Protocol of the Session on August 26, 2020

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 78

des Abgeordneten Jochen Ott von der Fraktion der SPD auf. Die Frage lautet: „Ist eine Form des Samstagsunterrichts für Schülerinnen und Schüler mit den entsprechenden Bedarfen geplant?“

Ich darf wiederum darauf hinweisen, dass die Landesregierung immer in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Hier ist angekündigt, dass Frau Ministerin Gebauer antworten wird. Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ott, Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit, unsere Planungen hinsichtlich der Ausweitung der Angebote zur Kompensation der pandemiebedingten Schulschließungen näher zu erläutern.

Was ich Ihnen aktuell mitteile, ist am heutigen Tag ein Zwischenstand; die Beratungen im Ministerium für Schule und Bildung, aber auch innerhalb der Landesregierung sind noch nicht in Gänze abgeschlossen.

Wie bereits im Ausschuss für Schule und Bildung am vergangenen Mittwoch mitgeteilt, ist es uns nach wie

vor ein zentrales Anliegen, die durch Schulschließungen entstandenen individuellen schulischen Lücken, Defizite, aber auch Bedarfe der Schülerinnen und Schüler aufzuarbeiten. Unsere vielen Lehrerinnen und Lehrer kennen ihre Schülerinnen und Schüler am besten und können hier natürlich konkrete Hinweise geben.

Unsere Schulen haben sich dieser Aufgabe in den vergangenen Tagen sehr engagiert angenommen. Sie arbeiten Tag für Tag daran, damit den Schülerinnen und Schülern durch die Schulschließungen vor den Sommerferien keine Nachteile entstehen.

Unsere Schulen leisten in diesem Zusammenhang auch – nicht nur, aber auch – eine hervorragende Arbeit und sehen das auch ganz selbstverständlich als ihre Aufgabe an. Das durfte ich bei den verschiedenen Schulbesuchen, die ich in meiner Rede vorhin bereits angesprochen habe, erleben. Ich möchte das gerne deshalb noch einmal betonen, weil in diesem Zusammenhang mein Dank und meine Anerkennung den Lehrerinnen und Lehrern gilt.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Eine weitere Komponente sind außerschulische Angebote, die wir trotz des kurzfristigen Vorlaufs bereits zu den Sommerferien aufgelegt hatten. Ich erachte es vor dem Hintergrund dieser unerwarteten und für uns alle sicher auch neuen Situation als meine Aufgabe, den Schulen, aber natürlich in erster Linie den Schülerinnen und Schülern gute Rahmenbedingungen zu geben und mit den Maßnahmen des Landes dann weiterzugehen.

Das Ministerium für Schule und Bildung plant daher weitere Maßnahmen, die es ermöglichen sollen, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Schulform und unabhängig vom individuellen Bildungsstand bzw. von den entstandenen Defiziten und Förderbedarfen ein passendes Angebot finden können, um einer pandemiebedingten Benachteiligung entgegenzuwirken.

Hierüber werde ich Sie in Kürze ausführlich informieren können; in der momentanen Situation befinden wir uns, wie gesagt, bezüglich dieser Maßnahmen noch in der Abstimmung.

Dennoch sei aber so viel gesagt: Es wird um eine größere Flexibilität für Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Maßnahmenträger gehen. Wir wollen mit den Angeboten zeitlich flexibel, flexibler sein und Programme an den Wochenenden, in den Ferien und – warum auch nicht? – vielleicht an unterrichtsfreien Nachmittagen anbieten.

Es wird darum gehen, eine möglichst große Bandbreite von Angeboten zu fördern – Angebote für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich die genannten Lücken, Defizite entwickelt haben, genauso wie Angebote für Schülerinnen und Schüler aus dem oberen Leistungsspektrum; Angebote für das fach

liche Lernen genauso wie anregende pädagogisch ausgerichtete Freizeitangebote.

Darüber hinaus handelt es sich, wie bereits in den Sommerferien, auch um spezielle Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen sowie mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allgemeinen Schulen und in Förderschulen.

Nicht geplant ist eine Ausweitung des schulischen Unterrichts auf die Samstage. Eine Entscheidung zur Verteilung des Unterrichts auf sechs Tage trifft – ich denke, das wissen viele von Ihnen – gemäß § 65 Abs. 5 die Schulkonferenz. Ich habe das an unterschiedlichen Stellen gesagt, und das ist auch meine Position. Zudem hat hier eine Abfrage der Elternschaft der Grundschulen ein sehr eindeutiges Ergebnis ergeben.

Was das eingesetzte Personal in den Sommerferien bzw. das einzusetzende Personal für die kommende Zeit anbelangt, möchte ich Ihnen ebenfalls einen kurzen Zwischenstand mitteilen. Selbstverständlich muss das Personal geeignet sein, Kindern und Jugendlichen qualitativ anspruchsvolle Bildungsinhalte zu vermitteln. Wir werden daher Maßnahmen fördern, die durch pädagogisch ausgebildetes oder anderweitig geeignetes Personal durchgeführt werden können. Etwas Konkreteres dazu werden Sie dann in den neuen Förderrichtlinien lesen können.

Die Coronakrise hat gezeigt, dass unsere Bildungslandschaft reich an hochengagierten außerschulischen Akteuren ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns allen gemeinsam gelingen wird, entsprechende Antworten für die Schülerinnen und Schüler geben zu können. – Herzlichen Dank.

Danke schön, Frau Ministerin Gebauer. – Die erste Frage stellt der Fragesteller selbst. Herr Kollege Ott, bitte schön.

Danke schön, Herr Präsident! Danke schön, Frau Ministerin! Noch einmal zur Klarstellung: Ich habe jetzt verstanden, dass es keinen Unterricht am Samstag gibt – denn darüber entscheidet die Schulkonferenz –, sondern Bildungsangebote am Wochenende, am Nachmittag und in den Abendstunden.

Meine Frage ist deshalb: Wer organisiert diese Angebote – auch wenn ich mir darunter noch nicht so richtig etwas vorstellen kann –, und wer kümmert sich um den Personaleinsatz vor Ort? Wer ist dafür zuständig?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Ott, richtig ist – genau, wie Sie das auch gesagt haben –, dass es keinen Samstagsunterricht im klassischen Sinne geben wird, sondern es soll Angebote geben, auch an den Wochenenden, was so bisher nicht vorgesehen war. In den Sommerferien gab es ausschließlich 5-Tages-Angebote von morgens bis nachmittags. Dies soll auf die Wochenenden ausgeweitet werden.

Wir wollen in unseren Angeboten flexibler werden. Das resultiert aus einer Rückmeldung, die wir zu den Sommerferienangeboten erhalten haben. Wir wollen also über die „starren“ Wochenprogramme hinausgehen und werden an den Wochenenden in der Herbstferienzeit und in den kommenden Wochen darüber hinaus solche Angebote unterbreiten.

Ich weiß – das haben Sie selbst auch gesagt –, dass es Tausende – oftmals langjährige und motivierte – ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie pädagogisches Personal und Lehrkräfte gibt, die sich etwas dazuverdienen wollen. Dies sind zum Beispiel Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, denen jetzt aufgrund der Coronapandemie unter Umständen eine verlässliche Einnahmequelle weggefallen ist. Dieses Personal soll mit den Trägern vor Ort, die auch schon in der Vergangenheit Angebote gemacht haben, zum Einsatz kommen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Beer hat eine Frage.

Danke schön für die Ausführungen, Frau Ministerin. – In welchen Räumen sollen die Angebote stattfinden? Falls es Schulen sind, werden dann die zusätzlichen Kosten für Reinigung und Desinfektion erstattet?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Beer, das wird genau das gleiche Prozedere sein wie von uns in den Sommerferien angeboten. Dementsprechend gilt das auch in Bezug auf die Reinigungskosten.

Wenn wir von solchen Angeboten an Wochenenden und an den Nachmittagen sprechen, dann ist das natürlich nur in vorheriger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden möglich, damit Reinigungspersonal für die Reinigung nach dem regulären Unterricht und vor Beginn dieser Angebote – es hallt furchtbar, oder meine ich das nur? – am Nachmittag oder am Wochenende zur Verfügung gestellt werden kann.

Danke schön, Frau Ministerin. – Ja, wir haben im Moment eine leichte Rückkopplung. Es wird daran gearbeitet, sie zu beseitigen. Und durch die Kabinen ist zudem natürlich alles etwas schwieriger als vorher. Ich weiß nicht, ob Sie möglicherweise selbst auch etwas verändern können, indem Sie etwas oberhalb des Mikrofons sprechen. Wir werden das schon hinbekommen. Wir haben verstanden, was Sie gesagt haben. – Nun hat Herr Seifen die nächste Frage. Bitte, Herr Seifen.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin, eine Quelle des Unterrichtsausfalls besteht darin, dass Oberstufenschüler eine Klausur nachschreiben müssen, wenn sie diese wegen Krankheit versäumt haben. Dann ist es häufig so, dass die jungen Leute schon wegen Krankheit Unterricht versäumt haben und dann bei der Nachschreibklausur wiederum Unterricht versäumen, wenn diese Nachschreibklausur von Montag bis Freitag angesetzt wird.

Es war durchaus üblich, dass Nachschreiben von Klausuren auch für samstags anzusetzen. Nach meinen Informationen – ich weiß nicht, ob das stimmt – sei es vom Ministerium untersagt worden, den Samstag für Nachschreibklausuren vorzusehen.

Meine Frage: Ist es mit in Ihren Denkprozess eingeflossen, dass für den Fall, dass in der Oberstufe Klausuren nachgeschrieben werden müssen, diese Klausuren für samstagmorgens terminiert werden dürfen, sobald die Schulkonferenz das gestattet?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Seifen, zu dem von Ihnen aufgeführten Fall kann ich jetzt nichts sagen. Diesem würde ich gerne nachgehen.

Ebenso möchte ich Ihren Vorschlag prüfen, ob es möglich wäre – wenn Schülerinnen und Schüler eine Klausur versäumt haben –, eine solche Nachschreibklausur an einem Samstag zu schreiben. Ich denke, dass wir in Pandemiezeiten sicherlich flexible Lösungen anbieten müssen, aber sie müssen auch praktikabel und in Einklang zu bringen sein.

Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Lück hat eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin, wie wird gewährleistet, dass an den Samstagen auch immer genügend und ausreichend Fachlehrerinnen und Fachlehrer zur Verfügung stehen?

Frau Ministerin, bitte schön.

Ich muss leider passen. Ich habe den Beginn der Frage nicht ganz verstanden – nachher habe ich es verstanden.

Es war die Frage, ob auch genügend Fachlehrer zur Verfügung stehen.

(Angela Lück [SPD]: Und ob das gewährleistet wird!)

Da es sich hier – wie schon gesagt – nicht um einen regulären Unterricht am Samstag handelt, müssen Fachlehrerinnen und Fachlehrer ihre Tätigkeit auch nicht von 5 auf 6 Tage ausweiten. Es handelt sich hier um ein Ferien- und ein Lernangebot, das auf freiwilliger Basis von Lehrkräften erbracht werden kann. Es ist kein Samstagsunterricht im klassischen Sinne, wie wir ihn hier in Nordrhein-Westfalen auch einmal hatten und der von Fachlehrkräften durchgeführt worden ist.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Ott stellt seine zweite Frage. Bitte schön, Herr Ott.

Also, wir haben ein nachgeholtes Ferienprogramm am Wochenende, das zwar ohne Fachlehrer stattfindet, aber die Defizite ausgleichen soll, die in der Coronazeit entstanden sind. Deshalb meine Frage: Welche Kriterien entscheiden über eine Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Samstag? Man könnte auch fragen: Wer entscheidet?

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Ott, da es sich hier um ein freiwilliges Angebot handelt, das wir den Schülerinnen und Schülern machen, entscheiden auch die Schülerinnen und Schüler darüber, ob sie das Ferienangebot wahrnehmen möchten.