Aus medizinischer Sicht heißt das, dass man sich die Frage stellen muss, wie man die Bevölkerung vor der Infektion schützt; analog für die Kommunen lautet die Frage, wie man die Haushaltslage, das Stadt- und Gemeindeleben der Kommunen vor den coronabedingten Auswirkungen schützt und sie auf eine solide Basis stellt.
Der Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, ist dabei ein Baustein und ein Element der Fraktionen von CDU und FDP, den wir zu den bereits bestehenden Bausteinen des 8-Punkte-Plans des Kommunalschutz-Paketes des MHKBG hinzufügen.
Im Detail geht es in diesem Gesetzesvorschlag nur um eine Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisung des Landes an die Kommunen im Umfang von einem Satz. Obwohl der Input in den Gesetzestext mit diesem Vorschlag sehr übersichtlich ist, ist der Output sehr hoch.
Denn die Ergänzung eröffnet den beiden zuständigen Ministerien eine gewisse Flexibilität, die sie im Sinne der Kommunen zur Bewältigung der
coronabedingten Ausgaben nutzen sollen. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes können die zuständigen Ministerien noch ausstehende GFG-Mittel unter der Maßgabe der kommunalen Liquiditätssicherung vorziehen und so die Kommunen noch früher entlasten.
Für diese redaktionelle, aber im Endeffekt doch pragmatische Änderung, mit der wir einen Beitrag zur Liquiditätssicherung leisten, bitte ich um Ihre Unterstützung.
Uns ist klar, dass dies keine vollumfassende Lösung für die unter starkem Druck stehenden Kommunen ist. Aber der Gesetzentwurf entlastet nicht nur die Kommunen, sondern nimmt auch etwas Druck von der Diskussion über langfristige Lösungen der kommunalen Situation, die mit dem Bund natürlich auch fortgesetzt werden muss. Insofern bitte ich Sie, den Gesetzentwurf nicht isoliert oder als finale Lösung zu betrachten.
Die Auswirkungen der Pandemie erfordern einen politischen Dualismus bestehend aus konkreten Unterstützungsmöglichkeiten auf der einen und verantwortungsvollem Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auf der anderen Seite.
Natürlich müssen wir Spielräume schaffen. Genauso selbstverständlich ist allerdings auch, dass wir Schnellschüsse und Überschneidungen vermeiden wollen. Das haben wir auch bei den Programmen für
die Wirtschaft von Beginn an deutlich gemacht. Mit den anderen Ländern oder dem Bund nicht abgestimmte Schnellschüsse sind daher ebenso wenig hinnehmbar.
Wir stärken den Kommunen jetzt den Rücken. Wir senden das Signal, dass wir schnell und pragmatisch handeln können und an der Seite der Kommunen nach Lösungen suchen, um Wege aus der Pandemie zu finden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Moritz, ich muss Ihnen Respekt zollen, wie Sie es jetzt hinbekommen haben, zu diesem Antrag fünf Minuten zu reden. Das – da bin ich ganz offen – hätte ich nicht geschafft.
Aber bevor jetzt Proteste kommen, möchte ich versöhnlich werden: Was CDU und FDP hier vorschlagen, ist ausgesprochen sinnvoll. Es kann in dieser schwierigen finanziellen Situation, in der sich unsere Kommunen derzeit coronabedingt befinden, einen Beitrag dazu leisten, Liquidität zu schaffen. Sie haben die SPD bei diesem Antrag an Ihrer Seite. Etwas, was sinnvoll ist, muss auch unterstützt werden. Das tun wir heute. Damit soll es zu diesem Antrag auch schon genug sein. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Da braucht es Hilfe. Die Probleme sind vielseitig, und daher braucht es unterschiedliche Formen von Hilfe: direkt, indirekt, finanziell, unmittelbar oder über den NKF oder Ähnliches. All diese Diskussionen führen wir.
Dieser Gesetzentwurf adressiert als einen Baustein – so hat es der Kollege Moritz gerade genannt – das Problem und die Herausforderung der Liquiditätssicherung bei den Kommunen, indem nämlich die Auszahlungen nach Gemeindefinanzierungsgesetz vorgezogen werden können und nicht im üblichen Rhythmus erfolgen. Da dies eine gute Hilfe für die Liquiditätssicherung der Kommunen ist, werben wir um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Jetzt rufe ich den Sprecher oder die Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen auf, und
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] betritt eili- gen Schrittes den Plenarsaal. – Horst Becker [GRÜNE]: Just in time!)
just in time – er hat wahrscheinlich nicht mit so kurzen Redebeiträgen gerechnet – betritt Herr Kollege Mostofizadeh den Plenarsaal und hat damit auch die Chance, für seine Fraktion zu reden.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein sehr langes Obleutegespräch zum Thema „Maßregelvollzug“ geführt.
Der Gesetzentwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, findet unsere Zustimmung; das kann ich schon einmal vorweg sagen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das gemeinsam besprochen hätten. Aber gut.
Ich möchte zwei, drei Punkte anmerken, die zur heutigen Debatte passen. Hier wird wieder einmal etwas technisch gelöst; das ist gut. Die Mittel können früher ausgezahlt werden.
Herr Kollege Mostofizadeh, trinken Sie erst einmal einen Schluck und atmen Sie dreimal durch. Wir lassen Ihnen Zeit.
Das geht schon. – Wie gesagt, die Mittel können früher ausgezahlt werden. Die substanziellen Probleme, was die Kosten angeht, sind allerdings noch nicht gelöst; darüber müssen wir uns noch unterhalten.
Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Ich vermute, dass Herr Tritschler für die AfD-Fraktion spricht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zum Kollegen von den Grünen haben wir eine etwas längere Anreise. Ich denke, unser Kollege Beckamp steckt irgendwo im Fahrstuhl. Deswegen darf ich Ihnen in Vertretung mitteilen, dass auch wir
Vielen Dank, Herr Kollege Tritschler. – Nun spricht Frau Ministerin Scharrenbach für die Landesregierung, und ich vermute, sie nimmt sich ein Vorbild an allen Vorrednern.
Sehr gerne, Frau Präsidentin. – Wir sprechen hier über einen Gesetzentwurf, der es der Landesregierung ermöglicht, die Auszahlung für die Gemeindefinanzierung 2020, die in Summe 12,8 Milliarden Euro schwer ist, auf einen Schlag vorzuziehen. Das wollen wir tun. Sie legen dafür heute – in dem Fall einstimmig – die Grundlage, und dafür sagen wir herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit kommen wir in der zweiten von drei Lesungen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9374.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Der guten Ordnung halber frage ich, ob jemand dagegen stimmen möchte. – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Auch das ist nicht der Fall. Damit haben wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/9374 in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen unmittelbar zur dritten Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/9374. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die in § 78 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung vorgesehene dritte Lesung unmittelbar nach der zweiten Lesung durchgeführt werden soll. Eine Aussprache haben die Fraktionen nicht vorgesehen.
Damit kommen wir in der dritten Lesung direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung. Es handelt sich damit um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung.
Wer möchte in dritter Lesung zustimmen? – Das sind wiederum die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Möchte jemand gegen den Gesetzentwurf stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/9374 in dritter Lesung angenommen und verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung Drucksache 17/9388
Ich eröffne die Aussprache, und als erste Rednerin hat für die CDU-Fraktion Frau Dr. Peill das Wort.