Meine Damen und Herren, nur ein Blinder kann übers ehen, dass wir auf der Einnahmenseite ein Problem haben. In den 90er-Jahren bis einschließlich des Jahres 2001 – –
hatten wir ein durchschnittliches Wachstum der Steuereinnahmen von 3,6 %. Im Jahr 2001 hatten wir sogar ein Minus bei den Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr von 5,3 %. Meine Damen und Herren, das hat es noch in keinem Jahr seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Daher ist weiter Vorsicht geboten.
Wir können nicht sicher sein, wie die weitere Entwicklung in diesem Jahr sein wird. Die Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres wird uns diesbezüglich eine erste wichtige Auskunft im Hinblick darauf geben, dass wir uns in einer unsicheren Phase befinden.
Auch im Hinblick auf die konjunkturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie das Wachstum bleiben wir mit dem Fuß auf der Bremse, und wir werden das heute zu beschließende Haushaltsvolumen den Ressorts nicht in voller Höhe zur Bewirtschaftung freigeben. Wir werden diese restriktive Linie weiterführen, so wie wir das auch in den vergangenen Jahren getan haben.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Tagen ist die Abrechnung des Länderfinanzausgleichs für das vierte Quartal 2001 vorgelegt worden. Das ist insoweit eine Besonderheit, weil nämlich die vom Land Niedersachsen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in den Vorjahren vereinnahmten und jetzt zurückgezahlten Förderzinsen in Höhe von rund 750 Millionen Euro zulasten der Ländergesamtheit in den Finanzausgleich einbezogen wurden.
Es wird im Lauf des Jahres darüber zu reden sein. Nach meinem Dafürhalten kann das nicht das letzte Wort sein; denn die Ländergesamtheit kann an der Rückzahlung von Beträgen nicht beteiligt werden, an deren Einnahmen sie seinerzeit auch nicht beteiligt gewesen ist. Insoweit halte ich auch die mittlere Linie, die der Bundesfinanzminister in dieser Frage gegangen ist, nicht für angemessen.
Eine letzte Anmerkung zum Stabilitätspakt: Sie kennen unsere Linie. Wir halten mit Nachdruck daran fest, dass wir im Jahr 2006 einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorlegen wollen. Wir können das auch erreichen.
In der kommenden Woche werden alle Finanzminister eine Erörterung mit dem Bundesfinanzminister im Finanzplanungsrat haben. Herr Kollege Bracht, eingedenk meiner Erfahrungen halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass ein nationaler Stabilitätspakt zustande kommt. Aus dem Süden der Republik wird bereits deutlich gesagt, dass es keinen gibt. Herr Kollege Faltlhauser hat das bereits erklärt.
Ich will das nicht kritisieren, sondern ich will nur darauf hinweisen, dass es nicht nur auf die gute Absicht ankommt, einen nationalen Stabilitätspakt zu machen oder nicht, sondern es kommt auch darauf an, eine Reihe von Rahmenbedingungen zu klären. Das gilt beispielsweise für die Finanzverteilung von Bund und Ländern im Rahmen des Deckungsquotenverfahrens auf der Grundlage des Grundgesetzes. Solange dies nicht geklärt ist, wird man auch den zweiten Schritt nicht gehen können.
Diese Frage ist meiner Meinung nach aber auch gar nicht so wichtig, sondern wichtiger ist es, auf allen Ebenen – natürlich stehen die Länder ebenso wie die Kommunen in der Pflicht – gemeinsam mit dem Bund zur Erfüllung der gegenüber den europäischen Partnern eingegangenen Verpflichtung einen Beitrag zu leisten. Das ist unverzichtbar.
Wichtiger als ein Stabilitätspakt ist das gleichgerichtete und zielgerichtete Bemühen aller staatlichen Ebenen, um auf einer kurzen zeitlichen Schiene zu einem Aus
Meine Damen und Herren, wir bleiben bezüglich der Ausgaben bei unserer restriktiven Linie, aber auf der Ausgabenseite allein kann die Heilung der Finanzlage nicht gelingen. Die Einnahmenseite, das heißt die Steuereinnahmen, müsste wieder berechenbar werden.
Wir befinden uns in einer finanzwirtschaftlich schwierigen Zeit. Für Horrorgemälde ist kein Raum. Die Landesregierung wird den Notwendigkeiten gerecht werden.
Meine Damen und Herren! Herr Finanzminister Mittler, Sie sind heute auf der Regierungsbank eine Reihe nach vorn gerutscht. Ihre Rede, die Sie jetzt zu dem Teil „Allgemeine Finanzen“ gehalten haben, hat mich nicht davon überzeugt, dass Sie das heute tatsächlich verdient haben.
Sie haben sich wieder als Zahlenjongleur produziert, was Sie gern machen. Ich weiß, wie gut man damit spielen kann, zum Beispiel, ob man von 1996 bis 2001 rechnet oder nur die drei letzten Jahre nimmt oder sich nur auf ein Jahr bezieht, wenn man einmal gute Zahlen präsentieren will.
Wenn Sie von der Ausgabenentwicklung sprechen, fehlt ein Hinweis darauf, dass der Haushalt im vergangenen Jahr – Sie haben kürzlich die erste Bilanz vorgelegt – nicht um 0,9 % gewachsen ist, sondern um 2 %. Sie haben damit wirklich gerade die Vorgaben des Finanzplanungsrats geschrammt.
Bei Ihren Zahlen hat mit allerdings eine Zahl gefehlt, nämlich die Zahl 2006. Sie haben mit keinem Wort mehr die langfristige oder mittelfristige Perspektive dieser Landesregierung erwähnt.
Sie haben uns und der Öffentlichkeit nicht darstellen können, wie Sie es hinbekommen wollen, von heute und mit einer Planung für die nächsten Jahre von 1,1 Milliarden Euro Neuverschuldung tatsächlich auf einen Zustand von 0 Euro Neuverschuldung zu kommen.
Das ist Ihnen heute nicht gelungen. Vielleicht haben Sie die Zahl genannt, aber den Weg dorthin haben Sie nicht beschrieben.
Wenn Sie den Weg, den Sie mit diesem Doppelhaushalt anlegen, weiter beschreiten, wird Ihnen das nicht gelingen. Dann haben Sie eines Ihrer zentralen Wahlkampfversprechen gebrochen. Mit dieser Last werden Sie diesen Weg starten, und mit dieser Last werden Sie über diesen Weg auch nicht heil kommen.
Es ist in der Tat so. Der Finanzminister hat gesagt, es hätte noch nie unter seiner Amtszeit die Situation gegeben, dass ein verfassungswidriger Haushalt vorgelegt worden sei.
Herr Finanzminister, anscheinend kennen Sie dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz noch nicht – winken Sie nicht ab –, als dieser Ihnen am 26. Mai 1997 ins Stammbuch geschrieben hat: Das Verfassungsgericht stellt fest, der Minister der Finanzen hat das Recht des Landtags aus Artikel 116 usw. der Verfassung für Rheinland-Pfalz verletzt, indem er – – –
Herr Minister, das ist verfassungswidrig. Wenn etwas verfassungswidrig ist, handelt es sich um einen Verfassungsbruch. Wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, lasse ich Ihnen gern dieses Urteil zukommen. Sie haben einen
Ich glaube, Sie lesen die Zeitungen in Rheinland-Pfalz nicht. Gestern haben die Zeitungen in einer sehr deutlichen Sprache wiedergegeben, wie sich die Verschuldung in Rheinland-Pfalz entwickelt. Schauen Sie sich einmal diese Tabellen an! Diese sind doch nicht erfunden. Das Einzige, was in der Tabelle in der Zeitung „Trierischer Volksfreund“ nicht stimmt, ist, dass Rheinland-Pfalz mit 20 Millionen Euro in der Kreide steht.
Eines steht fest, das Land Rheinland-Pfalz wird bis zum Ende des Jahres 2003 über 45 Milliarden Mark – das sind 23 Milliarden Euro – Schulden haben.