Protocol of the Session on December 13, 2001

(Mertes, SPD: Erste Beratung!)

Richtig. Jetzt wäre ich fast zu schnell gewesen.

Staatsministerin Frau Ahnen hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann und will nicht ganz auf ein paar einführende Bemerkungen verzichten. Ich verspreche jedoch, dass ich das in aller Kürze tun werde.

Im Wesentlichen geht es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um zwei wichtige Anliegen, die einer Regelung im Kindertagesstättengesetz bedürfen. Zum einen geht es darum, das plurale Angebot an Kindertagesstätten, das wir im Land haben, von kommunalen und freien Trägern, insbesondere der Kirchen, zu sichern. Zum Zweiten geht es darum, Weichen für eine noch bessere und bedarfsgerechtere Versorgung im Land zu stellen.

Sie alle wissen, dass rückläufige Kirchensteuereinnahmen dazu geführt haben, dass die Kirchen seit dem Jahr 1998 eine Entlastung bei den Kosten der Finanzierung der Kindergärten in ihrer Trägerschaft gefordert haben und ihnen diese im Rahmen eines Sonderprogramms gewährt worden ist, weil es für die Landesregierung keine Frage war, dass dieses Angebot dauerhaft gesichert werden soll.

Um Klarheit und Transparenz in der Kostenfrage zu bekommen, ist parallel vereinbart worden, ein so genanntes Controlling durchzuführen, um einen Überblick über die Kostensituation zu bekommen und insbesondere deutlich machen zu können, womit die Kosten zusammenhängen. Vereinfacht ausgedrückt lautet das Ergebnis: Die Kosten hängen in starkem Maße von den Öffnungszeiten ab.

Deshalb ist es uns nun möglich, in großem Einvernehmen zu regeln, dass es zu einer dauerhaften Entlastung bei den freien Trägern kommt. Das ist sinnvoll und notwendig und gibt für alle Beteiligten eine entsprechende Sicherheit.

Zum Zweiten wollen wir nicht nur Bestehendes sichern, sondern wir wollen das bestehende Angebot weiterentwickeln und insbesondere mehr Ganztagsplätze schaffen und das Angebot an Krippen und Horten verbessern. Deshalb haben wir ein entsprechendes Finanzierungssystem entwickelt, das zum einen das plurale Angebot sichert und zum anderen eine Weiterentwicklung in Richtung mehr Ganztagsplätze, mehr Krippen und mehr Horte ermöglicht.

Die Aufbringung der Mittel erfolgt über den kommunalen Finanzausgleich. Das entspricht dem bisherigen System. Auch bei dem Sonderprogramm war es übrigens so, dass ein wesentlicher Teil über den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellt worden ist.

Ich ergänze, dass das Gesetz aus meiner Sicht auch deshalb für die Kommunen von Bedeutung ist, weil es ihnen Sicherheit gibt bezogen auf die Gesamtsituation – auch bezogen auf die Zukunft der Kindergärten in freier Trägerschaft, die ansonsten von den Kommunen vorgehalten werden müssten.

Insgesamt kann aus meiner Sicht festgehalten werden, dass die inhaltlichen Anliegen des Gesetzentwurfs bei allen Beteiligten eine hohe Akzeptanz erfahren haben. Dies gilt übrigens auch für den Landeselternausschuss, mit dem wir intensiv und gut zusammenarbeiten.

Persönlich füge ich hinzu, dass es für mich von großer Bedeutung ist, dass vor allem der parallele Ausbau des Kindertagesstättenbereichs und der Ganztagsschulen für einen beachtlichen quantitativen und qualitativen Sprung in der Verbesserung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen für die Familien des Landes stehen. Ins ofern hoffe ich auf eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs. (Beifall bei SPD und FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Ich erteile der Abgeordneten Frau Hammer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zielsetzung des vorgelegten Kindertagesstättengesetzes unterstützen wir selbstverständlich, nämlich die Zielsetzung, den kirchlichen Trägern finanzielle Entlastungen zukommen zu lassen, was wir seit langem unterstützt und gefordert haben, den Ausbau von mehr Ganztagsangeboten und die Schaffung zusätzlicher Angebote für Kinder unter drei Jahren und über sechs Jahren.

Das geschieht durch eine zusätzliche Absenkung des Trägeranteils und damit einhergehend mit der Erhöhung der Zuweisung durch das Land. Diese Ziele unterstützen wir. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, zustimmen können. Aus fremdem Leder lässt sich natürlich gut Riemen schneiden.

(Beifall bei der CDU)

Das Land lässt sich feiern, spricht wieder von quantitativer und qualitativer Verbesserung, aber zahlen müssen wieder die Kommunen. Der kommunale Finanzausgleich hält wieder als Selbstbedienungsladen für das Land her. Das werden wir nicht mittragen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Ein zweites Anliegen ist auch nicht berücksichtigt worden, das wir seit langem fordern, nämlich die gleichberechtigte Einbeziehung der Tagespflege neben den anderen Angeboten. Es gibt einen Bereich, der eine flexible Betreuungsmöglichkeit gerade zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet. Was macht denn die Krankenschwester, was macht denn die Polizeibeamtin, was macht die Mitarbeiterin eines CallCenters, was macht die Verkäuferin? Sie kann nie institutionelle Angebote so wahrnehmen, um ihren Beruf so ausüben zu können, wie es heute notwendig ist.

Institutionelle Angebote müssen sich immer, wie es im Kindertagesstättengesetz steht, in ihren Öffnungszeiten zunächst am Wohl der Kinder orientieren und dann an den Bedürfnissen der Eltern. Diese Bedürfnisse, die vorhanden sind und für die wir ein Angebot brauchen, werden wir nur schließen können, wenn wir die Tagespflege als gleichberechtigt neben die institutionellen Angebote setzen. Aus diesem Grund verlangen wir seit langem, dass das in die gesetzliche Regelung einbezogen wird.

(Beifall der CDU)

Positiv ist uns aufgefallen, dass entgegen ersten Entwürfen altersübergreifende Gruppen einbezogen sind. Ich gehe davon aus, dass bei der Beschreibung auch die Häuser für Kinder gemeint sind. Eine Forderung der CDU-Fraktion, aber auch aus übrigen Kreisen aus der Anhörung, war, dass diese einbezogen werden.

Wir wünschen uns insbesondere für den ländlichen Raum, dass die Zahlen und die Anforderungen für einzurichtende Gruppen mit diesen zusätzlichen Angeboten flexibler gehandhabt werden können, weil wir insbesondere befürchten, dass im ländlichen Raum Benachteiligungen entstehen.

Es gibt noch Gelegenheit, darüber in den Ausschüssen zu diskutieren. Wir stellen uns auch vor, dass der Landeselternausschuss in dem Gesetzentwurf noch Berücksichtigung finden kann. Wir möchten in den weiteren Beratungen in den zuständigen Ausschüssen unsere Standpunkte noch vertiefend diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Leppla das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Sinn der UN-Kinderrechtskonvention hat das Kind, wie wir alle wissen, einen ganz persönlichen Anspruch auf Förderung, Entfaltung und Entwicklung nach eigenem grundlegendem Recht. Das Kindergartengesetz in RheinlandPfalz nennt konkretisierend in § 2 Ziele und Aufgaben, welche für die unterschiedlichen Träger als Richtschnur verbindlich sind.

Ich zitiere: Kindertagesstätten sollen die Gesamtentwicklung des Kindes fördern und durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote sowie durch differenzierte Erziehungsarbeit die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und soziale Benachteiligungen möglichst ausgleichen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, hier spannt sich der Bogen von der Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes bis hin zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen. Wir wissen um die Notwendigkeit, zum Beispiel Kindern aus Patchworkfamilien oder von Alleinerziehenden oder Kindern mit sozialen Benachteiligungen einen stabilen Alltagsrahmen zu bieten. Wir alle kennen die Problematik, Kinder, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Infolge dieser grundlegend veränderten familiären sowie außerfamiliären Sozialisationsbedingungen für unsere Kinder heute wächst deshalb die Bedeutung außerfamiliärer Förderung. Dies bedeutet keine Konkurrenz zu der verfassungsrechtlichen Personenfürsorge der Eltern. Nein, viele Eltern haben heute das Bedürfnis, sich verstärkt ehrenamtlich in die Kindertagesstättenarbeit einzubringen, sich zu organisieren, zu engagieren und im positiven Sinn Einfluss zu nehmen, weil die Verweildauer, die Anwesenheit ihrer Kinder, in diesen Einrichtungen immer größer wird. Diesem Wunsch nach einem verstärkten Engagement werden wir zusammen mit der FDP-Fraktion durch eine entsprechende Ergänzung im Kindertagesstättengesetz Rechnung tragen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Weiterhin erscheint es uns gerechtfertigt und notwendig, aus dem eingeräumten Anspruchsrecht auf einen Kindergartenplatz für das Kind vor dem Hintergrund dieser familien- und sozialstrukturellen Veränderungen eine neue, das heißt, verstärkte Akzentuierung öffentlicher Erziehungsverantwortung anzuerkennen und anzunehmen.

Der heute vorliegende Entwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes sieht darin seine Aufgabe, vorhandene Strukturen zu bewahren, zu festigen und finanziell zu entlasten, aber auch Anreiz zu geben, zukunftsorientierte Entwicklungen in einem sich rasch veränderten sozialen Umfeld anzustoßen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Vorrangig sind dabei immer die Bedürfnisse des Kindes im Hinblick auf seine Förderung. Diese lassen sich nicht ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Eltern und der

Familien erfüllen. Deshalb müssen die Einrichtungen und die Angebote so geplant werden, dass Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und der Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.

(Beifall der SPD und der FDP)

Viele Einrichtungen haben schon auf diese veränderte gesellschaftliche Situation reagiert und bieten unter anderem sowohl Mittagstisch als auch flexible Öffnungszeiten. Hier gilt unser Dank all den kommunalen und freien Trägern, die heute schon für alle Beteiligten verlässliche pädagogische und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen haben und damit Eltern Sicherheit bei der Betreuung ihrer Kinder bieten.

Im Wesentlichen betreffen die Gesetze die angestrebten Änderungen, die beiden unterschiedlichen Trägerformen, die örtlichen Träger der Jugendhilfe, für die es eine Pflichtaufgabe ist, im Rahmen der Selbstverwaltung Plätze für Kinder ab drei Jahren anzubieten, und die freien Träger, deren große Bedeutung ich nicht weiter erwähnen muss.

Ziel dieser Neuordnung ist es, das Angebot dieser freien Träger der Kindertagesstätten dauerhaft zu gewährleisten und auch eine Planungssicherheit zu geben.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, wegen der vorgegebenen Kürzung der Redezeit, verweise ich auf die vorliegende Drucksache 14/436, in der die prozentualen Übernahmeanteile des Landes bei den Personalkosten nachgelesen werden können.

Wir wissen, dass die angestrebte Umwandlung der Teilzeit- in Ganztagsplätze und der Schaffung von zusätzlichen Ganztagsplätzen eine schrittweise Entwicklung ist und Zeit bedarf. Ich freue mich schon heute auf den Tag in drei Jahren, an dem wir uns die Erfolge dieser Änderung vortragen lassen können.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt nicht nur nebenbei noch darauf hinweisen, dass an dem bestehenden bundesweiten beispielhaften Qualitätsstandard, wie zum Beispiel Gruppengröße oder Personalschlüssel, nichts verändert wurde.

(Glocke des Präsidenten)

Wir sehen unsere Kindergärten und Kindertagesstätten als sozialpädagogische Einrichtungen. Ich bin allerdings sicher, dass wir im Hinblick auf die PISA-Studie in Zukunft darüber nachdenken müssen, inwieweit diese Einrichtungen verstärkt als Bildungseinrichtungen verstanden werden sollen.

(Beifall der SPD und der FDP)