Protocol of the Session on May 28, 2020

Besonders zynisch an dieser Konstruktion ist aber, dass es den Bürgern völlig verborgen bleibt, wer dahintersteckt. Selbst dann, wenn sie von diesem System wissen und herausfinden wollen, wer denn nun über das Programm ihres Lokalsenders bestimmt, stoßen sie auf eine Mauer des Schweigens. Nein, Herr Nückel, man findet das nicht bei Google. Die Mitgliederstruktur dieser Veranstaltergemeinschaften ist nämlich im Gegensatz zum WDR-Rundfunkrat nirgendwo nachzulesen, mit einigen wenigen Ausnahmen.

Mit anderen Worten: Das Programm der reichweitenstarken Lokalsender wird von Geheimgesellschaften gestaltet.

(Zuruf von Andrea Stullich [CDU] – Lachen von Marc Herter [SPD])

Das ist wirklich einzigartig. So etwas gibt es sonst vielleicht noch in Nordkorea.

Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, diesen offenkundigen Missstand mit dem denkbar mildesten Mittel, nämlich Transparenz, Frau Stullich, zu Leibe zu rücken. Es geht nicht darum, etwas abzuschaffen, umzubesetzen, Parteimitgliedschaften zu verbieten oder sonst irgendwas, wir wollen nur wissen, wer da drinsitzt. Davor haben Sie offensichtlich große Angst. Das ist offensichtlich schon zu viel verlangt.

Meine Vorredner haben jetzt alle damit begründet, dass es dieses Gesetzentwurfes nicht bedürfe, weil es nicht zwingend erforderlich sei. Aus der Verfassung würde sich hierzu kein Zwang ergeben. – Das stimmt alles, aber das heißt nicht, dass man es nicht machen darf. Die meisten Dinge, die wir hier tun, sind uns nicht von der Verfassung vorgeschrieben. Das nennt man politische Gestaltung, liebe Kolleginnen und Kollegen, und es ist unsere Aufgabe, und dafür werden wir …

Herr Tritschler, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Der Kollege Vogt möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Sehr gerne.

Herr Tritschler, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie reden die ganze Zeit davon, dass Sie wissen wollen, wer in den einzelnen Veranstaltergemeinschaften sitzt. Sie haben doch schon mal aufgeführt, wer beispielsweise in der Medienkommission welcher Partei angehört und wer in den verschiedensten Gremien sitzt. Wie sind Sie eigentlich an diese Informationen gekommen?

Die Medienkommission genauso wie der WDR-Rundfunkrat – das steht auch in unserem Antrag – veröffentlichen ihre Mitglieder, und diese Mitglieder müssen auch Pflichtangaben machen. Das ist völlig richtig. Das gilt aber nicht für Veranstaltergemeinschaften vom Lokalfunk. Das ist doch der Hintergrund unseres Antrags, Herr Kollege Vogt.

(Zuruf von Alexander Vogt [SPD])

Er kann gerne noch eine Frage stellen, wenn er möchte. Es scheint ja noch weiteren Klärungsbedarf zu geben.

Da Herr Tritschler das schon ahnte, ist das Mikrofon frei.

Bei der Medienkommission haben Sie die Parteimitgliedschaften aufgrund der Angaben, die die Mitglieder machen mussten, erfahren?

Herr Vogt, wie Sie sich vielleicht erinnern können, war das auch einmal ein Gesetzentwurf von uns, dass die Mitglieder der Medienkommission das offenlegen müssen. Den haben Sie natürlich auch abgelehnt, weil Ihnen ja nicht an Transparenz gelegen ist.

(Alexander Vogt [SPD]: Ja, aber Sie wissen doch, wer in welcher Partei ist!)

Mir würde es ja schon reichen, wenn ich wüsste, wer in diesen Veranstaltergemeinschaften sitzt. Dann könnte ich vielleicht auch bei dem einen oder anderen herausfinden, ob er in einer Partei ist. Sie hätten ja einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf stellen können, wenn Sie sich jetzt nur an den Parteimitgliedschaften aufhängen.

Es geht uns einfach darum, dass kein Mensch wissen kann – in vielen Fällen zumindest –, wer in diesen Veranstaltergemeinschaften sitzt. Und dass ein Rundfunkprogramm, das staatlich subventioniert und sanktioniert ist, von Geheimgesellschaften ausgerichtet wird, das ist tatsächlich eine NRWBesonderheit, und das unterstützen wir nicht. Tut mir leid, Herr Kollege.

(Beifall von der AfD)

Warum sollen die Bürger also nicht erfahren, wer über das Programm der Lokalsender bestimmt? Ist es Ihnen vielleicht peinlich, Herr Kollege Vogt, dass in den Veranstaltergemeinschaften allzu viele Parteifreunde von Ihnen oder von anderen hier im Raum Anwesenden sitzen? Wollen Sie nicht zugeben, dass die Lokalsender von Ihnen abhängig sind und eben nicht vielfältig und neutral?

Wir wissen es nicht. Wir können es nicht wissen, denn Sie halten das vor uns und den Bürgern geheim. Ich muss annehmen, dass Sie das nicht ohne Grund tun.

(Michael Hübner [SPD]: Da wird nichts geheim gehalten. Das ist doch dummes Zeug!)

So schafft man Misstrauen. Das Misstrauen schaffen nicht wir, sondern Sie mit Ihrer Geheimniskrämerei. Dann müssen Sie sich auch nicht wundern, wenn immer mehr Bürger den klassischen Medien ihr Vertrauen nicht mehr schenken. Wer Vertrauen will, der muss erst einmal ehrlich und transparent werden. Genau das ist der Lokalfunk in NRW nicht, denn er agiert im Dunkeln.

Sie werden unseren Gesetzentwurf nun ablehnen, weil Sie Ihren Einfluss auf die Berichterstattung nicht auch noch zugeben wollen. Aber seien Sie versichert, wir werden das weiterhin und bei jeder Gelegenheit ans Licht der Öffentlichkeit ziehen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD – Zuruf von Michael Hüb- ner [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Tritschler. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach in Vertretung für Herrn Ministerpräsidenten Laschet.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete. Ich brauche fünf Sätze.

(Zuruf: Sie schaffen das in vier!)

Die Staatsferne ist verfassungsrechtliches Gebot und damit grundlegende Leitlinie für jedes Handeln der Landesregierung im Bereich der Medienpolitik. Das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen

sieht bereits hinreichende Regelungen zur Sicherung der Staatsferne vor, um eine gefährdende Beeinflussung der öffentlichen Willensbildung auszuschließen.

Weitreichende Veröffentlichungspflichten, wie sie das vorgeschlagene Gesetz vorsieht, sind nicht geboten. Hierauf wurde auch in der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Kultur und Medien hingewiesen.

Insofern – der fünfte Satz – schießt der hier vorliegende Vorschlag jedoch über dieses Ziel hinaus. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit sind wir am Ende der Aussprache in Tagesordnungspunkt 7, es sei denn, jemand möchte noch reden. – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 17/9341, den Gesetzentwurf, über den wir gerade debattiert haben, abzulehnen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten

Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf Drucksache 17/7907 abgelehnt.

Ich rufe auf

8 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Rege

lung der Zuweisungen des Landes NordrheinWestfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2020 (Gemeindefi- nanzierungsgesetz 2020 – GFG 2020)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/9374

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Moritz das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Wochen haben die Virologen des Robert Koch-Instituts immer deutlicher von den drei Phasen bzw. Strategien bei der Bekämpfung der aktuellen Pandemie gesprochen.

Diese drei Phasen – Containment, Protection und Mitigation, die eigentlich aus dem medizinischen Bereich stammen und die die Auswirkungen einer Pandemie eindämmen sollen – lassen sich auch auf die Situation der Kommunen und ihre finanzielle Lage übertragen.

Aus medizinischer Sicht sind wir momentan im Begriff, die Phase des Containments zu einem Ende zu führen, denn die Zahl der täglich Neuinfizierten liegt deutlich unter der Zahl der täglich Genesenden.

An diesem – ich formuliere es bewusst vorsichtig – erfolgreichen Containment tragen auch die Kommunen, die Bürgermeister, die Landräte einen großen Anteil. Klar ist aber auch, dass im Rahmen des Containments die Kommunen durch die Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene aus doppelter Sicht belastet wurden.

Auf der einen Seite stehen die deutlich verringerten Einnahmen der Kommunen. Hier fallen in erster Linie die steuerlichen Einnahmen beispielsweise aus der Gewerbesteuer durch die Maßnahmen der Landesregierung zur Liquiditätssicherung der Wirtschaft weg. Daneben fallen bei den Kommunen auch andere Einnahmen weg, beispielsweise aus dem ÖPNV-Betrieb, aus Kultureinrichtungen usw.

Auf der anderen Seite hat jeder Kämmerer in NRW unerwartete Ausgaben durch das Containment zu verzeichnen.

Was unter dem Strich bei den Kommunen nach der ersten Phase, dem Containment, herauskommt, kann man jetzt noch nicht genau sagen.

Nach dem Containment folgt jetzt die zweite Phase, Protection, die auch wir auf landespolitischer Ebene vorbereiten müssen.

Aus medizinischer Sicht heißt das, dass man sich die Frage stellen muss, wie man die Bevölkerung vor der Infektion schützt; analog für die Kommunen lautet die Frage, wie man die Haushaltslage, das Stadt- und Gemeindeleben der Kommunen vor den coronabedingten Auswirkungen schützt und sie auf eine solide Basis stellt.