Protocol of the Session on May 16, 2002

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Keller.

Wäre es Ihrer Meinung nach sinnvoll, an dieser Schule die Schülerinnen- und Schülerzeugnisse zu überprüfen, ob es bei diesen nicht auch eine ähnliche Zahl von Höchstbewertungen gibt?

(Zurufe von der CDU – Dr. Weiland, CDU: An der Gesamtschule bekommt jeder ein Abitur! – Ministerpräsident Beck: Das soll niemand runterreden! – Weiterer Zuruf des Ministerpräsidenten Beck – Dr. Weiland, CDU: Das hat nichts damit zu tun! Das ist das Letzte, das ist der Gipfel der Heuchelei, Herr Ministerpräsident! – Glocke des Präsidenten – Lelle, CDU: Unglaublich, was Sie abgeben! – Dr. Weiland, CDU: Ich glaube, es geht los! – Lelle, CDU: Kümmern Sie sich einmal darum!)

Herr Abgeordneter Keller, erstens gehe ich davon aus, dass selbstverständlich an der IGS, wie an allen anderen Schulen des Landes auch, Zeugnisse verantwortungsvoll von den Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen ihrer pädagogischen Tätigkeit und Freiheit ausgestellt werden. (Beifall der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Lelle, CDU)

Zweitens wissen Sie, dass ich dezidiert der Meinung bin, dass es immer wieder Sinn macht, dass das Schuls ys

tem auch Beiträge leistet, dass es extern evaluiert wird, zum Beispiel durch Untersuchungen wie MARKUS oder durch Vergleichsarbeiten, weil das allen Lehrerinnen und Lehrern hilft, sich in ihrer eigenen Tätigkeit zu verorten.

Das gilt für die Gymnasien, für die Grund- und Hauptschulen und selbstverständlich auch für die Integrierten Gesamtschulen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Frau Ministerin, Sie haben uns erklärt, dass Sie selbst keine Recherche, keine Ursachenforschung betreiben, diese aber in Auftrag gegeben haben. Könnten Sie uns dieses Ergebnis mitteilen?

Dann hätten Sie mich falsch verstanden, Herr Abgeordneter Licht.

(Rösch, SPD: Das kommt öfter vor. Das macht er öfter!)

Ich habe die Schulaufsicht nicht gebeten, die Ursachen zu erforschen, sondern ich habe sie gebeten, das Ergebnis zu überprüfen.

Mit welchem Ergebnis?

Die Schulaufsicht überprüft dies zurzeit.

(Hartloff, SPD: Meistens hat man solche Ergebnisse im Vorhinein!)

Sie werden uns das Ergebnis mitteilen?

Ich kann Ihnen nach Abschluss des Verfahrens die entsprechenden Punktwerte, wie sie Herr Abgeordneter Lelle heute abgefragt hat, auch für die IGS nachreichen.

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Somit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Friedel Grützmacher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Ausstellung von Waffenbesitzkarten und Überprüfung durch die Behörden – Nummer 3 der Drucksache 14/1081 – betreffend, auf.

Frau Grützmacher, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Waffenbesitzkarteninhaber gibt es in Rheinland-Pfalz?

2. Wie viele Waffenbesitzkarten sind in den letzten fünf Jahren jährlich ausgestellt worden?

3. Wie viele legal erworbene Waffen gibt es in Rheinland-Pfalz, gegebenenfalls bitte ich um die Angabe von Schätzzahlen?

4. Wie viele Waffen bzw. Waffenbesitzkarten wurden in den letzten fünf Jahren jährlich aus welchen Gründen eingezogen bzw. abgegeben?

Es antwortet Herr Staatsminister Zuber.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz gibt es 140.976 Waffenbesitzkarteninhaber.

Zu Frage 2: In den letzten fünf Jahren wurde jährlich folgende Anzahl von Waffenbesitzkarten ausgestellt: 1997 – 4.782, 1998 – 4.777, 1999 – 4.404, 2000 – 4.358, 2001 – 4.199 und bislang im Jahr 2002 – 1.673.

Zu Frage 3: In Rheinland-Pfalz gibt es 540.834 legal erworbene Waffen.

Zu Frage 4: Im Zeitraum 1997 bis Mai 2002 wurden insgesamt 577 Waffenbesitzkarten widerrufen. Von den hierdurch betroffenen 416 Waffenbesitzern wurden insgesamt 1.705 Waffen eingezogen, unbrauchbar gemacht bzw. anderen Berechtigten, wie zum Beispiel dem Waffenhandel oder Privatpersonen, überlassen.

Der Widerruf der Waffenbesitzkarten erfolgte im Wesentlichen aufgrund der mangelnden Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer im Sinn des § 5 des Waffengesetzes.

Darunter fallen insbesondere Personen, die wegen bestimmter schwerer oder einschlägiger Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, wiederholt oder gröblich gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verstoßen haben, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach sind. Darüber hinaus wird die Zuverlässigkeit verneint, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Waffenbesitzer Waffen oder Munition leichtfertig verwendet, mit diesen nicht vorsichtig oder sachgemäß umgeht oder sie nicht sorgfältig verwahrt.

Eine nach Jahren aufgeschlüsselte Beantwortung bzw. eine differenziertere Darstellung der Widerrufsgründe war aufgrund der Kürze der Beantwortungszeit nicht möglich. Die Auskünfte müssen von 36 Waffenbehörden eingeholt werden. Diese konnten diese Informationen zum überwiegenden Teil nicht im vorgegebenen Zeitrahmen für die Beantwortung aufgrund des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands übermitteln.

So weit meine Antwort.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher.

Herr Zuber, gibt es Zahlen darüber, wie alt die Inhaber von Waffenbesitzkarten sind? Wird das erhoben?

Diese Zahlen gibt es sicherlich, aber sie müssten wiederum von den 36 Waffenbehörden ermittelt werden. Wenn Sie das wünschen, können wir dies gern nachholen und schriftlich beantworten. Dies wird allerdings eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen.

Vielen Dank.

Ich habe noch eine weitere Frage. Wird bei der Erfassung der Waffen, wie Sie sie dargestellt haben, auch nach verschiedenen Waffentypen unterschieden? – Es gibt Schreckschuss-, Kurz- oder Langwaffen. Werden in der Statistik unterschiedliche Waffentypen aufgeführt?

Bei der Erteilung der Genehmigung wird natürlich speziell aufgeführt, welche Waffen damit angeschafft werden

können. Im Übrigen wird dies auch noch einmal bei dem jeweiligen Waffenhändler festgehalten.

Wir haben gehört, dass es bei der Einziehung von Waffenbesitzkarten, aber auch bei der Darstellung, wie viele Waffenbesitzkarten und wie viele Waffen es gibt, sehr eindeutig ist, dass die meisten Waffenbesitzer viele Waffen haben. Konnten Sie bei Ihrer Recherche fes tstellen, ob dies auf wenige beschränkt ist oder ob es allgemein so ist, dass einzelne Waffenbesitzer vier, fünf, sechs oder sieben Waffen besitzen?

Dies müsste ebenfalls im Detail ermittelt werden. Man kann in der Regel davon ausgehen, dass vielleicht 50 % der Waffenscheinbesitzer – das ist jetzt eine geschätzte Zahl – mehr als eine Waffe besitzen. Aber auch dieses kann man im Detail feststellen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wiechmann.

Herr Minister, erscheint Ihnen die Kontrolle durch die Ordnungsbehörden wirksam und ausreichend, um einen Missbrauch zu verhindern?

Wir haben gestern in einem anderen Zusammenhang mögliche Veränderungen miteinander besprochen. Gestern ist auch deutlich geworden, dass sich die Landesregierung in diesem Zusammenhang entsprechend einsetzen wird, ohne das Kind mit dem Bad auszuschütten.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten verweisen. Wie dies im Detail aussehen wird, wird dann zu entscheiden sein, wenn die Vorschläge auf dem Tisch liegen.

Heute hätte eigentlich eine Sitzung des Innenausschusses des Bundesrats auf Ministerebene stattfinden sollen, um diese gesetzlichen Veränderungen gemeinsam zu besprechen. Nachdem aber die Dinge wieder in gewissem Umfange in Fluss gekommen sind, hat man sich dazu entschieden, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Sitzung auf Ministerebene und damit auch der Sitzung des Bundesrats einzurichten.