Ja, das sind sie. Im Land gibt es etliche unterschiedliche Modellprojekte, was die Dienstleistung in privaten Haushalten betrifft. Hier handelt es sich sozusagen um eine Kombination aus der klassischen Zeitarbeit und dem Dienstleistungsangebot, das wir aus den typischen und traditionellen Dienstleistungsagenturen kennen.
Frau Ministerin, eine letzte Frage. Mich interessiert die praktische Abwicklung der Subventionierung. Handelt es sich bei den 8,50 Euro oder 12 Euro um den Stundensatz nach Abzug des Betrags, oder zahlt der Haushalt erst einen höheren Bruttostundensatz, und Homepower erstattet dem Haushalt am Monatsende bis zu 300 Euro? Mir ist die praktische Abwicklung nicht klar.
Frau Abgeordnete Thelen, die Abwicklung läuft komplett über Homepower. Wir haben deshalb diese professionelle Agentur mit eingeschaltet, damit sowohl der Haushalt als auch die beschäftigte Person keinen großen Aufwand mit bürokratischen Abwicklungsmodalitäten hat. Homepower macht im Grund die komplette Abrechnung mit uns.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.
Ich freue mich, Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar Schülerinnen und Schüler der Anne-FrankRealschule in Mainz, Ortsbürgermeister aus dem Raum der Verbandsgemeinde Flammersfeld sowie Mitglieder der SPD der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Erhard Lelle (CDU), Beurteilungen von Lehrerinnen und Lehrern an rheinland-pfälzischen Schulen – Nummer 2 der Drucksache 14/1081 – betreffend, auf.
4. Welche Punktzahl mussten Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer Beurteilung erzielen, um zum Beförderungstermin 2002 befördert werden zu können?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für den Beförderungstermin zum 18. Mai 2002 wurden für rund 1.000 an rheinlandpfälzischen Gymnasien, berufsbildenden Schulen und integrierten Gesamtschulen tätige Studienrätinnen und Studienräte dienstliche Beurteilungen erstellt.
Zu Frage 2: Anfang Dezember 2001 wurden die betroffenen Schulleiterinnen und Schulleiter informiert, welcher Personenkreis zur Vorbereitung des Beförderungstermins am 18. Mai 2002 zu beurteilen sei. Es
wurde darauf hingewiesen, dass mit den damals noch im Mitbestimmungsverfahren befindlichen neuen Beurteilungsrichtlinien kein neues Anforderungsprofil der Lehrertätigkeit verbunden sei, sondern sich im Wesentlichen die Darstellung der Beurteilung ändern werde. Da durch die neuen Beurteilungsrichtlinien keine neuen Kriterien zu erwarten waren, wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter gebeten, unverzüglich mit den für die Beurteilungen erforderlichen Unterrichtsbesuchen zu beginnen.
Mit Schreiben vom 1. Februar 2002 wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter dann über die neuen Beurteilungsrichtlinien informiert. Ihnen wurden die für die Erstellung der Beurteilung notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In der ersten Februarhälfte fanden regional und schulartspezifisch Informationsveranstaltungen aller Schulleiterinnen und Schulleiter der Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Integrierten Gesamtschulen statt. Dort wurden diese gebeten, ihre Beurteilung bis zum Beginn der Osterferien der ADD vorzulegen.
Zu Frage 3: Für den 18. Mai 2002 wurden insgesamt 319 Beförderungsmöglichkeiten für eine Beförderung zur Oberstudienrätin bzw. zum Oberstudienrat zur Verfügung gestellt. Davon entfielen 297 Beförderungsmöglichkeiten auf Lehrkräfte, die nach den neuen Beurteilungsrichtlinien beurteilt wurden, und 22 auf Lehrkräfte, die aus objektiven Gründen nicht nach den neuen Richtlinien beurteilt werden konnten, zum Beispiel weil sie derzeit im Auslandsschuldienst tätig sind oder sich im Erziehungsurlaub befinden.
Zu Frage 4: Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass es eine feste Punktzahl, die erreicht werden musste, um zum 18. Mai 2002 befördert zu werden, nicht gab und gibt. Aus dem Kreis der potenziellen Beförderungskandidatinnen und -kandidaten einer jeden der drei betroffenen Schularten wurde nach Leistungsgesichtspunkten ausgewählt.
In Abstimmung mit den drei betroffenen Hauptpersonalvertretungen erfolgte die Auswahl nach folgendem Modus: 80 % der jeweils zur Verfügung stehenden Beförderungsmöglichkeiten wurden ausschließlich aufgrund des Punktwerts der aktuellen dienstlichen Beurteilung vergeben. Innerhalb der mit A beurteilten Lehrkräfte entfielen zudem 10 % der jeweiligen Beförderungsmöglichkeiten auf Lehrkräfte, die seit ihrer Anstellung mindestens fünf Jahre, aber noch keine zehn Jahre beschäftigt sind.
Die Vergabeentscheidung erfolgte in der Reihenfolge der in der dienstlichen Beurteilung erzielten Punktwerte.
Weitere 10 % der Beförderungen standen für die mit A beurteilten Lehrkräfte zur Verfügung, die seit ihrer Anstellung mindestens zehn Jahre beschäftigt sind. Die Vergabeentscheidung erfolgte auch hier in der Reihenfolge der in der dienstlichen Beurteilung erzielten Punktwerte.
Für die berufsbildenden Schulen und Gymnasien kamen im aktuellen Verfahren aufgrund des zuvor dargestellten Auswahlsystems in den drei genannten Teilbereichen Lehrkräfte bis zu folgenden Punktwerten für eine Beför
derung infrage: Auswahl nur nach Punktwert – Gymnasien 281, 5 bis 10 Jahre – Gymnasien 277, mindestens 10 Jahre – Gymnasien 260, Auswahl nur nach Punktwert – BBS 284, 5 bis 10 Jahre – BBS 278, mindestens 10 Jahre – BBS 241.
Die Zahlen für die IGS können noch nicht abschließend genannt werden, weil für eine Schule noch Überprüfungen anstehen.
Frau Ministerin, können Sie uns die Gründe nennen und erklären, warum die Bezirkspersonalräte die Beförderungslisten zunächst abgelehnt haben?
Ich kann Ihnen nicht im Einzelnen die Gründe referieren, die die Bezirkspersonalräte dazu bewogen haben. Ich kann aus meiner Sicht eine Einschätzung geben. Wir haben ein neues Verfahren eingeführt; ein neues Verfahren bringt immer auch Änderungen mit sich, sonst würde man es nicht einführen.
Wir haben diese Änderungen für notwendig gehalten, und dies hat zunächst bei den Bezirkspersonalräten zu entsprechenden Nachfragen und Kritik geführt. Ich kann nur darauf verweisen, dass wir uns letztlich mit den Hauptpersonalräten verständigt haben.
Frau Ministerin, wie erklären Sie sich die gravierenden Unterschiede in den Beurteilungsergebnissen in den verschiedenen Aufsichtsbezirken? Das ist doch unnormal.
Ich habe die Gesamtzahlen dargestellt. Ich kann Ihnen im Moment nicht im Einzelnen sagen, wie die Unterschiede in den einzelnen Aufsichtsbezirken aussehen; diese Zahlen habe ich nicht vorliegen.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der VLBS diese Zahlen veröffentlicht hat. Vielleicht lesen Sie die Zahlen noch einmal nach; sie sind sehr aufschlussreich.
Als Gründe für die Schwierigkeiten nennt der VLBS die späte Veröffentlichung der Beurteilungsrichtlinien, zu späte Terminierung von Dienstbesprechungen für Schulleitungen und viel zu kurze Zeiträume für die Beurteilung. Wie sehen Sie dies?
Herr Abgeordneter Lelle, es ist immer mein Anliegen, den Stress in den Schulen und die zusätzlichen Belastungen möglichst gering zu halten. Insofern mache ich keinen Hehl daraus, dass auch ich froh gewesen wäre, wenn etwas mehr Zeit zur Verfügung gestanden hätte.
Ich glaube aber, dass der Zeitablauf, den ich Ihnen dargestellt habe, durchaus vertretbar ist. Selbstverständlich werden wir uns in Zukunft bemühen, dass dieser Zeitraum, wenn es möglich ist, noch etwas erweitert wird. Ich halte es aber in diesem Zeitrahmen für darstellbar.
Frau Ministerin, hat sich Ihrer Meinung nach das neue Beurteilungssystem bewährt, oder soll es geändert werden? Wenn ja, wie?
Ich habe bereits darauf hingewiesen. Wir haben dieses neue Verfahren zum ersten Mal praktiziert. Wie bei allen anderen Dingen gilt aus meiner Sicht auch hier, dass wir Bilanz ziehen und Gespräche führen werden und auf Grundlage dieser Auswertung und dieser Gespräche endgültige Entscheidungen, bezogen auf die Zukunft, treffen müssen.
Sie haben erwähnt, dass es mit einer Integrierten Gesamtschule „Probleme gegeben hat“. Wie konnte es Ihrer Meinung nach dazu kommen, dass an einer Integrierten Gesamtschule alle zwanzig Beurteilungen die
Herr Abgeordneter Keller, meine Aufgabe ist es, wenn so etwas stattfindet, weniger Ursachenforschung zu betreiben als vielmehr eine entsprechende Überprüfung durch die Schulaufsicht zu veranlassen. Dies haben wir getan. (Keller, CDU: Bekommen wir die Ergebnisse? – Licht, CDU: Mit welchem Ergebnis?)