses ganz eindeutig sagen konnte, aus eigener Kraft könne er die Sparauflage überhaupt nicht mehr erfüllen. Er ist völlig am Ende von dem, was noch an Möglichkeiten vorhanden ist. Nun fängt man seitens der FDP in Rheinland-Pfalz an, über die Lage der Justiz zu reden.
Ich möchte gar nicht von dem Porto reden, auch wenn man sich darüber streiten kann, wie es ist. Dies ist nur ein Symptom, das zeigt, dass die Lage in der Justiz wirklich sehr gravierend schlecht ist. Heute thematisiert
dann die FDP die Lage der Justiz. Meine Damen und Herren, soll man das den Mut der Verzweiflung nennen? Ich weiß es nicht.
Ich möchte nur einige Stichwörter zur katastrophalen Lage sagen. Schon jetzt ist die Situation in manchen Bereichen völlig unzureichend, wobei ich vor allem die Wirtschaftskriminalität nenne. Weitere Einsparungen, die angekündigt sind, gehen eindeutig an die Substanz. Wir haben schon in unserer Kleinen Anfrage gehört, dass die Staatsanwälte, die sich immer sehr vorsichtig äußern, mit der Personalausstattung gerade noch leben können. Dies war aber schon vor zwei Jahren und vor diesen Sparauflagen.
Meine Damen und Herren, das gibt aber auch Geld. Wenn diese Verfahren schnell vonstatten gehen, gehen auch die Geldstrafen schneller ein. Bei Wirtschaftsstrafsachen handelt es sich nicht gerade um kleine Summen.
Nein, meine Damen und Herren von der Landesregierung, es geht nicht nur darum, sondern es geht auch um die Gerichtslaufzeiten. Diese werden verlängert. Die Staatsanwälte müssen immer mehr Fälle unverrichteter Dinge einstellen. Es fehlt die Zeit für ausreichende Ermittlungen. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität drängt sich für den normalen Bürger langsam der Eindruck auf, dass das Motto „Die Kleinen hängt man, und die Großen schiebt man auf die lange Bank und lässt sie dann laufen“ so langsam immer mehr Praxis wird.
Meine Damen und Herren, Rechtsstaat bedeutet auch überschaubare Gerichtslaufzeiten. Nur so werden die Gerichte der im Grundgesetz verankerten Rechtsweggarantie auch gerecht. Vor diesem Hintergrund ist der weitere Abbau von Richterstellen und sonstigen Stellen in der Justiz, wie ihn der Justizminister ankündigt – es sollen 140 werden –, nicht mehr nachvollziehbar.
Was schlagen nun die FDP und ihr Justizminister vor, um vielleicht doch noch zu Mehreinnahmen zu kommen, allerdings auch sekundiert von der CDU? Sie wollen die Gerichtsgebühren bei Sozialgerichten anheben. Meine Damen und Herren, dies lehnen wir entschieden ab, da es sehr häufig bedürftige und benachteiligte Personen trifft. Hier zeigt die FDP wieder einmal sehr deutlich ihr Gesicht als Partei der sozialen Kälte, als Partei der Besserverdienenden.
Meine Damen und Herren, auf der einen Seite stellt sich Justizminister Mertin gegen alle sinnvollen Reformen, die von der Bundesebene in der Zivilgerichtsbarkeit und im Strafgericht eingeleitet werden und die helfen sollen, die angespannte Personalsituation in der Justiz zu entlasten. Auf der anderen Seite macht er hier in Rhein
land-Pfalz nicht seine Hausaufgaben, wie ich es schon dargestellt habe, sondern lässt sich in sehr fruchtlose und beschädigende Streitereien um die Besetzung von Präsidentenposten ein.
Eine weitere gravierende Schwachstelle in der Justizpolitik dieser Landesregierung ist die Immobilität in den Fragen der außergerichtlichen Streitbeilegung und der Mediation. Meine Damen und Herren, diese soll gerade in ihrer Wirkung die Justiz entlasten. Hier wird aber abgewartet. Im Rechtsausschuss hat der Minister schon wieder angekündigt, dass er noch zwei bis drei Jahre warten möchte.
Innovation in diesem Bereich gibt es auch, diese geschieht aber allein durch das Engagement von Richterinnen und Richtern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jugendämtern und sonstigen Sachverständigen, nicht durch den Minister. Das würde vielleicht am Anfang etwas mehr Geld kosten, aber es würde sicher die Justiz auch entlasten.
Ein deutliches Licht auf die Situation der Justiz wirft natürlich auch der schrille Streit um das Urteil des Verfassungsgerichtshofs im Ermittlungsverfahren Böhr auf. Es zeigt wieder einmal schlaglichtartig, dass das Haus der Justiz in Rheinland-Pfalz nicht in Ordnung ist.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, als Gäste im Landtag Mitglieder der Prinzengarde Mendig, sowie Mitglieder des VdK Steinfurt, nein, Entschuldigung, Steinfeld begrüßen zu dürfen! Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, mein sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie zunächst, dass ich zu Beginn der Aktuel
1. Ich darf feststellen, dass das Verfahren gegen Herrn Böhr gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt worden ist.
2. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz ist der objektive Tatbestand der Untreue nicht gegeben. Diese Rechtsauffassung ist nicht zu beanstanden.
3. Daraus folgt, dass diese Einstellung als Einstellung erster Klasse anzusehen ist. Dies bedeutet, Herrn Böhr ist im strafrechtlichen Sinn kein Schuldvorwurf zu machen.
4. In einem Rechtsstaat sind gerichtliche Entscheidungen zu respektieren – dies gilt auch und insbesondere für die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs – und bei der Anwendung des Rechts zu beachten. Dies gebietet der Respekt vor unserer Verfassung sowie der Respekt vor den Institutionen, die diese zu schützen haben.
5. Vor diesem Hintergrund habe ich im Hinblick auf Äußerungen, die Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Puderbach zugeschrieben werden, Herrn Generalstaatsanwalt Weise gebeten, den Vorgang zu untersuchen und gegebenenfalls das Notwendige zu veranlassen, damit das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz beachtet wird.
Dies ist im Hinblick auf die Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz als Verfassungsorgan und dem Respekt, den dieses Verfassungsorgan beanspruchen kann, geboten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Teile der Justiz diese Entscheidungen nicht beachten würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, kommen wir nun zum Zweck bzw. Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Herr Kollege Baldauf, Sie wissen, dass bei Gericht das Bestreiten mit Nichtwissen nicht beachtet wird.
Sie haben einfach bestritten. Sie müssen dann schon substantiiert bestreiten und nicht allein mit Nichtwissen.
Wenn Sie in der Haushaltsdebatte Einsparungen einfordern, gilt das selbstverständlich für alle Ressorts, auch für die Justiz. Die Justiz hat sich selbstverständlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Haushaltssanierung zu beteiligen, wenn es möglich ist. Ihre Behauptung, dies geschehe einfach mit der Rasenmähermethode, ohne die Besonderheiten in der Justiz zu berücksichtigen, sowohl auf der Ebene der Landesregierung als auch bei der Justiz selbst, entbehrt jeglicher Grundlage.
Nach den üblichen Verteilungsregeln, mit denen die Mindereinnahmen auf die Ressorts verteilt worden wären, entfielen auf die Justiz etwa 13,3 Millionen Euro. Diesen Betrag kann die Justiz nicht erbringen, wenn Sie ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen will. Sie kann allenfalls 2,2 Millionen Euro erbringen. Wenn dies in schwierigen Verhandlungen mit dem Finanzministerium erreicht werden kann, dass 11,1 Millionen Euro nicht erbracht werden, sondern von anderen, nämlich durch Rücklagen des Finanzministeriums eingespart werden, dann können Sie nicht behaupten, dass die Landesregierung keine Rücksicht auf die schwierige Situation in der Justiz nimmt. Das Gegenteil ist der Fall. Selbstverständlich nimmt die Landesregierung Rücksicht hierauf. Insbesondere stellt sie durch die Bereitstellung der Mittel sicher, dass auch zukünftig die Justiz arbeitsfähig ist und bleibt.
Es wird selbstverständlich innerhalb der Justiz nicht nach der Rasenmähermethode vorgegangen. Es wird sehr genau darauf geachtet, wie sich die Belastungen im bundesweiten Vergleich darstellen. Deswegen werden zum Beispiel im Strafvollzug bei den Bewährungshelfern sogar Personalaufstockungen vorgenommen, um die dort zusätzlich anfallenden Aufgaben gewährleisten zu können. Im Gegenzug muss bei verantwortlicher Haushaltspolitik an der Stelle, an der im bundesweiten Vergleich Luft ist, selbstverständlich versucht werden, diese zum Zweck der Haushaltssanierungen nutzbar zu machen. Ihre Behauptung, ein Amtsrichter in RheinlandPfalz würde 700 Fälle pro Jahr bearbeiten, ist schlichtweg nicht zutreffend. Im Jahr 2001 liegt das bei etwa 580 Fällen, und damit weit unter dem Bundesdurchschnitt.