(Beifall der CDU – Hartloff, SPD: Das hat doch mit Verantwortungsgefühl überhaupt nichts zu tun! Es ist eine Frage der Technik!)
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle wird auch deutlich, wie verantwortungslos insbesondere die regierungstragenden Fraktionen mit ihrem verfassungsmäßig vorgegebenen Gestaltungsauftrag gerade und insbesondere bezüglich des Budgetrechts umgehen. Sie vernachlässigen Ihren parlamentarischen Gestaltungsauftrag, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen. (Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hartloff, SPD: Wir hatten doch heute Morgen schon zwei Beispiele über Gestaltung gehört! – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)
Meine Damen und Herren, ich möchte ergänzen, Sie sagen immer, eine Sperre sei viel griffiger als ein Nachtragshaushalt. Klar ist, Sperre und Nachtragshaushalt sind keine Gegensätze. Sie schließen sich nicht aus. Im Gegenteil, sie ergänzen sich. Die Sperre ist das kurzfristige Notinstrument der Regierung, das sie einsetzen muss, wenn Not am Mann ist. Der Nachtrag ist die Legitimation dieser Sperre durch das Parlament und damit indirekt durch das Volk, meine Damen und Herren. Diesem Auftrag werden Sie nicht gerecht.
Das zweite Argument für einen Nachtragshaushalt ist, die tatsächlich disponiblen Mittel dieses Haushalts haben Sie selbst mit 140 Millionen Euro angegeben. Nicht ausgegeben werden sollen aber nun 300 Millionen Euro. Wie soll das gehen, meine Damen und Herren?
Das heißt doch im Umkehrschluss, dass Sie Eingriffe in Bereichen machen müssen, die vom Parlament anders festgelegt sind, beispielsweise als Investitionsauftrag oder im Rahmen eines Leistungsgesetzes.
Sie greifen als Regierung in Dinge ein, die das Parlament anders festgelegt hat. Das ist nicht in Ordnung; das können wir so nicht zulassen.
Es gibt einiges Weitere, was in diesem Zusammenhang zu sagen wäre. Wir werden das an anderer Stelle ausführen. Wir fordern einen Nachtragshaushalt, weil wir Ihnen, der Regierung, das Recht absprechen, abschließend solche gravierenden Entscheidungen zu treffen. Beteiligen Sie das Parlament, und wir sind zufrieden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der Opposition, ich kann verstehen, dass Sie aus der veränderten Einnahmensituation der öffentlichen Haushalte politisch Honig saugen wollen. Aber Sie wissen selbstverständlich genauso gut wie ich, dass die Länder nun wirklich überhaupt nicht für die wegbrechenden Steuereinnahmen verantwortlich zu machen sind.
(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher und Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun!)
Die Wortbeiträge der jeweiligen Oppositionsparteien in den jeweiligen Landtagen – Herr Kollege Mertes hat dies sehr plastisch deutlich gemacht – können Sie im Grunde genommen unabhängig von der politischen Farbe beliebig austauschen. Ihr Versuch, sich selbst moralisch zu überhöhen, – – – Frau Thomas, Ihr Versuch, sich selbst moralisch zu überhöhen, vor diesem Hintergrund – – –
Ihre Kolleginnen und Kollegen handeln in anderen Situationen völlig anders. Mit diesem Widerspruch müssen Sie natürlich auch leben.
Meine Damen und Herren, das Gleiche gilt auch für die Frage, mit welchem Instrumentarium die Landesregierung auf die neue Haushaltssituation reagiert. Auch die CDU-geführten Länder und die Länder mit Regierungsbeteiligung der GRÜNEN verzichten im Übrigen aus guten Gründen auf einen Nachtragshaushalt.
Die Haushaltssperre in Hessen beispielsweise weist in der Tat viele Parallelen zu Rheinland-Pfalz auf. Einen Unterschied gibt es aber schon, meine Damen und Herren: Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das mit Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahmen auf die neue Situation reagiert hat. Es ist noch gar nicht so lange her, als Sie diese vorausschauende und umsichtige Handlungsweise von dieser Stelle aus mit an Heftigkeit kaum zu überbietender Schärfe kritisiert haben. Dass andere Länder unserem Beispiel gefolgt sind, unterstreicht noch einmal nachdrücklich, in welch guten Händen sich die Finanzpolitik unseres Landes befindet.
Wie seriös diese Finanzpolitik ist, die auch für sich angegriffen wird, erkennen Sie an einer durchaus aufschlussreichen Statistik der bereinigten Ausgaben und Finanzierungssalden des Bundes und der Länder. Die Veränderungsraten bzw. -quoten belegen deutlich die verantwortungsvolle Finanzpolitik des Landes Rheinland-Pfalz. So stiegen die Ausgaben für das Jahr 2001 um 2 %, im Länderdurchschnitt um 2,6 %. Der Finanzierungssaldo betrug minus 8,9 %, im Länderdurchschnitt waren es minus 10,4 %. Daraus geht hervor, dass die Ausgabensteigerungen im Ländervergleich niedrig und die Haushaltsansätze zielgenauer sind, als dies im Durchschnitt der Länder der Fall ist. Das muss einmal gesagt werden, um zu dokumentieren, dass die Finanzpolitik dieses Landes von Grund auf solide ist.
Meine Damen und Herren von der Opposition, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2002 könnten wir bei seriöser Betrachtung frühestens im Herbst verabschieden.
Wollen Sie das wirklich, Herr Bracht? Frühestens im Herbst könnte ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden. Doch dann sind die von der Landesregierung notwendigerweise verfügten Bewirtschaftungsmaßnahmen längst vollzogen. Welchen Sinn soll es machen, dies noch einmal nachträglich in einem Nachtragshaushalt zu bestätigen, außer im Übrigen die Kommunen erheblich zu beunruhigen und ihnen gegebenenfalls neue Lasten aufzubürden? Das wollen wir jedoch vermeiden. Wir wollen den Kommunen nicht nur keine neuen Lasten zumuten,
wir wollen ihnen von jetzt und heute ab auch klar sagen, dass sie mit der Umsetzung ihrer Haushalte auch Planungssicherheit haben.
(Beifall bei FDP und SPD – Dr. Weiland, CDU: Mein Gott Walter! – Jullien, CDU: Lassen Sie doch dieses Angstmachen sein! Es stimmt doch nicht! Es stimmt einfach nicht!)
Meine Damen und Herren, die Ziele, die dem Doppelhaushalt zugrunde liegen, die an dieser Stelle mehrfach deutlich gemacht und vom Kollegen Mertes auch genannt worden sind, bleiben auch Grundlage unserer Haushaltspolitik in den nächsten beiden Jahren. Dies sind Bildung, Mobilität und Innere Sicherheit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich meiner Freude darüber Ausdruck geben, dass die Haushaltspolitik wie auch in den vorangegangenen Sitzungen des Landtags erneut die Aufmerksamkeit dieses hohen Hauses erfährt. Allerdings hätte ich mir natürlich gewünscht, dass der Anlass für die Debatten ein erfreulicherer wäre.
In der Tat ist die Steuereinnahmenentwicklung im vergangenen Jahr und auch im laufenden Jahr erheblich ungünstiger verlaufen, was in diesem Jahr weiter der Fall sein wird, als uns noch im Mai des vergangenen Jahres aufgrund der Steuerschätzung prognostiziert worden ist. Dies fordert nunmehr Konsequenzen auf der Ausgabenseite. Dies wird wehtun, und zwar sowohl bei denen, die die Operation durchzuführen haben, als auch bei denen, bei denen es ankommt, nämlich bei den Betroffenen draußen. Ich möchte deutlich machen, es gibt dazu keine Alternative.
Wir reden nicht über ein isoliertes rheinland-pfälzisches Problem, sondern in diesen Wochen und Monaten haben wir in allen Landtagen bundesweit die gleiche Diskussion.
Nur werden die Argumente, wie es Herr Kollege Mertes bereits dargestellt hat, jeweils mitunter seitenverkehrt vorgetragen, doch die Argumente sind die gleichen.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal lege ich Wert auf die Feststellung, dass wir bei Aufstellung des Haushaltsplans mit größtmöglicher Sorgfalt vorgegangen sind. Wir haben jeweils bereinigt und ergänzt um die konkreten Gesetzgebungsvorhaben, die anstanden, soweit sie noch nicht berücksichtigt waren, die Zahlen der offiziellen Steuerschätzung zugrunde gelegt und sodann jeweils einen Sicherheitsabschlag vorgenommen. Dies hat dazu geführt, dass wir unmittelbar vor der Einbringung des Haushalts im Landtag im Dezember noch einmal eine Anpassung an das ungünstigere Steuerprognoseergebnis vom November vorgenommen haben.
Als das erste Quartalsergebnis 2002 vorlag, Mitte April, hat der Ministerrat unverzüglich auf meinen Vorschlag hin eine Bewirtschaftungsmaßnahme beschlossen. Als das Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai bekannt geworden war, habe ich eine Haushaltssperre in der Größenordnung von 130 Millionen Euro vorgeschlagen, die der Ministerrat bestätigt hat. Sodann hat es eine weitere Bewirtschaftungsmaßnahme über 100 Millionen Euro gegeben. Nun sind wir dabei, dies umzusetzen.
Damit wird deutlich, wir haben zum frühestmöglichen Zeitpunkt in jeweils angemessener Weise auf die aktuelle Situation reagiert.
(Beifall bei SPD und FDP – Jullien, CDU: Hinterhergelaufen! Wir haben doch einen Stabilitätspakt angeboten! Sie sind auf unser Angebot gar nicht eingegangen!)
Wir haben übrigens früher als die anderen Länder reagiert. Nun stellt sich die Frage, was man von Ihrem Angebot für einen Stabilitätspakt halten soll. Das haben wir heute Morgen bei der Diskussion um die Reform der Finanzverwaltung gehört.
Meine Damen und Herren, warum wollen wir keinen Nachtragshaushalt? Weil der Nachtragshaushalt kein Problem lösen würde, das nicht auch ohne Nachtragshaushalt lösbar wäre.