Das macht auf das Jahr bezogen eine Summe von rund 400 Millionen DM aus. Diese übermäßige Investitionsquote ist die Ursache dessen, was wir als Haushaltslage festzuhalten haben.
vorgestern – von der unzureichenden Wirtschaftskraft des Landes gesprochen. Das haben Sie bereits im No
vember in einer Presseerklärung so verlautbart. Ich muss das jetzt nicht wiederholen, sondern kann darauf verweisen. Das hat im Übrigen auch im Haushalts- und Finanzausschuss eine Rolle gespielt. Ich sage Ihnen das wirklich ohne Häme. Glauben Sie es mir. Dafür schätze ich Sie zu sehr. Dieses Argument sollten Sie aber im Interesse Ihrer eigenen Reputation nicht länger verwenden, die Wirtschaftskraft des Landes Rheinland-Pfalz sei am Ende der alten Flächenländer und auf einer Höhe mit Sachsen-Anhalt.
Entschuldigung, ich bin dabei, Ihre Äußerungen in einem konkreten Punkt, auf den Sie Ihre Fundamentalkritik stützen, zu widerlegen.
Sie wollen aber daran festhalten, weil es Ihnen passt. Ich lasse Ihnen aber nicht durchgehen, dass in diesem Haus ein solcher Unsinn erzählt wird.
(Böhr, CDU: In der Finanzkraft liegen wir am Ende! Ich habe nie gesagt, dass wir in der Wirtschaftskraft am Ende aller Bundesländer liegen!)
Sie sagen, die Finanzkraft des Lands habe einen historischen Tiefststand erreicht. Ich aber sage, dass das nicht stimmt. Das will ich Ihnen beweisen.
Finanzkraft ist Steuerkraft. Rheinland-Pfalz liegt mit 92,8 % im Durchschnitt aller Länder. Das sind 1.195 Euro pro Kopf. Sachsen-Anhalt liegt bei einem knappen Drittel dieses Betrags. Wir liegen bei 1.195 Euro pro Kopf, während Sachsen-Anhalt bei 380 Euro pro Kopf liegt. Wenn das die gleiche Höhe ist, dann habe ich die Mathematik in der Schule falsch verstanden.
Wir haben unseren relativen Wert um 2 Prozentpunkte auf rund 95 % des Bundesdurchschnitts angehoben. Ich denke, das ist eine positive Entwicklung, mit der wir uns hinter anderen nicht zu verstecken brauchen.
Ich gehe deshalb in dieser dezidierten Form darauf ein, weil dies der Kern Ihres Vorwurfs ist, auf den Sie Ihr Argument der verfehlten Wirtschafts- und Finanzpolitik dieses Landes stützen. Wenn man Ihnen dieses Argument wegnimmt, bricht Ihre Argumentation zusammen.
Ich kann nur auf die Fakten verweisen. Die Pro-KopfVerschuldung des Landes Rheinland-Pfalz ist von 1991 bis zum 31. Dezember 2001 um 65 % gestiegen. Das ist zu viel. Das räume ich ein. Das ist aber beträchtlich weniger als das, was Sie seit Jahren als eingetretenes Ereignis verkünden.
Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren eine vorsichtige Haushaltswirtschaft betrieben. In den vergangenen fünf Jahren betrug der durchschnittliche Ausgabenzuwachs jährlich 0,9 %. Selbst wenn ich das Jahr 1996 mit einbeziehe, dann waren es immer noch 1,7 %. Wir lagen also immer deutlich unterhalb der Vorgabe des Finanzplanungsrats.
Vielleicht geht es aber noch ein Stück fester. Dass die 0,9 %, die wir in den vergangenen fünf Jahren erzielt haben, niedriger sind als die 5,4 % im Durchschnitt der letzten fünf Jahre Ihrer Amtszeit, das wird wahrscheinlich sogar Ihr Mann für alle Fälle, der Hoffnungsträger, der Vordenker, nämlich Herr Jullien, kapieren, wie es in der „Rhein-Zeitung“ zu lesen ist.
Insbesondere haben wir keine Haushaltsnotlage. Wir lassen sie uns von Ihnen auch nicht einreden. Nur damit das klar ist.
Haushaltsnotlage ist vom Bundesverfassungsgericht definiert worden. Schleswig-Holstein und Bremen hatten eine Haushaltsnotlage.
Pardon, das Saarland und Bremen hatten eine Haushaltsnotlage. Dort lag, als das Verfassungsgericht dies festgestellt hat, die Zinsausgabenquote bei deutlich über 20 %. Das heißt, mehr als 20 % aller Ausgaben wurden für Zinsen getätigt.
Bei uns betrug dieser Wert im vergangenen Jahr 9,4 %. Im letzten Jahr Ihrer Regierungsverantwortung betrug er übrigens 9,0 %. So viel hat sich da überhaupt nicht verändert.
Vor allem aber lege ich Wert auf eines: Wir haben nie in der Vergangenheit – weder bei der Aufstellung noch im Vollzug – einen verfassungswidrigen Haushalt gefahren.
Auch wenn Ihr Hoffnungsträger durch eine perfide Vermischung von Sachverhalten vorgestern diesen Eindruck versucht hat zu erwecken, haben wir zu keiner Zeit einen verfassungswidrigen Haushalt gefahren. Es ist also keine Verletzung der verfassungsmäßigen Obergrenze für eine Kreditaufnahme erfolgt.