Zu behaupten, die ganze Kritik und die Sorgen, die formuliert werden, dass wir massenhaft Träger verlieren werden in diesem Land, sei einfach nur ein Pokern um mehr Geld wie in Tarifverhandlungen, wo man die Ergebnisse ein bisschen hochtreiben müsste, ist eine Beschimpfung der freien Träger sondergleichen. Sie ist – dieser Regierung vielleicht schon, aber – der Politik in Nordrhein-Westfalen nicht würdig.
Genauso scheinheilig ist doch die Platzausbaugarantie, die Sie vor sich hertragen, weil Sie wissen, dass fast jede Kita heutzutage nicht mit Investitionsmitteln, sondern über Mietpauschalen refinanziert wird. Bei den Mietpauschalen machen Sie nichts. Kein Cent kommt da drauf.
Darum stockt in Zukunft der Kita-Ausbau weiter, und jeder Platz, der in Zukunft nicht geschaffen wird, ist ein Platz, der auf Ihre Kosten geht.
Ich habe mich gefreut sowohl über die Aussage des Ministers als auch von Herrn Hafke, dass Sie morgen gerne noch intensiver über die SPD-Vorschläge reden möchten. Das ist ja wunderbar.
(Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Fami- lie, Flüchtlinge und Integration: Die zweite Le- sung!)
Da sollten wir uns dann wirklich konzentrieren auf Vorschläge, die in die Zukunft weisen. Das können wir dann morgen machen. Ich sage Ihnen: Bring it on. Wir werden da sein und die entsprechenden Forderungen stellen.
Danke schön, Herr Dr. Maelzer. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen jetzt zu folgendem Vorgang: Die SPDFraktion hat eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs beantragt. Nach § 78 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtages statt.
Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden. Diese Voraussetzungen sind gegeben.
Gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung kann die dritte Lesung unmittelbar nach Abschluss der zweiten Lesung erfolgen, wenn nicht eine Fraktion oder ein Viertel der Mitglieder des Landtags widerspricht. In diesem Fall findet die dritte Lesung frühestens am nächsten Sitzungstag statt.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom heutigen Tag der Durchführung unmittelbar im Anschluss an die zweite Lesung widersprochen.
Deshalb kommen wir heute nur zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/6726 – Neudruck – in zweiter Lesung.
Die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf findet dann gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung am Schluss der dritten Lesung statt. Im Anschluss daran stimmen wir auch über die Entschließungsanträge ab.
Stimmen wir nun also ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/6726 – Neudruck – in zweiter Lesung. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in Drucksache 17/7934 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 17/6726 – Neudruck – in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer also stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Die sehen wir nicht. Die Koalitionsmehrheit reicht aus, und der Gesetzentwurf Drucksache 17/6729 – Neudruck – ist damit in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung …
Ihr klatscht zu früh. Ich muss ja noch „angenommen“ sagen. Jetzt könnt ihr klatschen; dann ist es so, wie es sein soll.
(Zahlreiche Abgeordnete verlassen den Saal – Andreas Keith [AfD]: Wir warten ab, bis sich der Saal geleert hat!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, Frau Wermer, ich war so gespannt, wie insbesondere eine stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union es gleich geschafft hätte, den Antrag der AfD in gewohnter Weise zu diskreditieren. Schade.
Immerhin hat die Junge Union am letzten Wochenende auf dem CDU-Bundesparteitag einen ähnlichen Antrag gestellt. Dass dieser Antrag von der Jungen Union von Ihrer Programmkommission mit Blick auf
den Erhalt der links-grünen Koalitionsfähigkeit verwässert wurde, ist durchaus bedauerlich. Genauso bedauerlich ist es, dass Sie sich gleich mit unserem Antrag nicht sachlich und fachlich auseinandersetzen werden.
Warum ist es wichtig, an jeder Stelle, an der es das Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht, das Sachleistungsprinzip konsequent anzuwenden?
Derzeit bekommen Asylbewerber und Ausreisepflichtige in Landeseinrichtungen 136 Euro Taschengeld in bar, gedacht zur Finanzierung erforderlicher Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs.
Dieses Geld fließt aber zum Teil per Westernunion oder Hawala-Banking direkt in die Heimat der Asylbewerber. Zum Beispiel entsprechen 136 Euro in Nigeria fast genau dem dortigen Durchschnittseinkommen in Höhe von 138 Euro.
Somit stellt eine solche Überweisung natürlich deutlich einen Beitrag für das Leben der Familien in der Heimat oder auch für die Rückzahlung der Schulden, die durch Schleusungskosten entstanden sind, dar.
Falsch ist aber die Einschätzung der Bundesregierung, dass diese Transfers als eine sinnvolle Ergänzung zur Entwicklungshilfe zu sehen sind, denn sie sind nicht steuerbar und unterliegen keiner zielgerichteten Verwendung.
Anhand der wechselnden Leistungsstruktur für Flüchtlinge in Dänemark konnte eine Studie des Dänen Henrik Kleven von der Princeton University belegen, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen den Sozialleistungen und der Anzahl der Asylbewerber besteht.
In Dänemark wurden die Leistungen im Jahr 2002 deutlich gekürzt; fast gleichzeitig ging die Migrationsbewegung dorthin deutlich zurück. Als die Mitte-linksRegierung die Leistungen wieder erhöhte, stiegen auch die Einwanderungszahlen wieder signifikant an.
In der Zeit, in der die Leistungen reduziert waren, blieben die Migranten nicht etwa in Dänemark. Die Nachbarländer Dänemarks verzeichneten eine erhöhte Zuwanderung von Flüchtlingen, die zuvor in Dänemark registriert worden waren.
Bargeld ist ein Pull-Faktor: Je mehr Geld verteilt wird, desto attraktiver ist ein Land für Armutsmigranten. So wie die Sonne und die günstigen Lebenshaltungskosten unsere Rentner nach Südeuropa locken, so wenig attraktiv ist Spanien gleichzeitig mit seinen 50 Euro Taschengeld für Asylbewerber.
Diese reisen lieber schnell durch, ebenso durch das ungastliche Frankreich, direkt nach Deutschland. Es geht ihnen eben nicht allein um Sicherheit und Frieden; das zeigt das mangelnde Interesse, im EUEintrittsland einen Asylantrag zu stellen.
Es locken aber auch nicht unsere Demokratie, unsere moderne Gesellschaft oder gar unsere Kultur, sondern es ziehen soziale Leistungen und die Versprechen einer deutschen Kanzlerin, die inzwischen zum Beispiel in Afrika wie eine Ikone verehrt wird.
Mit solchen Leistungen locken wir nicht die gut ausgebildeten, sofort leistungsbereiten, leicht integrierbaren Migranten. Diese suchen kein Land, das Taschengeld sofort in bar auszahlt, sondern sie suchen ein Land mit guten Löhnen und Arbeitsbedingungen sowie möglichst geringen Abgaben.
Leider sind wir in dieser Hinsicht alles andere als Spitzenklasse. Die Briten, die Skandinavier und sogar die Niederländer haben uns da etwas voraus.
Stellen Sie die Systeme richtig auf, trennen Sie endlich Arbeitszuwanderung, Armutszuwanderung und Asyl. Reduzieren Sie freiwillige Leistungen und beseitigen Sie unnötige Pull-Faktoren. Eine Guthabenkarte wäre da der erste Schritt.
Keine Begrenzung der Leistungen, sondern eine Kanalisierung der Leistungen und eine Bindung an den eigentlichen Zweck – nicht mehr und nicht weniger.
Wenn Sie die Umstellung dann durchgeführt haben, stellen Sie Ihr Know-how auch den Kommunen zur Verfügung, denn auch dort wäre die Umstellung von Barauszahlungen auf Guthabenkarten sehr hilfreich, nicht zuletzt auch, weil das Geld dann dortbleibt, wo es herkommt. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich bemühen, ein würdiger Ersatz für unsere liebe Kollegin Frau Wermer zu sein. Scheinbar kann ja nur sie auf dieses Thema antworten. Ich werde Ihnen aber zeigen, dass es durchaus sinnvolle Argumente für eine Entgegnung zu Ihrem Antrag gibt.