Herr Staatssekretär, warum hat die Landesregierung nicht den im einstweiligen Ruhestand befindlichen Staatssekretär, der in Trier wohnt und früher beim Sozialministerium tätig war, reaktiviert und mit der Stelle des Verbraucherschutzbeauftragten beauftragt? Dann
Wir haben zwar keinen Fachmann, aber eine Fachfrau. Ich denke, dass wir eine sehr gute Entscheidung getroffen haben.
Herr Staatssekretär, im Sinn der Förderung des Ehrenamts stelle ich die Frage: Halten Sie es nicht für sinnvoller, das Ehrenamt zu fördern und diese Summe den Verbraucherschutzbeauftragten bzw. ehrenamtlich Tätigen zur Verfügung zu stellen, die in der Sache firm sind?
Frau Abgeordnete, ich habe die Frage, was das Firmsein angeht, gerade beantwortet. Frau Dr. Engelhardt ist sehr versiert in Fragen des Verbraucherschutzes. Sie werden erleben, wie sie sich einbringt. Ich habe noch einmal die Bitte, warten Sie doch einmal, was sie leistet. Stellen Sie die jetzt gestellten Fragen zu gegebener Zeit, dann werden wir Ihnen Auskunft geben können. Wahrscheinlich macht Frau Dr. Engelhardt es auch selbst, wenn es erlaubt ist, dass sie hier im Parlament auftritt.
Herr Staatssekretär, da Sie meine Frage nicht beantwortet haben, frage ich: Hat die Landesregierung denn die Frage einer Reaktivierung des im einstweiligen Ruhestand befindlichen Staatssekretärs in diesem Zusammenhang geprüft?
Lieber Herr Abgeordneter Bischel, es kommen vielleicht noch viele andere in Betracht. Wir können hier jetzt einmal miteinander diskutieren, wer alles noch in Betracht kommen könnte.
Der Ministerpräsident hat eine Entscheidung getroffen, die wohl abgewogen war, alle Möglichkeiten ansonsten erwogen hat und am Ende getroffen wurde. Ich denke, darüber zu diskutieren, ist müßig.
Herr Staatssekretär, Sie haben wiederholt die Verbraucherschutzbeauftragte von der Tätigkeit her mit Ortsbürgermeistern verglichen.
Könnten Sie mir einmal sagen, ab welcher Einwohnerzahl Sie dann den Vergleich mit den Ortsbürgermeistern machen.
Wie Sie wissen, hat das Land 4 Millionen Einwohner. Ich habe eben erwähnt, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung etwa der Höhe der Aufwandsentschädigung bei Bürgermeistern von Gemeinden mit 4.000 bis 5.000 Einwohnern entspricht und von Beigeordneten – – –
Ja doch. Sehen Sie sich die entsprechenden Verordnungen an. (Ministerpräsident Beck: Das ist unglaublich!)
Das Gleiche gilt für Beigeordnete bei Gemeinden über 20.000 Einwohner. Wir sind schon in der Lage, in Tabellen zu blättern und uns zu informieren.
Herr Staatssekretär, ich teile Ihre Auffassung nicht, dass es müßig ist, die von mir aufgeworfene Frage zu diskutieren; denn ist Ihnen bekannt, dass die Landesregierung selbstverständlich verpflichtet ist, jederzeit zu prüfen, ob ein im einstweiligen Ruhestand befindlicher Beamter gegebenenfalls für eine andere Aufgabe zu reaktivieren ist?
Herr Abgeordneter Bischel, das ist mir natürlich bekannt. Gehen Sie davon aus, dass diese Frage immer dann gestellt wird, wenn sie sich stellt.
Natürlich wird bei Personalentscheidungen über solche Dinge nachgedacht. Das ist selbstverständlich. Aber es müssen Personalentscheidungen sein, die dann auch genau in diese Richtung gehen und die mit der Funktion kompatibel sind, die der betreffende politische Beamte einmal wahrgenommen hat. Das tun wir selbstverständlich.
AKTUELLE STUNDE „Möglichkeiten und Grenzen des Kombilohns“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/645 –
„Innovative Instrumente rheinland-pfälzischer Arbeitsmarktpolitik“ auf Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 14/653 –
Da beide Anträge im Wesentlichen das gleiche Thema zum Inhalt haben, werden sie in einer ungeteilten Aktuellen Stunde behandelt
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast 4 Millionen Arbeitslose verzeichnet die Bundesrepublik Deutschland. Fast 142.000 Arbeitslose sind in Rheinland-Pfalz gemeldet. Das sind im Land gegenüber dem Vormonat wie auch gegenüber dem Vorjahresmonat ein Anstieg von über 7.000 Arbeitslosen. Es ist davon auszugehen, dass sich die dramatische Entwick
lung in Bund und Land weiter fortsetzt. Unser Fraktionsvorsitzender Christoph Böhr hat am 9. Januar veröffentlicht – ich zitiere –: „Mit dem Versprechen, die Arbeitslosigkeit drastisch zu bekämpfen, ist die SPD mit Gerhard Schröder in den Wahlkampf gezogen. Die Bilanz ist niederschmetternd. Die Wirtschaft lahmt. Die Arbeitslosigkeit bewegt sich auf Rekordhöhe.“ – Recht hat er, meine Damen und Herren.
(Heinrich, SPD: Ist doch gar nicht wahr! – Hartloff, SPD: Die Rekordhöhe war ein paar Jahre vorher!)
Im „Handelsblatt“ vom 10. Januar 2002 heißt es: „Wenn die Bundesregierung nicht eine deutliche Reduzierung der Arbeitslosigkeit schafft, hat sie es nicht verdient, weiter zu regieren, hatte Schröder 1998 den Wählern zugerufen.“
Meine Damen und Herren, nach Meldung im gleichen Artikel wächst dem Bundeskanzler die Arbeitslosigkeit über den Kopf. Vor diesem Hintergrund nahm nun Schröder endgültig Abschied von seiner Politik der ruhigen Hand. (Rösch, SPD: Nun zur Sache!)
Unter anderem will er nun das Mainzer Kombilohnmodell schnell bundesweit verwirklichen. Ein berühmter Bürgermeister hätte dazu gesagt: „Und das ist gut so!“
Die Einführung von Kombilohn ist auch eine alte Forderung der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, der CDA.