~er heißt Franken-, das Unternehmerische Verhalten der jetzigen C1T-Fühiüng füi diese nkht zv·.;eckentspn:chende Verwendung oder- besser gesagt- diesen offensichtlichen Fälschungstatbestand mit verantwortlich zu machen.
Wir haben keine Hinweise darauf, dass die jetzige crTFührung in irgendeiner Weise daran beteiligt war. Was die frühere CTT-Führu ng angeht, so ist die Staatsanwaltschaft tätig und wird sicherlich auch diesen Vorgang in die Ermittlungen insgesamt einbeziehen.
deszuschüssen in Bernkastel für Sie Anlass, insgesamt die Verwendung von Landeszuschü~sen im Bereich der CTT (alt) zu überprüfen?
Herr Kollege Mertes, es gibt ordnungsgemäß abgeschlossene Bauvorhaben, die, wie das üblich ist, nach allen Regeln der Kunst, das heißt, nach allen gültigen Verwaltungsvorschrif
ten, die ich auch beschrieben habe, geprüft. und für richtig bestätigt worden sind. Wir haben keinen Grund, solche abge
schlossenen früheren Förderungsmaßnahmen unsererseits erneut aufzurollen, wenn die Hinweise eindeutig sind, dass
terhält, insgesamt zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat das Sozialministerium auch n~ue Regeln festgelegt, die zum Beispiel ~uch den indirekten Missbrauch oder die Gefährdung öffentlicher Mittel ·ausschließen sollen. Das geht weit über das bisherige Maß von Auflagen hinaus.
Das Kabinett hat diese engeren Regeln zur Kenntnis genommen und ist damit einverstanden, dass wiralsdas hauptbetroffene Ministerium künftig auch indirekte Mittelmissbräuche, also Gefährdung von öffentlichen Geldern durch unternehmerisches Verhalte~ von Einrichtungsträgern, soweit.es irgend geht, künftig ausschließen.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Herr Franken, der Verwaltungsdirektor in Bernkastel, erst, nachdem eine zu-· sätzliche Prüfung der OFD angekündigt worden ist, bereit war, offenzulegen, dass er gefälschte Unterlagen vorgelegt
Herr Kollege Mertes, die angekündigte zusätzliche Prüfung war eine Prüfung, die auf einen konkreten Verdacht hin angekündigt wurde und die auch ein Verhalten mit auslösen sollte, das dazu beiträgt, früher als das normalerweise bei ei
Ich halte den Ablauf dieses Vorgangs für einen Hinweis dar-. auf, dass ganz offensichtlich die Prozeduren angemessen sind; denn die OFD war die Stelle, die auf diese nicht zweckentsprechende Mittelverwendung aufmerksam wyrde und dann weitere Schritte eingeleitet oder angekündigt hat. Es war nicht so, dass dies durch Dritte oder durch eine frühzeitige Selbstanzeige ausgelöst worden wäre.
in diesem konkreten Fall, denke ich, ist die direkte Verwendung von öffentlichen Mitteln befriedigend kontrolliert worden. Die Prozeduren sind ganz offensichtlich auch angemessen. Darüber hinaus muss die Frage künftig sicherlich enger
Meine Damen und Herren, ich lasse noch zwei Fragen zu, die von Herrn Licht und Herrn Jullien. Die Fragestunde ist nämlich abgelaufen. Zunächst die Zusatzfrage von Herrn Licht.
Herr Minister, ich habe unabhängig von der Bewertung, die ich teile, was diese drei Rechnungen angeht, eine Fra~e. Sie haben kurz die Festbetragsfinanzierung umschrieben. Wenn der Antragsteller günstiger baut und damit unter dem angesetzten Limit bleibt, kann er bis zu der Summe des Festbetrags durch eine Abstimmung in der Mittelverwendung die
Ich frage Sie: Ist die Maßnahme komplett abgerechnet, oder sind Dinge, die noch mit dem Land abzustimmen sind, offen?
Herr Kollege Licht, die Festbetragsfinanzierung ist immer so knapp, dass in keinem.Fall Mittel übrig bleiben, die für etwas ganz anderes verwendet werden können.
gers weit über das hinausgehen, was das Land fördern kann und will, sodass bei jedem Bauvorhaben eine Interessenquote
oberhalb des Festbetrags bleibt, die von dem Träger eingesetzt wird, weil er vielleicht eine Lösung ein bisschen komfortabler haben möchte oder Instandhaltungsmaßnahmen mit unterbringen möchte, die wir nicht fördern können und dür
fen. Mit anderen Worten: Jede Baumaßnahme ist seitens des Trägers so ausgelegt, dass der Festbetrag nur das abdeckt, was sozusagen zwingend und aus Landessicht sehr knapp be
Wenn nun ein Träger so günstig baut, dass er seine Interessenquote reduziert, dann hat er weniger eigene Mittel einzusetzen als ursprünglich vorgesehen. Ich kann Ihnen aber versi
ben gab, bei d~m ein Träger so extrem günstig hätte bauen können, dass der Festbetrag ausgereicht hätte, auch für die Trägerwünsche, die seitens der Landeszuwendungen nicht förderfähig sind. Es ist immer die Frage: Wie viel eigene Mittel setzt der Träger zusätzlich ein?- Diese können dann reduziert werden, wenn er im Rahmen der Festbetragsregelung
Herr Minister, letzte Woche war aus Ihrem Hause zu vernehmen, dass alle derzeitigen Anträge der CTT auf Bezuschussung und Bewilligung von Landesmitteln auf Eis gelegt wä