Mein Interesse ist es, die Kommunen in den Aufgaben des Ausländer- und Staatsangerhörigkeitsrechts zielgerichtet zu unterstützen. Wir haben dazu von unserem Haus aus in den Sommerferien Gespräche mit 70 Ausländerbehörden hier in Nordrhein-Westfalen geführt und haben uns auch angehört, wo die Problemlagen liegen, dass es zum Teil bei der Einbürgerung noch nicht in dem Maße weitergeht, wie wir uns das wünschen.
Aber wir wollen eben sehen, dass die Digitalisierung des Antragsverfahrens ein modernes und wirksames Instrument ist, das im ersten Schritt schon einen Großteil der persönlichen Vorsprachen erspart. In Kooperation mit der Stadt Solingen und weiteren Städten in Nordrhein-Westfalen erfolgt jetzt die technische Umsetzung eines digitalen Einbürgerungsantrags.
und auch gemerkt habe – ich kenne das ja auch noch aus meiner Zeit als Oppositionspolitiker –: Da gibt es einen guten Antrag von den regierungstragenden Fraktionen, und eigentlich will man dem zustimmen,
muss dann aber händeringend irgendwelche Argumente suchen, damit es doch zu einer Enthaltung reicht.
Sie haben eben vorgetragen, dass für Sie ein Kritikpunkt ist, dass es nicht klar ist, wie die Finanzierung gestaltet wird. Ich kann Ihnen in dem Zusammenhang sagen, dass jetzt gerade, was unser Modell mit Solingen betrifft, die Mittel aus dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie kommen, meine Damen und Herren.
Ziel ist es, dass Anfang 2021 für alle Einbürgerungsinteressierten unabhängig vom Aufenthaltsort ein Antrag online zur Verfügung gestellt werden kann. Von jedem Ort aus soll der Antrag gestellt werden können und dann bei der zuständigen Behörde eingehen und bearbeitet werden können.
Meine Damen und Herren, ob die Voraussetzung für eine Einbürgerung vorliegen, ist durchaus eine rechtlich komplexe Frage. Ein sogenannter Quick-Check soll eine erste Möglichkeit sein, mit der interessierte Personen mit einfachen Fragen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung prüfen können, bevor sie die entsprechenden Anträge stellen. Das ist zum Beispiel etwas, was uns die Ausländerbehörden im persönlichen Gespräch geschildert haben, dass sehr viel Zeit darauf verwandt wird, Gespräche zu führen, um dann festzustellen, dass bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind. Wenn man das vorher mit einem solchen Quick-Check online erledigen kann, ist beiden Seiten deutlich geholfen.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns über diesen Antrag. Ich hoffe, ich habe der Kollegin Stock und den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hier im Hause noch einmal dargelegt, dass Sie sich an dieser Stelle durchaus einen Ruck geben können, sich nicht enthalten müssen, sondern auch einfach zustimmen können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/8421. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Grünen, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Enthaltungen? – Enthaltung der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 17/8421 gleichwohl angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der Grünen dem Abgeordneten Remmel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen hier und heute eine kleine Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW vor.
Wir haben bislang freundlicherweise gewartet, weil die Landesregierung angekündigt hatte, eine eigene umfassende Novelle vorzulegen. Das wird wahrscheinlich auch noch kommen, aber bis zum Ende des Jahres 2019 lag es nicht vor. Bisher habe ich auch noch nicht vernommen, dass eine Verbändeanhörung eingeleitet worden ist.
Insofern haben wir uns gesagt, bei einem wichtigen Punkt, über den debattiert wird, brauchen wir Entfesselung. Dazu legen wir eine kurze, kleine und knappe Novelle vor. Es geht um die Frage der Energieeffizienz und der energetischen Sanierung von Denkmälern.
Klar ist, dass Denkmäler Bestandteile des kulturellen Erbes sind. Sie sind identitätsstiftend. Aber sie sind zu einer Zeit gebaut worden, in der die Nutzung unter den damaligen Bedingungen im Vordergrund stand. Die Nutzungszwecke haben sich im Laufe der Zeit allerdings geändert. Insofern entsteht ein latenter Interessenskonflikt zwischen auf der einen Seite dem Erhalt und auf der anderen Seite der Nutzung der historischen Bausubstanz.
Wenn man aktuell historische Bausubstanz nutzt, weiß man, was es heißt, eine entsprechende energetische Anpassung vorzunehmen. Das muss nämlich beantragt und genehmigt werden. Derzeit sieht unser Denkmalschutzgesetz an dieser Stelle zumindest keine Abwägung mit solchen Überlegungen vor – beispielsweise wenn es darum geht, eine Solaranlage zu installieren oder Fenster einzubauen, die zwar den historischen Fenstern entsprechen, aber doppelt oder dreifach verglast sind. Hier gibt es dann die entsprechenden Einwände und man ist der Abwägung der jeweiligen unteren Denkmalschutzbehörde, ich will nicht sagen: ausgeliefert, aber es gibt dazu keine Leitlinien.
erfunden –, haben eine entsprechende Abwägungsklausel in das Gesetz aufgenommen. Das Gleiche schlagen wir für Nordrhein-Westfalen vor. Wir erhoffen uns ein schnelles und zügiges Gesetzgebungsverfahren, um diese Entfesselung in einem zugegebenermaßen kleinen Teilbereich tatsächlich auf den Weg zu bringen.
Bei der Durchsicht des Denkmalschutzgesetzes ist uns allerdings noch etwas aufgefallen, was bezogen auf die aktuelle Debatte anschlussfähig ist. Im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz gibt es nämlich eine einzigartige Privilegierung bestimmter Vorhaben im Bereich der Rohstoffgewinnung. Wir haben das mit den Denkmalschutzgesetzen anderer Bundesländer verglichen. Eine vergleichbare Privilegierung findet sich nirgendwo, es gibt sie nur in Nordrhein-Westfalen.
Es geht darum, dass hier insbesondere das Unternehmen RWE bei Tagebauen nicht wie alle anderen Grundstückseigentümer warten muss, bis die entsprechenden Denkmäler durch die zuständigen Behörden katalogisiert, kategorisiert worden sind, dass man also einfach weiter baggern kann.
Hinzu kommt – das ist unter Beihilfegesichtspunkten nicht unwichtig –, dass der Eigentümer im Gegensatz zu allen anderen Eigentümern in diesem Fall von Kosten entlastet wird, also keine Kosten zu zahlen hat.
Beide Punkte sind aus unserer Sicht angesichts der Diskussion um den Kohleausstieg nicht mehr zeitgemäß. Deshalb haben wir die Streichung dieser Paragrafen gleich mit beantragt. Es ist also eine kleine, feine Novelle, und ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Remmel, wir als NRW-Koalition haben vom ersten Tag in Regierungsverantwortung an deutlich gemacht, dass uns die Denkmalförderung am Herzen liegt.
Durch eine deutliche Erhöhung der Landesmittel zur Denkmalpflege bis auf zuletzt 16 Millionen Euro in 2019 unterstützen wir Privatpersonen wie Kommunen dabei, die Bau- und Bodendenkmäler in unserem Land zu erhalten. Dies gilt auch im neuen Jahr unverändert fort.
vergangenen Jahr habe ich hier vor Ihnen gestanden und gesagt: Wir müssen die Denkmäler in unserem Land fit für das 21. Jahrhundert machen, indem wir Barrierefreiheit, Umwelt- und Brandschutz, energetische Sanierung, die Nutzung regenerativer Energien, aber auch neue zukunftsfeste Nutzungsmöglichkeiten von Denkmälern besser mit den Zielen des Denkmalschutzes in Einklang bringen. Auch das gilt unverändert fort.
Wir hatten dazu einen guten und, wie ich finde, konstruktiven fachlichen Austausch im Ausschuss im Rahmen einer sehr hilfreichen und weiterführenden Anhörung. Mein persönlicher Höhepunkt, Herr Kollege Remmel, war Ihre Einsicht, dass die drastische Kürzung der Fördermittel für die Denkmalpflege unter Rot-Grün ein schwerer Fehler gewesen ist.
Das machte durchaus Hoffnung auf die Bereitschaft der Grünen für eine weitere konstruktive Mitarbeit beim Thema „Denkmalschutz“. Umso mehr verwundert uns daher der nun vorgelegte Gesetzesentwurf, der lediglich zwei Teilaspekte aus dem Denkmalrecht sozusagen vorwegnimmt.
Anders als Sie betrachten wir als NRW-Koalition das Denkmalschutzgesetz als Ganzes. Es ist nicht zielführend, sich lediglich zwei einzelne Aspekte herauszupicken, wie es hier mit den §§ 9 und 19 der Fall ist. Dadurch drängt sich vielmehr die Frage auf, worum es Ihnen wirklich geht. Wollen Sie Rosinenpickerei betreiben? Wollen Sie – Sie sagten es ja eben selbst ein Stück weit – anknüpfend an die Debatte von heute Morgen weiterhin dem Abbau von Bodenschätzen Steine in den Weg legen? Worum geht es Ihnen?
Auch wenn die Erleichterungen der energetischen Sanierung von Denkmälern sicherlich sinnvoll sind – unser Antrag, ich hatte es gesagt, hatte diese auch bereits vorgesehen –, sollten wir das nicht losgelöst etwa von dem wichtigen Thema „Barrierefreiheit“ sehen.
Der zweite Teil Ihres Gesetzesentwurfs behandelt aus meiner Sicht – wenn es ihnen wirklich darum geht – einen klassischen Zielkonflikt, der sich jedoch nicht einseitig durch eine bloße Streichung im Gesetzestext wird lösen lassen.
Dem Risiko des Verlustes von Bodendenkmälern stehen die berechtigten Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft nach Rohstoffen zur Energiegewinnung, zum Bau von Straßen, von Gebäuden oder zur Herstellung chemischer Erzeugnisse gegenüber.
Sehr geehrte Damen und Herren, richtig ist sicher, dass der Abbau von Rohstoffen in einer Größenordnung von jährlich rund 360 ha Fläche das zuständige Bodendenkmalpflegeamt und die archäologischen Arbeiten in den Abbaugebieten seit Jahren vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die 1990 gegrün
dete Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlerevier gibt daher den Archäologen vor Ort die Möglichkeit, Bodendenkmäler zu untersuchen, zu dokumentieren und auszuwerten. Dem Risiko des Verlustes historischer Substanz auf der einen Seite stehen aber auch Chancen auf der anderen Seite gegenüber. So sieht es im Übrigen auch die vorgenannte Stiftung.
Herr Kollege, ich muss kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie sie zu?