Protocol of the Session on December 13, 2001

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir freuen uns, dass wir bei diesem Umsteuern Partner haben, die wie wir die Notwendigkeit einer Neuregelung der Finanzierung der Kindertagesstätten zum Wohle des Kindes, der Familie und der Gesellschaft sehen. Sie

bestätigen, dass wir uns mit unseren Konzepten nicht nur auf dem richtigen Weg befinden, sondern schon ein ganzes Stück weitergekommen sind.

Verehrte Frau Kollegin, Sie müssen jetzt bitte zum Schluss kommen.

Wir sind ein großes Stück auf unserem Weg zum „kinderfreundlichen Rheinland-Pfalz“ weitergekommen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Kollegen Wiechmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP hat schon wieder Angst. Ich möchte zunächst anmerken, dass auch unsere Fraktion die geplante Änderung des Kindertagesstättengesetzes für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung hält. Insbesondere die anvisierte Weiterentwicklung im Bereich der Kindertageseinrichtungen, die zu mehr Ganztagsplätzen in Kindergärten und mehr Plätzen in Horten und Krippen führen soll, ist ein Ziel, das unsere Unterstützung findet. Schließlich hat unsere Fraktion immer wieder auf bedarfsgerechte Angebote für Kinder unter drei Jahren und über sechs Jahren und auf mehr Ganztagsplätze gedrängt.

Wir bedauern es sehr, dass der von Ihnen vorgeschlagene Schritt aus unserer Sicht wieder einmal nur ein kleines Schrittchen ist. Eine umfassende Reform wird nicht angegangen. Viele aktuelle Entwicklungen und Anforderungen sind ausgeklammert. Aus unserer Sicht fehlt – darüber werden wir sicherlich in den Ausschüssen noch reden – die Verstärkung und der Ausbau der Förderung frühkindlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen. Das ist eine Empfehlung des Forums Bildung, wie Sie sicher wissen.

Bildung beginnt nicht erst in der Schule. Gerade auch der Primar- und der Elementarbereich sind es, also die Kindertagesstätten und die Kindertageseinrichtungen, in dem tragfähige Grundsteine für mehr Bildung gelegt werden müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein besonderes Anliegen ist uns auch die Weiterentwicklung zu Häusern für Kinder. Sie müssen in das Kindertagesstättengesetz aufgenommen werden. Der Kindergarten allein reicht als Maßstab aller Kindertageseinrichtungen nicht aus. Eigenständige pädagogische

Konzepte, wie sie Häusern für Kinder zugrunde liegen, brauchen eigenständige Rahmenbedingungen.

Ich freue mich auch, dass Sie Kindergärten mit alterserweiterten Gruppen in das Gesetz eingebunden haben. Meine Frage ist, ob sich diese Förderung für diese Gruppen auch zur Förderung für Kinderhäuser eignet. Meiner Meinung nach gibt es noch Klärungsbedarf. Das müssten wir noch einmal im Ausschuss durchsprechen.

Ein weiterer bedeutender Aspekt, der in Ihrem Gesetzentwurf nicht aufgenommen wurde, ist eine Differenzierung der Kindertageseinrichtungen nach ihrer Größe und eine flexible Förderung, um den Anforderungen und Bedürfnissen vor Ort gerecht zu werden. Kleine einoder zweigruppige Kindertagesstätten, wie sie insbesondere im ländlichen Raum vorhanden sind, brauchen unseres Erachtens flexiblere Strukturen bei der Förderung. Sie brauchen Anreize, sich im Sinn der Zielsetzung, die wir begrüßen, auch weiterzuentwickeln in Häusern für Kinder oder um Gruppen mit einer größeren Altersmischung bzw. bedarfsgerecht auch Plätze für Kinder unter drei und über sechs Jahren einzurichten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei erscheinen uns die Vorgaben im Änderungsentwurf mit mindestens 15 Hortplätzen oder acht Krippenplätzen zu hoch. Herr Kollege Mertes, Sie haben heute Morgen erzählt, dass Sie ganz stolz sind, in Ihrer Kommune das auch einrichten zu können. Ich halte das für bedenklich, weil ich glaube, dass Ihr Dorf auf dem Hunsrück für diese Förderung ein bisschen zu klein ist. Uns ist es ebenso wichtig, dass die finanzielle Entlastung der freien Träger keineswegs dazu führen darf, dass die Elternbeiträge weiter erhöht werden, insbesondere bei Horten und Krippen ist das ein Punkt, auf den wir achten sollten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch aus diesem Grund muss – das haben wir schon sehr häufig erwähnt und immer wiederholt – die Mitbestimmung der Eltern ausgebaut und tatsächlich explizit im Kindertagesstättengesetz verankert werden.

Die Anstrengung zur Einrichtung von Ganztagsangeboten erfordert hinsichtlich der Ausgewogenheit der Angebote und der Beitragsgerechtigkeit zwischen Ganztagsschulen, die beitragsfrei sein sollen, und Ganztagsangeboten, die zum Beispiel im Hortbereich oft sehr teuer sein können, Planungen, wenn keine Doppelstrukturen oder Konkurrenzen entstehen sollen.

Wenn also vor Ort ein bedarfsgerechtes und ausgewogenes Angebot entwickelt werden soll, was wir begrüßen, dann dürfen nicht nur die Schulelternbeiräte mit am Tisch sitzen, sondern dann müssen auch die gewählten Vertreter der Elternschaft in den Kindertageseinrichtungen eines Kreises, einer Stadt, einer Verbandsgemeinde und natürlich auch von der Landesebene gleichberechtigt beteiligt werden. Wer den Anspruch erhebt, eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung im Kindertagesstättenbereich zu gewährleisten,

(Glocke des Präsidenten)

der darf sich auch der Entwicklung hin zu einer multikulturellen Gesellschaft nicht verschließen, sondern muss dieser durch erweiterte Konzepte gerecht werden.

Ganz wichtig ist die Integration von Kindern aus anderen Ländern und Kulturen, insbesondere derer, die eine andere Muttersprache haben. Die Förderung frühkindlicher Bildung und die Integration von Kindern anderer Herkunft und auch von Kindern mit Behinderungen sind Ziele, die explizit ins Kindertagesstättengesetz aufgenommen werden müssen.

Meine Damen und Herren, wenn Sie das Kindertagesstättengesetz verändern und auf neue Anforderungen eingehen wollen, dann sind die von mir eben gerade genannten Bereiche allerdings auch noch reformbedürftig.

Wir GRÜNEN werden uns dafür im Gesetzgebungsverfahren einsetzen.

Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Frau Morsblech das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass Sie auch bei mir werden klingeln müssen; denn auch ich habe mir ein kleines Manuskript zurecht gelegt, um das, was die Ministerin und die Kollegin Leppla bereits ausgeführt haben, noch einmal zu verdeutlichen. Spaß beiseite.

Ich denke, man muss nicht mehr viel wiederholen. Auch die FDP-Landtagsfraktion hält die Ziele, die im neuen Gesetzentwurf formuliert sind, für wichtige Ziele, gerade vor dem Hintergrund von PISA, wie es die Kollegin Leppla bereits ausgeführt hat, für einen ganz wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit, dass Ganztagsangebote gerade auch im Vorschulbereich ausgebaut werden. Auch wurde angesprochen, dass sich die Rolle der frühen Förderung und Erziehung und Bildung auch im Kindergarten verändern wird. Dies wird sicher einen entscheidenden Beitrag dazu leisten vor dem Hintergrund der Rolle der Kirchen. Bei der Gestaltung des pluralen Angebots ist es uns klar, dass diese Absicherung erfolgen muss. Wir begrüßen das sehr. Dass man das, was Frau Kollegin Hammer zum kommunalen Fi

nanzausgleich ausgeführt hat – meines Erachtens wurde diese Masse immer aus dem kommunalen Finanzausgleich genommen –, jetzt wieder instrumentalisiert, ist schon sehr merkwürdig.

(Schnabel, CDU: Nein, nein, im Gegenteil!)

Dann hat Herr Kollege Creutzmann mir etwas Falsches erzählt; das ist natürlich eine Falle. Stimmt es oder stimmt es nicht?

Aber Sie instrumentalisieren diese Debatte immer wieder. Man kann sie auch an jeder Stelle wieder anfügen und erzählen, wie gebeutelt die Kommunen durch dieses böse Land sind. Ich glaube, dass das an dieser Stelle nicht unbedingt nötig ist; denn auch die kommunalen Träger werden gerade dadurch entlastet, dass das Angebot der Kirchen in diesem Fall abgesichert wird, und sie haben deshalb meines Erachtens auch ihr Einvernehmen mit diesem Gesetz signalisiert.

(Beifall bei FDP und SPD)

Deshalb ist das schon etwas merkwürdig, dass Sie diese Debatte wieder aufbauschen wollen.

(Zuruf des Abg. Schnabel, CDU)

Die FDP-Landtagsfraktion freut sich weiterhin darüber, dass wir jetzt auch noch in einer kleinen Änderung das Elternengagement und die Elternausschüsse für die Kindertagesstätten absichern können.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/436 – an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Dann ist das so beschlossen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich lade Sie für morgen zur 15. Sitzung um 9:30 Uhr ein.

Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen entspannten und kommunikativen Abend.

E n d e d e r S i t z u n g: 18.38 Uhr.