und weil der Verwaltungsrat das Aufsichtsorgan des Eigentümers ist, kann der Verwaltungsrat alles nicht nur fordern, sondern er muss auch alles fordern. Es wird nämlich sehr oft vergessen in der Sparkassenlandschaft, dass die Verwaltungsratsmitglieder auch haften – dies viel stärker als in der Vergangenheit – wegen des Kontragesetzes. Das wird sehr oft vergessen. Dieser Tage sagte ein Verwaltungsratsmitglied zu mir: Die Vorstände bekommen, wenn sie gut gewirtschaftet haben, mehr Geld. – Das findet er in Ordnung. Dann hat er erfahren, dass er unter Umständen auch haften muss. Dann hat er gesagt, er möchte dafür versichert werden. Dann hat der Vorstand ihm gesagt, das kostet rund 25.000 DM im Jahr. Dann sagte er, wenn der Vorstand 25.000 DM Bonus bekommt, wäre es eigentlich auch adäquat, dass man in gleicher Höhe für die Verwaltungsratsmitglieder eine Versicherung hätte. Das Thema berührt uns alle, die wir in die Gremien Mitglieder entsenden.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass dort eine gewisse Sachkompetenz – eine verbesserte Sachkompetenz – einzieht.
Nächstes Thema: Ich habe schon im Ausschuss betont, dass § 84 des Landespersonalvertretungsgesetzes – Herr Kollege Itzek hat es gesagt – durch die Änderungen des Sparkassengesetzes überhaupt nicht tangiert wird. Ich sehe allerdings – ich habe das schon in der ersten Lesung gesagt –, dass die Forderung des neuen § 17, „Der Vorstand stellt vor Beginn des Geschäftsjahres einen Erfolgsplan auf der Grundlage einer mittelfristigen Finanz- und Geschäftsplanung auf“, mehr als ein Bremsinstrument für Verwaltungsräte ist, die die Sparkassen dazu bewegen wollen, verstärkt auszuschütten, weil nämlich über einen Erfolgsplan, der in der Zukunft gar nicht eintreten muss, natürlich die Euphorie etwas gebremst werden kann.
Wer in einem Verwaltungsrat einer Sparkasse sitzt, weiß, dass es einen Erfolgsplan für das nächste Jahr gibt, dass es einen Stellenplan gibt. Das ist alles nichts Neues. Neu hier in dem Gesetz ist lediglich, dass er jetzt mehrjährig sein muss. Das macht natürlich auch Sinn, dass man ein bisschen auf die Nachhaltigkeit achten muss.
In der Tat ist das Thema „Gewährträgerhaftung, Anstaltslast“ von Brüssel aufgekommen. Herr Kollege Wirz. Das auslösende Moment war allerdings, dass damals die WestLB das Immobilienvermögen des Landes mit in die Bilanz hineingenommen hat, um ihre Eigenkapitalquote zu verbessern. Das war dann der Auslöser.
Herr Kollege Wirz, auch ohne dieses hätte der Wettbewerbskommissar in Brüssel das Thema „Gewährträgerhaftung“ aufgegriffen, weil es natürlich richtig ist, dass es ein Wettbewerbsnachteil ist, wenn die Sparkassen ihr Eigenkapital im Prinzip kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Dies hat sich geändert. Darauf müssen wir uns einstellen.
Meine Damen und Herren, das Thema „Basel II“ ist in der Tat für die Sparkassen ein wichtiges Thema. Herr Wirtschaftsminister, deswegen ist es wichtig, dass das Land Rheinland-Pfalz überlegt, wie man den Sparkassen, wie man den mittelständischen Unternehmen helfen kann, „Basel II“ zu bewältigen.
Ich habe eine Anfrage im Parlament ausgehend von einer Untersuchung der SachsenLB eingereicht, die festgestellt hat, dass 60 % der Sparkassen, wenn „Basel II“ käme, nicht mehr in der Lage wären, Kredite an mittelständische Unternehmen auszureichen. Dies wäre dramatisch, meine Damen und Herren. Deswegen muss man wissen, wie die Struktur der Sparkassen in Rheinland-Pfalz ist. Ich habe Herrn Streuber am Sonntag auf dem Rheinland-Pfalz-Tag gefragt. Der konnte mir dazu nichts sagen. Es gibt offensichtlich keine Untersuchung in Rheinland-Pfalz. Deswegen halte ich es für notwendig, dass wir dieses Thema angehen, bevor „Basel II“ kommt. Meine Damen und Herren, „Basel II“ wird nämlich schon längst bei Banken und Sparkassen praktiziert. Das muss man wissen. Das Kreditgewerbe – ob sie das
nur vorschützen oder nicht – hält sich teilweise schon in etwa an „Basel II“ bei der Kreditvergabe und ist immer restriktiver bei der Kreditvergabe.
Die FDP-Fraktion stimmt natürlich dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes zu, macht aber wie bei der ersten Lesung darauf aufmerksam, dass wir noch viele Novellierungen bekommen werden, um die Zukunft der Sparkassen in Rheinland-Pfalz zu sichern.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, weitere Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar Mitglieder des SPD-Gemeindeverbands Nastätten, von der Deutschen Jugend aus Russland – Spätaussiedler aus dem Raum Altenkirchen – sowie CDU-Mitglieder aus Ahrweiler. Seien Sie herzlich willkommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich zwei Bemerkungen vorab machen.
Erstens: Eins ist klar, das Sparkassenwesen und Sparkassensystem ist in Deutschland europaweit einmalig. Das ist der wahre Grund, warum man die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast nicht nur problematisiert hat, sondern warum man da einen Wettbewerbsvorteil ges ehen hat. Das hat nichts damit zu tun, welcher Landesbankchef wo wie aktiv war und wie er strategisch vorgegangen ist. Im Übrigen muss man sagen, dass die Westdeutsche Landesbank durchaus sehr strategisch aktiv gewesen ist.
Zweitens: Herr Dr. Braun, wenn man schon von der Bank des kleinen Mannes spricht, dann muss auch erlaubt sein zu erwähnen, es gibt zwei Banksysteme. Es gibt auch das Genossenschaftssystem, das nach wie vor als Bank des kleinen Mannes noch sehr aktiv unterwegs ist. Ich sage das nur einmal, damit wir die Sache auch richtig belichten.
Meine Damen und Herren, als fünftes Bundesland wird Rheinland-Pfalz heute mit seinem Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes die Verpflichtungen erfüllen, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission am 17. Juli 2001 eingegangen ist.
Ich glaube, wir sind uns alle darüber im Klaren, dass diese Änderung, die im Laufe dieses Jahres in den Sparkassengesetzen aller Bundesländer vollzogen werden muss, einen tiefen Einschnitt in die mehr als 150jährige Sparkassengeschichte darstellt.
Ich freue mich, dass der Landtag Rheinland-Pfalz nach einer relativ kurzen Beratungszeit dem Gesetzentwurf der Landesregierung heute mit vermutlich breiter Mehrheit zustimmen wird. Jedenfalls konnte ich dies bisher aus den Redebeiträgen der Fraktionen erkennen.
Meine Damen und Herren, die Institute erhalten damit zu einem sehr frühen Zeitpunkt Klarheit über den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich zukünftig bewegen müssen. Ich bedanke mich deshalb bei allen Fraktionen ganz herzlich dafür, dass Sie so eine zügige Beratung des Gesetzesvorhabens ermöglicht haben, und möchte auch noch einmal dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Georg Gölter, danken.
Neben den grundlegenden Änderungen enthält der Gesetzentwurf einige Regelungen, die die Rahmenbedingungen für die Sparkassen verbessern. Das Wichtigste betrifft die Modernisierung der Wirtschaftsführung der Sparkassen.
Der noch aus der Kameralistik herrührende Verwaltungskostenvoranschlag wird abgeschafft und durch eine mittelfristige Finanz- und Geschäftsplanung sowie einen Erfolgsplan ersetzt. Über sie beschließt der Verwaltungsrat.
Übrigens hat der Verwaltungsrat immer die Möglichkeit, auch in den Stellenplan hineinzugehen, den Stellenplan zu verlangen und auch darüber zu entscheiden. Das ist im Wesen des Verwaltungsrats so begründet.
Meine Damen und Herren, die Sparkassen in RheinlandPfalz erhalten damit ein modernes Instrument der Unternehmensplanung und -steuerung, welches es in dieser umfassenden Form in keinem anderen Bundesland gibt.
Ich bin froh, dass anfangs aufgetretene Fragen zum Inhalt des Erfolgsplans in den Ausschussberatungen befriedigend beantwortet werden konnten.
Mit der Abschaffung der Gewährträgerhaftung und der Umgestaltung der Anstaltslast ab dem Jahr 2005 wird den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten der Wind natürlicherweise stärker ins Gesicht blasen.
Der Blick muss jedoch schon jetzt in die Zukunft gerichtet werden; denn die Zukunft hat bereits begonnen. Nicht erst im Jahr 2005, wenn die neuen Haftungsregelungen in Kraft treten, sondern bereits heute verteuert sich die Refinanzierung der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Das ist keine Frage.
Der Markt hat einen Teil der Entwicklung bereits vorweggenommen. Dies haben die Landesbanken feststellen müssen. Alle öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute
Die Übergangsfristen betragen jetzt noch drei Jahre, und diese Übergangsfristen müssen intensiv genutzt werden.
Die Verteuerung der Kapitalkosten betrifft vor allem die Landesbanken, die sich zu etwa zwei Dritteln am Kapitalmarkt refinanzieren. Die Sparkassen tun dies etwa nur zu einem Drittel, aber mittlerweile mit steigender Tendenz.
Zunehmend ist festzustellen, dass Sparkassen Fusionen mit ihren Nachbarsparkassen in Betracht ziehen, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Anders als noch vor zwei bis drei Jahren sind Fusionen ganz offensichtlich kein Tabuthema mehr. Es ist auch gut, dass Fusionen nicht mehr tabuisiert werden; denn am Schluss wird die Ertragsstärke und die Leistungsfähgikeit über die gute Sicherung der Sparkassenlandschaft in unserem Bundesland entscheiden. Es wird nicht entscheidend sein, ob zwei Busse oder drei Busse fahren, sondern entscheidend wird sein, wie leistungsstark und wettbewerbsfähig die Sparkassen sind, wie sich die Sparkassen refinanzieren können.
Meine Damen und Herren, natürlicherweise wird alles das, was an Kosten entsteht, bei der Refinanzierung ein Problem sein. Deshalb ist es wichtig, dass diese Themen mittlerweile auch offensichtlich in der Realität nicht mehr tabuisiert werden.
Meine Damen und Herren, die Landesbank RheinlandPfalz steht auf einem soliden Fundament. Ich bin davon überzeugt, dass sie ihre Geschäftsstrategie so fokussieren wird, dass sie auch bei geänderter Wettbewerbslage erfolgreich sein wird. Sie wird ganz sicher einen anderen Weg als die Westdeutsche Landesbank gehen, die offenkundig eine globale Ausrichtung anstrebt. Viel näher liegend ist eine stärkere Kooperation der Landesbank mit den Sparkassen im Land bei Wahrung der Selbstständigkeit der Institute. Dies wäre dem Konzept der baden-württembergischen Sparkassenorganisation ähnlich.
Übrigens aus der Historie heraus hat die badenwürttembergische Landesbank eine sehr erfolgreiche Strategie gefahren. Sie ist eine sehr ertragsstarke Bank und wird beim Rating vermutlich gut dastehen können.
Meine Damen und Herren, die Westdeutsche Landesbank hat zugesichert, dass sie nicht die Absicht hat, den Hauptsitz der Westdeutschen Immobilienbank von Mainz an einen anderen Standort zu verlagern. Das war einer der wesentlichen Gründe, warum wir im Gesetzgebungsverfahren die notwendige Sensibilität und Vorsicht haben walten lassen müssen.
Davon hängt für Rheinland-Pfalz und Mainz eine Menge ab, und zwar nicht nur die Tatsache, dass am Standort Mainz eine Immobilienbank etabliert ist, sondern auch eine Menge qualifizierter Arbeitsplätze.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die Herausforderungen, vor denen die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute stehen, sie zu neuen Leistungen anspornen werden, die von vielen nicht so erwartet worden sind.
Die Zukunft der Sparkassenorganisation bleibt spannend. Deshalb wird die heutige Novelle des Sparkassengesetzes gewiss nicht die letzte in diesem Jahrzehnt sein.
Meine Damen und Herren, ich bin darüber froh, dass wir heute Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegen können, der die Versorgung unseres Flächenlands mit Sparkassen und genossenschaftlichen Kreditinstituten sichern wird und auch belegt – dies ist der entscheidende Punkt –, dass beide Formen der Kreditinstitute für unser Land unentbehrlich und insbesondere für den Mittelstand von höchster Bedeutung sein werden; denn eins ist ein paar Mal angesprochen worden: Es ist ohne Frage so, dass gerade diese klassischen Mittelstandsbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, in Zukunft auch vor dem Hintergrund von „Basel II“ eine ganz andere Bedeutung haben werden, weil sie sich derzeit noch nicht aus der Finanzierung des Mittelstands zurückgezogen haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir sie in eine Situation versetzen können, in der sie auch gut selbst „geratet“ werden; denn das ist der Hintergrund für eine entsprechend gute Versorgung.
Die Sparkassen- und Genossenschaftsbanken sind in den Regionen verwurzelt und erreichen mit ihrem flächendeckenden Filialnetz alle Bürger. Daran wird sich übrigens in Zukunft auch nichts ändern, wenn aus wirtschaftlichen Gründen einige Filialen aufgegeben werden müssen.