Protocol of the Session on August 18, 2000

könn~n wir davon ausgehen, dass Sie unaufgefordert dann den Auss!;_huss, sobald Sie diese Daten und die Erkenntnisse

haben, entsprechend informieren, ohne dass wir noch einmal nachfragen müssen, dal"(lit man gegebenenfalls den notwendigen Informationsstand hat.

Herr Schmitt, ich glaube, es gehört zur gemeinsamen Verantwortung, dass man in diesem für die Landwirtschaft.. sehr schwierigen Jahr die weitere Entwicklung zunächst sehr aufmerksam verfolgt - vielleicht besonders aufmerksam - und, wenn weitergenende Bewertungen vorgenommen werden können, natürlich auch den Ausschuss darüber unterrichtet. Auch das kann im weiteren Verlauf dieses Jahres in mehreren Stufen geschehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Billen.

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass nach meinem Kenntnisstand für das Schweinepestprogramm mit !SBKrediten maximal drei Anträge zum Tragen kamen?

Das kann ich nicht bestätigen. Aber ich kann zu diesem Zeitpunkt dieser Zahl auch nicht widersprechen.

Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist diese Mündliche Anfrage der Kollegen Billen und Schmitt beantwortet.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Licht (CDU), Sonder- bzw. Krisendestillation der EU betreffend, auf.

Herr Kollege Licht, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung mittlerweile in der Lage und bereit, umfassend und detailliert über die Bedingungen eic ner Sonder- und Krisendestillation zu informieren? Wenn ja, in welcher Weise kann dies für Rheinland-Pfalz in der Umsetzung zum Herbst 2000 zum Tragen kommen?

2. Welche Weine mit welchen formalen Voraussetzungen können dabei von Winzerbetrieben, Erzeugergemeinschaften bzw. Handelsunternehmen nach derzeitigem Informationsstand in Frage kommen?

3. Mit welchen Preisen kann in einer solchen Abwicklung bei welchem Erlös pro 1 000 Liter gerechnet werden?

M!!ine sehr geehrten Damen und Her~en, am 1. August dieses Jahres ist die Reform der EU-Weinmarktordnung in Kraft ge~ treten, mit der weitreichende Änderungen für den EUWeinmarkt eingeleitet werden. Zwischenzeitlich hat die. Kommission eine Reihe entsprechender Verordnungen vorgelegt. Weitere Verordnungen sind in Vorbereitung, unter anderem zu den Kontrollen im Weinsektor und zum Bezeichnungsrecht bei Wein.

Die Situation in den rheinland-pfälzischen Anbaugebieten ist zurzeit_nicht einfach und durch hohe Bestände bei Weißwein, _ niedrige Preise und geringe Nachfrage gekennzeichnet. Nach neuestem Stand befinden sich in den Ke_llern der Erzeuger mehr als 1,2 Millionen Hektoliter Überm engen. Davon lagern allein im Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer 3 500 Betriebe 266 000 Hektoliter, im Anbaugebiet Pfalz- 2 450 E!etriebe 367 000 Hektoliter und im Anbaugebiet Rheinhessen 3 750 Betriebe 558 000 Hektoliter. 1999 betrug die Weinerzeugung rund 8 Millionen Hektoliter. Hiervon sind 1,486 Mil

-- Iianen Hektoliter Übermenge. Dies entspricht 18,6%.

Die Winzer in den Anbaugebieten haben die Chance, die die letztmalige vorbeugende Destillation im Jahr 1999 gegeben hat, sehr unterschiedlich genutzt. Voraussetzung für die Teilnahme an Interventionsmaßnahmen der_ EU ist die Erzeugung von Tafelwein. So wurden in der Pfalz im Jahr 1999 32% der erzeugten Weine als Tafelwein eingestuft, in Rheinhessen 12 % und im Gebiet Mosel-Saar-Ruwer 4,8 %. Damit sind die Teilnahmevoraussetzungen trotz aller Appelle im

- Weinherbst 1999 _auch für die neuen Destillationsmaßnahmen für den Trinkalkoholbereich sehr unterschiedlich.

Dies vorausgeschickt komme ich jetzt zu den Fragen im Einzelnen:

Zu Frage 1: Am 31. Juli dieses Jahres ist die Verordnung der Kommission mit Durchführungsbestimmungen über die gemeinsame Marktorganisation für Wein bezüglich der Marktmechanismen und somit auch der Trinkalkohol- und Dringlichkeitsdestillation veröffentlicht worden. Die Trinkalkoholdestillation für Tafelwein ist zum 1. September 2000 eröffnet. -Ab diesem Zeitpunkt kann jeder Tafelweinerzeuger einen Antrag bei der· Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellen. -Im Fal~e einer Krise kann eine freiwillige Dringlichkeitsdestillationsmaßnahme durch die EU ausgelöst werden. Voraussetzung ist die Störung des Marktgleichgewichts oder Qualitätsprobleme. Wir haben daher den Bundesland

Wirtschaftsminister gebeten, die Dringlichkeitsdestillation zu beantragen. Die Destillationsmenge beträgt europaweit ca. 5,3 Millionen Hektoliter. Mit einer Auslösung ist frühestens im Frühjahr 2001 zu rechnen.

Zu Frage 2: Die Menge Tafelwein, die jeder Erzeuger destillieren lassen kann, ist auf 40 % der mengenmäßig größten Erzeugung dieser Weirie begrenzt, die in den letzten drei Wirtschaftsjahren in der Weinerzeugungsmeldung fristgerecht gemeldet wurden. Es können auch Übermengen aus den Ernten vor 2000 geliefert werden. Für die Destillation von Qualitätswein ist eine EU-Beihilfe ausgeschlossen. Durch die Herabstufung der lagernden Qualitätsweine zu Tafelwein und durch die rückwirkende Änderung der Weinerzeugungsmeldung wird der Weg zur Teilnahme an der Trinkalkoholdestillation auch für diese Erzeuger eröffnet. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Mosel-Saar-Ruwer und Rheinhessen. Die Weine müssen alle rechtlichen Voraussetzungen einschließlich Alkoholgehalt bei Anreicherung für einen Tafelwein erfüllen, und sie müssen von handelsüblicher Beschaffenheitsein.

Zu Frage 3: Die Beihilfe bei der Trinkalkoholdestillation im Falle des Ankaufs durch die Brennerei beträgt bei einem nicht angereicherten Wein mit 8 % Alkoholvolumen 390 DM pro Fuder und bei einem nicht angereicherten Wein mit 10%

Alkoholvolumen 480 DM pro Fuder. Die Beihilfe bei der Trinkalkoholdestillation im Fall der Lohndestillation- also für den Regelfall - beträgt bei einem nicht angereicherten Wein mit 8% Alkoholvolumen 280 DM pro Fuder und bei einem nicht angereicherten Wein mit 10% Alkoholvolumen 340 DM pro Fuder. Die Beihilfe im -Rahmen der Dringlichkeitscjestillation wird ca. 220 DM pro Fuder betragen.

So weit meine Antwort.

(Beifall des Abg. Kuhn, F.D.P.- Beifall des Abg. Schwarz, SPD)

c Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Schneider.

- Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, die Landesregierung hat die Bundesregierung gebeten, einen Antrag zur Krisendestillation bei der EU zu stellen.

Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob das "Beten" bei der Bundesregierung bisher auHruchtbaren Boden--

Bitte?

Ob das.. Beten" bei der Bundesregierung bisher auf fruchtbaren Boden gefallen ist und diese einen ordentlichen_Antrag bei der EU gestellt hat.

(Unruhe im Hause)

Am Ende wird es darauf ankomm-en, ob die gemeinsamen Bemühungen von Landesregierung_und Bundesregierung bei der EU auf fru~htbaren Boden fallen. Das können wir noch nicht abschließend beurteilen..

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Herrn Kollegen licht das Wort.

Vielleicht ist es im Zusammenhang--

(Anheuser, CDU: Kann man das Mikrophon einbisschen lauter stellen, bitte! Ich kann das nicht verfolg_en!)

Herr Kollege Anheuser,_ich bin kein Techniker des Landtags.

(Heiterkeit im Hause-_ Dr. Weiland, CDU: Herr Vizepräsident, aber vielleicht können Sie das veranlassen!)

-Herr Kollege Dr. Weiland, das ist von mei_nem Platz aus nicht zu beurteilen.

(Dr. Weiland,_CDU: Herr Vizepräsident, deshalbteilen wir Ihnen das mit!)

- Dann teilen Sie es bitte dem Techni~er mit, oder ich werde es weiterleiten.

(Anheuser, CDU: Ich bin nicht weisungsbefugt!- Unruhe im Hause)

Herr Kollege licht, Sie haben das Wort.

Licht, CDU:

Herr Staatssekretär, heute findet ein Besuch des Bundesministers funke und des Ministers Bauckhage an der Mosel statt, um sich ein Bild darüber zu machen, ob eine solche Destillation sinnvoll ist oder nicht.

Bedeutet das, dass in diesen Tagen erst entschieden werden soll, ob die Bundesregierung überhaupt einen solchen Antrag stellen wird?

Ich denke, dass das heutige Treffen ein gut~r Anlass ist, um die Problematik noch einmal in aller Deutlichkeit zu vermittlen. Deswegen ist dieses Treffen sicherlich zu begrüßen.

-(Beifall desAbg. Franzmann, SPD)

Ich habe vorhin aUf die EU verwiesen. Ich habe dies bewusst getan angesichts der Tatsache, dass wir Übermengen in den großen EU-Weinproduktionsländern haben, das heißt, die deutsche Situation oder gar die rheirlland-pfälzische Situation muss in diesen europäischen Kontext hineingestellt werden. Darin sehe ich die wesentlich größeren Probleme als magliehe Wertungen in Mainz und in Berlin.