So war in Rheinland-Pfalz im Rahmen der bis zurÄnderung des Landesbeamtengesetzes erlassenen Vorgriffsregelung der Polizeidienst zunächst einmal generell von der Altersteilzeitregelung ausgenommen worden, um insbesondere personalwirtschaftliche Aspekte umfassend prüfen zu können." Zum Jahresbeginn wurde aber nach sorgfältigen Überlegungen auch für den Polizeibereich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit eröffnet.
Aus haushalts-und personalwirtschaftlichen Gründen wurde dabei die Altersteilzeit für die Polizei gestaffelt nach Alters
tragsberechtigten schrittweise ausgebaut. Das vollendete 55. Lebensjahr bildet erst ab 1. Juli des Jahres 2002 die An
Als soziale Komponente erhalten Schwerbehinderte sowie Beamtinnen und Beamte, dje 20 Jahre Wechs~lschichtdienst nachweisen können, einen Zeitbonus von einem Jahr bei· der Antragstellung, wobei das 55. Lebensjahr den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Inanspruchnahme darstellt.
Nach einer Umfrage im Polizeibereich hatten sich 255 Polize.ibeamte grundsätzlich für die Inanspruchnahme von Alters~
teilzeit interessiert. Das sind ca. 33 % des infrage kommenden Personenkreises. Durch die erfolgte Staffelung der Altersteilzeitregelung nach Geburtsjahrgängen wird der Beginn der Freistellungsphase aller Antragsteller zeitlich hinausgeschoben; denn es musste natürlich dabei berücksichtigt werden, dass Personalersatz für die gegenwärtig Altersteilzeitberechtigten im Hinblick auf die über drei Jahre· andauernde Kommissarausbildung nicht mehr mit selbst ausgebil. deten Polizeikräften sicherzustellen gewesen wäre. Das ist völlig richtig von Frau Abgeordneter Kohnle-Gros dargestellt worden.
Allerdings ist von diesem Erm_essensspiel~aum jedoch eine Absenkung der Altergrenze beispielsweise auf das 50. Lebensjahr, so wie beantragt, nicht mehr abgedeckt. Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war. von gewerkschaftlicher Seite angeregt worden, bei den Beamtinnen und Beamten der Polizei, des Justizvollzugsdienstes und der Feuerwehr, bei denen das vollendete 60. Lebensjah_r die Altersgrenze bildet, den Beginn der Altersteilzeit auf das vollendete 50. Lebensjahr vorzuverlegen, damit sie einen vergleichbaren Anspruch auf Altersteilzeit hätten. Dieser Anregung wurde allerdings nicht entsprochen. Ich will noch einmal darauf hinweisen, besondere Altersgrenze und Altersteilzeit sind von ihrer Zielrichtung nicht vergleichbar. Die Altersteilzeit ist eine sozialpolitische Maßnahme mit arbeitsmarktentlastender Wirkung. Das habe ich auch im Ausschuss sehr deutlkh gesagt. Sie verfolgt eben nicht den Sinn und Zweck, den besonderen Belastungen bestimmter Berufsgruppen Rechnung zu tragen. Dem ist auch heute nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, die Urpsetzung der Altersteilzeit kann auch für die Polizei nur im Rahmen der dienstlichen Vertretbarkeit und der Finanzierbarkeit erfolgen. Bei kostenneutraler Umsetzung der Altersteilzeitregelung kann nur jede dritte Stelle wieder besetzt werden. Der im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel angestrebte, darüber hinausgehende Personalausgleich ist bereits mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Weitergehende Bestrebungen halte ich deshalb weder für finanzierbar noch für dienstlich vertretbar; denn bei ähnlicher Inanspruchnahme der Altersteilzeit wie bisher müssten statt bislang 255, wenn man ihren Vorschlag realisieren würde, 628 Beamtinnen und Beamte ersetzt werden. Es käme neben dem finanziellen Aspekt noch hinzu, dass die räumliche und personelle Kapazität der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, bei weitem nicht ausreichen würde, diesen Personalersatz, selbst wenn wir ihn finanzieren könnten, auszubilden.
Ich bin deshalb der Auffassung, dass mit der jetzigen Altersteilzeitregelung in Zusammenarbeit mit dem Haup-ipersonalrat Polizei eine durchaus attra~tive Möglichkeit für einen gleitenden Ausstieg aus dem Arbeitsleben geschaffen wurde. Wir sollten unter den gegebenen Bedingungen Erfahrungen mit diesem neüen Instrumentarium sammeln, die gewonne. 'nen Erkenntnisse analysieren und ihre _Auswirkungen sorgsam beobachten.
ste-llen, die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Polizeidienstellen und damit die Gewährleistung der polizeilichen Aufgabenerfüllung ist und bleibt oberstes Gebot.
Zuber hat eben noch einmal die konkreten Zahlen genannt. Ich will noch einmal betonen, Altersteilzeit ab 50 würde bedeuten, dass fast 630 Beamte, also ein Drittel des betroffenen Personenkreises, ausscheiden würden. Die dreijährigen Kommissarlehrgänge wüden gar nicht ausreichen, um genügend Ersatzkräfte einstellen zu können. Finanzierbar wäre das Ganze auch nicht. Nur jede dritte Stelle könnte wieder besetzt werden.
Jede dritte Stelle hieße, dass 420 Beamtinnen und Beamte im Wechselschichtdienst, also die tragende Säule unserer Sicherheit, die Beamten, die draußen auf der Straße sind, fehlen würden.
Das Ganze kann man nicht nur unter sozialpolitischen Gesichtspunkten sehen, sondern wir müssen auch an die Sicherheit denken. (Vereinzelt Beifall bei CDU und F.D.P.)
420 Beamte weniger im Wechselschichtdienst wären das Ende der kleinen Dienststellen. Es wäre auch das Ende des bei den Polizeibeamten so angesehenen und notwendigen FünfSchicht-Betriebs.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU) ·. Denken Sie auch einmal an diejenigen, die dann weiter Dienst tun müssen. Das wäre für die verbleibenden Polizeibe amten eine ungeheure Mehrbelastung. (Creutzmann, F.D.P.: So ist es!)
Anders gesagt, für die Bevölkerung wäre es ein sicherheitspolitischer Kahlschlag, wenn diese Lücke nicht geschlossen würde..
Die Lage im Wechselschichtdienst ist bereits heute kritisch. Es müssten eigentlich wesentlich mehr Beamte dort Dienst tun.
Nur eine personelle Verstärkung des Wechselschichtdiensts bringt auch eine Entlastung für die dort Dienst tu enden Polizeikräfte. Dann können auch - wie der Minister das ausgeführt hat- endlich die Beamten, die seit mehr als 20 Jahren in dem sehr anstrengenden Schichtbetrieb sind, an Stellen ge
· wird deshalb auch von unserer Fraktion aufgefordert, den Wechselschichtdienst persorell zu stärken und allen Versuchungen zu widerstehen, weiteres Personal aus dem Wech
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu Punkt 9 der Tagesordnung..
Wir stimmen über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/5353 - ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Die Gegenprobe! - Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Vernetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung und Behandlung von Gewalt bzw. Delinquenz bei Kindern und Jugendlichen
Bericht der Landesregierung überdie Innere Sicherheit und den Stand der Verbrechensbekämpfung für die Jahre 1997 und 1998 Besprechung des Berichts (Drucksache 13/5664) auf Antrag der Fraktion der SPD -Drucksache 13/5793
Die Fraktionen haben für die drei Punkte der Tagesordnung eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Wird um Berichterstattung gebeten? Ich frage das Parlament, ich frage die Kollegin.