Protocol of the Session on June 19, 2002

Eine effiziente Qualitätssicherung der Beurteilung der Dienstfähigkeit der Landesbeamtinnen und -beamten ist so natürlich nur in sehr beschränktem Umfang möglich. Durch die vorgesehene verpflichtende Beteiligung können Mängel des amtsärztlichen Untersuchungsverfahrens aufgedeckt und bereinigt werden. Die hiermit erreichte höhere Qualität der Entscheidungen über die Versetzung in den Ruhestand ist sicherlich im Interesse sowohl der Betroffenen als auch des Arbeitgebers.

(Beifall der SPD)

Zudem wird künftig die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten oder einer Beamtin nicht nur durch den Amtsarzt möglich sein, sondern auch durch andere Ärzte, die besondere Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen der jeweiligen beruflichen Tätigkeit besitzen. Auch diese Neuregelung ist als positiv zu bewerten, führt jedoch zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer.

(Lelle, CDU: Eben nicht!)

Der Spezialist für die entsprechende Erkrankung erstellt das Gutachten. Der Amtsarzt muss nicht weitere Ärzte hinzuziehen.

(Frau Spurzem, SPD: Da hat er auch Recht!)

Ich sehe darin einen Fortschritt im Interesse aller Beteiligten.

In diesem Zusammenhang ist auch zu begrüßen, dass durch Verwendung auf einen anderen Dienstposten oder durch Reduzierung des Arbeitsvolumens eine weitere Beschäftigung der Beamtin oder des Beamten ermöglicht wird.

(Beifall der SPD)

Getreu dem Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ ermöglichen die neuen gesetzlichen Regelungen eine der individuellen Leistungsfähigkeit adäquate Verwendung dieser Frauen und Männer.

Weitere Änderungen, die ich nur kurz erwähnen möchte, betreffen vornehmlich Ausnahmen von der Erprobungszeit vor einer Beförderung, ein Antragsrecht der Beamtinnen und Beamten auf Verschiebung der Ruhestandsversetzung über die Altersgrenze hinaus, die Aufhebung der Altersgrenze bei begrenzter Dienstfähigkeit, die Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Beihilfeunterlagen und den zeitlich begrenzten Erhalt der Beihilfe

berechtigung bei einem Urlaub unter Wegfall der Diens tbezüge.

(Glocke des Präsidenten)

Die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Regelung, einen Eigenbeitrag des Beamten oder der Beamtin in Höhe von 13 Euro festzusetzen, um damit die Beihilfefähigkeit weitestgehend zu erhalten, die übrigens bisher von acht Bundesländern völlig gestrichen wurde, sehen wir als eine sachgerechte Lösung an.

Aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Bedenken hat die CDU-Fraktion jedoch eine Anhörung beantragt, sodass diese Frage vorerst ausgeklammert bleibt. Warten wir also in dieser Frage noch ein bisschen ab.

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD)

Abschließend stelle ich fest, dass die vorgesehenen Neuregelungen alles in allem zeitgemäß und den Interessen aller, insbesondere denen der Landesbeamtinnen und -beamten dienlich sind. Jedenfalls ist kein Anlass gegeben für den Ausspruch von M. G. Saphir in seinem Werk „Nachtschatten“, in dem er sagt: „Ein guter deutscher ehrlicher Beamter, der lacht nicht, bevor er sich umsieht, ob es seine Behörde etwa merkt.“

(Lelle, CDU: Den rheinland-pfälzischen Beamten ist das Lachen vergangen!)

Vorbehaltlich des eben erwähnten Passus gibt die SPDFraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es spricht nun Herr Abgeordneter Bischel.

Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Dem Kollegen Bischel fällt es nicht schwer, auf die Rede des Kollegen Klöckner zu antworten. Ich beglückwünsche ihn zu seiner Jungfernrede, die er heute gehalten hat, (Beifall der SPD)

hat er doch überwiegend eine ganz sachliche Gesetzesbegründung vorgegeben, die man als Entwurf der Landesregierung hätte lesen können.

Meine Damen und Herren, die Einzelheiten, die der Kollege Klöckner zu den verschiedensten Passagen dieses Gesetzes genannt hat, sind nach meiner Auffassung nicht zu kritisieren. Nur hat er manchmal etwas übersehen, zum Beispiel, wenn er die Regierung lobt, sie setze eigene Akzente, zum Beispiel bei der Altersteilzeit für Teilzeitbeschäftigte.

Ich glaube, der Erste, der dies in diesem Parlament gefordert hat, war ich. Die Landesregierung hat dies früher aus finanziellen Gründen abgelehnt,

(Beifall des Abg. Jullien, CDU – Zuruf des Abg. Lelle, CDU)

weil man angeblich kein Geld hatte, um dies bezahlen zu können.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Immerhin haben Sie eine gewisse Zeit gebraucht, um zur Einsicht zu kommen und dies heute vorzuschlagen. Das begrüßen wir. Es wäre schöner gewesen, wenn dies früher erfolgt wäre, aber immerhin.

Herr Kollege, weiterhin haben Sie auch von der vorzeitigen Dienstunfähigkeit vieler Lehrerinnen und Lehrer gesprochen. Es ist zutreffend, wie Sie das ausgeführt haben.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Die Prozentsätze, die Sie genannt haben, stimmen sicherlich auch. Auf die Frage, warum das so ist

(Lelle, CDU: Eben!)

und welche Gründe dafür maßgebend sind, sind Sie nicht eingegangen.

Ich will einmal den Begriff der Leistungsverdichtung nennen – hierbei handelt es sich um einen typischen Begriff aus der Arbeitswelt,

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

der auch für den öffentlichen Dienst gilt –, der insbesondere auf den Beruf der Lehrerinnen und Lehrer zutrifft, meine Damen und Herren. Bei dieser Leistungsverdichtung, die wir heute in den Schulen haben, und bei dem hohen Mangel an Lehrern und bei dem damit verbundenen hohen Unterrichtsausfall und bei der allgemeinen gesellschaftlichen Situation,

(Lelle, CDU: So ist das!)

die wir auch an den Schulen haben, braucht man sich nicht zu wundern, dass die Arbeitskräfte vorzeitig verschlissen werden und die Lehrerinnen und Lehrer logischerweise wegen Dienstunfähigkeit früher in den Ruhestand gehen müssen. Es wäre sinnvoll gewesen, auf dieses Phänomen auch hinzuweisen.

Meine verehrten Damen und Herren, man kann durchaus Zweifel daran haben, ob die jetzt einzurichtende und verbindlich zu beteiligende medizinische Verbindungsstelle der Weisheit letzter Schluss ist.

(Dr. Schiffmann, SPD: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?)

Dass die Gewerkschaften, Deutscher Beamtenbund, Deutscher Gewerkschaftsbund, dagegen sind, ist auch

verständlich, weil sie große Zweifel daran haben, ob das Ergebnis nicht vielleicht auch interessengeleitet ist.

Meine Damen und Herren, trotzdem sind wir von der CDU-Fraktion der Auffassung, wir sollten das so wagen, wie das von der Regierung vorgeschlagen ist. Sie wissen, die CDU ist von jeher eine staatstragende Partei, und sie ist es immer noch. Sie ist auch darum besorgt, dass Verwaltung gut und richtig funktioniert. Dann muss gegebenenfalls auch im Streitfall der Einzelne eine zusätzliche Untersuchung durch eine solche Verbindungsstelle hinnehmen.

(Zuruf des Abg. Lelle, CDU)

Deswegen verweigern wir uns nicht in einer solchen Frage und stimmen zu.

Ich will, weil der Herr Kollege mich angesprochen hat, ganz kurz auf die Frage der Behandlung von Beihilfen und von Wahlleistungen und der Entrichtung eines bestimmten Betrags durch Beamte, um eine solche Rechtsposition aufrechtzuerhalten, eingehen, obwohl ich an sich nicht vorhatte, das Thema zu diskutieren;

(Zurufe von der SPD)

denn wir haben von unserem Minderheitenrecht als CDU Gebrauch gemacht und eine Anhörung zu einem wichtigen Thema beantragt. Diese Anhörung wird demnächst durchgeführt.

Meine Damen und Herren, wir sind der Gesetzgeber im Land. Alle Bürger haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Vor allem haben sich auch der Gesetzgeber und die Landesregierung als Organe des Landes an Recht und Gesetz zu halten.