der derzeitigen Haushaltssituation leider nicht möglich, noch einmal draufzusatteln. Insofern müssen wir uns nach der Decke strecken und diese finanziell schwierige Phase, die das Land durchlaufen muss, meistern, indem wir die vorhandenen Ressourcen so effizient wie nur möglich einsetzen. Dies wollen wir auch in den anderen Zweigen der Justiz tun, wo die Stellen, die abzubauen sind, abgebaut werden müssen. Dies kann man aber nur mit dem Personal machen und nicht, indem man es von oben nur anordnet. Deswegen werden wir dies in Abstimmung mit den Chefpräsidenten und Generalstaatsanwaltschaften vornehmen. Wir werden es so schonend wie nur möglich durchführen, um auch künftig eine leistungsfähige Justiz gewährleisten zu können.
Frau Kollegin Grützmacher, Sie haben die langen Verfahrensdauern bei den Wirtschaftsstrafsachen angesprochen. Es stimmt, es gibt Verfahren, die lang dauern. Sie sind in der Regel aber auch erheblich komplexer als andere Verfahren. Gelegentlich kommt es vor, dass der zuständige Referent seine Arbeit unterbrechen muss, weil Haftsachen Vorrang haben. Insofern kann man nicht sagen, dass man die Großen laufen lässt und die Kleinen hängt, ganz im Gegenteil. Wer in Untersuchungshaft sitzt, ist im Regelfall jemand, der ein weit schwereres Delikt begangen hat. Diese sind nun einmal mit Vorrang zu bearbeiten, sodass es leider in Ausnahmefällen dazu kommen kann, dass in dem einen oder anderen Verfahren eine längere Zeit verstreicht.
Bei der Sozialgerichtsbarkeit ist mir durchaus bewusst, dass die Belastungen hoch sind. Wir haben in der Vergangenheit Maßnahmen getroffen. Die Probleme sind nicht so sehr beim Landessozialgericht, sie liegen eher bei den erstinstanzlichen Gerichten. Wir haben durch Verlagerungen von Richterstellen aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch von Kanzleikräften aus anderen Gerichtszweigen in die Sozialgerichtsbarkeit in der Vergangenheit für Abhilfe gesorgt. Die langen Verfahrensdauern bei Sozialgerichten hängen nicht nur mit der Ausstattung der Justiz zusammen. Sie hängen auch damit zusammen, dass man in vielen Verfahren relativ lang auf die erforderlichen Sachverständigengutachten warten muss. Es hat unterschiedliche Ursachen.
Bezüglich der hohen Sachverständigenkosten muss an der Stelle erwähnt werden, dass bei einigen Gerichtsbarkeiten, hier meine ich besonders die zivile Gerichtsbarkeit, Gutachten nur eingeholt werden, wenn ein entsprechender Vorschuss der Parteien vorgelegen hat. Nicht alle Gutachterkosten bleiben beim Land hängen. Wenn Sie sich die Gerichtsbarkeiten anschauen, welche Veränderungen in den letzten zehn bis zwölf Jahren hinsichtlich der sächlichen Ausstattung, der Gebäude und der Büroausstattung stattgefunden haben, dann können Sie zum Beispiel erhebliche Veränderungen zu dem Zustand vor 15 Jahren feststellen. Für die Justiz kann beansprucht werden, dass die Sachausstattung in der Regel gut ist und den Bedürfnissen der Mitarbeiter entgegen kommt.
Bei der elektronischen Ausstattung sind wir auf dem Weg, sie zu verbessern. Das elektronische Grundbuch wird sukzessive eingeführt. Milliarden von Daten müssen überführt werden. Das ist eine enorme Kraftanstrengung. Das braucht Zeit. Alle Grundbuchumstellungszentren sind besetzt. Dort wird jeden Tag daran gearbeitet. Trotzdem wird es noch einige Zeit lang dauern, noch etwa zwei Jahre, bis endgültig umgestellt ist. Es geht einfach nicht schneller. Wir haben auch nicht die finanziellen Mittel, dieses zu verbessern. Das elektronische Grundbuch gibt uns die Gelegenheit, die Leistungen für den Bürger zukünftig zu verbessern. Das gilt auch für die geplante Einführung eines elektronischen Grundbuchs.
Die Fachgerichtsbarkeiten werden in den nächsten zwei Jahren mit einer neuen EDV-Ausstattung versehen werden. Diese Ausstattung unterstützt auch den elektronischen Rechtsverkehr. Sie wird alle Arbeitsplätze unterstützen, auch die des Richters.
Sie haben es bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit angemahnt. Dort ist es derzeit leider nicht möglich. Sie haben es auch angemahnt. Sie wollten es eigentlich sofort haben. Das ist derzeit leider nicht möglich, weil Nordrhein-Westfalen in einem Pilotprojekt ein entsprechendes System testet. Bayern entwickelt derzeit ein eigenes. Wir wollen die Zeit nutzen, um beide Systeme zu testen, um zu sehen, welches für uns das bessere ist.
Mit Beginn des nächsten Doppelhaushalts werden wir uns daran machen, es umzusetzen. Das wird nicht auf einen Schlag gehen; denn ich schätze die Kosten auf etwa 20 Millionen Euro. Das wird nicht mit einem kurzen Schulterzucken zu bewältigen sein. Wir werden diese finanzielle Ausstattung beim nächsten Doppelhaushalt erst einmal einstellen. Es wird auch nicht in einem Doppelhaushalt zu machen sein. Der aus meiner Sicht erforderliche Finanzrahmen ist hierfür zu groß.
Insofern kann festgehalten werden, dass trotz schwieriger finanzieller Lage in die Sachausstattung, insbesondere in der elektronischen Sachausstattung der Justiz, weiter investiert wird und weiter fortentwickelt wird, um die Arbeitsvoraussetzungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz zu verbessern.
Ich möchte nicht vergessen, an dieser Stelle zu erwähnen, dass wir zwischenzeitlich für alle Richter und Rechtspfleger die Möglichkeit geschaffen haben, auf JURIS durch eine Rahmenvereinbarung zurückzugreifen, die wir mit der Gesellschaft getroffen haben. Das kann vom heimischen PC aus erfolgen, was die Flexibilität von Richterinnen und Richtern und Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern verbessert. Insoweit sind das Leistungen auch zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an dieser Stelle hervorgehoben werden müssen.
Darüber hinaus werden ganz erhebliche Investitionen im Bereich Strafvollzug vorgenommen. Das hat Herr Kollege Dröscher zu Recht angeführt. Es ist notwendig, weil die Anzahl der Gefangenen in den letzten zehn bis elf Jahren ganz rasant angestiegen ist. 1991 hatten wir durchschnittlich 2.540 Gefangene jährlich. Im letzten
Jahr hatten wir 3.725. Wir nähern uns dieses Jahr bereits der Zahl 4.000. Wir haben derzeit etwa 4.050 Gefangene. Im Sommer gibt es ein leichtes Abflauen, sodass die Durchschnittszahl am Jahresende vielleicht etwas tiefer liegt. Das macht deutlich, dass die Kraftanstrengungen, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden, wie durch Neubau von Haftplätzen, zur Erleichterung fortgesetzt werden müssen. Das macht deutlich, dass zusätzliches Personal einzustellen ist, damit diese Gefangenen ordnungsgemäß betreut werden können und der Resozialisierungsgedanke fruchtbar werden kann.
Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Mittel zur Verfügung zu stellen, in den nächsten zwei Jahren beginnend seit Oktober letzten Jahres 150 Mitarbeiter im mittleren Dienst einzustellen. Ich bin froh, dass es gelungen ist, ab April diesen Jahres diesen neu einzustellenden Anwärtern den Anwärtersonderzuschlag zu zahlen. Das gibt uns die Gelegenheit, die Qualität des Personals zu verbessern, weil eine entsprechende Zahlung dieses Anwärtersonderzuschlags die Akquisition von Personal erleichtert.
Des Weiteren werden wir das im letzten Doppelhaushalt beschlossene Beförderungsprogramm fortsetzen. In den beiden Jahren des Doppelhaushalts werden 184 Beförderungsmöglichkeiten geschaffen, die umgesetzt werden, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren schweren Dienst die notwendige Motivation erhalten.
Ich will nicht verhehlen, dass im Strafvollzug noch viele Anstrengungen notwendig sind. Diese sind aber bei den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen nicht leis tbar und müssen deshalb bei nächster Gelegenheit noch angegangen werden.
Ich bin froh, dass die beiden Fraktionen im Bereich Bewährungshilfe uns fünf zusätzliche Stellen bewilligen und uns auf diese Art und Weise in die Lage versetzen, die dort herrschende hohe Belastungsquote etwas abzusenken.
Frau Kollegin Grützmacher, Sie sprachen an, dass die außergerichtliche Streitschlichtung nicht angemessen gefördert wird. Stimmt, Sie ist nicht im Haushalt etatisiert. Aber die rheinland-pfälzischen Zahlen im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleiches lassen sich bundesweit sehen. Mir ist nicht bekannt, dass wir im bundesweiten Vergleich schlechter dastehen als andere. Das Gegenteil ist der Fall. Wir können uns mit unseren Zahlen im Täter-Opfer-Ausgleich im Bundesvergleich sehe lassen. Ich stehe nicht an zu versichern, dass sich diese Art der Erledigung von Strafverfahren zukünftig als eine sinnvolle Möglichkeit bei der Erledigung von Strafverfahren herausstellen wird. Die Bemühungen der Justiz, hierauf zurückzugreifen, werden von mir jedenfalls nicht behindert.
Sie hatten meine Presseerklärung zu den NPDStraftaten erwähnt und in den Raum gestellt, ich würde diese verharmlosen. Ich habe lediglich darauf hingewie
sen, dass wir in einem bestimmten Bereich erheblich mehr Anzeigen als früher haben, was auf erhöhte Sensibilität zurückzuführen ist. Damit habe ich nichts verharmlost.
Sie kommen auf die Kronzeugenregelung zu sprechen. Ich meine, dass ein liberaler Justizminister so etwas fordern kann. Auch ein liberaler Justizminister kann dies fordern. Es gehört zu einem liberalen Rechtsstaat, dass der Staat das Gewaltmonopol hat. Deshalb muss er mit den entsprechenden Instrumentarien bei entsprechender Kontrolle über die Anwendung ausgestattet werden. Damit kann er dann zum Beispiel Kriminalität bekäm pfen. In bestimmten Kriminalitätsbereichen kann die Kronzeugenregelung Sinn machen. Ich meine nicht das, was sonst hier immer vorgetragen wird.
Ich habe hier insbesondere die Korruption im Blick. Das ist eine Kriminalität, bei der im Regelfall alle Beteiligten gar kein Interesse daran haben, dass dies bekannt wird und deshalb immer sehr schwer Ermittlungsansätze zu gewinnen sind. Weshalb soll in diesem Bereich bei der Kriminalitätsbekämpfung nicht etwas ausprobiert werden, was zum Beispiel im Bereich der Kartellbehörden in den USA, aber auch auf europäischer Ebene durchaus gemacht wird, dass demjenigen, der an einem verbotenen Kartell beteiligt ist, zum Beispiel angeboten wird für den Fall, dass er sich offenbart, er von den Strafgeldern unter Umständen zur Gänze befreit wird? Wieso soll so etwas im Bereich der Korruption nicht auch möglich und sinnvoll sein? Denn die Korruption ist ein schleichendes Gift für diese Gesellschaft. Letztlich führt sie dazu, dass das Vertrauen in einen demokratischen Rechtsstaat völlig untergraben wird. Da meine ich schon, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, ob hier nicht eine solche Kronzeugenregelung hilfreich sein kann.
Alles in allem meine ich, zusammengefasst kann festgestellt werden, dass der vorliegende Haushalt das Notwendige tut und dort, wo sehr große Belastungen auf uns zukommen, die notwendige Entlastung zu bieten hat, aber dort, wo aus zwingenden finanziellen Rahmenbedingungen heraus Einsparungen gemacht werden müssen, diese auch durchführt. Ich denke, mit diesem Doppelhaushalt werden wir es schaffen, auch in den nächsten zwei Jahren eine funktionierende Justiz in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten, und zwar eine gut funktionierende Justiz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich von Ihnen etwas enttäuscht bin.
(Zurufe von der SPD: Oh! – Pörksen, SPD: Herr Schneiders, Sie enttäuscht? Sie führen aus, es sei notwendig zu sparen, Sie erken- nen den Mangel im Justizvollzug, nur angesichts der Rahmenbedingungen können wir zurzeit nichts machen. Erklären Sie doch bitte den Bürgern, warum bei der Justiz, wo wir die Mängel erkannt haben, zweimal 70 Stellen eingespart werden müssen und in der Staats- kanzlei 19 Stellen aufgebläht werden. (Beifall der CDU)
Ich denke, wenn das Wort „Haushalt auf Kante genäht“ in den letzten zwei Tagen die Runde macht, dann mag das für den Einzelplan 05 vielleicht zutreffen, aber das wundert auch nicht angesichts des Verhältnisses des Ministerpräsidenten zur Justiz. Das ist die nahtlose Fortsetzung der Dokumentation von der Besetzung von Landgerichtspositionen bis hin zum Haushalt.
Meine Damen und Herren, ich hätte nie gedacht, dass ich den verstorbenen Justizminister Caesar loben würde. Aber das waren noch Zeiten. Er hat den Justizhaushalt, das Justizpersonal und auch den Etat verteidigt.
Meine Herren Kollegen der Koalitionsfraktionen, Sie haben sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, sich mit den Anträgen auseinander zu setzen.
Hätten Sie dies getan, dann hätten Sie auch festgestellt, dass sich die Bewährungshelfer durch Ersparen von Ausgaben selbst finanzieren. Sie hätten festgestellt, dass sich die Gerichtsvollzieher durch die Erzielung von Einnahmen selbst finanzieren. Diese Mühe haben Sie sich nicht gemacht. Sie haben nicht darüber nachgedacht, wo die Probleme im Justizressort liegen, und sind
Es wird davon gesprochen zu sparen, aber dort, wo es Ihnen passt, glauben Sie, es anderen zumuten zu müssen, und dort, wo es Ihnen nicht passt, blähen Sie Ihren Haushalt nach Ihren Wünschen auf.
Moment. Ich schließe die Aussprache. Am Ende der Aussprache kommt der Kollege Kuhn zu einer persönlichen Erklärung zu Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben im Hinblick auf einen Redebeitrag von Frau Abgeordneter Grützmacher. Sie haben versucht, in einer perfiden Art mich persönlich und die FDP in Rheinland-Pfalz anzugreifen. Ich weise das entschieden zurück. Frau Grützmacher, die Handbewegung, auf die Sie Bezug nehmen, kann man unterschiedlich deuten. Ich sage Ihnen – ich kann mich genau erinnern –, was meine Handbewegung damals bedeutet hat, als Sie von Burkhard Hirsch sprachen. Es bedeutete, hören Sie auf mit dem durchsichtigen Versuch, Liberale gegeneinander auszuspielen. Hören Sie bitte damit auf. Das ist Punkt 1. (Beifall der FDP)
Punkt 2: Liberale Rechts- und Innenpolitik in RheinlandPfalz und in Deutschland hat eine gute Tradition und Kontinuität. Die lassen wir uns von Ihnen nicht kaputt machen. Wir haben hier in Rheinland-Pfalz profilierte Rechtspolitiker wie Hans-Hermann Dieckvoß, Peter Caesar, Mathias Frey und Herbert Mertin. Die stehen in einer Kontinuität, die Sie nicht zerstören können. Das wird Ihnen nicht gelingen. Hören Sie also auf mit dem Versuch, uns in einer Art und Weise in eine Ecke zu stellen, die mich persönlich abstößt.