Umfassende Verantwortung in der Bioethik: Embryonenschutz sichern und Verbot der Präimplantationsdiagnostik beibehalten, verbrauchende Embryonenforschung verhindern und geeignete Alternativen in der biomedizinischen Forschung nutzen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1077 –
Eintreten des Landtags von Rheinland-Pfalz für einen ungeteilten Lebensschutz in der Genforschung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1088 –
Stammzellenforschung in Rheinland-Pfalz: Leben schützen – Leben fördern Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1090 –
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit nunmehr zwei Jahren findet in Deutschland eine intensive Debatte über ethische, verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Fragen der modernen Biotechnologie statt, insbesondere über Fragen der Zell- und Molekularbiologie. Im Zentrum dieser Debatte steht die Frage nach der Verantwortung, nach verantwortlicher Anwendung dieser Technologien. Es steht die Frage im Zentrum nach dem Umgang mit dem menschlichen Embryo. Es steht aber
Diese Debatte ist eigentlich im Jahr 1998, seitdem es gelungen ist, eine embryonale Stammzelle herzustellen und zu erhalten, auch in anderen Staaten geführt worden. Sie ist in anderen Staaten bereits entschieden worden. Sie ist – ich glaube, das kann ich hier sagen – in allen Staaten, besonders auch bei uns – darauf liegt jetzt der Fokus –, mit großem Ernst und mit großer Leidenschaft auch bei Teilnehmern der Diskussion, die unterschiedliche und auch konträre Positionen dazu eingenommen haben, geführt worden. Es ist eine Debatte gewesen, die in diesen zwei Jahren in der Diskussion in Deutschland auf großen Sachverstand zurückgegriffen hat.
Die Kirchen sind zu Wort gekommen, NGOs in unterschiedlichster Form, Ethiker, Naturwissenschaftler, Geisteswissenschaftler, sehr viele auch in sehr organisierten Runden, ob das die Enquete-Kommission des Bundestags ist, ob es Symposien sind, wie das, das der Landtag im Oktober 2001 ausgerichtet hat. Ich glaube, dieser Sachverstand ist auch deswegen so gefragt worden, weil er in dieser Diskussion mit den wachsenden Erkenntnissen über das menschliche Erbgut, über Vorstellungen, Hoffnungen, Wünschen nach Anwendung dieser Forschungsergebnisse, nach therapeutischen Entwicklungen Gesellschaft und Politik vor ganz neue und schwierige Aufgaben stellt. Ich glaube, die Politik ist gut beraten, sich auch beraten zu lassen und diese Debatte auch nicht nur innerhalb des Parlaments, sondern sehr breit zu führen.
Ich habe gesagt, es ist moderne Biotechnologie. Insbesondere die aktuelle Diskussion dreht sich um die Fragen der Zulässigkeit der Forschung an embryonalen Stammzellen, um die Frage auf Zulassung oder Verbot von Präimplantationsdiagnostik, also der genetischen Prüfung von Embryonen, bevor sie in die Gebärmutter zur Reifung, zur Entwicklung, eingesetzt werden. Es geht aber auch aktuell um die Frage des therapeutischen Klonens. Ich nenne alle drei Themen, weil in anderen Ländern diese drei Themen verbundener diskutiert werden, zum Teil auch verbunden entschieden wurden, und weil ich glaube, dass wir Entscheidungen und verantwortliche Entscheidungen auch nur treffen können, wenn wir den Zusammenhang dieser drei Fragestellungen sehen.
Ich habe gesagt, es gibt Hoffnungen und Wünsche auf Behandlungsmöglichkeiten, berechtigte Erwartungen der Menschen, die an schweren, an ganz schwierigen Erkrankungen, an genetischen Erkrankungen leiden, sich verstärkt zu bemühen, Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln, um ihr Leiden zu lindern und Heilung zu ermöglichen. Es geht aber auch ganz grundsätzlich um die Frage: Wie gehen wir mit Embryonen um? – Es geht nicht um die Abwägung, was das größere, das stärkere, das gültigere Grundrecht ist, nämlich das Lebensrecht des Embryos, so klein es sein mag, oder die Heilungserwartung, die Behandlungserwartung, den möglichen Heilungserfolg oder die Forschungsfortschritte, sondern es geht darum, Kriterien für den Umgang einer menschenwürdigen Gesellschaft auch im Bezug auf zukünftige Generationen zu bestimmen.
Ich möchte in dem Zusammenhang – ich glaube, dafür haben wir auch das Symposium gemacht – auf eine Äußerung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Benda zurückgreifen, der gesagt hat – ich zitiere –: „Was gebietet die Menschenwürde bezüglich der Behandlung menschlichen Lebens, zu dem der Embryo unzweifelhaft gehört? Es geht also nicht nur darum, was wir dem vorstellbaren konkreten Embryo antun, sondern was wir der Menschheit, also uns, antun, wenn wir in bestimmter Weise mit bereits entstandenem menschlichen Leben umgehen.“
Ich könnte es auch mit Worten von Herrn Habermas sagen, der gesagt hat, wir müssen uns in dem Zusammenhang die Frage stellen, ob wir die menschliche Gattung selbst instrumentalisieren können. Ich will den Blick deswegen weiten, weil ich glaube, wir laufen einen Irrweg, wenn wir einen Embryo gegen einen kranken Menschen oder deren beiden bestehende Grundrechte aufwiegen. Wir müssen sehen: Was können wir an Werteentwicklung, an Wertekonsens, an Wertedefinition in dieser Diskussion erhalten: Worauf können wir uns gemeinsam einigen: Worauf können wir uns innerhalb der Gesellschaft einigen?
Ich will bei all denen, die bei der Frage des Grundrechtsschutzes des Embryos ins Wanken kommen, ruhig noch einmal auf diese Bezeichnung oder auf diesen Ausspruch von Herrn Habermas hinweisen, der vor der Selbstinstrumentalisierung der Gattung warnt.
Wir müssen uns schon danach fragen: Worauf lassen wir uns ein, wenn wir menschliches Leben zu einem anderen Zweck als dem in ihm selbst liegenden verwenden? Werden wir, wenn wir uns darauf einlassen, künftig oder aktuell Maßstäbe finden, mit denen wir Grenzen ziehen können? – Ich halte dies für sehr schwierig.
Deshalb ist für mich ein Konsens, ein Grundwert, eine sehr starke Grenze, die nicht nur in der Verfassung eingebaut ist, sondern auch im Embryonenschutzgesetz ausformuliert wird, dass nach den Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes mit dem Embryo nichts geschehen darf, was nicht seiner Erhaltung dient. Wir dürfen ihn also nicht verzwecken, instrumentalisieren oder für andere Dinge verwerten.
Auch wenn es in der Diskussion innerhalb der letzten zwei Jahre Vorstellungen gab, die weit über das hinaus reichen, was ich soeben als Grundsatz im Embryonenschutzgesetz formuliert habe, und in den Entscheidungen, die bisher gefallen sind – – –
Es gab eine vorparlamentarische Debatte, die breiten Raum gefasst hat. Es gab Diskussionen im Bundestag und in den Landesparlamenten. Auch auf europäischer Ebene wird es diskutiert. Es gab die Entscheidung des Bundestags Ende Januar dieses Jahres und die Beschlussfassungen über das so genannte Stammzellengesetz Ende April. Ich bin sehr froh darüber, dass in der Entscheidung im Stammzellengesetz zumindest der Grundkonsens festgehalten ist, dass es sich auf der einen Seite auf das Embryonenschutzgesetz bezieht und auf der anderen Seite ein klares Nein zur verbrauchenden Embryonenforschung beinhaltet. Dieses klare Nein ist auch in allen drei Anträgen, die heute zur Dis
kussion vorliegen, enthalten. Das begrüße ich. Es gibt viele Unterschiede in den drei Anträgen, aber sowohl das Stammzellengesetz als auch die von den verschiedenen Fraktionen eingebrachten Anträge enthalten das klare Nein zur verbrauchenden Embryonenforschung.
Das heißt, wir wollen keine Embryonen zu Forschungszwecken herstellen, wir wollen keine überzähligen Embryonen, die derzeit kryokonserviert sind, für Forschungszwecke verwenden, und wir wollen auch keine Entscheidung in der Bundesrepublik Deutschland treffen oder keine Forschung initiieren, die dazu führen kann, dass Embryonen für solche Zwecke hergestellt, verbraucht oder getötet werden, um es genau zu sagen.
Wenn ich auf das Stammzellengesetz zurückkomme, möchte ich noch einmal die uns wichtigen Punkte nennen, weil wir sie auch in unserem Antrag formuliert haben und weil es zentrale Punkte sind, die wir in dieser Debatte würdigen wollen. Dies ist zum einen die Erhaltung des hohen Schutzniveaus des Embryonenschutzgesetzes, und es ist zum anderen das grundsätzliche Verbot, embryonale Stammzellen zu importieren oder an embryonalen Stammzellen zu forschen, das in dem Gesetz formuliert wird. Dieses grundsätzliche Verbot ist wichtig. Wenn es nicht enthalten wäre, hätten wir einen Konflikt mit all den Maßgaben im Embryonenschutzgesetz oder auch in unserer Verfassung gehabt.
In diesem Gesetz werden Ausnahmen formuliert und Kontrollinstrumente vorgesehen, die dieses grundsätzliche Verbot einhalten und kontrollieren sollen und die vor allen Dingen die Forschungszwecke und die Forschungsintention derjenigen, die an embryonalen Stammzellen forschen wollen, interdisziplinär prüfen und auch die Herkunft dieser Stammzellen prüfen müssen.
Ich glaube, ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, es gab viele, auch in diesem Haus, die sich in dem Stammzellengesetz eine noch striktere Begrenzung gewünscht hätten, aber auch solche, die sich ein generelles Importverbot gewünscht hätten. Ich möchte aber auch sagen, dass wir mit der Mehrheit des Deutschen Bundestags auch anerkennen, dass es mit einem generellen Importverbot ein verfassungsrechtliches Problem gegeben hätte, da der Grundrechtsschutz, von dem ich vorhin gesprochen habe und der dem Embryo zusteht, nicht ohne Weiteres auf die embryonale Stammzelle zu übertragen ist und weil wir Gefahr gelaufen wären, keine Regelung zu haben oder eine Regelung, die nicht greift und die durch entsprechende Verfahren hätte weggewischt werden können.
Aber den Wunsch nach einer strikteren Regelung oder nach einem generelleren Verbot teile ich. Ich will dies noch einmal begründen. Als wir im Januar über das Thema diskutiert haben, haben wir uns auch die Frage gestellt: Soll an überzähligen Embryonen geforscht werden? – Das ist nun durch das Stammzellengesetz, wie es formuliert ist, ausgeschlossen.
Wir haben darüber gesprochen: Was ergibt sich an Technikentwicklung, wenn wir bestimmten Fortschritten, Entwicklungen oder Möglichkeiten Raum geben?
Ich sage Ihnen, das Stammzellengesetz, wie es im Bundestag verabschiedet wird, trägt bei mir nicht nur zur Erleichterung bei. Im Gegenteil, ich bin der Meinung, dass die Verantwortlichen im Bundestag mit einem solchen Gesetz eine riesige Verantwortung übernommen haben, weil sie sagen, es kann kontrollierbar sein, es kann begrenzt und eingegrenzt werden, was aus der Forschung an embryonalen Stammzellen entwickelt wird, welche zusätzlichen Fragestellungen und Forderungen es gibt und was sich in dieser Technikentwicklung ergibt.
Es stellt sich die Frage: Können wir immer kontrollieren, aus welchen Stammzelllinien die Stammzellen stammen? Das heißt, können wir kontrollieren, ob die Stichtagsregelung eingehalten wird? Können wir wirklich die Forscherinnen und Forscher beim Wort nehmen, die ihre Absicht bekundet haben, an embryonalen Stammzellen nur eine begrenzte Grundlagenforschung durchzuführen und die Notwendigkeit einer solchen Forschung auch zu überwinden?
Sie wissen, es gibt viele, die genauso argumentieren, aber es gibt auch Forscherinnen und Forscher, die ganz andere Argumentationen im Mund führen und die sagen, die Produktion menschlicher embryonaler Stammzellen werde insgesamt auf Dauer kostengünstiger sein als der Rückgriff auf entsprechende tierische Zellen.
Es besteht ein breites Meinungsfeld bei denjenigen, die Forschung betreiben wollen. Wir haben auch eine Breite in der Motivlage und in der Intention. Ich glaube, man übernimmt eine enorme Verantwortung, wenn man kein generelles Verbot ausspricht, sondern lediglich Grenzen setzt und für deren Einhaltung sorgen will. Deswegen haben wir in unserem Antrag ein Vorgehen übernommen, das auf Bundesebene im Stammzellengesetz formuliert wird. Die Forschungsentwicklung soll eng begleitet werden, und das Parlament bzw. die Öffentlichkeit soll über die Forschungsentwicklung, die Forschungsergebnisse und -anträge informiert werden. Wir formulieren dies als Forderung an die Landesregierung, was konkrete Forschung und Forschungsergebnisse in Rheinland-Pfalz angeht.
Wenn ich Zweifel an der Kontrollierbarkeit habe, müssen wir uns fragen: Machen Grenzziehungen und Dämme, die man im Stammzellengesetz aufbaut und in einem gesellschaftlichen Kontext sucht, Sinn, wenn man gleichzeitig weitere Rücknahmen von Grenzziehungen schon vorwegnimmt? – Ich möchte dies an Beispielen belegen.
Es gibt eine Stichtagsregelung im Stammzellengesetz, wonach nur embryonale Stammzellen verwendet werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind.
Es gab aber durchaus im Bundestag auch den Antrag, eine nachlaufende Stichtagsregelung einzuführen. Dieser Antrag wurde von den Mitgliedern der FDP-Fraktion eingebracht. Sie haben vorgeschlagen, auf Stammzelllinien immer dann zurückgreifen zu können, wenn man gewährleisten kann, dass sie sechs Monate vor Antragstellung im Herkunftsland hergestellt worden sind. Wir würden damit Dämme einreißen, die wir auf der anderen Seite aufbauen wollen. Wir würden dies mit einer nach
laufenden Stichtagsregelung machen; denn sie verkehrt den Grundgedanken, dass man verbrauchende Stammzellenforschung zukünftig vermeiden möchte, ins Gegenteil. Man sagt nämlich damit, wenn gewährleistet ist, dass die Stammzelllinie ein halbes Jahr vorher entstanden ist, dann kann man darauf zurückgreifen. Dann kann man von der Gesellschaft und von den Kritikern in der Auseinandersetzung nicht erwarten, dass man Vertrauen hat, dass Grenzziehungen und Dämme eingehalten werden.
Etwas Ähnliches finde ich in der Formulierung des SPD/FDP-Antrags in der Haltung zum therapeutischen Klonen. Sie stellen dort fest, dass das therapeutische Klonen derzeit noch mit einem Verbot belegt werden soll und dies verfassungsrechtlich begründet werden kann, solange man mit dem therapeutischen Klonen keinen Behandlungserfolg erzielen kann. Mit solchen Beschränkungen und Einschränkungen begibt man sich weiterhin auf eine schräge Ebene in der ganzen bioethischen Diskussion und in der Frage der Biomedizin. Man rutscht immer tiefer ab und weiß quasi vorher schon, dass man an den nächsten Stellen auch nachgeben wird und Grundentscheidungen wieder korrigieren muss.
Ich warne davor, eine ethische und bioethische Diskussion als einen permanenten Prozess zu sehen, indem man sagt, man weiß heute schon, dass man in zwei Jahren noch einmal anders entscheiden und weitergehen muss. Ich glaube, eine ethische und bioethische Diskussion muss Grenzen definieren, gesellschaftlichen Konsens finden und diesen dann auch halten.
Die Diskussion wird uns nicht verlassen. Deswegen stehen wir auch nicht am Ende einer Diskussion, sondern wir sind mittendrin. Die Frage der Präimplantationsdiagnostik wird in diesem Jahr auf Bundesebene nicht entschieden, aber es gibt aktuell eine Empfehlung. Gerade gestern hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags mit Mehrheit eine Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik empfohlen, also ein Weiterbestehen und eine noch klarere Formulierung des Verbots der PID. In diesen Fragen sind wir mitten in der Diskussion. Wir werden sie nicht an irgendeinem Punkt erledigen, sondern wir werden uns immer wieder in den nächsten Monaten und Jahren unserer Werte und Grenzen vergewissern müssen und sie an der einen oder anderen Stelle auch gegen weitergehende Forderungen mit aller Entschiedenheit verteidigen müssen.
Meine Damen und Herren, wir haben deswegen in uns erem Antrag nicht nur eine Positionsbestimmung zur Stammzellenforschung, sondern auch zu einem klaren Verbot des therapeutischen Klonens und der Präimplantationsdiagnostik formuliert. Mir reicht leider die Zeit nicht, dies im Einzelnen zu begründen.
Wir haben klare Verbotsappelle formuliert und haben noch einmal Anforderungen an die Landesregierung deutlich gemacht, was ihr Engagement angeht, solche Forderungen und Verbote auch auf europäischer Ebene und international durchzusetzen.
Ich möchte an diesem Punkt sagen, dass ich sehr froh bin, dass es die Signale von allen Fraktionen gibt, dass wir die Anträge in den Ausschüssen noch einmal intensiver beraten und neue Ergebnisse und Kenntnisse mit einfließen lassen können und wir dann vielleicht die Möglichkeit haben, diese Diskussion nicht nur innerhalb der Fraktionsgrenzen zu führen, sondern über Gruppenund Fraktionsgrenzen hinaus.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Thomas, vorweg möchte ich einige Bemerkungen zu dem machen, was Sie gesagt haben. Man könnte zu dem Stichwort, das Sie aus dem Embryonenschutzgesetz aufgegriffen haben, dass mit dem Embryo nur das getan werden darf, was dem Erhalten des Embryos dient, sagen, dass Sie die Problematik der so genannten überzähligen Embryonen dabei ausgespart haben.
In Bezug auf den Abwägungsprozess, der dem Stammzellengesetz im Hinblick auf die Ausnahmen von dem Importverbot zugrunde liegt, haben Sie nicht die wesentlichen Aspekte genannt, dass nämlich die Hochrangigkeit und die Alternativlosigkeit der Forschungsvorhaben mit embryonalen Stammzellen nachgewiesen werden muss.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Sie haben das Argument von der schiefen Ebene gebraucht. Ich glaube, mit diesem Argument muss man sehr vorsichtig sein, weil dadurch die Debatte, die in den anderen hoch entwickelten und hoch zivilisierten Ländern von Frankreich über England, USA bis Australien usw. – man könnte dies global fortsetzen – geführt wird und dort anders läuft, von vornherein von uns aus mit einem Wertungsurteil belegt wird, das so nicht haltbar ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir befinden uns heute im rheinland-pfälzischen Landtag, wie Frau Thomas betont hat, nicht erst am Anfang, sondern eher am Ende einer langen Debatte über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stammzellenforschung in Deutschland. In vielen Zwischenstationen haben wir nahezu alle Argumente gegeneinander abgewogen. Nicht immer prägend für die gesamte Debatte, aber unumgänglich für die zu treffende Entscheidung muss heute aus unserer Sicht die Toleranz sein, dass niemand dem anderen die ethische und moralische Fundierung seiner Position abspricht.