Aber das funktioniert in einer Marktwirtschaft nicht; denn Unternehmer entscheiden über Ihren Standort. Dabei spielt erstens die Verkehrsinfrastruktur eine Rolle. Das sind die entscheidenden Faktoren und die entscheidenden Parameter, die ein Land herstellen kann.
Zweitens spielt eine gute Bildungsinfrastruktur eine Rolle. Das sind die Voraussetzungen für die unternehmerische Entscheidung.
Herr Wirz, also wissen Sie, es ist wirklich schon schwierig, wenn man diese Schwarz-Weiß-Diskussion führt, die Sie gern führen, und mit Totschlagargumenten argumentiert. Deshalb wird es einfach nicht wahrer, was man gern herbeireden will. Das ist aber das Problem dabei.
Es ist klar, dass wir enorme regionale Unterschiede haben. Es ist auch richtig, dass wir – ich habe gestern schon einmal versucht, das darzustellen – zunächst einmal die Konversionsproblematik auch wegen der Psyche der Menschen angehen mussten. Die Menschen waren hoffnungslos. Denen muss man ein Stück Hoffnung geben. Deshalb haben wir die Fördermittel exakt dorthin gelenkt und gesteuert.
Dann gibt es auch das große Problem bei Opel mit 5.000 Beschäftigten. Es wird uns auch vorgeworfen, was wir da gemacht haben. Jetzt muss man einmal sehen, was dort noch an Synergieeffekten ist, was dort noch an entsprechenden Arbeitsplätzen in anderen Unternehmen durch dieses Unternehmen zur Verfügung steht, sodass das wieder eine andere Relation ist. Ich hätte auch lieber auf diese Förderung verzichtet, aber es war eine der Voraussetzungen dafür, dass die nächste Motorengeneration in Kaiserslautern und nicht sonst wo fabriziert wird.
Herr Minister, im Jahr 2001 hat die Zahl der betrieblichen Insolvenzen in Deutschland einen Rekord erreicht, einen Zuwachs von über 18 % gegenüber dem Vorjahr 2000. Könnten Sie einmal darlegen, wie diese Entwicklung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2001 verlaufen ist?
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dieter Schmitt, Christine Schneider und Peter Anheuser (CDU), Wahlkampf und Weinwerbeaktionen – Nummer 10 der Drucksache 14/659 – betreffend, auf.
Vor dem Hintergrund der scharfen Kritik des Chefredakteurs der „Weinwirtschaft“ frage ich die Landesregierung:
1. Der Weinwettbewerb Best of Riesling wurde im Jahr 2000 das erste Mal veranstaltet. Wir groß waren die finanziellen Aufwendungen für den Wettbewerb und was hat es im Sinne einer Werbung für rheinlandpfälzische Weine gebracht?
2. Im laufenden Jahr soll der Wettbewerb erneut stattfinden. Welche finanziellen Mittel sind hierfür budgetiert?
3. Ist es sinnvoll, mit Haushaltsgeldern des Landes Rheinland-Pfalz einen internationalen Wettbewerb zu veranstalten, bei dem unter Umständen ausländische Weine oder Weine aus anderen deutschen Bundesländern zu Siegern gekürt werden?
4. Das Landwirtschaftsministerium hat angekündigt, dass die ermittelten Gewinner ihre Auszeichnungen in der Etikettierung verwenden können. Ist dies im Einklang mit dem geltenden Recht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe hier auch Situationen in der Weindebatte erlebt, dass man der Landesregierung vorwarf, sie würde zu wenig für die Weinwerbung insgesamt leisten.
Ja, die Situation haben wir auch erlebt. Nun ist das immer so eine schwierige Angelegenheit. Es ist insofern auch schwierig, da das nicht so ganz marktwirtschaftlich ist. Die Werbung ist nämlich eine Sache der Wirtschaft. Trotzdem tun wir es, weil wir davon überzeugt sind, dass die Imageproblematik des deutschen Weins und des rheinland-pfälzischen gegeben ist.
Der internationale Wettbewerb „Best of Riesling“ konnte im Jahr 2000 mit einer großen Beteiligung der internationalen Weinwirtschaft durchgeführt werden. Die Teilnahme umfasste 1.768 Weine aus elf Ländern und vier Kontinenten. Wir wollten diesen Wettbewerb mit den anderen, damit wir ein klares Signal nach draußen geben: Seht einmal, wir sind besser als die anderen! –
Mit diesem Wettbewerb war es erstmals gelungen, die renommierten Fachverlage „Alles über Wein“, „Selection“, „Vinum“ und „Weinwelt“ für eine Mitträgerschaft zu gewinnen und ihnen die eigenverantwortliche Durchführung der Blindverkostung zu übertragen. Basierend auf diesem Erfolg haben für das Jahr 2002 die Verlage „Handelsblatt“, „Essen & Trinken“, „Weinmagazin“ und „wine & spirits international“ zusätzlich zu den Verlagen „Alles über Wein“, „Selection“, „Vinum“ ihre Mitwirkung erklärt. Wir verbreitern also insgesamt die Verlage. Somit wird der Wettbewerb in diesem Jahr ein noch größeres publizistisches Interesse erfahren.
Zu Frage 1: Für den ersten Wettbewerb im Jahr 2000 wurden Landesmittel in Höhe von rund 125.000 Euro aufgewendet. Ziel des Wettbewerbs war es, das Thema „Riesling“ in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses zu stellen. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, da Rheinland-Pfalz mit rund 15.200 Hektar Anbaufläche als einer der bedeutendsten Rieslingerzeuger der Welt gilt. Entsprechend profitiert die rheinland-pfälzische Weinwirtschaft von dieser Art der Öffentlichkeitsarbeit, also der Imagewerbung.
Zu Frage 2: Im Doppelhaushalt sind Mittel in Höhe von rund 150.000 Euro für die Neuauflage des Wettbewerbs eingeplant.
Zu Frage 3: Es ist sinnvoll, das Thema „Riesling“ im Weinmarketing aufzugreifen und diesen Wettbewerb zu veranstalten. Wie bereits ausgeführt, ist Rheinland-Pfalz
der wichtigste Produzent von Rieslingwein und die Rieslingrebe die bedeutendste und international anerkannteste deutsche Rebsorte. Durch den internationalen Vergleich eröffnet der Wettbewerb den heimischen Winzern die Möglichkeit einer Standortbestimmung. Die Ergebnisse des Wettbewerbs im Jahr 2000 zeigen – wir machen diesen Wettbewerb nur alle zwei Jahre –, dass sich die Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz in allen Kategorien ganz im vorderen Wettbewerbsfeld platzieren konnten. Im Rahmen des Wettbewerbs präsentiert sich der deutsche Riesling, wie zum Beispiel auch im Handel, in einem internationalen Umfeld. Damit ist der Wettbewerb ein Instrument zur Qualitätssicherung, Qualitätssteigerung und mehr Internationalität.
Zu Frage 4: Die Entwürfe für das neue Bezeichnungsrecht auf der Basis der Weinmarktordnung 1999 sehen eine entsprechende Rechtsgrundlage vor. Die Landesregierung geht davon aus, dass die derzeit laufenden Beratungen hierüber in Kürze in den Gremien der Europäischen Union abgeschlossen werden und damit eine ausreichende Rechtsgrundlage geschaffen wird.
Herr Minister, ich durfte bei der Anfrage den Vorspann nicht vorlesen. Daraus erkennen Sie, dass ich für jeden Wettbewerb, der dem Riesling hilft, dankbar bin. Nur, wenn ein Chefredakteur eine solche kritische Äußerung macht, dann stellt sich für mich die Frage: Waren die eingeplanten Mittel – nur das war die Frage – ausreichend, oder hat man sich verkalkuliert? Trifft es dann zu, dass sie sich exakt verdoppelt haben? Sie haben eben lediglich in Euro gesprochen. Vorher waren es D-Mark.
Die Titel in der Weinwerbung sind gegenseitig deckungsfähig. Das ist Ihnen bekannt. Ich will aber etwas anderes sagen. Wenn man hier schon über Weinwerbung diskutiert, bitte ich auch die Überschrift der Anfrage zu lesen. Dort steht nämlich „Wahlkampf und Weinwerbeaktionen“. Das ist alles legitim. Ich sage das nur, damit wir das alle wissen.
Die zweite Frage ist: Wann rechnen Sie mit der rechtlichen Möglichkeit, das Bezeichnungsrecht ändern zu können? – Wenn Sie es im Jahr 2002 bereits ankündigen und einführen, gehe ich davon aus, dass dies im Jahr 2002 nicht möglich ist.
Wie kann man einen Wettbewerb ausschreiben, ohne dass es vorher rechtlich möglich ist, das Etikett entsprechend zu ändern?