Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf errichten wir einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Rheinland-Pfalz.
An dieser Stelle verdient die Landesregierung, insbesondere Karl Peter Bruch und sein Vorgänger Walter Zuber, ein großes Lob für die bisher geleistete Arbeit bei der Lösung humanitärer Fragen.
Zu diesen Maßnahmen gehören die Landesinitiative „Rückkehr 2005“, durch die den Kommunen zusätzlich 5 Millionen Euro zur Finanzierung von Rückkehrmaßnahmen zugewiesen wurden, und der Härtefallfonds, der ebenso dabei helfen soll, so genannte nach geltendem Recht unlösbare Fälle einer endgültigen Lösung zuzuführen, sowie die Beratungshilfestellen.
Die zeitliche Limitierung der Erstattungsregelung auf drei Jahre ist in jedem Fall begrüßenswert; denn nur dadurch wird ein Anreiz geschaffen, zügig eine Statusklärung nach endgültiger Ablehnung des Asylantrags herbeizuführen.
Nur so kann entweder die notwendige Integration greifen oder die gegebenenfalls unabwendbare Ausreisepflicht durchgesetzt werden.
Ohne klare und zeitlich begrenzte Erstattungsregelungen ist eine Statusfeststellung in angemessenem Zeitrahmen nicht gewährleistet. Drei Jahre müssen wahrlich für eine entsprechende Klärung ausreichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt insgesamt Vorteile sowohl für die Kommunen – ich nenne in diesem Zusammenhang die schon erwähnte Vereinfachung, die Glättung der durch die Euroumstellung entstandenen
Beträge sowie den Wegfall von Zuständigkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte – als auch eine zeitnahe Lösung für die betroffenen Menschen, was ich für ganz besonders wichtig halte. Also ist dieses Gesetz ein Beitrag für mehr Humanität. Deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf reagiert zum größten Teil auf Neuerungen im Bundesrecht, die mit dem In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes entstanden sind. Von daher bestehen bei uns keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des „Ob“ einer Anpassung, sehr geehrter Herr Klöckner. Aber wir sehen bei dem „Wie“, bei der konkreten Umsetzung, schon einige Probleme. Hier halten wir wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs für nicht akzeptabel. Da hat auch die von uns beantragte Anhörung im Innenausschuss durch die kommunalen Spitzenverbände ganz klar zu unserer Meinungsbestätigung geführt.
So hat die Landesregierung vor, die Erstattungsleistungen für die Aufwendungen, die den Kommunen, also den Kreisen bzw. Städten, bei der Umsetzung der Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung entstehen, zu befristen. Zum einen werden die Aufwendungen für die Unterbringung von unerlaubt eingereisten Ausländern und für diejenigen, die aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, nur zwei Jahre lang erstattet.
Vor allem aber auch die pauschale Entschädigung der Kommunen für Personen, deren Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist, soll begrenzt werden.
Nach bisheriger Rechtslage gab es keine Befristung. Die zeitliche Befristung erscheint jedoch in unserem letzteren Fall besonders problematisch. Die Landesregierung weist nämlich in der Gesetzesbegründung selbst darauf hin, dass die Leistungen an unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber insgesamt über 25 % der Gesamtsumme der Erstattungen ausmachen.
Weiterhin rechnet die Regierung damit, dass in zwei Dritteln dieser Fälle die Kommunen auch über die Dreijahresfrist hinaus zahlen müssen, dies bereits ab dem 1. Januar 2005 ohne Erstattung durch das Land.
Es zeigt sich, dass insbesondere eine deutliche Mehrbelastung auf die Kommunen zukommen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Probeberechnungen in einigen Städten und Kreisen, die auf Bitten der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt wurden, zeigen die Dimensionen. Die befragten Kommunen rechnen alle mit
Ich darf einige Beispiele anführen. Allein für die Stadt Ludwigshafen bedeutet dies 673.000 Euro im Jahr, für den Westerwaldkreis 640.000 Euro im Jahr, für den Landkreis Trier-Saarburg 412.000 Euro im Jahr.
Der Landkreis Neuwied rechnet mit über 1 Million zusätzlicher Ausgaben ohne eine konkrete Kompensierung vonseiten des Landes.
Angesichts dieser Zahlen wären vor dem Hintergrund des Konnexitätsprinzips, das wir eben gerade im Rahmen der Beratung zur Enquete-Kommission „Kommunen“ intensiv diskutiert haben, finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die Kommunen erforderlich. Wirksame Entlastungen werden aber im Gesetzentwurf nicht angeführt. So geht zum Beispiel der Hinweis der Regierung fehl, dass die zeitliche Begrenzung der Erstattungsleistungen für unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber zu einer schnelleren Statuserklärung animieren soll.
Das sage ich Ihnen gleich. Die Statuserklärung hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die oftmals von den Städten und Landkreisen überhaupt nicht beeinflusst werden können. Zum Beispiel gibt es auch Gerichtsurteile, die das eine oder andere längere Dableiben gerichtlich bescheinigen oder durchaus verzögern.
Ich darf im Übrigen noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Die so genannten Entlastungsmaßnahmen, die auch von der Landesregierung im Gesetzentwurf angeführt werden, müssen manchmal schon recht komisch erscheinen. So wird ganz besonders herausgestellt, dass man die Pauschalbeträge für die Erstattung zugunsten der Kommunen geglättet habe. Das ist richtig. Statt bisher 311,89 Euro sind es nunmehr 312 Euro. Das sind sage und schreibe 11 Cent pro Monat und Person für die Kommunen mehr, wodurch die Kommunen entlastet werden. Das kann man sicherlich nicht als Entlastung der Kommunen bezeichnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben diesen direkten finanziellen Belastungen treten weitere in Form von Verwaltungsmehraufwand hinzu. Im Übrigen soll nach dem Gesetzentwurf die Zuständigkeit für den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes während der Abschiebehaft nun von den Hafteinrichtungen ebenfalls auf die Kommunen übergehen. Hinsichtlich der Kosten für die Abschiebehaft bleibt zu hoffen, dass diese auch in Zukunft vom Land übernommen werden und nicht auch noch irgendwann auf die Kommunen abgewälzt werden.
Abschließend möchte ich noch einmal in Erinnerung bringen, dass der Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres,
also 2005, in Kraft tritt. Viele kommunale Haushalte sind entweder schon aufgestellt oder in Planung. Ich denke, aufgrund dieser Rückwirkung sind viele finanziellen Planungen überhaupt nicht mehr so gewährleistet und werden komplett über den Haufen geworfen. Von daher entsteht auch hier eine Unsicherheit für die Kommunen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend darf ich noch einmal anfügen, dieses Landesaufnahmegesetz reiht sich in eine lange Liste von Gesetzen dieser Landesregierung ein, die für die Kommunen immer weitere Belastungen vorsehen, ohne dabei eine wirksame Kompensation anzubieten. Daher wird die CDU-Fraktion diesem kommunalfeindlichen Gesetz nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes soll vorrangig die Regelungen des Zuwanderungsgesetzes des Bundes in Landesrecht umsetzen. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich mich auf einen besonderen Aspekt der geplanten Änderungen beschränken, nämlich auf die Erstattung von Aufwendungen für die Kommunen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes soll die Erstattungspflicht für abgelehnte Asylbewerber auf längstens drei Jahre nach Bestandskraft der Entscheidung über die Ablehnung oder nach Rücknahme des Asylantrages begrenzt werden.
Ich halte es für richtig, dass mit dieser geplanten zeitlichen Befristung der Erstattungsdauer die ursprünglich bis zum Jahr 1993 gültige Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen wiederhergestellt werden soll.
Die derzeitige Praxis der zeitlich unbefristeten Erstattung der Kosten der Aufnahme und Unterbringung für abgelehnte Asylbegehrende hat gezeigt, dass diese einer zeitnahen Statusklärung des jeweils Betroffenen oder der jeweiligen Betroffenen – ich möchte es einmal vorsichtig ausdrücken – zumindests nicht förderlich ist.
Nun muss man allerdings berücksichtigen, dass erst nach der Statusklärung eine schnelle Integration erfolgen oder aber eine bestehende Ausreiseverpflichtung durchgesetzt werden kann. Da beide Alternativen eine Entlastung der Kommunen zur Folge haben, muss also daran gelegen sein, möglichst schnell den Status eines Asylbegehrenden zu klären. Dies erhoffe ich mir mit der vorgesehenen zeitlichen Befristung der Erstattungsdauer.
Meine Damen und Herren, ebenfalls auf drei Jahre beschränkt werden die Erstattungsleistungen der Kommunen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen, denen nach Ersuchen der Härtefallkommission durch Anordnung der obersten Landesbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird.
Die Kommunen erhalten in diesen Fällen die Erstattungsleistungen aus einem speziellen Härtefallfonds.
Meine Damen und Herren, für unsere Fraktion bildet die effektive Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht einen zentralen Baustein einer glaubwürdigen Ausländerpolitik, die nicht zuletzt der Integration der dauerhaft und vor allem rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern verpflichtet ist. Selbstverständlich steht die freiwillige Rückreise an erster Stelle. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass das Land RheinlandPfalz die freiwillige Rückkehr Ausreisepflichtiger im Rahmen von Rückkehrförderprogrammen in der Gestalt fördert, dass die Beförderungskosten des Ausreisepflichtigen übernommen und ihm eine Reisebeihilfe gewährt werden.
Meine Damen und Herren, bislang richten sich die finanziellen Hilfen des Landes nur an die Betroffenen, also an den Ausreispflichtigen selbst. Mit der im Juni dieses Jahres beschlossenen Landesinitiative „Rückkehr 2005“ stellt das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich zu den bisherigen Leistungen an die Rückkehrer auch den Kommunen Mitteln zur Verfügung, um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, nicht nur eigene Rückkehrmöglichkeiten zu entwickeln, sondern diese auch zu bezahlen. Hierfür ist ein Gesamtbetrag von 5 Millionen Euro vorgesehen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung unterstreicht mit der Landesinitiative „Rückkehr 2005“ ihre Bereitschaft zur Unterstützung der Kommunen gerade in der schwierigen Arbeit bei der Durchsetzung der Rückkehr von Ausreisepflichtigen. Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.