Diesen Schritt im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung mitzuplanen, ist logisch und auch berechtigt. Die Vereinfachung der Verfahren ist zweckmäßig und pragmatisch. Ich gehe aber davon aus, dass die finanziellen Mittel dann hoffentlich auch aus dem Digitalisierungsbereich kommen und nicht bei den Integrationsmitteln angerechnet werden.
Denn – und jetzt kommt meine Kritik – als Integrationsinstrument nutzt das Onlineeinbürgerungsportal voraussichtlich nicht viel.
Das Ziel der Landesregierung, die Einbürgerungsquote zu erhöhen und allen, die hier dauerhaft gut integriert leben, auch staatsbürgerliche Rechte zu gewähren, unterstützen wir durchaus. Wir wissen aber, dass die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft eine sehr emotionale Angelegenheit ist. Es ist offenkundig, dass es den Betroffenen häufig schwerfällt, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft abzulegen. Aber es ist auch belegt: Einbürgerung fördert die Integration nachhaltig. Deshalb muss die Integrationspolitik intensiv für die Einbürgerung werben.
Doch gerade bei einer derart emotionalen Frage kann ein Onlineportal sicherlich keine große Hilfe leisten. Es ist äußerst fraglich, ob die vorherrschenden Hindernisse für eine Einbürgerung durch ein Onlineverfahren beseitigt werden können und es dadurch vermehrt zu Einbürgerungen kommt.
Ich habe mir einmal die Einbürgerungszahlen in Sachsen-Anhalt angesehen, wo bereits ein Einbürgerungsportal existiert. Da kann man ablesen, dass bestenfalls eine minimale, kaum bemerkenswerte Steigerung vorliegt. Der persönliche Beratungsbedarf liegt bei einer solch einschneidenden Entscheidung wie bei der Einbürgerung viel höher als bei anderen verwaltungstechnischen Fragen. Daher darf das Verfahren nicht auf einem rein onlinebasierten System beruhen.
Die Werbung der Landesregierung für eine Einbürgerung muss vielmehr auf politischer und emotionaler Ebene erfolgen. Dafür sollten Mittel aufgewendet werden. Dabei sollten die Regierungsfraktionen dringend noch einmal ihre Einstellung zur doppelten Staatsbürgerschaft überdenken. Wir plädieren nach wie vor für eine doppelte Staatsbürgerschaft, die sicherlich vielen die Entscheidung für eine Einbürgerung bei Beibehaltung der ursprünglichen Staatszugehörigkeit erleichtern würde.
Alles in allem halten wir generell, aus rein praktischer Sicht, ein Onlineportal für eine sehr gute Idee. Wir bezweifeln aber den Nutzen für die Steigerung der Einbürgerungsquote. Vielmehr sind wir der Ansicht, dass die finanziellen Mittel in anderen Maßnahmen effektiver eingesetzt werden können.
Insbesondere sollte die Landesregierung über sinnvollere politische Steuerungsmöglichkeiten zur Förderung von Einbürgerung nachdenken. Wir haben uns deshalb entschieden, uns bei diesem Antrag zu enthalten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnete Bolte-Richter.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben es gerade schon gehört: Im Antrag wird eine schöne digitale Welt skizziert. Natürlich ist ein Serviceportal gut und schön. Der Plan klingt gut; er ist möglicherweise sogar geeignet, dem Ziel, die Zahl der Einbürgerungen zu erhöhen, das wir auch teilen, etwas näherzukommen.
Aber die Welt, wie sie im Antrag skizziert wird, und die Welt, wie sie tatsächlich ist, haben schlicht und ergreifend überhaupt nichts miteinander zu tun. Das ist natürlich sehr bedauerlich, an einigen Stellen ist es aber auch politisch absehbar gewesen.
Sieht man sich den Sachstandsbericht der Landesregierung zum E-Government-Gesetz an – das wird im Antrag auch mehrfach erwähnt –: Da musste die Landesregierung sich selbst attestieren, dass sie für diese wichtige Zukunftsaufgabe zu wenig Personal und zu geringe finanzielle Ressourcen bereitstellt. Die elektronische Aktenführung, um ein Beispiel zu nennen, wird vermutlich nicht wie geplant bis 2022 realisiert werden können – jedenfalls dann nicht, wenn die Landesregierung so weitermacht wie bisher und nicht endlich gegengesteuert.
Die Koalition feiert heute einen Entwurf für ein neues E-Government-Gesetz, der diesem Parlament aber überhaupt noch nicht vorliegt. Vielleicht liegt er in der Welt von Ankündigungsminister Pinkwart vor, aber nicht in der Realität. Und an dieser Stelle hat Minister
Im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation kündigte er am 04.10.2018 – Sie alle wissen, wie lange das her ist – an, dass dieser Gesetzentwurf bis Ende 2018 oder Anfang 2019 vorliegen werde. In der EGovernment-Strategie von Dezember 2018 wird er dann für das erste Quartal 2019 angekündigt. Als das vorbei ist, kündigt Herr Pinkwart das Gesetz am 29.05.2019 für vor der Sommerpause 2019 an. Und als dieser Zeitpunkt wiederum vorbei war, kam die nächste Ankündigung: Am 2. August 2019 wurde das Gesetz für Ende 2019 angekündigt.
Sieht man sich jetzt nach dem Gesetzentwurf um: Es gibt ihn nicht. Schwarz-Gelb läuft sehenden Auges in ein absolutes E-Government-Desaster. Handeln Sie seitens der Landesregierung endlich. Machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben in diesem wichtigen Bereich!
Sie haben ja durchaus richtig die Vorzüge der Digitalisierung für die Verwaltung benannt – auch für die Einbürgerung. Da haben wir inhaltlich auch überhaupt gar keinen Dissens. Das ist alles schön und gut. Aber eine Regierung ist doch nicht nur dazu da, gute Dinge in der Welt zu sehen und sie dann zu bewundern, sondern eine Regierung ist dazu da, hart zu arbeiten, damit diese Chancen auch endlich gehoben werden können. Aber Sie machen es nicht.
Um Ihre Untätigkeit zu kaschieren, kommen nun dieser Antrag mit einem bunten Sammelsurium von Allgemeinplätzen und noch mehr Ankündigungen wie das Vorhaben der digitalen Einbürgerungslösung. Wir haben viele blumige Worte dazu gehört. Das wurde bereits im letzten November als gemeinsames Projekt mit Bayern, unterstützt durch Brandenburg, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, angekündigt, und es wird hier jetzt noch einmal als politische Initiative von CDU und FDP abgefeiert.
Da zeigt sich doch einfach mal wieder, dass dieses Parlament, dieses Hohe Haus, dieser Landtag für diese Koalition eigentlich nur die Marketingbude für Regierungs-PR ist, aber dass Sie sich offensichtlich nicht dafür interessieren, was tatsächlich passiert und was diese Regierung tatsächlich treibt.
Wir brauchen definitiv leichtere Wege zur Einbürgerung, wir brauchen schlanke, faire und schnelle Verfahren. Aber wir brauchen eine Regierung, die sich auch endlich mal bequemt, zu handeln, die Digitalisierung mutig voranzubringen und sie zum Nutzen
für die Menschen zu entfalten. All das sehen wir an dieser Stelle nicht, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gehen wir zunächst mal auf eine Zeitreise. September 2000 in Hannover: Der deutsche Bundeskanzler heißt damals noch Gerhard Schröder und verspricht in einer Rede auf der Weltausstellung Expo eine Revolution der deutschen Verwaltung. Ämter sollen ihre Dienstleistungen künftig auch im Netz anbieten. Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger.
Heute, knapp 20 Jahre später: Schröder ist seit Langem in Rente, doch in der Verwaltung hat sich wenig geändert. Steuererklärungen kann man online abgeben, aber das ist eine der seltenen Ausnahmen in der Beziehung zwischen Bürgern und Beamten. Wer umzieht, wer heiraten oder bauen will, wer Kinder- oder Elterngeld braucht, füllt wie eh und je Formulare aus, kopiert Belege und zieht Wertmarken fürs Warten. Großes Glück empfindet, wer wenigstens den Termin online machen konnte und wenn der dann auch nicht wieder abgesagt wurde.
Es gibt also viele Bürger in unserem Land, die seit Jahrzehnten darauf warten, dass sich etwas digital, also in Nullen und Einsen, auf den Weg macht und sich in den Amtsstuben unserer Kommunen bewegt.
Bis 2022 will die Politik die deutsche Verwaltung in einem Hauruckverfahren digitalisieren. Die Erfolgsaussichten erscheinen jedoch äußerst gering, wenn man sich die Probleme vor Ort ansieht. Unsere Städte müssen ca. 180.000 Implementierungen von Onlinedienstleistungen bewerkstelligen. Probleme dabei sind unterschiedliche IT, unterschiedliche Register, unterschiedliche Verwaltungsvorgänge usw.
Während erfolgreiche E-Government-Länder ein einheitliches Bürger- und Unternehmensportal haben, setzt Deutschland auf die Verknüpfung bestehender Portale.
Die Folge ist: Im aktuellen E-Government-Ranking der EU-Kommission belegt Deutschland Platz 24 von 28 Plätzen. Eine Studie des Industrieländerklubs OECD zeigt unter anderem Dänemark, Finnland, Belgien, Österreich, Spanien und Frankreich. Dort hat sich die Quote der Nutzer amtlicher Onlineformulare im vergangenen Jahrzehnt mehr als verdoppelt. In Deutschland passiert fast nichts.
Nun gibt es natürlich eine Priorisierung, die eigentlich festlegen soll, welche Verwaltungsdienstleistungen
zuerst ins digitale Zeitalter transferiert werden. Es wurde in zwei Blöcke unterteilt, und in der Tat hat man erkannt: Es gibt Leistungen, die einer schnelleren Umsetzung bedürfen. Dazu gehören zum Beispiel Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, aber auch Meldebestätigungen und Personalausweise.
Wer von Ihnen hat zuletzt An- oder Ummeldungen machen müssen? Wer weiß, wie viele Behördengänge zum Beispiel nach einem Portemonnaie-Diebstahl erforderlich werden? Bis alles wieder da ist, gehen möglicherweise viele Monate Wartezeit, viele Stunden in Warteräumen und Bürgerämtern verloren.
Unter Prio 2 findet sich auch das Einbürgerungswesen, dem aber hier heute eine ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Die Frage ist: Warum? – Zum einen ist es ein einmaliger Verwaltungsakt und nicht, wie zum Beispiel bei Fahrzeugangelegenheiten ein immer wiederkehrender. Ist dennoch gerade hier eine besondere Anstrengung zur Umsetzung notwendig? – Wir meinen: Nein. Denn Priorität muss doch haben, worauf unsere Bürger schon länger warten.
Der Migrant, der im Jahre 2000 dem Altkanzler Schröder zugehört hat, ist doch längst eingebürgert. Ganz im Gegenteil: Er muss seinen deutschen Personalausweis in diesem Jahr schon zum zweiten Mal erneuern, und zwar nicht digital. Wir können uns auch fragen, wie oft der wohl schon beim Straßenverkehrsamt gesessen hat.
Herr Minister Stamp hat schon vor drei Monaten über die Zusammenarbeit mit Bayern zu einer schnelleren Entwicklung eines Onlineverfahrens öffentlich berichtet. Wofür also heute dieser Antrag? – Sie arbeiten ganz toll mit. Da sind wir uns einig, auch ohne solche Schaufensteranträge. – Wie wenig ernst Sie das Ganze meinen, sieht man daran, dass Sie ihn heute direkt abstimmen lassen wollen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die volle und gleichberechtigte Teilhabe an Staat und Gesellschaft ermöglicht einzig und allein die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie alleine ermöglicht die uneingeschränkte Wahrnehmung aller staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Ja, Frau Stock, dazu gehört auch, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie man beim Staatsbürgerschaftsrecht zu Veränderungen kommen kann. Uns schwebt vor, dass wir in einem ersten Schritt für die erste Generation der Einwanderer, der sogenannten Gastarbeitergeneration, hier entsprechende Erleichterungen schaffen.
Ich danke jedenfalls den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag, der nämlich genau das unterstreicht, was notwendig ist: Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Dafür bietet die Digitalisierung ohne Zweifel große Chancen. Das gilt natürlich auch für Einbürgerungen.
Bereits seit einigen Monaten hat mein Haus zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen eines sogenannten Digitalisierungslabors Grundlagen für die digitale Antragstellung geschaffen. Sie wurden gemeinsam mit kommunalen Einbürgerungsbehörden in Nordrhein-Westfalen entwickelt.
Mein Interesse ist es, die Kommunen in den Aufgaben des Ausländer- und Staatsangerhörigkeitsrechts zielgerichtet zu unterstützen. Wir haben dazu von unserem Haus aus in den Sommerferien Gespräche mit 70 Ausländerbehörden hier in Nordrhein-Westfalen geführt und haben uns auch angehört, wo die Problemlagen liegen, dass es zum Teil bei der Einbürgerung noch nicht in dem Maße weitergeht, wie wir uns das wünschen.