Protocol of the Session on April 24, 2002

Nicht vergessen darf man allerdings in diesem Zusammenhang die zusätzliche Belastung durch die elektromagnetische Strahlung, die durch die Handys selbst erfolgt.

Messtechnisch kann gezeigt werden, dass die Handys eine tausend bis zehntausend Mal höhere elektrom agnetische Strahlung emittieren als die Funksendeanlagen vor Ort. Ich hätte erwartet, dass Sie den Hebel dort ansetzen und nicht ausschließlich bei den Funksendeanlagen.

Ich möchte eine zweite These vortragen. Die elektrom agnetische Belastung durch die Handys ist wesentlich problematischer als die Belastung durch Funksendeanlagen selbst.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und dann? – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Woher wissen Sie das denn?)

Meine Damen und Herren, spätestens sei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen muss beim Thema „ElektroSmog“ in der Bundesrepublik Deutschland eine gezieltere Forschungs- und Informationspolitik der Bundesregierung ansetzen. Sie muss offene Fragen beantworten und der Bevölkerung zu allen bisherigen Erkenntnissen und Planungen Rede und Antwort stehen.

So, wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Thema umgeht, ist es sträflich und schürt nur die Ängste der Bevölkerung.

Die CDU-Fraktion fordert eine konsequente Forschung über die Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung. Wir fordern, dass die Strahlungsemissionen von Handys minimiert werden. Wir fordern, dass die Bundesregierung eine bessere Aufklärungspolitik betreibt. Des Weiteren fordern wir, dass die Grenzwerte für Strahlungsimmissionen nach unten korrigiert werden. Ein

stationäres Messmonitoring hilft uns dabei überhaupt nicht weiter.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der CDU)

Als weitere Gäste im Landtag begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie den Arbeitskreis Sozialdemokratischer Frauen aus Grafschaft. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich sind der Worte schon genug gewechselt, und ich werde mich bemühen, meine Redezeit nicht voll auszuschöpfen.

Meine Damen und Herren, wie kaum eine andere technische Errungenschaft hat der Mobilfunk in den letzten Jahren eine sprunghafte und geradezu epidemiehafte Verbreitung erfahren. Daran ändert in der Gesamttendenz auch die Tatsache nichts, dass die verkauften Stückzahlen im vergangenen Jahr rückläufig waren.

Alle Bevölkerungsschichten und alle Altersstufen sind entweder über den aktiven Einsatz von Mobilfunkgeräten oder passiv von möglichen Auswirkungen elektrom agnetischer Felder auf den Organismus betroffen. Die Verbreitung der Handys bei Kindern und Jugendlichen ist nicht unproblematisch. Nicht selten laufen Familien durch den übertriebenen Einsatz von Handys in die Schuldenfalle, vor allem dann, wenn mehrere Geräte in einer Familie betrieben werden.

Es ist insofern zu begrüßen, dass nicht zuletzt durch Besorgnisse in der Bevölkerung ausgelöst umfangreiche Forschungsarbeiten zur Abklärung möglicher Gefahrenpotenziale durchgeführt werden. Furcht und Verunsicherung können am wirksamsten durch einen offenen Dialog mit der Bevölkerung sowie durch eine verlässliche und aktuelle Informationspolitik entgegengewirkt werden.

Meine Damen und Herren, für die Festsetzung der gesetzlichen Vorschriften ist das Bundesumweltministerium zuständig. Die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung hat für Mobilfunkstationen Grenzwerte für Strahlungen eingeführt, die auf Arbeiten der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung beruhen.

Die Weltgesundheitsorganisation der UNO, die WHO, hat das internationale Projekt „Elektromagnetfelder“ initiiert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Aktionsprogramm zur Novellierung des rechtlichen Rahmens und zur Verbesserung der Information der Bürger in die Wege geleitet, sodass das Bundesumweltministerium und die Strahlenschutzkommission permanent und aktuell über den letzten Stand der Erkenntnisse informiert sind.

Die erwähnten Aktivitäten belegen eindrucksvoll, dass Politik und Wissenschaft das Problem erkannt haben und internationale und nationale Anstrengungen unternommen werden, um Gefahren und Risiken von der Bevölkerung abzuwenden.

Unsere besondere Sorge hat sich dabei vor allem auf die jungen Menschen zu beziehen, wie eben bereits erwähnt. Meine Damen und Herren, ich frage mich, wie sich das Land in diesem großen internationalen und nationalen Rahmen mit eigenen Anstrengungen einbringen kann. Auf Landesebene besteht eine freiwillige Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern über Informationsaustausch und kommunale Beteiligungen beim Ausbau der Mobilfunknetze. Damit ist auf freiwilliger Basis eine wichtige Voraussetzung für Verbraucherschutz, Umweltund Gesundheitsschutz geschaffen.

(Beifall der FDP)

Für die Zukunft wäre eine Zertifizierung von Handys in Bezug auf möglichst geringe Abstrahlungswerte wünschenswert. Aufwändige, eigene Forschungsarbeiten auf Landesebene und die Einrichtung ebenso aufwendiger Monitoringeinrichtungen hält die FDP zu diesem Zeitpunkt für verzichtbar.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Ich erteile Frau Umweltministerin Conrad das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal zwei Punkte richtig stellen. Herr Dr. Braun, es ist natürlich nicht so, als könnten Mobilfunkbetreiber, wie Sie es formuliert haben, machen, was sie wollen.

(Beifall bei SPD und FDP – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, genauso ist es aber!)

Sie unterliegen selbstverständlich Vorgaben und Genehmigungen.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welchen?)

Sie unterliegen Genehmigungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und natürlich auch bei den Erlaubnissen den Grenzwerten, wie sie die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung vorschreibt. Ich glaube, Sie wissen das. Wir müssen aber auch redlich in der Information der Bevölkerung sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zunächst einmal grundsätzliche Ausführungen machen. Wir orientieren uns bei den Aktivitäten der Landesregierung an den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission. Die Strahlenschutzkommission ist das national und international renommierte Gremium, welches sowohl die Bundesregierung als auch die Länder berät. Es ist aus durchaus auch kritischen Wissenschaftlern zusammengesetzt.

Die Empfehlungen, die die Strahlenschutzkommission im Juli 2001, also erst kürzlich, im Übrigen nach sehr intensiver Auswertung nationaler und internationaler wissenschaftlicher Untersuchungen, verabschiedet hat, sind Grundlage für unser Handeln. Sie sind im Übrigen auch Grundlage für das Handeln der Bundesregierung. Diese Empfehlungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung von ihrer ursprünglichen Absicht, jetzt schon die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung zu überarbeiten, jedenfalls niedrigere Grenzwerte vorzusehen, Abstand genommen hat, weil man auch in diesem Gremium erkannt hat: Wir brauchen mehr an Forschung. Wir wissen noch zu wenig.

Auch die Einführung von Vorsorgewerten, wie sie durchaus begrüßenswert wären – Sie fordern mich auf, ich solle das machen; so steht es in Ihrem Antrag –, wäre zurzeit aufgrund der wissenschaftlichen Daten nicht wissenschaftlich fundiert darstellbar.

(Beifall bei der SPD)

Ich unterstütze es sehr, dass die Bundesregierung Forschungsanstrengungen in der Größenordnung von 20,5 Millionen Euro bis 2005 aufgelegt hat, da wir mehr wissen müssen. Ich möchte nicht weiter auf die Vereinbarungen im Sinn der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber eingehen, wie sie die Bundesregierung und die Betreiber unterschrieben haben. Sie haben dies deutlich gemacht.

Ich möchte nur noch etwas zu dem sagen, was wir wissen. Die mögliche Beeinträchtigung der Gesundheit durch das elektromagnetische Feld ist heute noch sehr wenig bekannt. Vor dem Hintergrund meines ursprünglichen Berufs möchte ich Ihnen sagen, wir kennen noch nicht einmal die Wirkmechanismen von elektromagnetischen Feldern in den einzelnen Zellen und Zellmembranen oder auch von Wärme. Wir brauchen deswegen wesentlich mehr Information. Umso wichtiger ist natürlich der Vorsorgegedanke, auf den ich später noch eingehen werde.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich habe die Forschungsansätze des Bundes nicht nur unterstützt, sondern wir haben sogar in den letzten Monaten nach mühseligen Recherchen etwas erreicht. Wir haben uns diese Forschungsansätze angesehen.

Nach einer ersten groben Durchsicht haben wir herausgefunden, dass wir wesentlich mehr brauchen. In diesem Sinn werden wir tätig werden. Im Forschungsansatz der Bundesregierung ist eine Lücke. Wir müssen wesentlich mehr wissen über die Belastungssituation im häuslichen Bereich. Dort stehen nicht nur Mobilfunktelefone und schnurlose Telefone, sondern auch Mikrowellenherde, elektrische Geräte und anderes. Sie haben vorhin einige genannt. Diese sind bei einer insgesamten Belastung mit zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber ist für uns ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Mobilfunkbetreiber haben es selbstverständlich in der Hand, jetzt schon Vorsorgemaßnahmen umzusetzen. Aus diesem Grund ist die mit den Kommunen vorgenommene Vereinbarung zu begrüßen. Es geht darum, die Planung zukünftiger Netze transparenter zu gestalten.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Die Kommunen sollen ein Vorschlagsrecht für Alternativstandorte haben. Die Mobilfunkbetreiber sollen Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Sie wollen grundsätzlich weiter informieren. Ich habe verschiedene Einlassungen des hessischen Datenschutzbeauftragten gelesen. Deswegen sage ich deutlich, es muss mehr Transparenz und mehr Informationsrechte für die Kommunen geben. Es macht keinen Sinn, im Einzelfall die Standorte zu nennen, aber kein Raster angeben zu dürfen, wie der hessische Datenschutzbeauftragte meint, aber auf der anderen Seite konkrete Messdaten zurückzuhalten. Es gibt keinen Grund, diese zurückzuhalten. Transparenz schafft Vertrauen. Dorthin müssen wir kommen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Im Übrigen werden wir darauf drängen, dass die Selbs tverpflichtung und die von den Mobilfunkbetreibern unterzeichnete Vereinbarung eingehalten wird. Es ist richtig, dass diese Selbstverpflichtungserklärung einem Monitoring untersteht. Diese Selbstverpflichtungserklärung wird jährlich überprüft, ob sie eingehalten wird. Wir werden darauf drängen.

Ich komme zum dritten Punkt. Dieser Punkt steht fälschlicherweise im Mittelpunkt der Debatte. Ich sage ganz klar, ein landesweites eigenes Messprogramm bedeutet trotz hohen Aufwands im Moment keinen Erkenntnisgewinn. Heute Morgen haben wir eine sehr emotionale Debatte geführt. Ihre Vorsitzende, Frau Thomas, hat gefragt, ob wir das schaffen, die Einsparungen für den Haushalt hinzubekommen. Der erste Punkt, um mit diesem Haushalt verantwortlich umzugehen, ist die Maßnahme, die Ressourcen in diesem Haushalt gezielt einzusetzen und sie nicht dort zu verschwenden, wo es keinen Erkenntnisgewinn gibt, den wir zum Schutz der Bevölkerung einsetzen könnten.

(Beifall bei SPD und FDP)

Warum kann ich das heute so sagen? Es gibt Messungen. Sie haben selbst das Messprogramm der Regulie