Meine Damen und Herren, bereits in den 80er-Jahren kam die Diskussion im Zusammenhang mit elektrom agnetischen Feldern auf. Damals standen – so mancher wird sich noch erinnern – die Einführung des Mikrowellenherdes in den Haushalten und der Ausbau von Bildschirmarbeitsgeräten in den Büros im Mittelpunkt.
In der öffentlichen Diskussion über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch nieder- und hochfrequente Felder in den 90er-Jahren stehen die Mobilfunksendemasten und die Handys im Mittelpunkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Mobilfunk hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland zu einer außergewöhnlichen Wachstumsbranche entwickelt. Allein in den Jahren 1999 und 2000 stieg der Umsatz um jeweils etwa 40 %. Mit etwa 55 Millionen Anschlüssen bei Mobilfunkgeräten wird die Zahl der Festanschlüsse in unserem Land deutlich übertroffen.
Die nächste Mobilfunkgeneration, die neben der Sprache auch mobile Multimedia- und Internetanwendungen ermöglicht, wird einer der Schlüsselsektoren für die ökonomische Entwicklung in Deutschland darstellen. Eine Voraussetzung für den Erfolg, auch den Erfolg in der Zukunft, ist aber die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger im Land, meine Damen und Herren.
Die Intensität der hochfrequenten elektromagnetischen Felder im Alltag nimmt durch diesen rasanten Ausbau neuer Funksysteme zu, und damit gewinnen auch die Strahlenschutzmaßnahmen immer mehr an Bedeutung.
Bereits 1997 wurden in Deutschland Grenzwerte für ortsfeste Funksendeanlagen in der Verordnung für elektromagnetische Felder auf der Grundlage des BundesImmissionsschutzgesetzes rechtlich verankert. Die Grenzwerte greifen Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz der nicht ionisierenden Strahlung und der Weltgesundheitsorganisation auf. Auch die Europäische Union stützte 1999 ihre Ratsempfehlung auf diese internationalen Empfehlungen.
Hochfrequente Felder werden vom menschlichen Körper absorbiert und führen zur Erwärmung des Körpergewebes. Experimente haben gezeigt, dass gesundheitliche Auswirkungen von HF-Strahlung auftreten können – das sind die hochfrequenten Felder –, wenn sich einzelne Körperbereiche oder das gesamte Körpergewebe um mehr als ein Grad Celsius erwärmen.
Bei Überschreiten dieses Schwellenwertes über einen längeren Zeitraum können Stoffwechsel und Nervensystem gestört werden. Bei starken HF-Feldern kann die embryonale Entwicklung gestört werden. Unter ganz extremen Bedingungen kann sich beim Auge Grauer Star entwickeln.
durch HF-Strahlen nachgewiesen. Herr Kollege Dr. Braun, darin besteht der Unterschied. In vielen Ihrer Beiträge unterstellen Sie schon diese Schäden, als wenn diese schon nachgewiesen wären, als wenn es sich um eine Tatsache handele. Darauf bauen Sie dann Ihre Forderungen auf.
Ich meine, wir sind noch nicht an diesem Punkt. Wir sind aufgerufen, sehr sensibel mit dem Thema umzugehen und keine Feststellungen zu treffen, die wir ehrlicherweise in diesem Umfang derzeit noch nicht treffen können.
„Viel Angst, wenig Ahnung“, hat die „taz“ einen Artikel am 6. April dieses Jahres überschrieben. In diesem Artikel heißt es: „Die Gesundheitsrisiken durch das mobile Telefonieren werden von den Bundesbürgern in der Regel falsch eingeschätzt. Nach einer Umfrage, die das Bundesamt für Strahlenschutz in Auftrag gegeben hat, löst eine Mobilfunkanlage auf dem Dach bei den Bundesbürgern weitaus mehr Besorgnis aus als das Telefonieren mit dem eigenen Handy am Ohr.“
Das ist eine Erfahrung, die wir im Leben machen müssen. Man sieht einen Turm und denkt plötzlich, es handelt sich dabei um etwas Schlimmes.
Wir geben jedoch auch unseren Kindern Handys mit, obwohl wir wissen, dass in diesem Bereich noch viel zu wenig bekannt ist. Jeder von uns kann sich vorstellen, dass die Entwicklung eines Kindes mit zehn oder zwölf Jahren sicherlich noch nicht so stabil ist, dass wir schädliche Einwirkungen dieser Strahlungen ausschließen können. Ich meine daher, es ist fast schon unverantwortlich, was sich unsere Gesellschaft erlaubt. Den Kindern werden schon im Kindergarten Handys mitgegeben für den Fall, dass das Kind oder man selbst telefonisch erreichbar sein muss.
Hinzu kommt noch, dass es sich bei diesen Geräten meist um die ausrangierten Handys der Eltern handelt, für die eine Twin-Card benutzt wird, da man davon ausgeht, diese sei ausreichend. Das ist ein Punkt, bei dem man deutlich darauf hinweisen muss, in die Hände von Kindergartenkindern gehören keine Handys.
„Viel Angst, wenig Ahnung“, hat die „taz“ dort geschrieben. In der „Rheinpfalz“ von heute ist ein Artikel überschrieben: „Mit der Angst wächst der Widerstand“. Wieder wird die Angst in den Vordergrund gestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber Angst ist und war schon immer kein guter Ratgeber, und deshalb sollte man auch mit der Angst kein Geschäft betreiben.
Wir meinen, wir müssen die Bürger bei dem Problem, bei ihren Befürchtungen abholen, müssen sie begleiten, müssen mit ihnen gemeinsam Lösungswege finden, wie wir die gesamte Entwicklung des Mobilfunknetzes, das nun einmal vorhanden ist und von dem wir uns gar nicht
In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird eine Pflicht zur Vorsorge gegen rein hypothetische Gefährdungen, so heißt es dort, verneint. Der Staat müsse die Grenzwerte nicht verschärfen, solange keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen.
Die Verfassungsrichter wiesen auf den Stand der nationalen und internationalen Forschung über mögliche Gesundheitsschäden unterhalb der geltenden Grenzwerte hin. Die Grenzwerte würden durch eine von der SSK – der Strahlenschutzkommission – gebildeten Expertengruppe laufend kontrolliert. Dass die bestehenden Grenzwerte die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützten, davon könne derzeit nicht die Rede sein, so die Aussage in diesem Urteil.
Derzeit gibt es über 4.000 Studien über den Mobilfunk und dessen Auswirkungen. Diese Studien sind durchweg widersprüchlich. Jeder wird für seine Meinung einige herausziehen und als Beleg anführen können. Aber man kann feststellen, Tenor ist, dass die Grenzwerte, wie sie derzeit gelten, nicht zu beanstanden sind und daher auch keine Veranlassung besteht, sie derzeit zu verändern, was auch die Bundesregierung in ihrer letzten Verlautbarung kundgetan hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber es gibt für jeden von uns eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Einwirkungen nieder- und hochfrequenter elektromagnetischer Felder zu verringern. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat einige Beispiele genannt. Wenn man sich das durchliest, kommt einem vieles bekannt vor. Man muss mehr Öffentlichkeitsarbeit darüber betreiben, was jeder zu Hause schon verändern kann.
Es geht beispielsweise darum, dass man Abstand zu den Quellen hält und die Geräte ausschaltet, wenn man sie nicht braucht. Es ist sicherlich eine Untugend, die noch viele von uns haben, dass der Radiowecker noch in Kopfhöhe neben dem Bett steht. Damals, als meine Kinder noch sehr klein waren, haben die Kinderärzte schon gesagt: Die Dinger müssen dort weg, und auch das Babyphon hat in dieser nahen Entfernung überhaupt nichts zu suchen. In diesem Bereich kann man selbst etwas tun.
Auch sollte man dort, wo man über das Festnetz telefonieren kann, das Handy bitte schön weglassen. Es ist ziemlich bescheuert, und außerdem ist es wesentlich billiger, das Festnetz zu benutzen als das Handy. Aber man erlebt sehr oft, dass die Kollegen im Zimmer stehen, in dem das Telefongerät steht, und mit dem Handy telefonieren.
Die Telefonate mit dem Handy sollten möglichst kurz gehalten werden. Auch sollte man es vermeiden, mit dem Handy dort zu telefonieren, wo ein schlechter Empfang ist; denn es ist nachgewiesen, je schlechter der Empfang, umso größer sind die elektromagnetischen Felder, die ausgesandt werden, da mehr Leistung des Systems erforderlich ist, um mit dem Handy eine Verbindung aufnehmen zu können.
Jeder Einzelne von uns kann also jetzt schon eine ganze Menge tun, um die Belastung gering zu halten. Herr Kollege Dr. Braun, von unserer Seite besteht die Bereitschaft, über Ihren Antrag und über unseren Alternativantrag offen im Ausschuss zu diskutieren. Vielleicht gelingt es auch in einem Bereich, in dem man gar nicht so sehr auseinander ist, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen, der uns weiterbringt und der auch die Bundesregierung in einer ganzen Reihe von Maßnahmen, wie sie in den Anträgen aufgeführt sind, unterstützt. Solange wir aber keine gesicherten Erkenntnisse darüber haben, glauben wir nicht, dass es sinnvoll ist, ein eigenes landesweites Messprogramm aufzulegen. Vielmehr sollte man auf das zurückgreifen, was bundesweit angedacht ist, und mit diesen Ergebnissen arbeiten. Aber im Ausschuss werden wir intensiv darüber beraten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Immer, wenn Gefühle und Emotionen wissenschaftlichen Erkenntnissen gegenüberstehen, entsteht ein Spannungsbogen, der sehr oft zu unüberbrückbaren Verwerfungen führt. An der Berührungsgrenze entsteht ein großer grauer Bereich, den jeder je nach seinem Standpunkt für sich vereinnahmen will.
Meine Damen und Herren, exakt diese Situation finden wir bei der Diskussion um die Bewertung elektromagnetischer Immissionen. Emotionen und Wissenschaft prallen aufeinander.
Genau dort beginnt die große Stunde der BÜNDNISGRÜNEN. In diesem undefinierten Bereich, in dem viele Menschen Angst entwickeln, versuchen die BÜNDNISGRÜNEN, politisch zu punkten und merken überhaupt nicht, dass sie durch solche Anträge keine Klarheit erzeugen, sondern einzig und allein die Ängste vieler Menschen noch zusätzlich schüren, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Ministerpräsidenten Beck)
Meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es ist schon bemerkenswert, dass Sie auf der einen Seite ein erweitertes Messprogramm zur Messung elektromagnetischer Immissionen fordern, gleichzeitig aber in Ihrem Antrag darauf verweisen, dass keine ges icherten Erkenntnisse vorliegen, wie mit der gemessenen elektromagnetischen Strahlung umzugehen ist. Das heißt, es ist nicht abschließend geklärt, bei welchem Grenzwert ein Gefahrenpotenzial auf den menschlichen und den tierischen Organismus ausgeht.
Ich möchte vorweg etwas zu Fakten und Entwicklungen im Bereich elektromagnetischer Immissionen sagen. Wissenschaftlich gesichert ist, dass elektromagnetische Felder, wie sie beispielsweise von Rundfunk, Ferns ehen, Radar- und Mobilfunksendeanlagen abgestrahlt werden, ab einer bestimmten Intensität negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Dennoch, die geltenden Grenzwerte gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsschäden. Darauf bezieht sich auch Umweltminister Trittin, der die Aussagen der Strahlenschutzkommission übernommen hat.
Den Schutz der Bevölkerung vor Wirkungen elektrom agnetischer Felder hat man in Deutschland in der 26. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes verbindlich geregelt. Meine Damen und Herren, die dort festgelegten Grenzwerte hatten die BÜNDNIS-GRÜNEN immer wieder als viel zu hoch angesehen und angekündigt, dass das Bundesumweltministerium diese Werte nach unten korrigieren wird. Genau dies hat der grüne Umweltminister eben nicht getan.
Meine Damen und Herren der BÜNDNIS-GRÜNEN, Sie müssen sich schon fragen lassen, wohin Sie eigentlich gehen wollen: Folgen Sie Ihrem Umweltminister, dann brauchen Sie überhaupt keine Messungen vorzunehmen; denn der Grenzwert von 4 Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter, der nun unverändert in der 26. BImSchV festgelegt ist, liegt um den Faktor 10.000 höher als beispielsweise die Belastung in Mainz von 400 Mikrowatt pro Quadratmeter.
Dieser Wert wurde übrigens am letzten Samstag im Erbacher Hof gemessen. Im Übrigen habe ich Sie vonseiten der BÜNDNIS-GRÜNEN vermisst, obwohl diese Veranstaltung vom BUND initiiert worden ist. Es war schade, dass Sie nicht dort gewesen sind.
(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Mittrücker, es waren Leute von den GRÜNEN anwesend! Was soll das jetzt? – Dr. Schmitz, FDP: Sie müssen sich auf die Pressekonferenzen konzentrieren!)
Die Einhaltung wird regelmäßig durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post überwacht. Ebenfalls erteilt die RegTP die zur Inbetriebnahme von Mobilfunksendeanlagen nach der 26. BImSchV notwendige Erlaubnis. Im Rahmen dieser Genehmigungsver
fahren werden für jede Sendeanlage individuell die Einhaltung der Grenzwerte und die daraus resultierenden Sicherheitsabstände geprüft. Nur wenn die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt wird oder ist, wird die so genannte Standortbescheinigung, ohne die eine Mobilfunksendeanlage nicht betrieben werden darf, erteilt.
Meine Damen und Herren, um Aussagen auch im praktischen Betrieb über die Felder in der Umgebung einer Mobilfunksendeanlage treffen zu können, sind Messungen notwendig, aber, bitte schön, nicht mit einem Geflecht von stationären Messstationen, sondern mit mobilen Messeinrichtungen. Deswegen meine These: Mit Messungen in der Fläche sind punktuelle Belastungen nicht erfassbar.
Außerdem müssen Sie sich fragen lassen, was Sie überhaupt messen und wie Sie mit den Ergebnissen umgehen wollen, zumal durch Herrn Trittin der festgelegte Wert um Zehnerpotenzen höher liegt als die gemessenen Werte.